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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Fred am 18. Februar 2023, 11:15:10

Titel: Beratungstermin trotz Vollzeitarbeit
Beitrag von: Fred am 18. Februar 2023, 11:15:10
Ich habe einen Beratungstermin erhalten. Allerdings zu einem Tag und Uhrzeit an denen ich arbeiten muss.

Bin ich verpflichtet trotz Vollzeitarbeit an Beratungsterminen teilzunehmen, die zu Uhrzeiten stattfinden, wo ich arbeiten muss?
Titel: Aw: Beratungstermin trotz Vollzeitarbeit
Beitrag von: Quinky am 18. Februar 2023, 11:18:58
einfache Antwort:

NEIN!

Allerdings trotzdem Ablehnung an das Jobcenter, Begründung: Termin liegt während der Arbeitszeit

Anmerkung:
Die Jobcenter-MA sind verpflichtet auf Arbeitszeiten Rücksicht zu nehmen, da sonst der Arbeitsplatz gefährdet sein könnte!

Ernie
Titel: Aw: Beratungstermin trotz Vollzeitarbeit
Beitrag von: Sheherazade am 18. Februar 2023, 11:45:40
Zitat von: Quinky am 18. Februar 2023, 11:18:58Allerdings trotzdem Ablehnung an das Jobcenter, Begründung: Termin liegt während der Arbeitszeit

Und damit nicht noch mehr "ungünstige" Einladungstermine eintrudeln, einfach noch die möglichen Wochentage und Uhrzeiten (von bis) angeben bzw. Alternativtermine vorschlagen.
Titel: Aw: Beratungstermin trotz Vollzeitarbeit
Beitrag von: Hary am 18. Februar 2023, 12:35:43
Es gibt eine Ausnahme, wenn deine Arbeit gefördert wird, dann muss dich der Arbeitgeber Freistellen zu Beratungen, dies wäre dann aber Arbeitszeit und somit bezahlt. Sofern es nicht gefördert wird und Termine kein Bestandteil sind, dann hast du einen wichtigen Grund nicht zu erscheinen.