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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Dust98 am 19. Februar 2023, 18:21:27

Titel: Umzug mit Ü25 wie genau vor gehen ?
Beitrag von: Dust98 am 19. Februar 2023, 18:21:27
Grüße,
um erstmal ne Übersicht zu bekommen: bin grad 24 und werde im november 25 , beziehe seit ich 16 bin zusammen mit meinen eltern hartz iv , diese sind dieses jahr nun beide in die rente gerutscht und da ich bei ihnen noch wohne bekommen wir vom Amt nur noch ~100€.
da ich aber wieder den vollen Regelsatz möchte , habe ich geplant endes des Jahres (nach mein geburtstag) auszuziehen, da ich aber eine echte Krähe als Beraterin habe wird dort zu 100% abgelehnt drauf stehen wenn ich dort ein Mietsangebot einreiche, Hilfe von Anwälten bringt hier leider auch nichts (habe vor nem Jahr bereits die hilfe von den Anwälten von "Hatz4widerspruch" versucht zu bekommen in 3 anderen Fällen, doch nie kahm was zu gunsten von mir raus , obwohls rechtlich alles hätte passen müssen). Und meine Beraterin hatte mir bereits vor nem Jahr schon "geschworen" das ich niemals eine eigene Wohnung bekommen werde außer ich würde arbeiten gehen.

jemand eine Idee was ich machen könnte ?
Titel: Aw: Umzug mit Ü25 wie genau vor gehen ?
Beitrag von: BigMama am 19. Februar 2023, 19:37:11
Ja, dem Rat der Beraterin folgen und arbeiten?
Titel: Aw: Umzug mit Ü25 wie genau vor gehen ?
Beitrag von: Hary am 19. Februar 2023, 19:38:43
Zitat von: Dust98 am 19. Februar 2023, 18:21:27doch nie kahm was zu gunsten von mir raus , obwohls rechtlich alles hätte passen müssen).
Wenn du im recht bist und mit einem eigenen Anwalt den Prozess durchführst, dann kann am Ende nur ein Urteil stehen welches geltendes Recht umsetzt. War hier wirklich ein Anwalt für dich tätig?

Zitat von: Dust98 am 19. Februar 2023, 18:21:27Und meine Beraterin hatte mir bereits vor nem Jahr schon "geschworen" das ich niemals eine eigene Wohnung bekommen werde außer ich würde arbeiten gehen.
Nun deine Beraterin kann schwören was sie möchte, wenn du einen Anspruch hast, dann kannst du diesen auch durchsetzen. Außerdem ich nicht dein Vermittler dafür zuständig, sondern die Leistung. Antrag auf zusicherung der Übernahme der angemessenen Wohnkosten stellen, drei Angebote beilegen und schauen was passiert. Im Zuge dessen solltest du auch gleich einen Antrag auf Erstausstattung und Zinsloses Darlehen für die Kaution stellen. Bei Problemen wende dich mit Beratungshilfe bei einem Juristen für Sozialrecht.
Titel: Aw: Umzug mit Ü25 wie genau vor gehen ?
Beitrag von: Reiner1970 am 19. Februar 2023, 23:48:58
Zitat von: BigMama am 19. Februar 2023, 19:37:11Ja, dem Rat der Beraterin folgen und arbeiten?

Solche Srüche bringen niemanden irgendwie weiter
Titel: Aw: Umzug mit Ü25 wie genau vor gehen ?
Beitrag von: BigMama am 20. Februar 2023, 09:34:56
Doch, bringen Sie, es sei denn man hat seine Leben von Beginn an auf die dauerhafte Alimentierung durch Sozialleistungen ausgerichtet.
Titel: Aw: Umzug mit Ü25 wie genau vor gehen ?
Beitrag von: Reiner1970 am 20. Februar 2023, 10:01:28
Zitat von: BigMama am 20. Februar 2023, 09:34:56Doch, bringen Sie, es sei denn man hat seine Leben von Beginn an auf die dauerhafte Alimentierung durch Sozialleistungen ausgerichtet.

Selbst wenn. Das ist jedem seine eigene Sache
Titel: Aw: Umzug mit Ü25 wie genau vor gehen ?
Beitrag von: Sheherazade am 20. Februar 2023, 11:37:29
Zitat von: Dust98 am 19. Februar 2023, 18:21:27da ich aber wieder den vollen Regelsatz möchte , habe ich geplant endes des Jahres (nach mein geburtstag) auszuziehen

Den vollen Regelsatz bekommst du doch nach deinem 25. Geburtstag, warum willst du ausziehen?
Titel: Aw: Umzug mit Ü25 wie genau vor gehen ?
Beitrag von: Hary am 20. Februar 2023, 12:20:43
Zitat von: Sheherazade am 20. Februar 2023, 11:37:29Den vollen Regelsatz bekommst du doch nach deinem 25. Geburtstag, warum willst du ausziehen?
Ich vermute in seiner BG gibt es Einkommen welches auch auf ihn angerechnet wird. Je nach Konstellation kann es natürlich sein dass die Behöre annimmt dass es nur zum Schein eine eigene Wohnung geben soll um den eigenen Anspruch zu erhöhen.

Zitat von: BigMama am 20. Februar 2023, 09:34:56Doch, bringen Sie, es sei denn man hat seine Leben von Beginn an auf die dauerhafte Alimentierung durch Sozialleistungen ausgerichtet.
Ich wäre vorsichtig mit solchen Aussagen, da du die Verhältnisse nicht kennst. Wenn der Fragende z.B eine Erkrankung oder Behinderung hat also böse gesagt ohne Arme und Beine dasitzt und mit der Nasenspitze hier eine Frage stellt, dann ist deine Aussage für ihn nicht hilfreich.

Davon abgesehen hat er nun einmal einen Anspruch, egal wie man dazu steht. Millionäre können ja auch alles so versteuern dass sie Geld von uns Steuerzahlern bekommen obwohl sie mehr als genug davon haben. Ist das verwerflich? Vermutlich, aber es ist nun einmal geltendes Recht und jeder hat das Recht dieses zu nutzen.
Titel: Aw: Umzug mit Ü25 wie genau vor gehen ?
Beitrag von: Sheherazade am 20. Februar 2023, 12:25:15
Zitat von: Hary am 20. Februar 2023, 12:20:43
Zitat von: Sheherazade am 20. Februar 2023, 11:37:29Den vollen Regelsatz bekommst du doch nach deinem 25. Geburtstag, warum willst du ausziehen?
Ich vermute in seiner BG gibt es Einkommen welches auch auf ihn angerechnet wird.

Ja, jetzt, weil die Eltern in Rente gegangen sind. Und nur bis zu seinem 25. Geburtstag. Ab da steht ihm der volle Regelsatz zu. Und ggf. ein Mietanteil.

Titel: Aw: Umzug mit Ü25 wie genau vor gehen ?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 20. Februar 2023, 13:57:20
Dust98

Zitat von: Dust98 am 19. Februar 2023, 18:21:27jemand eine Idee was ich machen könnte ?
Lese und verinnerliche dir den Ratgeber Umzug (http://hartz.info/index.php?topic=24.0) und wenn du dann noch Fragen hast einfach fragen.

MfG FN
Titel: Aw: Umzug mit Ü25 wie genau vor gehen ?
Beitrag von: Quinky am 20. Februar 2023, 15:34:41
Hary,
das hier:

Ich vermute in seiner BG gibt es Einkommen welches auch auf ihn angerechnet wird.

ist zwar richtig, jedoch wenn er 25 wird kann meiner Meinung nach nichts mehr angerechnet werden!

BIS zum 25 LJ sind sie in der gemeinsamen BG, und die Regelsätze der Eltern werden einfach angerechnet.
AB dem 25 LJ besteht maximal eine Haushaltsgemeinschaft und die Regelsätze der Eltern werden laut § 9 Abs. 5 SGB II DOPPELT berechnet (sofern beide Rente bekommen), ehe eine Anrechnung erfolgen darf.
Daher ist rechnerisch (sofern jetzt sogar noch Aufstockung besteht) keine Anrechnung möglich!

Ernie
Titel: Aw: Umzug mit Ü25 wie genau vor gehen ?
Beitrag von: Hary am 20. Februar 2023, 22:44:23
Zitat von: Quinky am 20. Februar 2023, 15:34:41ist zwar richtig, jedoch wenn er 25 wird kann meiner Meinung nach nichts mehr angerechnet werden!
Nach meinem Verständnis spielt das Alter keine Rolle, sondern nur ob er zu der Bedarfsgemeinschaft seiner Eltern zählt und wenn diese ein Einkommen beziehen, dann bekommst die Bedarfsgemeinschaft als ganzes weniger Leistung. Unabhängig vom Alter.
Titel: Aw: Umzug mit Ü25 wie genau vor gehen ?
Beitrag von: Hartzer Rolle am 21. Februar 2023, 03:10:55
Was @Quinky schreibt,  stimmt. Ab 25 zählt ein Kind nicht mehr in die BG der Eltern.