Ich habe einen Beratungstermin erhalten. Allerdings zu einem Tag und Uhrzeit an denen ich arbeiten muss.
Bin ich verpflichtet trotz Vollzeitarbeit an Beratungsterminen teilzunehmen, die zu Uhrzeiten stattfinden, wo ich arbeiten muss?
einfache Antwort:
NEIN!
Allerdings trotzdem Ablehnung an das Jobcenter, Begründung: Termin liegt während der Arbeitszeit
Anmerkung:
Die Jobcenter-MA sind verpflichtet auf Arbeitszeiten Rücksicht zu nehmen, da sonst der Arbeitsplatz gefährdet sein könnte!
Ernie
Zitat von: Quinky am 18. Februar 2023, 11:18:58Allerdings trotzdem Ablehnung an das Jobcenter, Begründung: Termin liegt während der Arbeitszeit
Und damit nicht noch mehr "ungünstige" Einladungstermine eintrudeln, einfach noch die möglichen Wochentage und Uhrzeiten (von bis) angeben bzw. Alternativtermine vorschlagen.
Es gibt eine Ausnahme, wenn deine Arbeit gefördert wird, dann muss dich der Arbeitgeber Freistellen zu Beratungen, dies wäre dann aber Arbeitszeit und somit bezahlt. Sofern es nicht gefördert wird und Termine kein Bestandteil sind, dann hast du einen wichtigen Grund nicht zu erscheinen.