Halli Hallo,
Kurz zur Vorgeschichte:
Seit Januar 2020 krank geschrieben
Seit Juli 2022 Hartz 4 bezogen
seit 15.02.2023 neuen Arbeitsvertrag
Nun zu meinen Fragen:
Ich habe dem Amt telefonisch am 8.2. gemeldet das ich ab 15.02 einer neuen Arbeit nachgehe und mich vom Hartz 4 abmelden will.
Darauf hin schicken die ein Menge Unterlagen zu wo ich u.a. folgendes zurückschicken soll:
-Kontoauszüge der letzten 3 Monate - ist okay da ich für Februar 2022 Hartz 4 bekommen habe und der erste Lohn der neuen Arbeit evt. auch noch im Februar kommt.
-Lohnzettel der Monate ab Juli 2022 - Ich war auf Grund meiner langen Krankheit in einem ruhenden Arbeitsverhältnis mit meinem alten Arbeitgeber, welcher Anfang Januar 2023 mit einem Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen beendet wurde. Ich habe keine Lohnzettel auf Grund des ruhenden Arbeitsverhältnisses bekommen, auf Nachfrage per Mail an das Jobcenter, welche Lohnzettel die denn von mir haben wollen, kam seit 10 Tagen keine Antwort.
-Aufhebungsvertrag mit meiner alten Firma - lt. Arbeitsvertrag sind alle Unterlagen zwischen Arbeitgeber und mir vertraulich zu behandeln, dazu zählt auch der Aufhebungsvertrag, sollte die ja nichts angehen.
- Arbeitsbescheinigung - wozu brauchen die eine Arbeitsbescheinigung von mir, ich will doch nur die Leistungen einstellen!
- Arbeitsvertrag mit der neuen Firma - das selbe wie mit der alten Firma, Vertrag ist vertraulich zu behandeln und geht die ja auch nichts an, da ich keine Leistungen mehr will!
- und Anlagen EK, Einkommensbescheinigung + Veränderungsmitteilung
reicht es nicht einfach aus, wenn ich den eine formlose Kündigung schreibe und am Ende des Monat die Kontoauszüge der letzten 3 Monate schicke, damit die wissen, was die für den Februar zurück fordern können, falls der Lohn bis dahin kam?
Gruß
Zitat von: GalbatoriX am 22. Februar 2023, 02:03:47Darauf hin schicken die ein Menge Unterlagen zu wo ich u.a. folgendes zurückschicken soll:
Das Schreiben solltest du mal komplett aber anonymisiert hier einstellen. Das Datum bitte stehen lassen.
Ansonsten sollte nichts von dem geforderten benötigt werden.
Abrechnung und Kontoauszug wegen Berechnung zu evtl Zufluß im Feb. (und März) okay.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. Februar 2023, 15:02:00Zitat von: GalbatoriX am 22. Februar 2023, 02:03:47Darauf hin schicken die ein Menge Unterlagen zu wo ich u.a. folgendes zurückschicken soll:
Das Schreiben solltest du mal komplett aber anonymisiert hier einstellen. Das Datum bitte stehen lassen.
Ansonsten sollte nichts von dem geforderten benötigt werden.
Abrechnung und Kontoauszug wegen Berechnung zu evtl Zufluß im Feb. (und März) okay.
MfG FN
Das Schreiben ist im Anhang. Ich werde heute ein Schreiben in die Post werfen, dass ich zum 28.2 keine Leistungen mehr in Anspruch nehmen möchte und das ich, da mein Arbeitsvertrag sich mit der Leistung für den Februar überkreuzt am 28 einen Auszug von meinem Kontoverlauf nachschicken werde. Alle anderen Anliegen von den sollen die mir mit Grund und rechtlichen Verweis begründen. Denke aus meiner Sicht als Laie, dass das die beste Lösung ist.
.. da bekommt man das Gefühl, dass die einen gar nicht in die Arbeitswelt entlassen wollen...
(https://i.imgur.com/SAyJleE.png)
Was ist denn bitte eine Arbeitsbescheinigung? 😟
Zitatda bekommt man das Gefühl, dass die einen gar nicht in die Arbeitswelt entlassen wollen...
Nein, nur nicht ohne vorher noch alle möglichen Daten einzusammeln.
ZitatAlle anderen Anliegen von den sollen die mir mit Grund und rechtlichen Verweis begründen.
Alle anderen Anliegen einfach ignorieren und gar nicht reagieren. Was wollen sie denn machen? :lachen:
ZitatIch werde heute ein Schreiben in die Post werfen, dass ich zum 28.2 keine Leistungen mehr in Anspruch nehmen möchte und das ich, da mein Arbeitsvertrag sich mit der Leistung für den Februar überkreuzt am 28 einen Auszug von meinem Kontoverlauf nachschicken werde.
Genauso würde ich das auch machen.
Zitat von: GalbatoriX am 22. Februar 2023, 02:03:47Aufhebungsvertrag
Einen Aufhebungsvertag zu unterschreiben ist regelmäßig keine gute Idee und führt zu Sanktionen.
Zitat von: GalbatoriX am 22. Februar 2023, 02:03:47- Arbeitsvertrag mit der neuen Firma - das selbe wie mit der alten Firma, Vertrag ist vertraulich zu behandeln und geht die ja auch nichts an, da ich keine Leistungen mehr will!
Auf Vertraulichkeit kannst du dich nicht berufen. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber an der Geheimhaltung ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse hat. Das wird bei einem normalen Vertrag nicht der Fall sein und wenn doch kann der entsprechende Teil geschwärzt werden. Sofern du nicht in ganz bestimmten Branchen arbeitest wird das also keine Rolle für dich spielen.
Natürlich kannst du alles ignorieren, dann solltest du aber sicher sein niemals mehr Leistungen beziehen zu müssen. Wenn du jetzt Fragen zur Leistung offen lässt, wirst du sie später vor Bewilligung eines neuen Antrages noch immer beantworten müssen.
Zitat von: GalbatoriX am 22. Februar 2023, 16:09:24Das Schreiben ist im Anhang. Ich werde heute ein Schreiben in die Post werfen, dass ich zum 28.2 keine Leistungen mehr in Anspruch nehmen möchte und das ich, da mein Arbeitsvertrag sich mit der Leistung für den Februar überkreuzt am 28 einen Auszug von meinem Kontoverlauf nachschicken werde. Alle anderen Anliegen von den sollen die mir mit Grund und rechtlichen Verweis begründen. Denke aus meiner Sicht als Laie, dass das die beste Lösung ist.
Wenn noch nicht zu spät dann mach das mit Angabe vom http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/46.html und nenne es Verzicht! Das zumindest dir richtigen Begrifflichkeiten verwendet werden und das JC sich nicht mit fadenscheinigen Begründungen raus winden kann.
Das mit dem anderen Anliegen ist :ok:
Hätte ich dir noch vorgeschlagen genauso wie das ignorieren der überflüssigen Anforderungen, aber ist ja nicht mehr nötig.
MfG FN
Aber zumindest die Dinge die noch in den Zeitraum des Bezugs fallen muss er ja einreichen unabhängig von zukünftigen Bezug. Da es zu ermitteln ist in und inwieweit er Anspruch hatte. Andernfalls kann durchaus ein Aufhebungsbescheid für den letzten Zeitraum kommen sowie eine Rückforderung. Im schlimmsten Fall könnte man bei verschweigen eines Aufhebungsvertages durchaus auch einen Betrug unterstellen, oder verschwiegene Einnahmen wenn die Zeiträume nicht belegt werden.
Zitat von: Hary am 23. Februar 2023, 17:00:24Aber zumindest die Dinge die noch in den Zeitraum des Bezugs fallen muss er ja einreichen unabhängig von zukünftigen Bezug. Da es zu ermitteln ist in und inwieweit er Anspruch hatte.
Die da wären?
Zitat von: Hary am 23. Februar 2023, 17:00:24Im schlimmsten Fall könnte man bei verschweigen eines Aufhebungsvertages durchaus auch einen Betrug unterstellen, oder verschwiegene Einnahmen wenn die Zeiträume nicht belegt werden.
was ganz leicht zu widerlegen wäre, zumindest wenn hier nichts vom TE verheimlicht wurde.
MfG FN
Wobei man zumindest, um des lieben Friedens Willen, und um Unterstellungen von Verheimlichungen vorzubeugen, wenigstens mitteilen kann, dass Lohnzettel für den geforderten Zeitraum nicht vorgelegt werden können, da schlicht nicht vorhanden.
Dann folgte ja der Aufhebungsvertrag, wofür man sich definitiv nicht rechtfertigen muss in dieser Situation, und dann der neue AV. Der übrigens niemanden etwas angeht außer die Vertragspartner. So what?
Zitat von: Ellen_Alien am 24. Februar 2023, 15:32:17dass Lohnzettel für den geforderten Zeitraum nicht vorgelegt werden können, da schlicht nicht vorhanden.
Aber die Schilderung ist doch etwas seltsam. Selbst wenn ein Arbeitsverhältnis ruht und keine Leistung erbracht wird, dann muss ja eine Lohnabrechnung erfolgen. Dann steht eben auf dem Lohnzettel 0 Euro. Aber der Betrieb muss das ja machen. Also irgendwie ist das seltsam.
ZitatSelbst wenn ein Arbeitsverhältnis ruht und keine Leistung erbracht wird, dann muss ja eine Lohnabrechnung erfolgen.
Ist das so?
Zitat von: Ellen_Alien am 24. Februar 2023, 16:33:46ZitatSelbst wenn ein Arbeitsverhältnis ruht und keine Leistung erbracht wird, dann muss ja eine Lohnabrechnung erfolgen.
Ist das so?
Ja, das ist so. Könnte aber sein, dass der Betrieb die Null-Abrechnungen nicht rausgeschickt hat, man könnte diese aber beim AG anfordern.
Wobei dann ja auch die Vorlage für den Zeitraum berechtigt ist durch den Leistungsbezug
Ja. Meiner Meinung nach auch der Aufhebungsvertrag, es könnte darin noch eine Zahlung vereinbart worden sein.