Hallo liebes Forum,
ich bilde mit meiner Tochter eine BG.
Sie hat bereits eine Bildungskarte, da sie in der Schule Mittagessen bekommt.
Die Schule plant nun eine Klassenfahrt.
Die Kosten werden ja als BuT-Leistung übernommen.
Nun möchte ich den Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Die Klassenfahrt findet Anfang Mai statt.
Die BuT-Leistungen sind aber derzeit nur bis zum 30.04. bewilligt, da mein ALG 2-Bescheid da ausläuft.
Das Geld für die Klassenfahrt muss aber bis zum 23.03. auf das Konto der Schule überwiesen werden.
Könnte es Probleme geben, da die Klassenfahrt nach dem Ende des derzeitigen Bewilligungsbescheids stattfindet ?
Selbstverständlich werde ich rechtzeitig einen WBA stellen, aber die Kostenübernahme muss halt schon bis zum 23.03. erfolgen.
Warum fragst du nicht als allererstes mal bei deinem JC nach?
Die Kosten fallen im März an, deshalb übernimmt das JC diese auch im üblichen Rahmen zum Zeitpunkt der Fälligkeit ( ... naja, je nach Schnelligkeit der Bearbeitung :mocking: )
Der Zahlungstermin steht ja im Allgemeinen auf dem Schriebs, den die Schule ausfüllt.
Meine Erfahrung.
Also ist entscheidend, wann die Kosten anfallen, und nicht der Zeitraum der Klassenfahrt selbst.
Okay. Vielen Dank.
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 17. Februar 2023, 12:52:25Die Kosten fallen im März an, deshalb übernimmt das JC diese auch im üblichen Rahmen zum Zeitpunkt der Fälligkeit ( ... naja, je nach Schnelligkeit der Bearbeitung :mocking: )
Der Zahlungstermin steht ja im Allgemeinen auf dem Schriebs, den die Schule ausfüllt.
Meine Erfahrung.
Überweist das Jobcenter das Geld für gewöhnlich direkt an die Schule ?
Zitat von: Sese am 04. März 2023, 12:30:44Zitat von: Leeres Portemonnaie am 17. Februar 2023, 12:52:25Die Kosten fallen im März an, deshalb übernimmt das JC diese auch im üblichen Rahmen zum Zeitpunkt der Fälligkeit ( ... naja, je nach Schnelligkeit der Bearbeitung :mocking: )
Der Zahlungstermin steht ja im Allgemeinen auf dem Schriebs, den die Schule ausfüllt.
Meine Erfahrung.
Überweist das Jobcenter das Geld für gewöhnlich direkt an die Schule ?
Nein, an dich als Antragsteller. Außer du wünschst das ausdrücklich.
Der Zahlungsempfänger muss doch aber im Antrag abgegeben werden.
Ok.
Und wie sieht das beim Mitgliedsbeitrag für einen Sportverein aus ?
Ich zahle den Beitrag an den Verein, und das Jobcenter überweist mir dann einen maximalen Anteil (ich glaube 15 Euro/Monat?) ?
Ja. In der Regel wollen sie da einen Nachweis über Mitgliedschaft und Beitragszahlung.