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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Schneeglöckchen am 23. Februar 2023, 10:06:38

Titel: Antrag auf Erwerbsminderungsrente / Antrag abgelehnt - was nun?
Beitrag von: Schneeglöckchen am 23. Februar 2023, 10:06:38
Hallo Zusammen,

Ich benötige mal bitte euer Schwarmwissen und/oder Erfahrungen.
Kurze Fakten:

Ich bin seit längerem krankgeschrieben und musste u.a. schon zu einem Gutachter der DRV. Ich habe letztes Jahr einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, die natürlich zunächst abgelehnt wurde. Hiergegen habe ich Widerspruch eingelegt. Ich musste dann weitere ärztliche Befunde einholen und an die Rentenanstalt schicken. Der Vorgang hat dann etwas Zeit in Anspruch genommen und ging an die Widerspruchsstelle. Jetzt erhielt ich ein weiteres Schreiben, das mein Widerspruch zurückgewiesen würde.

Es steht unter anderem drin, das ich die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen würde und das auch zusätzlich eingeholten Befundberichte keine weiteren Einschränkungen ergeben würden. Die sind der Meinung, ich könnte täglich mind. 6 Stunden arbeiten und das an 5 Tagen die Woche.
Die Befunde sagen aber etwas anderes aus.

In dem Schreiben steht, ich könne Widerspruch beim Sozialgericht einlegen. Und hierzu jetzt meine Fragen, bzw. vielleicht hat das von euch ja jemand schon einmal gemacht und erlebt und kann mir sagen, wie das genau abläuft!?

- Kann ich diesen Widerspruch selbst schreiben und per Post ans Sozialgericht senden? Oder sollte/muss das ein Anwalt machen?
- Was geschieht dann? Was kommt dann auf mich zu?
- Muss ich persönlich beim Sozialgericht erscheinen?

Ich möchte ein paar Anwälte anrufen und um eine Ersteinschätzung bitten. Habe keine Ahnung wie das so abläuft und was man machen muss (hatte mit sowas noch nie zu tun).
Und wenn man ALG II bezieht, wer übernimmt die Kosten? Ich meine, ich habe eine RS-Vers., aber übernimmt die das auf jeden Fall?  :scratch:

Ich habe zwar das Recht Widerspruch beim Sozialgericht einzulegen, aber bringt das überhaupt etwas? Oder wollen die dann weitere Befundberichte, muss ich zu weiteren Ärzten laufen und mich begutachten lassen ... ? Das Ganze macht mir jetzt schon Streß, wo ich nur darüber nachdenke und es hier schreibe.

Ich hoffe, jemand von euch kann mich da etwas aufklären. Danke!
Titel: Aw: Antrag auf Erwerbsminderungsrente / Antrag abgelehnt - was nun?
Beitrag von: Sheherazade am 23. Februar 2023, 10:16:12
Zitatdas ich die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen würde

Das bedeutet was genau, hast du die Zeiten nicht erfüllt?
Titel: Aw: Antrag auf Erwerbsminderungsrente / Antrag abgelehnt - was nun?
Beitrag von: Schneeglöckchen am 23. Februar 2023, 10:27:14
Es steht folgendes drin: "Es besteht kein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung, weil Sie die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen." Dann erfolgt eine Erklärung, was teilweise voll erwerbsgemindert bedeutet. Und dann wird mir erklärt, nach deren Einschätzung könnte ich mindestens 6 Stunden täglich ...

Falls du mein Alter meinst, nein, ich bin noch nicht in den 60igern angelangt. Habe aber vorher 25 Jahre voll gearbeitet und eingezahlt.
Titel: Aw: Antrag auf Erwerbsminderungsrente / Antrag abgelehnt - was nun?
Beitrag von: Sheherazade am 23. Februar 2023, 10:40:36
Zitat von: Schneeglöckchen am 23. Februar 2023, 10:27:14Falls du mein Alter meinst, nein, ich bin noch nicht in den 60igern angelangt. Habe aber vorher 25 Jahre voll gearbeitet und eingezahlt.

Ich meinte die Vorversicherungszeiten, nicht dein Alter, das ist bei EMR eher nebensächlich.

Hier wird es beschrieben https://helmut-goepfert.de/rentenversicherung/98-renten-wegen-erwerbsminderung.html#:~:text=Zudem%20muss%20der%20erwerbsgeminderte%20Versicherte,60%20Kalendermonaten%20erf%C3%BCllt%20werden.
Titel: Aw: Antrag auf Erwerbsminderungsrente / Antrag abgelehnt - was nun?
Beitrag von: Schneeglöckchen am 23. Februar 2023, 11:03:22
Dankeschön Sheherazade.

Also die Vorversicherungszeit erfülle ich.
Titel: Aw: Antrag auf Erwerbsminderungsrente / Antrag abgelehnt - was nun?
Beitrag von: Schneeglöckchen am 23. Februar 2023, 14:34:16
Irgendwie konnte ich meinen obigen Beitrag nicht editieren ...

Ich habe ein paar Anwälte angerufen, viele davon bieten keine kostenlose Ersteinschätzung an. Das sind dann direkt Erstberatungen und die sind ja hübsch teuer.  :no:

Nun habe ich gelesen, man könne beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen. Hat das schon mal wer gemacht? Ich bin mir nicht ganz sicher deswegen. Also ich gehe persönlich zum Amtsgericht (mit meinem ALG II Bescheid) und hole mir dort einen Beratungsschein?
Und mit diesem erhalte ich dann bei einem Anwalt meiner Wahl eine erste Beratungsstunde? Ich möchte schließlich erst einmal wissen, ob sich eine Klage lohnt oder keine Aussicht auf Erfolg hat.  :scratch:
Und sollte dann eine Klage erfolgen, könnte ich Prozesskostenhilfe beantragen? Allerdings, wenn ich eine RS-Versicherung besitze, kann ich keine Prozesskostenhilfe beantragen. Oder?

Sorry, ich bin etwas verwirrt ob ich das alles richtig verstanden habe. Dann müsste ich zunächst meine RS kontaktieren und klären, ob die solch eine Klage bzw. die Kosten übernehmen?

Aaaaber, so einen Beratungsschein für eine erste Beratung könnte ich mir trotzdem holen gehen?

EDIT: Eine Dame sagte mir nun am Telefon, das ich keinen Beratungsschein brauche, sondern da Klage - wenn - erhoben werden soll, ich Prozesskostenhilfe benötige.
Und die beantragt dann der Anwalt oder muss ich das selbst machen? HILFE!
Titel: Aw: Antrag auf Erwerbsminderungsrente / Antrag abgelehnt - was nun?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 23. Februar 2023, 15:07:04
Schneeglöckchen

Zitat von: Schneeglöckchen am 23. Februar 2023, 14:34:16Hat das schon mal wer gemacht?
Meiner EX vor 30 Jahren oder so und ich vor ca vier Jahren.
Da hat sich nicht viel geändert wie es mir vorkam und ja wenn man eine eigene RS Vers. hat ist diese vorrangig zu bedienen. Ist da aber das SGB ausgeschlossen dann kann man die Beratungskostenhilfe, Prozesskostenhilfe (PKH) (http://hartz.info/index.php?topic=4653.0) beantragen.

Zitat von: Schneeglöckchen am 23. Februar 2023, 14:34:16Sorry, ich bin etwas verwirrt ob ich das alles richtig verstanden habe. Dann müsste ich zunächst meine RS kontaktieren und klären, ob die solch eine Klage bzw. die Kosten übernehmen?
das kannst du im Link oben nochmal nachlesen und letzteres habe ich dir beantwortet also erst nachfragen bei deiner Vers.

Zitat von: Schneeglöckchen am 23. Februar 2023, 14:34:16EDIT: Eine Dame sagte mir nun am Telefon, das ich keinen Beratungsschein brauche, sondern da Klage - wenn - erhoben werden soll, ich Prozesskostenhilfe benötige.
Und die beantragt dann der Anwalt oder muss ich das selbst machen? HILFE!
Im Prinzip sagt dir der Rechtspfleger bei Gericht was du brauchst und
es ist von RA zu RA unterschiedlich die einen beantragen es für dich, die anderen verlangen dass du das machst.

MfG FN
Titel: Aw: Antrag auf Erwerbsminderungsrente / Antrag abgelehnt - was nun?
Beitrag von: BO177 am 24. Februar 2023, 10:41:59
Schneeglöckchen,

ich kenne einen Fall, bei dem der Rentenversicherer das Ergebnis eines von ihm selbst beauftragten Gutachtens dem Versicherten=Rentenantragsteller gegenüber sogar ins Gegenteil verkehrt hat.

Wenn Du meinst erwerbsunfähig zu sein, solltest Du unbedingt Klage beim Sozialgericht erheben! Frist beachten (siehe Bescheid des Rentenversicherers)! Wenn Du auf die Schnelle keinen Beratungsschein oder Anwalttermin erhälst, erst einmal selbst Klage einreichen! Um einen Beratungsschein, also anwaltliche Beratung auf Staatskosten zu erhalten, sind einige Unterlagen erforderlich. Soweit Du eine Rechtsschutzversicherung hast, die einen Rechtsstreit mit Deinem Rentenversicher abdeckt, dürftest Du weder einen Beratungsschein noch PKH erhalten. Du kannst in der zuständigen Abteilung des Amtsgerichts anrufen und wirst dort Antwort zu diesen beiden Fragen erhalten; auch wird Dir gesagt, welche Unterlagen benötigt werden, falls Du Anspruch auf einen Beratungsschein hast.

Wenn Du selbst Klage einreichst, direkt Antrag auf PKH stellen, wenn Du meinst, Anspruch auf PKH zu haben! Das formelle Antragsformular erhältst Du vom Sozialgericht, kannst es ggfs. auch von dessen Website herunterladen.

Neben dem Widerspruch gegen den Rentenbescheid ist der wichtigste Antrag, Akteneinsicht zu fordern! Da kannst Du dann die Gutachtenaussagen, Befundberichte und ggfs. Entscheidungsnotizen des Rentenversicherers einsehen. Daraus ergibt sich dann die Klageargumentation.

Ob Du Akteneinsicht erhältst oder nur ein Anwalt, weiß ich nicht. Das kann Dir ein Anwalt sagen und wird Dir auch das Gericht mitteilen.

Wichtig ist erst einmal, dass innerhalb der Frist Klage beim Sozialgericht erhoben wird!

Der Klagestreit kann mehrere Jahre dauern. Das hängt von der Belastung des Sozialgerichts und der Aktenlage ab.
Titel: Aw: Antrag auf Erwerbsminderungsrente / Antrag abgelehnt - was nun?
Beitrag von: Schneeglöckchen am 25. Februar 2023, 13:43:07
Danke Fettnäpfchen und BO177 für eure Antworten.

@BO177
Widerspruch hatte ich bereits eingelegt, diesem wurde jetzt nicht stattgegeben. Das heißt der nächste Schritt ist Klage vor dem Sozialgericht einlegen.

Und den Fall den du kennst, d.h. die Rentenanstalt hatte bei demjenigen Zweifel, beauftragte einen Gutachter und hat demjenigen dann die Rente gewährt? Habe ich das richtig verstanden??



Ich habe eine RS-Versicherung und habe dort auch nachgefragt wegen der Deckung. Sozialrecht ist bei mir in der Versicherung ab Gericht enthalten, also ab der Klage wird es wohl von denen übernommen.
Meine Frage ist nun, was mache ich vorher?
Ich habe mit einer Anwältin telefoniert, die würde die Klage machen. Nur ich muss vorher ja einen Termin mit ihr machen, alles besprechen und meine Unterlagen abgeben. Das ist/wäre ja noch vor der Klage und somit nicht in meiner RS-Vers. enthalten.

Steht mir denn für diesen Beratungstermin mit der Anwältin ein Beratungshilfeschein zu?
Die Prozesskostenhilfe fällt ja durch die RS-Vers. weg. Und ich habe im Netz gelesen, das man den Beratungsschein wohl auch nicht bekommt, wenn man Klage einlegt. In meinem Fall wäre das ja der Fall, nur den Beratungstermin vorher ... was mache ich damit?  :scratch:
Hoffe ihr vesteht was ich meine.
Ich weiß natürlich nicht, ob das was ich gelesen habe, der Wahrheit entspricht.  :weisnich:

Ich weiß, im schlimmsten Fall müsste ich diesen Termin selbst bezahlen, aber da bin ich locker 250,- los und das ist Geld, was ich mal nicht gerade so habe.
Titel: Aw: Antrag auf Erwerbsminderungsrente / Antrag abgelehnt - was nun?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 25. Februar 2023, 13:53:08
Schneeglöckchen

Zitat von: Schneeglöckchen am 25. Februar 2023, 13:43:07Steht mir denn für diesen Beratungstermin mit der Anwältin ein Beratungshilfeschein zu?
Mir fehlt da das Wissen und die Erfahrung um das zu beantworten.

Versuche es einfach mit dem Beratungsschein du musst ja nicht erwähnen dass du klagen wirst/willst.
Als Begründung wegen keine Ahnung von der Materie und deswegen brauchst du ja den Beratungsschein. Zumindest würde ich es dann so versuchen.

Oder du fragst die RAin nochmal ob das von dir oben erwähnte beim
abgedeckt ist oder du selber zahlen musst oder ob es mit Beratungsschein und anschließender Klage dann umsonst ist.
 
MfG FN
Titel: Aw: Antrag auf Erwerbsminderungsrente / Antrag abgelehnt - was nun?
Beitrag von: BO177 am 25. Februar 2023, 17:15:29
Schneeglöckchen,


einen Beratungsschein bekommt man zur Beratung - z. B. zur Prüfung, ob eine Klage aussichtsreich sein kann. Ich habe das beim hiesigen Amtsgericht schon so angegeben und den Beratungsschein eben genau dafür bekommen. Wenn das Amtsgericht den nicht geben will, kann auch eine Besprechung/Verhandlung mit der Anwältin über die Kosten (bzw. Nichtkosten) vor der Klage sinnvoll sein. Sie hat ja was von der Klage, zumal wenn die Klage von einer Versicherung finanziert wird.


Zu dem mir bekannten Fall:

1. Gesundheitsamtliches Gutachten "dauerhaft voll erwerbsunfähig".
2. Aufforderung des Jobcenters zur Beantragung der E-Rente.
3. E-Rentenantrag.
4. Ignorierung des gesundheitsamtlichen Gutachtens durch den Rentenvericherer. Bescheid: "Voll erwerbsfähig."
5. Widerspruch.
6. Beauftragung eines Gutachtens durch den Rentenversicherer.
7. Gutachten: "Dauerhaft voll erwerbsunfähig" (erst nach Akteneinsicht erfahren).
8. Bescheid des Rentenvericherers: "Das Gutachten hat kein anderes Ergebnis gebracht. Voll erwerbsfähig."
9. Klage.
10. Keine weiteren Aussagen des Rentenvericherers.
11. Beauftragung eines anderen Gutachters durch das Gericht.
12. Gutachten: "Dauerhaft voll erwerbsunfähig."
13. Vergleichsangebot des Rentenversicherers: "Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer mit einem Rentenbeginn seit Datum gesundheitsamtliches Gutachten."

Titel: Aw: Antrag auf Erwerbsminderungsrente / Antrag abgelehnt - was nun?
Beitrag von: Ellen_Alien am 25. Februar 2023, 17:44:25
ZitatIch habe eine RS-Versicherung und habe dort auch nachgefragt wegen der Deckung. Sozialrecht ist bei mir in der Versicherung ab Gericht enthalten, also ab der Klage wird es wohl von denen übernommen.
Meine Frage ist nun, was mache ich vorher?
Ich habe mit einer Anwältin telefoniert, die würde die Klage machen. Nur ich muss vorher ja einen Termin mit ihr machen, alles besprechen und meine Unterlagen abgeben. Das ist/wäre ja noch vor der Klage und somit nicht in meiner RS-Vers. enthalten.

Steht mir denn für diesen Beratungstermin mit der Anwältin ein Beratungshilfeschein zu?
Nein, da du die RAin mit dem Klageauftrag aufsuchen wirst. Die Besprechung dient nicht der Feststellung, ob Klage oder nicht, sondern dem Ziel der Vertretung vor Gericht. Um die Klage anzufertigen, besprichst du die Sache mit der RAin und übergibst die Unterlagen mit dem Ziel der gerichtlichen Vertretung. Als genau das wird der Sachverhalt gegenüber der RSV abgerechnet.
Titel: Aw: Antrag auf Erwerbsminderungsrente / Antrag abgelehnt - was nun?
Beitrag von: amare am 25. Februar 2023, 20:35:16
Zitat von: Schneeglöckchen am 25. Februar 2023, 13:43:07...

Steht mir denn für diesen Beratungstermin mit der Anwältin ein Beratungshilfeschein zu?
Die Prozesskostenhilfe fällt ja durch die RS-Vers. weg. Und ich habe im Netz gelesen, das man den Beratungsschein wohl auch nicht bekommt, wenn man Klage einlegt. In meinem Fall wäre das ja der Fall, nur den Beratungstermin vorher ... was mache ich damit?  :scratch:
Hoffe ihr vesteht was ich meine.
Ich weiß natürlich nicht, ob das was ich gelesen habe, der Wahrheit entspricht.  :weisnich:

Ich weiß, im schlimmsten Fall müsste ich diesen Termin selbst bezahlen, aber da bin ich locker 250,- los und das ist Geld, was ich mal nicht gerade so habe.

Ich habe schon zweimal einen Beratungsschein beim Amtsgericht geholt bzw. beantragt um vor dem SG zu klagen.
Die zweite Klage läuft seit fast genau zwei Jahren nun gegen die Rentenversicherung wegen abgelehnter EU-Rente.Die SG sind komplett zu mit Klagen.Daher musst du auch mit einiger Wartezeit rechnen bis dann dein Fall entscheiden wird.