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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Filburt am 24. Februar 2023, 10:21:49

Titel: Übernahme der monatlichen Abschläge für Gas bei Therme
Beitrag von: Filburt am 24. Februar 2023, 10:21:49
Hallo zusammen,

wie bei vielen bei euch auch habe ich meine Jahresabrechnung für Gas bekommen, und die weist, wie sollte es auch anders sein, trotz normalem Verbrauch einen saftigen Nachzahlungsbetrag aus. Es liegt auch kein Berechnungsfehler vor, das habe ich alles gecheckt, die Zählerstände sind korrekt und der Verbrauch liegt auch im Rahmen für eine Person.

Ich nutze Gas nur für die Warmwassertherme, die Heizung läuft über Fernwärme (warum auch immer). Den Vertrag mit dem Energieversorger musste ich in diesem Fall selbst abschließen.

Muss das JC in diesem Fall die Nachzahlung übernehmen?

Gleichzeitig hat mein Gasversorger die monatlichen Vorauszahlungen selbstredend auch erhöht, die mit den 11,55 € Warmwasser-Mehrbedarf bei weitem nicht abgegolten werden können.
Kann ich diese Abschlagsmitteilung dem JC mitteilen, sodass dieses die monatlichen Abschläge in realer Höhe übernimmt?

Vielen Dank!
Titel: Aw: Übernahme der monatlichen Abschläge für Gas bei Therme
Beitrag von: BO177 am 24. Februar 2023, 11:04:15
Ich würde mich beim Antrag auf § 22 (1) SGB II beziehen: "Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind."

Warmwasserkosten sind Unterkunftskosten.

In § 21 (7) SGB II heißt es: "Bei Leistungsberechtigten wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit Warmwasser durch in der Unterkunft installierte Vorrichtungen erzeugt wird (dezentrale Warmwassererzeugung) und deshalb keine Bedarfe für zentral bereitgestelltes Warmwasser nach § 22 anerkannt werden. "

Die derzeit 11,55 € für Warmwassererzeugung regeln also einen Mehrbedarf - nämlich wenn Warmwasser mit dem Gas für das Heizen oder mit Strom, der vom Regelbedarf zu begleichen ist, erzeugt wird.

Ob es ein Gerichtsurteil für diesen Fall gibt, ist mir nicht bekannt. Sofern nicht, würde ich bei ablehnendem Bescheid Widerspruch einlegen und sofern im Widerspruchsbescheid der Erstbescheid aufrecht erhalten und nicht auf eine Rechtssprechung, also ein Sozialgerichtsurteil verwiesen wird, klagen.

Titel: Aw: Übernahme der monatlichen Abschläge für Gas bei Therme
Beitrag von: OLD-MAN am 24. Februar 2023, 12:30:17
Schau´ hier auf Seite 25 und 27

https://www.tacheles-sozialhilfe.de/informationen/folien-sgb-ii.html
Titel: Aw: Übernahme der monatlichen Abschläge für Gas bei Therme
Beitrag von: Filburt am 24. Februar 2023, 13:35:13
Zitat von: OLD-MAN am 24. Februar 2023, 12:30:17Schau´ hier auf Seite 25 und 27

https://www.tacheles-sozialhilfe.de/informationen/folien-sgb-ii.html

Hmm, auf Seite 25 und 27 geht es um Sanktionen.

Ich habe aber folgendes gefunden:

ZitatMehrbedarf für Warmwasserzubereitung bei dezentraler
Warmwassererzeugung, soweit nicht ein abweichender
Bedarf besteht und dieser durch eine separate
Messeinrichtung nachgewiesen wurde

Also ich verstehe das so, dass bei einer "separaten Messeinrichtung", unter der ich auch den sich bei uns im Haus im Heizungskeller befindlichen, individuellen Gaszähler verstehe, auch ein abweichender Bedarf berücksichtigt wird, solange dieser nachgewiesen werden kann.

Die Frage ist nur, wie man das nun nachweist?

Die NK- und HK-Abrechnungen liegen dem JC vor, daraus geht auch hervor, dass keine Warmwasserkosten darüber abgerechnet wurden. Es liegt auch eine Bestätigung meines Vermieters vor, dass das Warmwasser mit einer Gasstherme erzeugt wird (logisch, sonst würde ich den MB nicht bekommen!).

Was würdet ihr jetzt vorschlagen?

Dem JC den aktuellen Abschlagsplan für 2023 inkl. Foto des Zählers schicken und die Übernahme der Abschläge beantragen?
Titel: Aw: Übernahme der monatlichen Abschläge für Gas bei Therme
Beitrag von: OLD-MAN am 24. Februar 2023, 14:21:02
Misst dieser vorhandene Gaszähler nur (und ausschließlich) deinen Verbrauch für Warmwassererzeugung?

....oder versorgt diese Therme das ganze Haus (ggf. mehrere Parteien) mit Warmwasser?

Wenn, .....dann handelt es sich um einen separate Messeinrichtun und dann hättest du Anspruch auf vollständige Übernahme der Kosten, anstatt nur den Mehrbedarf für Warmwasser zu erhalten.

Titel: Aw: Übernahme der monatlichen Abschläge für Gas bei Therme
Beitrag von: Filburt am 24. Februar 2023, 16:29:10
Zitat von: OLD-MAN am 24. Februar 2023, 14:21:02Misst dieser vorhandene Gaszähler nur (und ausschließlich) deinen Verbrauch für Warmwassererzeugung?

....oder versorgt diese Therme das ganze Haus (ggf. mehrere Parteien) mit Warmwasser?

Wenn, .....dann handelt es sich um einen separate Messeinrichtun und dann hättest du Anspruch auf vollständige Übernahme der Kosten, anstatt nur den Mehrbedarf für Warmwasser zu erhalten.



Hallo,

nach Rücksprache mit der Hausverwaltung verhält es sich so, dass jede Wohnung einen eigenen Zähler im Gas- und Wasserkeller besitzt, der den Verbrauch der einzelnen Warmwassertherme, die jeweils in der entsprechenden Wohnung verbaut ist, misst.

Also wäre dieses Kriterium erfüllt.

Die Frage sei noch erlaubt, was nun mit der vollständigen Übernahme der Kosten gemeint ist?
Kann ich also die vollständige Übernahme der monatlichen Abschläge beantragen (die ich ja selbst an den Energieversorger bezahlen muss!), auch wenn diese über die veranschlagte Warmwasserpauschale hinausgehen?

Gruß
Titel: Aw: Übernahme der monatlichen Abschläge für Gas bei Therme
Beitrag von: Hartzer Rolle am 24. Februar 2023, 16:36:44
Genau
Die Pauschale ist für strombetriebene Boiler. Sobald du tatsächlich höhere Kosten nachweisen kannst, müssen diese auch übernommen werden.