Hi und danke fürs Reinschauen!
Normalerweise wird der Heizungsservice (z. B. Austausch der Brennerdüse und Kleinteile) bei Eigentum ja in die monatlichen KDU anteilig eingerechnet.
Wie verhält es sich aber, wenn eine Heizungswartung mit nötiger Reparatur gerade dann erfolgt, wenn man in exakt diesem Monat eine Stelle hatte, zum Ende des Monats jedoch gekündigt wurde und wenig später wieder in den Armen des JC landet?
Ist das anrechenbar oder sperrt sich das Amt, da diese Handwerkerleistung nicht im Bezugszeitraum war?
Viele Grüße
zoolander
Dasselbe Thema wie hier (https://hartz.info/index.php/topic,124779.msg1457235.html#msg1457235) ?
Zitat von: Sheherazade am 23. Februar 2023, 08:01:02Dasselbe Thema wie hier (https://hartz.info/index.php/topic,124779.msg1457235.html#msg1457235) ?
Nee. Heizkosten (Öl) und Wartungskosten sind zwei komplett verschiedene Themen. Dazu noch ein komplett anderer Zeitraum.
Vielleicht guckst du mal auf den entsprechenden Leistungsbescheid nach ob du für den einen Monat wirklich nicht im Leistungsbezug warst (wäre sehr ungewöhnlich) oder nur keine Leistungen für diesen einen Monat erhalten hast.