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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: Katrin am 18. Februar 2023, 16:51:46

Titel: Schlaganfall: Reha im Anschluss: Welche Kosten muss ich übernehmen?
Beitrag von: Katrin am 18. Februar 2023, 16:51:46
Am 13.01.22 erlitt ich einen Schlaganfall. Nun am 27.02.23 werde ich eine Reha antreten. Wird die Reha komplett vom Rentenversicherungsträger übernommen oder muss ich auch selbst kosten für Unterbringung, Verpflegung, Anreise und andere Sachen zahlen?

Danke für Rat!
Titel: Aw: Schlaganfall: Reha im Anschluss: Welche Kosten muss ich übernehmen?
Beitrag von: Sheherazade am 18. Februar 2023, 17:19:24
Rehas über den Rentenversicherungsträger sind in der Regel kostenneutral für den Patienten.
Titel: Aw: Schlaganfall: Reha im Anschluss: Welche Kosten muss ich übernehmen?
Beitrag von: cherrylady18 am 19. Februar 2023, 21:20:11
Du musst wie im Krankenhaus pro Tag 10,00€ bezahlen. Der Höchstbetrag beläuft sich auf insgesamt 220,00€.
Ich gehe davon aus das Du auch einige Zeit im Krankenhaus gewesen bist. Dann wirst oder hast Du evtl. schon die Krankenhausrechnung bekommen. Wahrscheinlich bist Du auch chronisch krank. verringert sich die Zuzahlung.
Bekommst Du SGB XII oder Bürgergeld musst Du insgesamt ca. 64,00€ zuzahlen und bekommst von der KK einen Ausweis der besagt Du von den Zuzahlungen bis zum Jahresende befreit bist.
Titel: Aw: Schlaganfall: Reha im Anschluss: Welche Kosten muss ich übernehmen?
Beitrag von: Sheherazade am 20. Februar 2023, 13:49:46
Richtig, die 10€ täglich habe ich vergessen, weil die DRV damals gleich den Befreiungsantrag mitgeschickt hat.