Hallo,
ich war im Januar arbeitssuchend, für diese Zeit habe ich Bürgergeld beantragt.
Bürgereid wurde mir nicht gewehrt und ich habe ein Ablehnungsbescheid erhalten.
Auf meinen Widerspruch wurde als Unbegründet abgelehnt.
Die Begründung des JC war, dass ich eine Zahlung von meinem Arbeitgeber für 12.2022 im Januar erhalten habe.
Da der Zufluss über dem Regelsatz liegt, wurde Bürgergeld abgelehnt.
Dazu 2 Fragen.
- Ist dies Rechtens ?
- Ich war im Januar bei einem Allgemeinarzt, muss ich die Kosten dafür nun selber tragen ? Da ich ja nicht versichert war für diese Zeit.
Zitat von: Jobser am 18. Februar 2023, 14:25:56- Ist dies Rechtens ?
Ja.
Zitat- Ich war im Januar bei einem Allgemeinarzt, muss ich die Kosten dafür nun selber tragen ? Da ich ja nicht versichert war für diese Zeit.
Wenn du im Dezember und dann erst wieder im Februar krankenversichert warst, musst du den Arztbesuch im Jnaur nicht bezahlen, denn der Januar sollte in die Nachversicherungszeit fallen.