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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: Lora123 am 18. Februar 2023, 09:42:20

Titel: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: Lora123 am 18. Februar 2023, 09:42:20
Wir haben letzte Woche die Kündigung unserer Wohnung wegen Eigenbedarf bekommen.

Eckdaten:
- wir wohnen in einem 2-Parteien Haus, unser "Vermieter", 80+ Jahre unter uns. Der Vermieter ist geistig eigentlich nicht mehr in einem Zustand, rechtskräftige Verträge und sowas zu unterschreiben (Schizophrenie und noch mehr)
- das erwachsene Kind des Vermieters wohnt 100 Meter entfernt (Eigenheim) und kümmert sich (Essen machen usw), es kommt zusätzlich die Caritas
- etwa 200 Meter entfernt ist noch ein Haus (Eigenheim), in welchem die beiden Enkel des Vermieters jeweils mit Partner wohnen

Das Dach des Hauses der Enkel wird bald neugemacht. Das habe ich erst vor rund 3 Wochen erfahren. Da wurde mir auch mündlich mitgeteilt, dass wir bald gehen müssen. Vor rund 2 Wochen also die schriftliche Kündigung.

Die Begründung ist, dass der Enkel wegen Renovierungsarbeiten am eigenen Haus das Haus verlassen muss. Zum 01.06 müssen wir hier raus sein. Die Kündigung wurde vom Kind des Vermieters geschrieben, ausgedruckt und vom Vermieter unterschrieben. Wir wohnen hier seit 2 1/2 Jahren. Kündigungsfrist also 3 Monate.

Ist das so überhaupt erlaubt? Ist das nicht ein temporärer Eigenbedarf?
Meine Frau und ich haben ein Kind, einen Hund und führerschein- und finanziell bedingt (meine Arbeit ist auf dem Land, keine Busse, keine Bahnen) nur ein Einkommen - wir suchen ohne Ende aber finden nix! Rund 800€ warm könnten wir bezahlen, drüber wirds knapp.

Einen Anwalt können wir uns leider nicht leisten. Meine Tochter müsste mitten im Schuljahr die Grundschule wechseln. Neue Bücher kaufen und alles was dazu gehört, das wird sehr teuer. Was, wenn wir nach dem 01.06 in der Wohnung bleiben, bis unsere Tochter wenigstens das Schuljahr beendet hat? Was ich damit meine, uns bleibt ja fast nichts aderes übrig, weil wir einfach keine Wohnung finden. Die meisten Vermieter wollen keine Hunde, manche sogar keine Kinder und andere wieder sagen "80m2 ist zu klein für 3 Personen".

Ich bitte um sachliche Antworten und nicht einfach "Geh zum Anwalt". Dort würde ich hingehen, wenn ich das Geld dafür hätte.
Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: AlterGaul am 18. Februar 2023, 10:57:22
Für eine Eigenbedarfskündigung gibt es exakte Vorgaben die eingehalten werden müssen und einfach mal so wegen Eigenbedarf kündigen funktioniert nicht. Ich würde erstmal nach den Kriterien für so eine Kündigung googlen und dann schauen wie du gekündigt worden bist. Sonst wende dich an den örtlichen Mieterverein die kennen sich damit aus.
Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: Sheherazade am 18. Februar 2023, 11:54:26
Zitat von: Lora123 am 18. Februar 2023, 09:42:20Die Begründung ist, dass der Enkel wegen Renovierungsarbeiten am eigenen Haus das Haus verlassen muss.

Ich mag mich irren, aber ich habe was im Hinterkopf, dass der Eigenbedarf für mindestens 3 Jahre gegeben sein muss, damit die Kündigung wirksam ist.
Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: OLD-MAN am 18. Februar 2023, 12:04:04
In Fällen wie diesen erachte ich ein Hilfeforum nicht als den geeigneten Auskunftgeber und rate dir einen Rechtsanwalt für Mietrecht zu konsultieren!
Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: Lora123 am 18. Februar 2023, 12:25:37
Der Fall ist so speziell, dass ich darüber leider nichts finde (zu viele Personen involviert). Google habe ich schon benutzt. Mieterschutzverein und sowas, ja, würde ich machen, aber das wird schwierig. I.d.R. arbeite ich 50+ Stunden die Woche. Wie läuft sowas mit einem Mieterschutzverein denn ab?
Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: AlterGaul am 18. Februar 2023, 12:54:21
Da solltest du dir Zeit für nehmen bevor du nachher wegen Fristversäumnisse auf der Straße sitzt. Du gehst zum Mieterverein wirst Mitglied und dann wirst du rechtlich beraten. Normalerweise übernehmen die, die Korrespondenz mit dem Vermieter und agieren wie ein Anwalt für dich auch wenn es nicht immer Anwälte sind.
Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: Ratlos am 18. Februar 2023, 14:07:11
Zitat von: Lora123 am 18. Februar 2023, 09:42:20Die Begründung ist, dass der Enkel wegen Renovierungsarbeiten am eigenen Haus das Haus verlassen muss.
Klar kann dein VM das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er die Wohnung für sich oder für Familienangehörige braucht - siehe § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
Cousin*innen gehören nicht dazu.

Von entscheidender Bedeutung ist wie lange die Renovierungsphase dauert.
Wegen z.B. einer neuen Dacheindeckung die nach 1-2 Wochen erledigt ist greift eine Kündigung wegen Eigenbedarf nicht. Gleiches gilt für kurze Umbauphasen (Wände versetzen etc.)
Der VM muss dir explizit mitteilen, was? renoviert werden soll. Der Kündigungsgrund Eigenbedarf muss transparent nachvollziehbar sein.

Stellt die Kündigung für dich eine besondere  Härte dar , kannst du er der Kündigung widersprechen
- siehe § 574 BGB  und kannst auch die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen.
Allerdings muss der Widerspruch spätestens nach 2 Monaten erklärt werden.

Dein Interesse an der Fortsetzung muss  dem Interesse des Vermieters an der Kündigung überwiegen.
Das wäre z.B. u.U. der Fall wenn du deine Suche nach einer Ersatzwohnung möglichst lückenlos als erfolglos dokumentiert hast.

Bleibst du einfach in der Wohnung dauert es lange Monate bis er dich rauskriegt, denn dazu braucht er dann einen gerichtlichen Räumungstitel.

Zur besseren Beurteilung der Sachlage stelle doch bitte mal das Kündigungsschreiben anonymisiert hier rein

Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: KuBe am 18. Februar 2023, 14:12:25
Zitat von: Lora123 am 18. Februar 2023, 12:25:37Der Fall ist so speziell, dass ich darüber leider nichts finde (zu viele Personen involviert). Google habe ich schon benutzt. Mieterschutzverein und sowas, ja, würde ich machen, aber das wird schwierig. I.d.R. arbeite ich 50+ Stunden die Woche. Wie läuft sowas mit einem Mieterschutzverein denn ab?
Zum Thema Eigenbedarf gibt es zwei wichtige Aspekte. Er muss rechtsgültig sein und rechtsgültig formuliert sein.
So kann ein an sich berechtigter Bedarf aufgrund von Formfehlern ungültig sein.

Daher sollte man auch nicht reagieren, ehe man sich informiert hat. Denn sollte der Eigenbedarf berechtigt sein, aber aufgrund von Formfehlern so nicht rechtsgültig, sollte man den Vermieter nicht vor Mai 2023 darauf hinweisen.

Wieso? Na, weil er die Kündigung neu verfassen muss- und die Kündigungsfrist neu beginnt. Man gewinnt also Zeit.

Mieterschutzvereine beraten kostengünstig und wie genannt, man wird mit der Mitgliedschaft für den aktuellen Fall beraten und vertreten, zumindest außergerichtlich.

Man meldet sich an, zahlt den Jahresbeitrag und bekommt den Termin. Die Zeit sollte man sich in der Tat nehmen und wenn notfalls ein Urlaubstag eingesetzt werden müsste. Eventuell geht auch eine Beratung am Telefon, dann ist es Telefontermin und die wichtigen Unterlagen gehen per Mail raus.

Was das spezielle Thema angeht, klingt es schon schräg. Wird das Dach neu gemacht oder wird das ganze Geschoss umgebaut?
Es muss schon sehr genau begründet werden, in Abwägung der Interessen beider Parteien. Daher kommt man an eine rechtliche Beratung nicht vorbei. Aber mit dem MV geht es verhältnismäßig günstig.

Dass man Kind und Hund hat und mit beiden schwer eine neue Wohnung zu finden ist, ist allerdings kein Härtefall. Man sollte also eher schauen, ob die Kündigung rechtlich haltbar ist.

P.S. nur eine wichtige Sache sollte man vorab im Kopf haben: In einem Zwei-Parteienhaus, in dem der Vermieter wohnt, gilt ein anderes Kündigungsrecht, siehe § 573a
Diejenigen, die den Vermieter beraten und die Küdigung geschrieben haben, scheinen das nicht zu wissen. Das lässt hoffen, dass auch die Kündigung nicht wirksam, formuliert ist.
Würden sie das nutzen, müssten sie nicht mal eine Begründung haben. Allerdings verlängert sich die Kündigungsfrist von 3 auf 6 Monate, auch bei der Mietzeit von 2,5 Jahren.
Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: OLD-MAN am 19. Februar 2023, 13:55:58
Gerade wenn ....

Zitat von: Lora123 am 18. Februar 2023, 12:25:37Der Fall ist so speziell,

....ist, solltest du meinen Rat ....

Zitat von: OLD-MAN am 18. Februar 2023, 12:04:04einen Rechtsanwalt für Mietrecht zu konsultieren!

.....aufgreifen!

Was ist wohl teurer, einen ungerechtfertigten Umzug durchzuziehen oder eine Beratungsstunde bei einem Fachmann für Mietrecht?

Sollte der Umzug dennoch nicht verhindert werden können, kommst du auch über das Beratungshonorar hinweg!

Übrigens, auch Mieterschutzvereine arbeiten nicht umsonst (Mitgliedsbeitrag!)

Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: Lora123 am 19. Februar 2023, 14:04:07
Reicht auch nur der Mieterschutzverein? Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.

Wenn der Mieterschutzverein aus den 3 Monaten Frist schon 8 machen könnte, würde uns das viel helfen (im Mai Widerspruch, dann neue Kündigung mit Frist 6 Monate also 8 insgesamt).
Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: KuBe am 19. Februar 2023, 14:46:20
Zitat von: Lora123 am 19. Februar 2023, 14:04:07Reicht auch nur der Mieterschutzverein? Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.
Ja, wie geschrieben. Man kann mit Eintreten des Rechtsfalls Mitglied werden. Es ist ein überschaubarer Betrag und nicht zu vergleichen mit dem Honorar des Anwalts. In der Höhe der Erstberatung beim Anwalt hat man 1-2 Jahre Mitgliedsbeitrag bezahlt.

Zitat von: Lora123 am 19. Februar 2023, 14:04:07Wenn der Mieterschutzverein aus den 3 Monaten Frist schon 8 machen könnte, würde uns das viel helfen (im Mai Widerspruch, dann neue Kündigung mit Frist 6 Monate also 8 insgesamt).
Der Mieterschutz kann das nicht. Es kann aber wie schon geschrieben überprüft werden, ob die Kündigung a) überhaupt rechtlich haltbar und b) formal korrekt ist.

Merkt man ENDE Mai an, dass die Kündigung nicht korrekt ist, muss sie neu verfasst werden. Damit gewinnt man Zeit.

Der Eigentümer könnte unter der Konstellation (zwei Parteien, eine bewohnt er) von seinem erleichterten Kündigungsrecht Gebrauch machen.

Dass man auf so eine merkwürdige und rechtlich heikle, da irgendwie unglaubwürdig klingende Eigenbedarfskündigung zurückgreift und nicht nach § 573 a, lässt hoffen, dass die Eigentümer rechtlich nicht gut informiert sind.

Jedenfalls ginge eine solche Kündigung (§ steht oben), ohne jede Begründung, dann verlängert sich die Kündigungsfrist aber um weitere 3 Monate.

Wohlgemerkt, ab dem Datum, aber dem sie rausgeht. Daher empfiehlt es sich nichts zu tun, ehe der Anwalt des Mieterschutzes sich das Ganze angeschaut hat.
Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: Fettnäpfchen am 19. Februar 2023, 14:55:02
Lora123

Zitat von: Lora123 am 19. Februar 2023, 14:04:07Reicht auch nur der Mieterschutzverein? Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.
Ich habe schon gelesen das User vom Mietverein "hängen" gelassen worden sind.
Und für einen RA gibt es ja noch die Möglichkeit der Beratungskostenhilfe, Prozesskostenhilfe (PKH) (http://hartz.info/index.php?topic=4653.0)
Unter Umständen also bei Anspruch auf diese Unterstützung muss man das Geld aber zurückzahlen falls man später mehr oder ausreichend verdient. Das dürfte aber im Link beschrieben sein.

MfG FN
Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: KuBe am 19. Februar 2023, 15:23:12
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Februar 2023, 14:55:02Lora123

Zitat von: Lora123 am 19. Februar 2023, 14:04:07Reicht auch nur der Mieterschutzverein? Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.
Ich habe schon gelesen das User vom Mietverein "hängen" gelassen worden sind.
Und für einen RA gibt es ja noch die Möglichkeit der Beratungskostenhilfe, Prozesskostenhilfe (PKH) (http://hartz.info/index.php?topic=4653.0)
Unter Umständen also bei Anspruch auf diese Unterstützung muss man das Geld aber zurückzahlen falls man später mehr oder ausreichend verdient. Das dürfte aber im Link beschrieben sein.

MfG FN
Jeder Mietverein ist so gut, wie der Anwalt, der dort arbeitet. Kann also genauso mit dem niedergelassenen in seiner Kanzlei passieren, dass man "hängen gelassen" wird. Zudem gibt es nicht allgemein die Möglichkeit zur Prozesskostenhilfe, sondern nur, wenn ein bestimmtes Einkommen unterschritten wird.

Für die erste Beratung - und das aus erster Hand und Erfahrung, also nicht gelesen- kann das eine sehr gute Anlaufstelle sein.

Im konkreten Fall muss der betreffende Anwalt des MSV sich erstmal nur anschauen, ob diese Kündigung formal überhaupt Bestand hat.


Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: Ratlos am 19. Februar 2023, 15:54:57
Aufpassen dass der MV keine Wartezeit in seinen Geschäftsbedingungen hat.
Ein Niedergelassener RA ist m.E. besser. Eine Erstberatung darf max. 190 € kosten,
eine weit weit ausführlichere Rechtsberatung darf bis 250 € kosten, falls man nicht einen geringeren Preis vereinbart. Das ist Gesetz (§ 34 u.a. RVG)
Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: Lora123 am 19. Februar 2023, 16:25:00
Zitat von: Ratlos am 19. Februar 2023, 15:54:57Aufpassen dass der MV keine Wartezeit in seinen Geschäftsbedingungen hat.
Ein Niedergelassener RA ist m.E. besser. Eine Erstberatung darf max. 190 € kosten,
eine weit weit ausführlichere Rechtsberatung darf bis 250 € kosten, falls man nicht einen geringeren Preis vereinbart. Das ist Gesetz (§ 34 u.a. RVG)

Ist scon viel zu teuer, dann gehe ich lieber zum Mieterschutzverein.

ZitatDer Mieterschutz kann das nicht. Es kann aber wie schon geschrieben überprüft werden, ob die Kündigung a) überhaupt rechtlich haltbar und b) formal korrekt ist.
Was heißt das? Heißt das, die beraten einen nur und machen sonst nichts?
Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: Ratlos am 19. Februar 2023, 16:54:34
Zitat von: Lora123 am 18. Februar 2023, 09:42:20Dass Dach des Hauses der Enkel wird bald neugemacht. Das habe ich erst vor rund 3 Wochen erfahren. Da wurde mir auch mündlich mitgeteilt, dass wir bald gehen müssen. Vor rund 2 Wochen also die schriftliche Kündigung.
Machen kannst du was dir richtig erscheint.
Ich sag es noch einmal: Widersprich der Kündigung schriftlich und warte die Reaktion ab
bevor du zum MV rennst der auch Geld kostet und zwar jede einzelne  Rechtstätigkeit die der MV für dich macht.
Wenn es sich nur um das Dach handelt ist diese Arbeit in 2 Wochen erledigt, in 4 Wochen selbst dann wenn neues Gebälk aufgesetzt werden muss.
Das bedeutet dass die Kündigung wegen max. 4-wöchigen Eigenbedarf nicht greift.
Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: Lora123 am 19. Februar 2023, 20:07:33
Zitatbevor du zum MV rennst der auch Geld kostet und zwar jede einzelne  Rechtstätigkeit die der MV für dich macht.
Ich dachte man bezahlt den 2-Jahres-Beitrag und dann ist alles kostenlos?

Unsere Kündigung ist datiert mit 02.02.2023, bekommen haben wir die (nicht per Post sondern händisch) aber erst am 05.02.2023.
In der Kündigung steht eine Frist von "01.05/01.06".
Bis wann muss dann der Widerspruch beim Vermieter eingehen, damit ich das in die Länge ziehen kann?
Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: KuBe am 19. Februar 2023, 22:54:27
Zitat von: Lora123 am 19. Februar 2023, 20:07:33
Zitatbevor du zum MV rennst der auch Geld kostet und zwar jede einzelne  Rechtstätigkeit die der MV für dich macht.
Ich dachte man bezahlt den 2-Jahres-Beitrag und dann ist alles kostenlos?
richtig, man bekommt jede Menge für den Mitgliedsbeitrag. Die rechtliche Beratung ist wichtig, so dass man weiß, was Sache ist. Dann kann man entscheiden, ob man dem Vermieter selbst schreibt oder der MV das macht. Ob das - sehr wenig im Vergleich zum Anwalt- zusätzlich kostet oder nicht, hängt vom Mieterverein ab. Das ist je nach Stadt unterschiedlich.

Zitat von: Lora123 am 19. Februar 2023, 20:07:33Unsere Kündigung ist datiert mit 02.02.2023, bekommen haben wir die (nicht per Post sondern händisch) aber erst am 05.02.2023.
In der Kündigung steht eine Frist von "01.05/01.06".
Bis wann muss dann der Widerspruch beim Vermieter eingehen, damit ich das in die Länge ziehen kann?
Nochmals: Gegen eine rechtlich wirksame Kündigung kann man nicht einfach widersprechen. Und wenn man es tut, ist die Frage WIE und WANN. Die Frage ist, ob die Kündigung überhaupt der Form entspricht und dann - zweitrangig- inhaltlich haltbar ist.

Das kann der Anwalt des MV prüfen. Wenn dann z.B. das Schreiben formal falsch ist, egal, ob der Inhalt glaubwürdig ist oder nicht, gewinnt man allein dadurch Zeit, dass man  dies erst Ende Mai kundtut.

Einfach gesagt: Wenn der Vermieter /seine Berater, das nicht so geschrieben hat, wie es geschrieben werden muss, ist es rechtlich nichtig. Kündigt er euch neu, formal korrekt und dann im Juni "wegen Eigenbedarf", habt ihr bis Oktober Zeit.

Ist das Dach bis dahin gemacht, gibt es keinen Kündigungsgrund mehr oder es muss ein neuer her.

Nur so gewinnt ihr Zeit. Denn wenn er ab Juni eine rechtlich korrekte Kündigung schicken muss und ihr dann widersprecht, habt ihr noch mehr Zeit gewonnen.



Zitat von: Ratlos am 19. Februar 2023, 16:54:34
Zitat von: Lora123 am 18. Februar 2023, 09:42:20Dass Dach des Hauses der Enkel wird bald neugemacht. Das habe ich erst vor rund 3 Wochen erfahren. Da wurde mir auch mündlich mitgeteilt, dass wir bald gehen müssen. Vor rund 2 Wochen also die schriftliche Kündigung.
Machen kannst du was dir richtig erscheint.
Ich sag es noch einmal: Widersprich der Kündigung schriftlich und warte die Reaktion ab
ein schlechter Rat. Dann weiß der Vermieter, dass der Mieter nicht raus will und kann z.B. gleich die Räumungsklage anstrengen. Weist man ihn am Ende noch vorzeitig auf Formfehler hin, verschenkt man wertvolle Zeit.

Zitat von: Ratlos am 19. Februar 2023, 16:54:34bevor du zum MV rennst der auch Geld kostet und zwar jede einzelne  Rechtstätigkeit die der MV für dich macht.
das ist so nicht korrekt

Zitat von: Ratlos am 19. Februar 2023, 16:54:34Wenn es sich nur um das Dach handelt ist diese Arbeit in 2 Wochen erledigt, in 4 Wochen selbst dann wenn neues Gebälk aufgesetzt werden muss.
Das bedeutet dass die Kündigung wegen max. 4-wöchigen Eigenbedarf nicht greift.
dazu könnte man sich auch Ende Mai äußern. Sollte die Kündigung aber FORMAL nicht korrekt sein, reicht der Hinweis hierzu aus. Dann kann sich der Vermieter selbst Gedanken machen oder einen Anwalt bemühen, um eine rechtlich haltbare Kündigung zu verfassen. Die Frist beginnt dann neu.
Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: Lora123 am 19. Februar 2023, 23:02:26
Das ist irgendwie zuviel gerade. Wir lassen das mit dem Mieterschutzverein, klingt viel zu kompliziert und teuer wenn die am Ende eh nix machen.

Wir schreiben selber einen Widerspruch. In ganz normalen Deutsch, also kein komisches Anwaltsdeutsch, schreiben wir dann einfach, dass wir damit nicht einverstanden sind, weil Dacharbeiten nur ein paar Wochen dauern, das temporärer Eigenbedarf wäre und dann erwähnen wir noch diesen Paragraphen der oben erwähnt wurde.

Anders weiß ich es halt nicht. Ich kapiere die Texte da oben inhaltlich auch überhaupt nicht. Da steht mittlerweile viel zu viel verschiedenes Zeug und ich weiß nicht was wichtig und richtig ist. Ich bezahle doch keine 160€ für den Mieterschutzverein, damit ich eine einmalige Beratung bekomme und danach nochmal alles bezahlen muss was die machen.
Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: KuBe am 19. Februar 2023, 23:09:27
Zitat von: Lora123 am 19. Februar 2023, 23:02:26Das ist irgendwie zuviel gerade. Wir lassen das mit dem Mieterschutzverein, klingt viel zu kompliziert und teuer wenn die am Ende eh nix machen.
schade, ich hätte mir die Worte sparen können

Zitat von: Lora123 am 19. Februar 2023, 23:02:26Wir schreiben selber einen Widerspruch. In ganz normalen Deutsch, also kein komisches Anwaltsdeutsch, schreiben wir dann einfach, dass wir damit nicht einverstanden sind, weil Dacharbeiten nur ein paar Wochen dauern, das temporärer Eigenbedarf wäre und dann erwähnen wir noch diesen Paragraphen der oben erwähnt wurde.
na dann viel Glück

Zitat von: Lora123 am 19. Februar 2023, 23:02:26Anders weiß ich es halt nicht. Ich kapiere die Texte da oben inhaltlich auch überhaupt nicht. Da steht mittlerweile viel zu viel verschiedenes Zeug und ich weiß nicht was wichtig und richtig ist. Ich bezahle doch keine 160€ für den Mieterschutzverein, damit ich eine einmalige Beratung bekomme und danach nochmal alles bezahlen muss was die machen.
schade, dass ihr euch habt verunsichern lassen. Das stimmt nicht mit den 160 EURO und nur einmalige Beratung. Das ist beim Anwalt, nicht beim Mieterbund. Man bekommt außergerichtlich die komplette Beratung, Briefe werden geschrieben, der Anwalt passt auf, dass man nichts schreibt, was einem die Rechte nimmt.

Ich kenne das Thema Kündigung wegen Eigenbedarf und hab mich angemeldet, um euch zu helfen. Aber meine rechtlich wichtigen Hinweise zum Thema wann man überhaupt reagieren sollte, werden ignoriert. Kann man nichts machen.

Dann alles Gute.
Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: Lora123 am 20. Februar 2023, 00:07:26
Zitat von: KuBe am 19. Februar 2023, 23:09:27Ich kenne das Thema Kündigung wegen Eigenbedarf und hab mich angemeldet, um euch zu helfen. Aber meine rechtlich wichtigen Hinweise zum Thema wann man überhaupt reagieren sollte, werden ignoriert. Kann man nichts machen.

Dann alles Gute.

Ich würde das gerne verstehen. Aber hier steht jetzt schon so viel, ich weiß nicht was ich davon jetzt noch nutzen soll. Ab und zu kommt noch dieses Gefühl über mich, dass wir bald alle auf der Straße landen. Das macht mich komplett fertig und dann weiß ich nicht mehr was ich machen soll weil es auf einmal keinen Ausweg mehr gibt. Ich werde wegen der Sache wahrscheinlich auch meine Arbeit verlieren, da es hier in der Gegend einfach keine freien, bezahlbaren Wohnung gibt.

Die 2 Personen die hier einziehen sollen, haben beide sehr gute Gehälter, das sind Gutverdiener. Und wir, die junge kleine Familie mit nur einem Einkommen, werden wegen solchen Leuten rausgeschmissen. Gerechtigkeit ist was anderes.

Was mir sehr helfen würde: keine langen Zitate, einfach stichpunktartig hinschreiben was ich machen soll. Klingt doof, aber in der Situation kann ich nicht mehr verarbeiten. Ich nehme deine Hilfe gerne an, ich möchte niemanden verprellen.
Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: KuBe am 20. Februar 2023, 01:07:17
Ok. Also:
Erstmal nicht reagieren.

Kündigung prüfen lassen.

Günstig und durchaus qualifiziert geht das beim Mieterbund.

Kann sein, dass die Kündigung nicht richtig geschrieben ist.

Wenn sie nicht richtig geschrieben wird, ist sie ungültig. Das muss geprüft werden.

Das sagt man aber auf keinen Fall sofort, denn sonst schreiben die schnell eine neue und die neue Kündigungsfrist beginnt auch schneller. Sagt man erst Ende Mai "das stimmt so nicht", muss eine neue Kündigung ab Juni raus.

Den Rest muss jemand machen, der Anwalt ist. Wenn man als Laie  "in normalem Deutsch" schreibt, schreibt man unwissend vielleicht Dinge, die zum eigenen Nachteil sind.

Auf weitere Fragen antworte ich gern.
Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: Ratlos am 20. Februar 2023, 12:25:32
Zitat von: Lora123 am 20. Februar 2023, 00:07:26Was mir sehr helfen würde: keine langen Zitate, einfach stichpunktartig hinschreiben was ich machen soll.

Keine Sorgen machen, bis Mai abwarten, der Kündigung wegen Unzulässigkeit widersprechen und in der Wohnung bleiben.
Bei dem kurzen Ein- und Auszug der Enkel kriegen die keinen Räumungstitel.

@ KuBe
Im Eingangsbeitrag steht, dass TE mit dem Eigentümer in einem Zweifamilienhaus wohnt.
Daraus ergibt sich erstmal eine verlängerte Kündigungsfrist.
Ferner gibt es bei einem Zweifamilienhaus ein erleichtertes Kündigungsrecht des VM nach § 573 a BGB.
In so einem Fall kann der Vermieter jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.
Anders als bei einem Fall von Eigenbedarf kann sich der Mieter dagegen so gut wie nicht wehren.
Dazu aber muss der VM im Kündigungsschreiben angeben, dass sich die Kündigung auf diese gesetzliche Sonderregelung stützt. Fehlt dieser Hinweis schaut der VM nicht gut aus.

Und jetzt kommen wir zu vorliegenden Kündigung wegen geltend gemachten Eigenbedarf.
Eine Dacheindeckung dauert max. 4 Wochen und das ist schon ein langer Zeitraum.
Danach zieht der Enkel wieder in sein Haus.
Damit ist von vornherein absehbar dass die Bedarfsperson Enkel gleich wieder auszieht womit die Kündigung sowieso unzulässig ist.
Was ich zitiere ist Gesetz und BGH-Rechtsprechung.

Man sollte sich erst rechtlich kundig machen bevor man viel schreibt - auch wenn es gut gemeint ist.
Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: Ratlos am 20. Februar 2023, 13:42:29
Zitat von: KuBe am 19. Februar 2023, 23:09:27Das stimmt nicht mit den 160 EURO und nur einmalige Beratung. Das ist beim Anwalt, nicht beim Mieterbund.
Das ist falsch wieder mal wegen Unkenntnis des RVG.
Ein einfaches ERSTgespräch beim RA kostet 190 €, eine ausführliche Beratung liegt bei 250 €. Davon wird er höchstens dann abweichen wenn er Mandat zur Prozessführung erhält.
@ Lora - ich schreibe dir den Widerspruch an deinen VM wenn du es wünscht.

Brauchst ihn dann nur noch zu kopieren, auszudrucken, unterschreiben und per Einschreiben an deinen VM senden.
Dein VM wird sich schwer tun mit neuen Kündigungsgründen. Andere Gründe als die bereits angegebenen werden nämlich nur berücksichtigt, wenn sie nach dem Kündigungsschreiben  entstanden sind.
#
Zitat von: KuBe am 19. Februar 2023, 23:09:27Ich kenne das Thema Kündigung wegen Eigenbedarf und hab mich angemeldet, um euch zu helfen.
Ich benötige keine Rechtshilfe :mocking: aber danke für die gute Absicht.
Zitat von: Ratlos am 20. Februar 2023, 12:25:32Was ich zitiere ist Gesetz und BGH-Rechtsprechung.
Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: KuBe am 20. Februar 2023, 19:08:04
@Ratlos
Auf den 573a weise ich in meinem ersten Beitrag hin. Insofern weiß ich nicht, wozu dieser Hinweis erfolgt.

Und keiner meiner Beiträge ging in die Richtung Ihnen Rechtshilfe zu geben. Sie haben schließlich nicht die Frage gestellt.

Wenn Sie trotz Ihres ersten Beitrags denken, alles zu wissen, möchte ich das nicht kommentieren, denn wie genannt, hab ich mich angemeldet, um im konkreten Fall zu helfen.

Und da ist von meiner Seite alles gesagt.



Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: Ratlos am 21. Februar 2023, 11:31:48
@ KuBe

Zitat von: Ratlos am 18. Februar 2023, 14:07:11Von entscheidender Bedeutung ist wie lange die Renovierungsphase dauert.
Das war die richtige Antwort auf die Frage der TE die sich auf die Dacheindeckung bezog. Bei ca. 2-4 Wochen Renovierungsdauer greift keine Eigenbedarfskündigung. Daher ist ein Widerspruch Pflicht.

Mein Beitrag Nr. 23 bezog sich auf das nachschieben von Kündigungsgründen bei Unwirksamkeit der vorliegenden Kündigung und das ist eben der § 573 und nicht 573a BGB
Zitat von: Ratlos am 20. Februar 2023, 13:42:29und hab mich angemeldet, um euch zu helfen.
Das ehrt dich aber darauf will ich nicht weiter eingehen.
Bist aber nicht der Einzige der mit Jura zu tun hat.
"Euch" ist die Mehrzahl und wenn du mit diskutierst meinst du jeden am Thread Beteiligten.
Deine Kostenangabe Mieterverein zu RA waren leider falsch. Beweis: RVG

Ob deine Beiträge für die TE hilfreich waren kann nur TE entscheiden. "Vergessen" hast du jedenfalls dass sich die Kündigungsfrist nnach 573 a um wichtige 3 Monate verlängert und Kündigungsgründe sich auf Abs. 1 oder 2
stützen müssen.
ALLES wissen tut nicht mal ein Richter bei der Komplexität unserer Gesetzbücher.
Aktuell haben wir 1.773 gültige Gesetze und 2.655 Rechtsverordnungen
Dazu kommen Gesetze mit 50.738 Einzelnormen. Wusstest du das?

Nichts für ungut. Aber so ist es halt.
In meinem Beitrag Nr. 23 habe ich TE angeboten einen kopierfähigen Widerspruch zu schreiben. Leider hat TE das Kündigungsschreiben nicht hochgeladen. Wäre vom genauen Inhalt her wichtig!

Jetzt kannsst du fachliche Hilfe leisten. Ich überlasse ich es dir und deiner Erfahrung einen begründeten Widerspruch zu schreiben, der durchgreift.
Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: Schmidtchen am 02. März 2023, 23:52:26
Ich denke ein gemeinsames Gespräch mit dem Vermieter sollte helfen. Wenn da wirklich ein Enkel einziehen möchte, um dauerhaft ein Auge auf den Opa zu haben, solltest du dich schnellstens nach einer neuen Bleibe umschauen.
Wenn es nur um einen kurzfristigen Umbau geht, kann man vielleicht gemeinsam einen Weg finden.
Aber Fakt ist auch, dass in dieser Situation gar kein Grund angegeben werden muss. Im 2 Familienhaus, in dem der Eigentümer selber wohnt, ist eine Kündigung jederzeit möglich, ggf. verdoppelt sich die Frist.
Wenn du wohnen bleibst, wird es zur Räumungsklage kommen, darauf würde ich es nicht ankommen lassen. Es wird einen Titel geben, der 30 Jahre vollstreckbar ist.
Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: Ratlos am 03. März 2023, 10:48:14
Zitat von: Schmidtchen am 02. März 2023, 23:52:26Um dauerhaft ein Auge auf den Opa zu haben, solltest du dich schnellstens nach einer neuen Bleibe umschauen.
Falsch! Es geht um eine kurzfristige  Baumaßnahme
Zitat von: Lora123 am 18. Februar 2023, 09:42:20Das Dach des Hauses der Enkel wird bald neugemacht. Da wurde mir auch mündlich mitgeteilt, dass wir bald gehen müssen.
Zitat von: Schmidtchen am 02. März 2023, 23:52:26ist eine Kündigung jederzeit möglich,
Aber nur wenn er VM sie auf § 573 a BGB stützt, und das hat er nicht!
Zitat von: Schmidtchen am 02. März 2023, 23:52:26Es wird einen Titel geben, der 30 Jahre vollstreckbar ist.
Wenn VM renovieren will, muss er gleich räumen lassen. Aber
1. es dauert Monate bis es überhaupt zu einem Gerichtstermin kommt
2. es gibt den gesetzlichen Räumungsschutz
3. es gibt auf Antrag längere Räumungsfristen (bis 1 Jahr) die das Gericht einräumt
4. hier kommt die Härtefallregelung hinzu.

Nicht so einfach @ Schmidtchen wie du es darstellst. Wenn es hart auf hart geht baut der VM in 2023 überhaupt nichts um und 2024 nicht gleich
Zudem ist die Kündigung unwirksam!
Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: Ratlos am 03. März 2023, 18:02:46
Zitat von: KuBe am 20. Februar 2023, 19:08:04denn wie genannt, hab ich mich angemeldet, um im konkreten Fall zu helfen.
Danke für deine Hilfsbereitschaft. Gibt es heutzutage leider nur wenig.

Zitat von: KuBe am 19. Februar 2023, 23:09:27Aber meine rechtlich wichtigen Hinweise zum Thema wann man überhaupt reagieren sollte, werden ignoriert.
Deine wichtigen rechtlichen Hinweise sind leider nicht vollständig.
Das wichtigste fehlt!
Zitat von: KuBe am 18. Februar 2023, 14:12:25In einem Zwei-Parteienhaus, in dem der Vermieter wohnt, gilt ein anderes Kündigungsrecht, siehe § 573a
Das ist richtig, nur 1 Punkt hast du übersehen.

Der VM muss sich explizit auf § 573 a BGB in seiner Kündigung stützen.
Das hat er aber nicht wie TE mit dem Kündigungstext bestätigt.
Ergo die Kündigung ist unwirksam! :lol: - ohne wenn und aber!

Denn siehe Abs. 4 - (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam. Und das der dem TE vorliegende Kündigungsschreiben weicht zusätzlich auch noch von dieser Vorschrift ab.

Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: Schmidtchen am 03. März 2023, 18:23:22
Der Vermieter möchte doch gar nicht renovieren, sondern der Enkel möchte sein Haus renovieren und zwischenzeitlich in die Wohnung der TS ziehen.

Und mit meiner mehr als 30 jährigen beruflichen Erfahrung im Immobilienbereich halte ich es für unwahrscheinlich, dass ein funktionierendes Mietverhältnis mal eben gekündigt wird, weil man für ein paar Wochen eine Bleibe für den Enkel benötigt.
Ein Mieterwechsel ist für den Vermieter mit viel Arbeit und erheblichen Kosten verbunden.

Da steckt noch etwas anderes dahinter, was wir jetzt nicht einschätzen können.

Der TS bleibt jetzt m. E. nur im Gespräch eine einvernehmliche Lösung zu suchen, wenn sie sich stur stellt, werden die Vermieter sich kundig machen und zügig eine hieb- und stichfeste Kündigung zustellen. Das ist in dieser Konstellation nicht so schwierig, da braucht es kein kompliziertes Eigenbedarfskonstrukt.

Und wenn du schon den Härtefall ansprichst: Ja, den gibt es sicherlich. Aber ich sehe den eher auf der Seite des alten Hauseigentümers, der auf Hilfe angewiesen ist und die Wohnung nun dringend für Pflegepersonal benötigt, weniger auf der Seite der TS, die einen Schulwechsel vermeiden möchte.

Sobald der Vermieter merkt, dass seine Kündigung nicht viel wert ist, schreibt er eine neue und dann ist das Mietverhältnis in 6 Monaten vorbei.
Aber dann ist das Schuljahr ja vorbei und ein weiteres Festhalten an dem Mietverhältnis bringt doch dann nichts mehr?
Klar, sie kann wohnen bleiben, bis sie geräumt wird, aber das passiert dann ja wieder mitten im Schuljahr, was die TS ja vermeiden möchte.
Außerdem besteht ein großes Risiko, dass die TS mit hohen Schulden aus der Sache rausgeht.

Was immer die Eigentümer mit dem Haus vorhaben, sie wollen es leer haben, vielleicht lassen sie sich das was kosten und die TS bleibt wenigstens nicht auf Umzugskosten sitzen. Vernünftig wäre es, das Gespräch zu suchen und im Gespräch anzudeuten, dass man auf Rechtsmittel verzichtet und zum Ende des Schuljahres auszieht gegen Übernahme der Umzugskosten...
Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: horst am 03. März 2023, 18:37:46
Zitat von: Lora123 am 18. Februar 2023, 09:42:20Das Dach des Hauses der Enkel wird bald neugemacht. Das habe ich erst vor rund 3 Wochen erfahren. Da wurde mir auch mündlich mitgeteilt, dass wir bald gehen müssen. Vor rund 2 Wochen also die schriftliche Kündigung.
Das erste was ich machen würde sofort der Kündigung schriftlich widersprechen und einen Beratungsschein bei einem Anwalt wie auch hier mehrmals erwähnt.
Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: Ratlos am 04. März 2023, 11:46:12
Zitat von: Schmidtchen am 03. März 2023, 18:23:22weil man für ein paar Wochen eine Bleibe für den Enkel benötigt.
So steht es im Kündigungsschreiben und nur dieser Grund zählt.
 
Zitat von: Schmidtchen am 03. März 2023, 18:23:22da braucht es kein kompliziertes Eigenbedarfskonstrukt.
Aber es braucht dann ein berechtigtes Interesse nach § 573 und das dürfte bei wenigen Wochen der Dacheindeckung nicht gegeben sein.
Zitat von: Schmidtchen am 03. März 2023, 18:23:22ich sehe den eher auf der Seite des alten Hauseigentümers, der auf Hilfe angewiesen ist und die Wohnung nun dringend für Pflegepersonal benötigt,
Die Wohnung der TE wird nicht für Pflegepersonal benötigt. Das ist eine Fehleinschätzung - siehe Eingangsbeitrag
Zitat von: Schmidtchen am 03. März 2023, 18:23:22schreibt er eine neue und dann ist das Mietverhältnis in 6 Monaten vorbei.
Dann dauert es weitere 4-6 Monate bis zum Verhandlungstermin über Räumung. Derzeit ist die Dacheindeckung abgeschlossen und auch jedes berechtigtes Interesse erloschen. - siehe hierzu § 721 ZPO und § 231 - 238

Würde dennoch ein Raumungsurteil ergehen, ist Berufung zum LG möglich. Bis zum Termin vergehen locker weitere 4 Monate.

Abschließend haben wir noch die Räumungsfrist die bis zu 1 Jahr betragen kann.
Die sofortige Beschwerde ist zulässiges Rechtsmittel.

Zusammenfassung: Ein Rechtsstreit würde sich weit über 1 Jahr, vermutlich bis zu 16 Monaten hinziehen plus Räumungsfrist.
Also mich würde der VM unter 2 Jahren nicht aus der Wohnung bekommen, zumal es noch einige juristische Feinheiten in dieser Sache gibt.
Zum Schluss zahlt der VM freiwillig alle Umzugskosten. Den Fall hatte ich schon.
Zitat von: Schmidtchen am 03. März 2023, 18:23:22dass man auf Rechtsmittel verzichtet
Ein Rechtsmittelverzicht wäre die größte Dummheit welche die TE machen könnte.

Nachdem sowieso Zweifel an der Kündigung bestehen, (für mich nicht) kann auch eine Feststellungsklage sehr nützlich sein.
Den MV kennen wir nicht. Sollten aber beide Ehepartner als Mieter drin stehen muss die Kündigung auch gegen Beide ausgesprochen werden. Sonst ist sie ebenfalls unwirksam.
Mehr an Aufklärung ist hier kaum mehr möglich.

Im Übrigen: Auf eine unwirksame Kündigung wie der vorliegenden muss überhaupt nicht reagiert werden.
Eine unwirksame Kündigung hat keine rechtlichen Wirkungen . Sie beendet das Mietverhältnis nicht.

P.S. @ Schmidtchen
Merkst du den Widerspruch?
Zitat von: Schmidtchen am 03. März 2023, 18:23:22der Enkel möchte sein Haus renovieren und zwischenzeitlich in die Wohnung der TS ziehen.
Zitat von: Schmidtchen am 03. März 2023, 18:23:22Aber ich sehe den eher auf der Seite des alten Hauseigentümers, der auf Hilfe angewiesen ist und die Wohnung nun dringend für Pflegepersonal benötigt,

1 mal möchte der Enkel kurzzeitig wegen Renovierung in die Wohnung des TE einziehen
1 mal braucht der VM die Wohnung der TE für Pflegepersonal. Was denn nun?
Unbeachtet von dir blieb dass es sich um 3 Häuser / Eigenheime handelt.





Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: Schmidtchen am 06. März 2023, 01:29:20
Ich denke eher, dass wir aneinander vorbei reden. Glaubst du wirklich, dass es der TS gut tut, wenn sie die Kündigung möglichst lange rauszieht?
Ich glaube das nicht, ich habe gelesen, dass sie nicht möchte, dasss ihr Kind während des Schuljahres die Schule wechseln muss, daher meine Ratschläge.

Und das was du hier als Verzögerungstaktik vorschlägst, macht sich bei dem nächsten möglichen Vermieter auch nicht gut.

Nein, was ich geschrieben habe ist kein Widerspruch, es ist einfach so, wenn die TS alles Mögliche ausschöpfen wird, wird die Gegenseite das auch tun und dann muss der Enkel eben einziehen, damit er ein Auge auf den Opa haben kann, sogar die TS hat ja im Eingangsposting geschrieben, dass das durchaus erforderlich ist.

Das was du beschreibst ist doch mit einem erhelichen finanziellen Risiko verbunden und das rätst du jemanden, der sich die Erstberatung beim Anwalt laut eigener Aussage nicht leisten kann und aus zeitlichen Gründen keinen Mieterverein aufsuchen kann?

Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: Ellen_Alien am 06. März 2023, 06:26:51
ZitatDas was du beschreibst ist doch mit einem erhelichen finanziellen Risiko verbunden und das rätst du jemanden, der sich die Erstberatung beim Anwalt laut eigener Aussage nicht leisten kann
Genau das habe ich auch gedacht. Letztlich muss TE aus der Wohnung, nur ggf verzögert, und bleibt auf allen Kosten sitzen.
Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: Sheherazade am 06. März 2023, 09:18:03
Zitat von: Ratlos am 04. März 2023, 11:46:12Unbeachtet von dir blieb dass es sich um 3 Häuser / Eigenheime handelt.

Inwieweit spielt das eine Rolle hierbei, sofern die anderen 2 EFH NICHT dem Vermieter gehören?
Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: Ratlos am 06. März 2023, 12:13:58
Zitat von: Schmidtchen am 06. März 2023, 01:29:20und dann muss der Enkel eben einziehen, damit er ein Auge auf den Opa haben kann, sogar die TS hat ja im Eingangsposting geschrieben, dass das durchaus erforderlich ist.
Der Enkel muss nicht einziehen, denn das andere Kind versorgt den Opa bereits.
Bitte richtig lesen.

Das sind die Hauptfragen des TE im Eingangsthread:

Zitat von: Lora123 am 18. Februar 2023, 09:42:20Ist das so überhaupt erlaubt? Ist das nicht ein temporärer Eigenbedarf?
Meine Antwort: Nein - nicht erlaubt wenn es nur um 2-3-Wochen-Arbeiten für die
Dacheindeckung geht. Und nichts anderes soll renoviert werden lt. TE.
Zitat von: Sheherazade am 06. März 2023, 09:18:03Inwieweit spielt das eine Rolle hierbei, sofern die anderen 2 EFH NICHT dem Vermieter gehören?
Das spielt sogar eine große Rolle denn wegen einer Dacheindeckung muss man nicht ausziehen. Das erweckt den Anschein eines vorgetäuschten Eigenbedarfs. Bei einer Dacheindeckung kommen die alten Ziegel runter, evtl. wird das Gebälk neu gelattet. Bei schlechtem Wetter wird das Dach mit Folie abgedeckt. Auf die Wohnqualität der darunter liegenden Wohnung haben die Dacharbeiten nicht den geringsten Einfluss.
Und die Eigentumsverhältnisse des 2. Hauses spielen dabei überhaupt keine Rolle.

Zitat von: Lora123 am 18. Februar 2023, 09:42:20Was, wenn wir nach dem 01.06 in der Wohnung bleiben
Meine Antwort: Dann passiert erstmal gar nichts weil die Kündigung unwirksam ist.
Unwirksam deshalb weil sie sich nicht auf § 573 a BGB stützt. Und weitergehende Renovierungsarbeiten kann VM nicht nachschieben.

Zitat von: Lora123 am 18. Februar 2023, 09:42:20uns bleibt ja fast nichts aderes übrig, weil wir einfach keine Wohnung finden.
Meine Antwort: Dann liegt ein Härtefall vor den jedes Gericht beachten muss. Voraussetzung natürlich dass TE seine vergebliche Wohnungssuche dokumentiert.
Dann muss Interessenabwägung erfolgen, d.h. ob 3 Wochen Renovierungszeit Vorrang haben vor dem berechtigten Wohninteresse des TE. Das kann nur mit nein beantwortet werden.
_________________________________________

Zitat von: Ellen_Alien am 06. März 2023, 06:26:51Genau das habe ich auch gedacht. Letztlich muss TE aus der Wohnung, nur ggf verzögert, und bleibt auf allen Kosten sitzen.
TE bleibt auf keinen Kosten sitzen weil das Gericht die Klage des VM wegen Unwirksamkeit der Kündigung abweisen muss!
Daher würde ich nur einen Widerspruch einlegen und ihn NUR mit Härtefall begründen.
Im schriftlichen Vorverfahren bzw. der Hauptverhandlung muss TE dann lediglich Klagewabweisung beantragen und der VM zahlt die Kosten.

Zitat von: Schmidtchen am 06. März 2023, 01:29:20Und das was du hier als Verzögerungstaktik vorschlägst,
Fehlinterprettion!
Ich schlage keine Verzögerungstaktik vor sondern stelle die Unwirksamkeit der Kündigung fest, weshalb TE über den 01.06 hinaus wohnen bleiben kann.
Du solltest § 573 a BGB mal genau studieren. Deine private Meinung zählt vor Gericht nicht. Es zählt nur der Gesetzestext.

Zitat von: Schmidtchen am 06. März 2023, 01:29:20Das was du beschreibst ist doch mit einem erhelichen finanziellen Risiko verbunden
Das betrifft die reinen Umzugskosten die heute so gleich sind wie in 1 Jahr.

TE hat hier Fragen gestellt die ich vollkommen rechtskonform beantwortet habe.
 
Mein Vorschlag zur Sache:
Widerspruch gegen Kündigung NUR mit Begründung Härtefall
Räumungsklage des VM abwarten
Dann bei Gericht Klageabweisung beantragen, der wegen unwirksamkeit der Kündigung stattgegeben werden muss.

Zitat von: Lora123 am 18. Februar 2023, 09:42:20wir suchen ohne Ende aber finden nix! Rund 800€ warm könnten wir bezahlen,
Hier denke ich mal wer 800 € Miete bezahlen kann wird auch 150 € für eine weitere Beratung durch einen RA übrig haben wenn er mir nicht glaubt. Alles in meinen Beiträgen geschriebene ist über das Gesetzbuch und die Kommentierung als richtig nachprüfbar.

Jetzt diskutiere ich hier nicht länger denn TE ist aufgeklärt, seine Fragen beantwortet und er kann natürlich dennoch machen was er für richtig hält.






Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: Sheherazade am 06. März 2023, 14:01:31
Zitat von: Ratlos am 06. März 2023, 12:13:58
Zitat von: Schmidtchen am 06. März 2023, 01:29:20und dann muss der Enkel eben einziehen, damit er ein Auge auf den Opa haben kann, sogar die TS hat ja im Eingangsposting geschrieben, dass das durchaus erforderlich ist.
Der Enkel muss nicht einziehen, denn das andere Kind versorgt den Opa bereits.

Und die Caritas.

TE sollte für sich erstmal klare Fronten schaffen. Es wird Eigenbedarf angemeldet, weil 1 Enkelkind mit Partner aus seinem Haus, das aber auch von dem anderen Enkelkind mit Partner bewohnt wird, ausziehen muss wegen Dachsanierung und weil dieses eine Enkelkind zusätzlich zum Vater und der Caritas den Opa versorgen soll. Das andere Enkelkind samt Partner bleibt in dem Haus trotz Dachsanierung wohnen? Das sind vorgeschobene, selbstgestrickte Begründungen und insgesamt stimme ich @Ratlos uneingeschränkt zu hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise.
Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: Ratlos am 06. März 2023, 18:13:12
Man könnte zur Kündigung noch auf BGH hinweisen. Der hat bereits 2014 entschieden:
Der Umzug muss für einen bestimmten Monat/Zeitraum angekündigt sein und tatsächlich stattfinden.
Der Termin des "angeblichen Einzugs" des Enkels wurde in der Kündigung nicht angegeben.
Ein fehlender Termin, wann jemand die Wohnung beziehen möchte begründet aber die Kündigung nicht.
An der ganzen Geschichte scheint einiges nicht zu passen.
Vermutlich ?? wollen die Enkel oder Kinder die Mieter draußen haben. Warum auch immer?
Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: Ratlos am 08. März 2023, 17:18:06
Selbst gelöscht um TE nicht mit weiteren rechtlichen Tatbeständen zu belasten.
Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: kleine unruh am 19. März 2023, 02:07:13
Zitat von: OLD-MAN am 19. Februar 2023, 13:55:58Gerade wenn ....

....ist, solltest du meinen Rat ....

Zitat von: OLD-MAN am 18. Februar 2023, 12:04:04einen Rechtsanwalt für Mietrecht zu konsultieren!

.....aufgreifen!

....
Übrigens, auch Mieterschutzvereine arbeiten nicht umsonst (Mitgliedsbeitrag!)


Ich für meinen Teil finde immer Ratschläge, die "einen Fachanwalt konsultieren" o.ä. locker empfehlen, ein bisschen schwierig, wenn derjenige nicht gleichzeitig dem Hilfesuchenden die Kosten und den Aufwand hierfür darlegt.

Mieterverein kostet bei uns € 90 Jahresbeitrag inkl. Mietrechtsschutz, der aber erst ab einer gewissen Wartezeit greift. Hier also nicht. Aber die Beratung und die Korrespondenz, die der MV mit Deinem Vermieter führen wird, wird Euch schon weiterhelfen.

Ich bin so vor langer Zeit auch zum Mieterverein gekommen. Termin gemacht, der Berater hat sich meine Eigenbedarfskündigung angeschaut und einen bösen Brief geschrieben, weil die EBK in Form und der Sache nach unzulässig war. Damit war die Geschichte vom Tisch.

Falls es bei Dir nicht so geklärt werden kann, dann kannst Du schauen, ob Ihr Anspruch auf Prozeßkostenhilfe habt.

Nur würde ich mich an Deiner Stelle beeilen. Beim MV bekommst Du vielleicht einen Dringlichkeitstermin.

Übrigens: Ich fühle mit Euch. Ich habe heute meine Eigenbedarfskündigung bekommen.


Zitat von: horst am 03. März 2023, 18:37:46...
Das erste was ich machen würde sofort der Kündigung schriftlich widersprechen und einen Beratungsschein bei einem Anwalt wie auch hier mehrmals erwähnt.

Ich würde davon abraten, irgendetwas eigenmächtig zu unternehmen oder auch nur in der Sache mit der Gegenpartei zu kommunizieren.

Der MV ist hier jetzt der richtige Ansprechpartner. Genau so etwas ist doch deren täglich Brot. Die werden sich der Sache annehmen und vielleicht ist "das Begehren der Enkel" schon in Kürze abgewehrt.

Als Mieter sollte man heute ohnehin im Mieterverein sein, wenn man nicht gerade irgendwo wohnt, wo das Angebot an Wohnungen größer als die Nachfrage ist.

Zitat von: Ratlos am 19. Februar 2023, 16:54:34...
Ich sag es noch einmal: Widersprich der Kündigung schriftlich und warte die Reaktion ab
bevor du zum MV rennst der auch Geld kostet und zwar jede einzelne  Rechtstätigkeit die der MV für dich macht.
...

Ich halte das für falsch. Unbedingt so früh wie möglich die Profis ´ranlassen. Einen substantiellen Widerspruch bekommt doch der Laie gar nicht hin. Ebenso steht er spätestens nach der Antwort der Gegenpartei wieder ratlos da.


Seit wann kostet beim Mieterverein jede einzelne  Rechtstätigkeit? Das ist ein Verein! Da zahlt man einen Vereinsbeitrag und sonst nichts. Egal, wie oft man da hinrennt oder anruft.

Wenn die RS-Versicherung irgendwann greift, dann wird im Prozessfall eine Eigenbeteiligung fällig. Ab einer gewissen Dauer der Mitgliedschaft entfällt auch die Eigenbeteiligung.
Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: kleine unruh am 19. März 2023, 03:32:53
Nachtrag: @Lora123 Da schon mindestens 2 Wochen vergangen sind seit der Kündigung, bleiben nun nur noch wenige Tage, da in Deinem Fall innerhalb eines Monats widersprochen werden muss.

Ich würde an Deiner Stelle am Montag beim MV um einen Telefontermin unter Hinweis auf die ablaufende Frist bitten.

Sollte es dabei zu Problemen kommen, dann würde ich auch der Kündigung widersprechen (Einschreiben/Einwurf) und auf die laufende Prüfung der Angelegenheit verweisen.
Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: Ratlos am 19. März 2023, 11:38:26
Zitat von: kleine unruh am 19. März 2023, 03:32:53da in Deinem Fall innerhalb eines Monats widersprochen werden muss.
falsch - in 2 Monaten!
Zitat von: kleine unruh am 19. März 2023, 02:07:13Mietrechtsschutz, der aber erst ab einer gewissen Wartezeit greift.
Damit kann @ Lora 123 den Mieterverein vergessen, denn wie du selber erkannt hast gibt es Wartezeiten und mit dem Widerspruch ist der Rechtsstreit schon im Gange egal wer ihn schreibt. Und durch die übliche Wartezeit wird dein MV erst gar nicht tätig.
Streitbeginn ist immer der 1. behauptete Rechtsverstoß.
Zitat von: kleine unruh am 19. März 2023, 02:07:13Wenn die RS-Versicherung irgendwann greift,
Keine RSV greift mehr wenn das Verfahren (1.Rechtsverstoß) bereits vorliegt.
Du bist nicht ganz auf dem Laufenden @ kleine unruh.

Lora braucht vorerst weder den MV noch einen RA oder PKH denn durch die formalen Fehler in der Kündigung erfolgt sowieso Klageabweisung durch das Gericht.
Zitat von: kleine unruh am 19. März 2023, 02:07:13Einen substantiellen Widerspruch bekommt doch der Laie gar nicht hin.
Woher willst du wissen wer hier Laie ist?
Wie kommst du darauf dass z.B. ich keinen substantierten Rechtsvortrag schreiben oder beantworten kann?
Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: Kopfbahnhof am 19. März 2023, 14:49:36
Zitat von: Sheherazade am 06. März 2023, 14:01:31TE sollte für sich erstmal klare Fronten schaffen
Naja schon 1 Monat weg und @Lora123 hat nichts mehr dazu gemeint.

Wer weiß ob die Geschichte hier überhaupt so stimmt :weisnich:
Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: kleine unruh am 19. März 2023, 20:14:33
Zitat von: Kopfbahnhof am 19. März 2023, 14:49:36Naja schon 1 Monat weg und @Lora123 hat nichts mehr dazu gemeint.

Wer weiß ob die Geschichte hier überhaupt so stimmt :weisnich:

Stimmt. Das hatte ich letzte Nacht übersehen.

Lora123 schrieb am 18.02, dass sie die Kündigung schon knapp 2 Wochen und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten hat.
Die Sache sollte also mittlerweile auf die eine oder andere Art und Weise klar sein.

Denn: Nach § 574b (2) BGB muss der Widerspruch gg. die Kündigung "spätestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhältnisses" erklärt worden sein. Bei einer 3 monatigen Kündigungsfrist also spätestens 4 Wochen nach Erhalt der Kündigung. (@Ratlos  :cool: )


@Ratlos Zunächst einmal: Wenn hier jemand ausdrücklich schreibt: "Ich bitte um sachliche Antworten und nicht einfach "Geh zum Anwalt". Dort würde ich hingehen, wenn ich das Geld dafür hätte."

Wieso schlägst Du Lora123 dann einen Anwalt vor und dies nicht nur einmal? Was hast Du an der Bitte nicht verstanden - vor allem am letzten Satz?


Was den MV angeht, hatte ich begründet, warum dieser auch ohne Prozess-RS hilfreich ist. Er berät und weiß zum Beispiel, wie es um die Widerspruchsfrist bestellt ist.  :smile: Er beurteilt, ob die Kündigung fehlerhaft ist. Auch übernimmt er die ganze Korrespondenz. Damit ist möglicherweise schon viel gewonnen. Wenn es aber doch zum Prozeß kommen sollte, so verfügt der MV über Vertragsanwälte, sodass keine mühsame Suchereien nötig wird. Im Falle eines PKH-Antrags ist die geforderte Vorleistung schon erbracht.

Ansonsten kann ich nur feststellen, dass Du meine Aussagen teilweise einfach überhaupt nicht verstanden hast. Weder was die RSV angeht noch die Sache mit dem Laien. Letzteres bezog sich natürlich auf die hier hilfesuchende Partei.
Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: Ratlos am 20. März 2023, 13:02:19
Ich habe in aller Deutlichkeit und Sachlichkeit festgestellt, dass bereits die Kündigung rechtsunwirksam ist.
Aus einer rechtlich unwirksamen Handlung entsteht kein Anspruch.

In der Kündigung fehlt der zwingende Hinweis auf das gesetzliche Widerspruchsrecht des Mieters.
Ebenso liegt hier ein Härtefall vor weil keine Ersatz-Wohnung zu finden ist.

Und das Wichtigste: Der Kündigung mangelt es zur Wirksamkeit schon daran dass sich die Eigenbedarfskündigung nicht explizit auf § 573 a BGB stützt.
Folge: Das Gericht MUSS die Klage wegen formeller Fehler abweisen.
Somit bestand bisher zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für die TE.

Liebe kleine Unruh du musst besser lesen lernen und begreifen was bereits geschrieben steht?!!

Dann erkennst du vielleicht ?? die Überflüssigkeit deines Beitrages, deiner Kritik und deines unbegründeten Angriffes.

Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: Sheherazade am 20. März 2023, 13:09:12
Zitat von: Ratlos am 20. März 2023, 13:02:19Liebe kleine Unruh du musst besser lesen lernen und begreifen was bereits geschrieben steht?!![/b]
Dann erkennst du vielleicht ?? die Überflüssigkeit deines Beitrages

Ganz ruhig. Wir sind hier in einem Forum (ohne Anspruch auf Rechtsberatung!), wo jeder seinen Kenntnisstand beitragen darf um den Ratsuchenden zu unterstützen, genau davon lebt so ein Forum. Ja, manchmal sind Antworten echt daneben bzw. offtopic, aber es ist genauso anstrengend und verwirrend für die Threadersteller, wenn ein User immerzu Recht und dazu noch das letzte Wort  haben will - unabhängig von der Richtigkeit seiner Beiträge.
Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: Ratlos am 20. März 2023, 13:12:56
@ Sheherazade
Ich habe PN von Lora erhalten in der sie mir mitteilt dass fast alles in trockenen Tüchern ist.
Zitat von: Sheherazade am 20. März 2023, 13:09:12anstrengend und verwirrend für die Threadersteller, wenn ein User immerzu Recht
Ich zitiere doch nur das Gesetz und dazu die höchstrichterliche Rechtsprechung bei Bedarf
Verwirrend für einen TE dürfte es sein wenn UNpassende Antworten gegen passende Beiträge stehen.
Ein TE weiß dann nicht was er glauben soll.
Und macht er dann Fehler kann ihm das sehr viel Geld kosten und enorme Nachteile bringen.
Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: Sheherazade am 20. März 2023, 13:55:45
Zitat von: Ratlos am 20. März 2023, 13:12:56Ich zitiere doch nur das Gesetz und dazu die höchstrichterliche Rechtsprechung bei Bedarf

Nein, nicht nur. Mal abgesehen davon, dass du dich in bestimmte Themen verbeißt wie eine Bulldogge (das ist aber dein Problem) mit sehr "ausführlichen" Beiträgen, maßregelst du weniger rechtskundige User mit einer aggressiven Vehemenz, die erschreckend ist. Das ist wenigstens genauso abschreckend und verunsichernd für die Ratsuchenden wie auch Mitlesende. Das Ende vom Lied sind dann Ratsuchende, denen per PN weiter Rechtsberatung gegeben wird und die auch per PN nur über den Sachstand berichten, für alle anderen User ist das Thema noch offen bzw. ungeklärt.
Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: kleine unruh am 20. März 2023, 14:04:24
Zitat von: Ratlos am 20. März 2023, 13:02:19Ich habe in aller Deutlichkeit und Sachlichkeit festgestellt, dass bereits die Kündigung rechtsunwirksam ist.
Aus einer rechtlich unwirksamen Handlung entsteht kein Anspruch.

In der Kündigung fehlt der zwingende Hinweis auf das gesetzliche Widerspruchsrecht des Mieters.
Ebenso liegt hier ein Härtefall vor weil keine Ersatz-Wohnung zu finden ist.

Und das Wichtigste: Der Kündigung mangelt es zur Wirksamkeit schon daran dass sich die Eigenbedarfskündigung nicht explizit auf § 573 a BGB stützt.
Folge: Das Gericht MUSS die Klage wegen formeller Fehler abweisen.
Somit bestand bisher zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für die TE.

Liebe kleine Unruh du musst besser lesen lernen und begreifen was bereits geschrieben steht?!!

Dann erkennst du vielleicht ?? die Überflüssigkeit deines Beitrages, deiner Kritik und deines unbegründeten Angriffes.

Bei den ganzen Fake News, die Du hier abgesondert hast, wärest Du der Letzte, dem ich zutrauen würde, die Kündigung beurteilen zu können.

Du hast ja nicht einmal die Größe, Dich für Deine Fehler und falschen Behauptungen zu entschuldigen. Und das waren nicht wenige.

Ich kann Dich nur bitten, anzuerkennen, dass es bei einem Hilfegesuch wg. Eigenbedarfskündigung um eine sehr ernste Angelegenheit geht, die bei der Wohnungsnot heutzutage sehr schnell existenzbedrohend sein kann. Das ist gerade nicht der Platz für jemanden wie Dich mit Deinem Anspruch auf letztendliche Wahrheiten und dem Hang zu Fake News sowie Deinem Problem, die Bedingungen der hilfesuchenden Partei akzeptieren zu können.

Und nicht zuletzt: Du redest zuviel! Viel zuviel. Und bist offensichtlich nicht in der Lage zu erkennen, dass dies das Letzte ist, was jemand in solch einer prekären Situation braucht.

Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: Ratlos am 20. März 2023, 14:16:58
Zitat von: kleine unruh am 20. März 2023, 14:04:24Bei den ganzen Fake News, die Du hier abgesondert hast, wärest Du der Letzte, dem ich zutrauen würde, die Kündigung beurteilen zu können.
Du bist jedenfalls nicht in der Lage mir einen Rechtsfehler nachzuweisen, geschweige denn eine Fake News. Fang an weise nach und belege es mit Gesetztext oder Rechtsprechung. Aber dazu fehlt dir  :zensiert: etliches Wissen.
Zitat von: Sheherazade am 20. März 2023, 13:55:45mit sehr "ausführlichen" Beiträgen, maßregelst du weniger rechtskundige User mit einer aggressiven Vehemenz, die erschreckend ist.
Wie die Meinungen doch auseinander gehen. Die eine schiebt mir Fakes zu,  die andere spricht von Rechtskunde.
@ Sheherazade - Ich achte deine Meinung besonders. Darum wird es von mir ab sofort keine Beiträge mehr geben. Ich lese nur noch mit was durchaus oft amüsant ist.
Zitat von: Sheherazade am 20. März 2023, 13:55:45denen per PN weiter Rechtsberatung gegeben wird
Bitte richtig lesen! Ich habe eine PN erhalten nicht mehr und nicht weniger.
Bei meiner Dummheit wie diese Unruhige schreibt wäre ich der Letzte der eine Beratung geben könnte  :lachen:

 

Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: Sheherazade am 20. März 2023, 14:24:51
Zitat von: Ratlos am 20. März 2023, 14:16:58@ Sheherazade - Ich achte deine Meinung besonders. Darum wird es von mir ab sofort keine Beiträge mehr geben.

Es zeugt nicht von einer erfolgreichen Selbstreflektion, wenn man von einem Extrem ins andere fällt. Liest sich eher nach eingeschnappt.  :zwinker:

Aber jetzt genug mit Offtopic, ich hänge mich gerade auch mal wieder zu sehr rein, wo ich besser auch nur mitlesen und lächeln sollte.
Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: Ratlos am 20. März 2023, 14:26:43
 :clever: sind wir @ Sheherazade :flag:  :empathy:
Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: Lora123 am 11. April 2023, 20:48:14
Wir haben eine neue Wohnung gefunden und sind bald raus aus der aktuellen Wohnung.

Ich habe eine Frage in die Runde.
Wir haben die Kündigung bekommen für 01.05, wir hätten aber angeblich noch darüber hinaus hier bleiben können bis das Schuljahr vorbei ist. Welchen Wert haben solche Aussagen? Auf meine Aussage darauf, dass für uns nur das Papier (die Kündigung) zählt, habe ich keine genaue Antwort mehr erhalten. Auch habe ich angemerkt, dass man für den Fall die Kündigung auch einfach später hätte abgeben können. Da kam nur die Gegenfrage auf "Wann denn?"
Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: Ratlos am 12. April 2023, 09:49:47
Zitat von: Sheherazade am 20. März 2023, 13:55:45mit sehr "ausführlichen" Beiträgen, maßregelst du weniger rechtskundige User mit einer aggressiven Vehemenz, die erschreckend ist.
Deswegen werde ich hier keine Antwort geben. Solche Leute verstehen den Sinn einer Detail-Aufklärung nicht, mangels eigenem ....

Titel: Aw: Wohnung Kündigung wegen Eigenbedarf
Beitrag von: Kopfbahnhof am 12. April 2023, 16:15:28
Zitat von: Lora123 am 11. April 2023, 20:48:14Welchen Wert haben solche Aussagen?
Keinen besonders großen, vor allem wen es nur mündlich ist.

Halte dich besser an den Termin 01.05.2023 den du Schriftlich hast, dass allein zählt.
Oder steht die neue Wohnung da noch nicht zur Verfügung?