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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: NRWMaster am 17. Februar 2023, 20:29:46

Titel: Rieser Vertrag Kleinstbetragsrente Vermögen oder Einkommen ?
Beitrag von: NRWMaster am 17. Februar 2023, 20:29:46
Kleinstbetragsrente: Bringt die Riester-Rente nicht mehr als rund 30 Euro im Monat, können sich Sparer ihren Vertrag komplett auszahlen lassen. Ganz konkret darf die Monatsrente 2023 nicht mehr als 33,95 Euro (West) beziehungsweise 32,90 Euro (Ost) betragen.

Soweit so gut aber ist das Vertragsguthaben also der Policenwert dann EINKOMMEN oder Vermögen ? Und wird hier nochmal zwischen SGB II (Bürgergeld) und SGB XII (Sozialhilfe) unterschieden ? Danke im Voraus

Ich rede nicht von der monatlichen Zahlung der dürfe ja unter den 100 EUR Freibetrag fallen (sowohl im SGB II als auch im SGB XII)
Titel: Aw: Rieser Vertrag Kleinstbetragsrente Vermögen oder Einkommen ?
Beitrag von: OLD-MAN am 18. Februar 2023, 11:59:50
Zitat von: NRWMaster am 17. Februar 2023, 20:29:46Ich rede nicht von der monatlichen Zahlung der dürfe ja unter den 100 EUR Freibetrag fallen (sowohl im SGB II als auch im SGB XII)

Diese Regelung trifft nur auf Erwerbseinkommen!
Titel: Aw: Rieser Vertrag Kleinstbetragsrente Vermögen oder Einkommen ?
Beitrag von: NRWMaster am 18. Februar 2023, 12:11:25
https://www.steuergo.de/blog/grundsicherung-erhoehung-des-freibetrages-fuer-riester-und-betriebsrenten/

ZitatSeit dem 1.1.2018 gibt es einen neuen Freibetrag für zusätzliche Altersvorsorge (§ 82 Abs. 4 und 5 SGB XII). Bei der Anrechnung auf die Grundsicherung bleibt von Riester- und Betriebsrenten sowie von Rürup-Renten ein bestimmter Betrag anrechnungsfrei, und zwar ein Sockelbetrag von 100 Euro zuzüglich 30 Prozent des übersteigenden Betrages, höchstens jedoch 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 gemäß § 28 SGB XII (2018: 208 Euro). Das bedeutet: Der Rentner mit Grundsicherung darf eine Riester- oder Betriebsrente bis zum halben Hartz IV-Satz zusätzlich behalten.

Das wäre für den Fall der monatlichen Rente. Hat man jedoch so wenig gespart wie im Ausgansbeitrag, heisst es man bekommt die Police als ganzes ausgezahlt.

Das müsste dann Vermögen sein (Freigrenze 10.000 EUR in SGB XII bzw.15.000 im SGB II

Titel: Aw: Rieser Vertrag Kleinstbetragsrente Vermögen oder Einkommen ?
Beitrag von: NRWMaster am 24. Februar 2023, 11:35:31
Ich hoffe dem ist auch so ?
Titel: Aw: Rieser Vertrag Kleinstbetragsrente Vermögen oder Einkommen ?
Beitrag von: Sheherazade am 24. Februar 2023, 11:43:50
Ja, das ehemals Altersschonvermögen wird dann zum allgemeinen Vermögen.
Titel: Aw: Rieser Vertrag Kleinstbetragsrente Vermögen oder Einkommen ?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 25. Februar 2023, 14:38:48
ergänzend
Zitat von: NRWMaster am 18. Februar 2023, 12:11:25Das müsste dann Vermögen sein (Freigrenze 10.000 EUR in SGB XII bzw.15.000 im SGB II
Im ersten Jahr bei ALG 2 wären es 40 000.- Euro und dann 15 000.-

Ein schönes WE
FN
Titel: Aw: Rieser Vertrag Kleinstbetragsrente Vermögen oder Einkommen ?
Beitrag von: NRWMaster am 18. Februar 2024, 10:32:38
Die Problematik bleibt einfach

Ein Riestervertrag wird ja locker über 10.000 EUR erreichen nach solanger Zeit. Damit ist das Schonvermögen (die 10.000 EUR) locker weg und darüber hinaus.

Naja in 20 Jahren kann ja auch noch viel passieren
Titel: Aw: Rieser Vertrag Kleinstbetragsrente Vermögen oder Einkommen ?
Beitrag von: Ottokar am 18. Februar 2024, 11:50:26
Auch ich freue mich darauf, in 20 Jahren meinen Urenkeln am abendlichen Feuer Geschichten darüber zu erzählen, wie früher mal die Welt aussah.
 :ironie: