Wurde während einer Maßnahme des Jobcenters Opfer von Kreditbetrug. Mein Betreuer hat in meinem Namen ohne mein Wissen online einen Kreditvertrag über 12.000 Euro abgeschlossen und sich meine Unterschrift erschlichen. Die Kreditsumme ging auf sein Konto. Das Ganze hat er unter Ausnutzung des Vertrauensverhältnisses so geschickt aufgezogen (Einzelheiten würden jetzt zu weit führen), dass ich den Betrug erst bemerkte, als bei mir bereits die Raten abgebucht wurden.
Meine Frage: Besteht die Möglichkeit, rechtlich gegen das Jobcenter bzw. die Bildungseinrichtung vorzugehen? Habe ich Anspruch auf Schadensersatz oder finanzielle Hilfen? Gegen den Betrüger selbst schöpfe ich gerade alle juristischen Mittel aus.
Was haben den Jobcenter und Maßnahmeträger damit zu tun? Was erhofft du dir?
Zitat von: Hartzer Rolle am 24. Februar 2023, 13:12:19Was haben den Jobcenter und Maßnahmeträger damit zu tun?
DAS kann ich auch momentan nicht so ganz nachvollziehen ..... :weisnich:
Zitat von: Hartzer Rolle am 24. Februar 2023, 13:12:19Was haben den Jobcenter und Maßnahmeträger damit zu tun? Was erhofft du dir?
Besteht hier nicht so etwas wie eine Arbeitgeberhaftung? Ich habe schließlich durch einen Mitarbeiter des Maßnahmeträgers und indirekt des Jobcenters einen beträchtlichen Vermögensschaden erlitten. Andererseits spielen sich Bildungseinrichtungen ja immer auf als wären sie Gott persönlich und unterliegen keinerlei Kontrolle außer von staatlicher Seite. Ich würde hier wenigstens ein Mindestmaß an (rechtlicher oder finanzieller) Unterstützung erwarten, wenn die ihr Personal nicht richtig auswählen können und mich in sowas reinreiten.
Also meinst du nicht einen gerichtlichen Betreuer sondern jemanden von der Maßnahme? Zivilklage wegen Betrugs, aber das Jobcenter kann nix dafür. Und auch der Träger ist nicht verantwortlich für das, was seine Mitarbeiter in ihrer "Freizeit" anstellen.
Wenn die Story so stimmt, was hat denn ein Bildungsträger damit zu tun wenn ein dort angestellter einen Betrug begeht?
Beweise (stichhaltige) sammeln und ab zur Polizei und Anzeige erstatten.
Anwalt dazu, Kosten wird das Gericht sicher den "Täter" auferlegen.
Dem Mitarbeiter des Bildungsträgers erwartet sicher die fristlose Kündigung und evtl. auch eine Anzeige, das ist dann aber Sache des Arbeitgebers.
Die Story stimmt, das kann ich dir versichern. Es war der Betreuer, der mich durch die Maßnahme in Arbeit bringen sollte. Und das Ganze fand nicht in seiner "Freizeit" statt, dafür wäre der Maßnahmeträger tatsächlich nicht verantwortlich, sondern während der offiziellen Termine. Ich hab den nie privat getroffen.
Ich habe juristisch bereits alle Hebel in Bewegung gesetzt, aber das gestaltet sich schwierig und ich bekomme keinerlei Unterstützung, bis auf die Berechtigungsscheine vom Amtsgericht. Und die Kreditbank möchte natürlich jeden Monat ihre Rate von mir sehen.
Die sind halt auch ne Gurkentruppe bei diesem Träger. Es gab in der Vergangenheit schon Vorfälle, wo komplett unfähige Leute eingestellt wurden.
Läuft der Kredit auf deinen Namen?
Denn DAS kommt mir komisch vor - kein Krediinstitut der Welt vergib Kredite ohne SCHUFA-Prüfung.
(Und die denke ich mal ist bei uns Bürgergeldlern eher negativ, ohne dir zu nahe treten zu wollen)
Zitat von: Oberfrank am 24. Februar 2023, 19:01:54Läuft der Kredit auf deinen Namen?
Denn DAS kommt mir komisch vor - kein Krediinstitut der Welt vergib Kredite ohne SCHUFA-Prüfung.
(Und die denke ich mal ist bei uns Bürgergeldlern eher negativ, ohne dir zu nahe treten zu wollen)
Selbstverständlich läuft der Kredit auf meinen Namen. Die Kreditbank ist Barclays, ganz offensichtlich hat er sich eine Bank gesucht, die nicht groß nachfragt. Betrüger finden immer einen Weg. Und ich als kleiner Bürgergeldempfänger seh mich jetzt so einem gerissenen Kriminellen gegenüber, praktisch auf mich alleine gestellt.
1. Unterlagen als Beweis zur Polizeit Anzeige erstatten /oder gleich Antrag an die Staatsanwaltschaft auf Eröffnung eines Ermittlungsverfahren stellen. Nach § 160 StPO muss sie eine Untersuchung durchführen.
Ich empfehle Anzeige unter Vorlage aller Beweise direkt bei der Staatsanwaltschaft, denn hier wird öffentliches Interesse berührt.
2. Zahlungen an die Kreditbank einstellen mit dem Hinweis dass Betrug vorliegt und AZ. der Polizei/ Staatsanwaltschaft mitteilen.
Du hast das Darlehen ja nie erhalten und die Überweisung direkt an den SB ist nachvollziehbar.
3. Anfrage an Kreditbank auf welcher Rechtsgrundlage "dein Kreditantrag" / genehmigter Kreditbetrag an namensfremde Person ausgezahlt wurde.
4. Ebenso Mitteilung an deine Hausbank über sofortige Einstellung der Ratenzahlungen. Falls Einzugsermächtigung vorliegt per Einschreiben an Kreditbank widerrufen.
5. Rückbuchung bisher gezahler Raten. Ist ohne Gründe bis 8 Wochen problemlos machbar.
6. Dass du das alles nicht schon lange in die Wege geleiet und stattdessen Raten bezahlt hast verwundert mich sehr.
Bei 12.000 € Kreditsumme liegen die Monatsraten bei ** höchstmöglicher Laufzeit ** von 72 Monaten bei 166,66 €.
Die kannst du doch vom ALG 2 Geld auf die Dauer gar nicht bezahlen, ohne in totale Unterdeckung zu geraten.
7. Interessieren würde mich auch was der SB zu seinem "Verbrechen" sagt. Welche Begründung gab er an
a) für die Stellung des Kreditantrages in deinem Namen
b) weshalb das Geld auf seinem Konto geflossen ist ?
Das Ganze dürfte die Kategorie "besonders schwerer Fall" betreffen, weil SB Angestellter im öffentlichen Dienst ist.
Das kann hier mit bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden - siehe § 263 StGB Abs. 2-4
Für mich klingt deine Darstellung sanft ausgedrückt unmöglich. Aber ok ... möglich ist echt alles.
Bisher erscheint mir alles noch nicht so recht plausibel denn der SB geht das unkalkulierbare Risiko eines Strafverfahren ein, das in jedem Fall zu seiner Entlassung führt.
Immerhin wäre nach deiner Schilderung der Betrug schwarz auf weiß belegbar und SB macht sich damit erpressbar.
Mehr kann man erst dazu sagen wenn du Einzelheiten bekannt gibst.
ZitatDas Ganze dürfte die Kategorie "besonders schwerer Fall" betreffen, weil SB Angestellter im öffentlichen Dienst ist.
Nicht ganz, da das mit dem Jobcenter abgesehen von der Vermittlung und Kooperation nicht viel zu tun hat.
Bei privaten Bildungseinrichtungen sind das ganz normale Angestellte.
Ein Kreditbetrug über 12.000 € an einer Privatperson im Rahmen eines durch das JC vermittelten Maßnahmeträgers ist immer ein besonders schwerer Fall der TE in jahrelange Abhängigkeit führt. Damit muss keiner rechnen.
Ohne Belang ist ob der SB ein Angestellter des JC oder Angestellter des Maßnahmeträgers ist.
Nach der Schilderung ist er schlicht ein Straftäter.
Und nicht vergessen: Der Inhaber des Maßnahmeträgers haftet auch für die Tätigkeit seiner Untergebenen.
Noch kann ich mir bei den bisherigen vagen Angaben keinen Reim auf diese einmalig groteske Geschichte machen.
Jeder vernünftig denkende Mensch würde sofort nach Kenntnis des Betruges Anzeige erstatten und Rückbuchung veranlassen und Einzugsermächtigung widerrufen.
Aber unser TE zahlte munter mehrere Raten obwohl er bereits alle rechtlichen Hebel in Bewegung gesetzt hat.
Welche rechtlichen Hebel waren das? Was ist das Ergebnis? Welchen zusätzlichen Rat erwartet er von uns?
ZitatOhne Belang ist ob der SB ein Angestellter des JC oder Angestellter des Maßnahmeträgers ist.
Nach der Schilderung ist er schlicht ein Straftäter.
Es geht rein darum, dass die Aussage ,,besonders schwerer Fall
weil ÖD" nicht stimmt, da in dem Fall nix mit ÖD.
ZitatJeder vernünftig denkende Mensch würde sofort nach Kenntnis des Betruges Anzeige erstatten
Seltsame Geschichte, aber ohne alle Fakten zu kennen, kann man unmöglich etwas dazu sagen.
Zumal sich die eigene Unterschrift des TE laut seinen Angaben auf dem Vertrag befindet.
Zitat von: Ellen_Alien am 25. Februar 2023, 17:58:26Es geht rein darum, dass die Aussage ,,besonders schwerer Fall weil ÖD" nicht stimmt,
Meine Aussage stimmt, denn der ÖD ist keine Voraussetzung für einen "besonders schweren Fall".
Ich ging ursprünglich von einem SB des JC aus.
Aber auch ein Maßnahmeträger leistet öffentliche Arbeit.
Der Gesetztestext des § 263 StGB ist eindeutig (hast du sicher nicht gelesen)
- hier bitte:
Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt
oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
Absätze 2 und 3 sind unbestreitbar und greifen durch.
Die Unterdeckung des TE besteht über Jahre der Abzahlung und damitdie wirtschaftliche Notlage.
Immer vorausgesetzt dass die Kreditlaufzeit 72 Monate beträgt. Kürzer = höhere Rat.
Und bei 502 € /Monatseinnahmen sind 12.000 € ein Verlust großen Ausmaßes zumal das Geld der Betreuer kassiert und sich auf betrügerische Weise auf Kosten der ihm anvertrauten Person bereichert hat.
Zitat von: Benny am 24. Februar 2023, 18:58:47ch habe juristisch bereits alle Hebel in Bewegung gesetzt, aber das gestaltet sich schwierig und ich bekomme keinerlei Unterstützung
Momentan ist für mich alles zu undurchsichtig und alles widerspricht den üblichen Gepflogenheiten einer realen Kreditvergabe.
1. Welche juristischen Hebel hast du in Bewegung gesetzt und mit welchem Ergebnis
Dann frage ich mich:
2. Keine Bank gibt 12.000 € an einen ALG 2 Menschen
3. Welche Sicherheiten wurden der Bank gegeben. Ohne Sicherheiten kein Geld
4. Wieso hast du blanco einen Kreditantrag an eine fremde Bank gestellt.
5. Die Überweisung auf namensfremdes Konto erfordert gute Begründung für die Bank
6- Wie ist die Laufzeit des Kredites (normal 36-48 Monate-max.= 72/84 bis absolut möglichen 144 Monate.
7. Wie ist der Zinssatz. Variabel vom Geldmarkt abhängig oder fix (fest)
Zitat von: Benny am 24. Februar 2023, 13:00:09als bei mir bereits die Raten abgebucht wurden.
"Die Raten" also mehrere hast du abbuchen lassen ohne die Reißleine zu ziehen?
Ich habe mir mal die Kreditbank Barclays angesehen! Du auch?
Deine Bonität wird geprüft.
Die Bank bietet für einen 10.000 € Kredit eine Laufzeit von nur 60 Monaten mit einer Rate von 200,05 € an
ergibt in der Endsumme bei den verlangten Zinssatz von 7,69 % einen Rückzahlungsbetrag von 12.002,70 €.
Es besteht noch die Möglichkeit (aber sehr unwahrscheinlich !!) dass dein "Betreuer"
sich als Bürge bezeichnet hat.
Auch den Kreditvertrag als wichtigstes Dokument hätte ich gern gesehen.
Ich an deiner Stelle hätte schon längst die Beschlagnahme der Dokumente und des Geldes bei Gericht beantragt.
Falls er sich für das Geld bereits was gekauft hat, (z.B. Auto) die Beschlagnahme des Kaufgegenstandes.
Im echten Betrugsfall könnte man den Kredit u.U. vielleicht ? rückabwickeln.
Das wäre dann eine Verhandlungssache mit der Bank.
Gegen das JC vorzugehen bringt keinen Erfolg! Gegen den Maßnahmeträger ????????? glaube ich auch nicht.
Der kann ja nicht in die Köpfe seiner Mitarbeiter schauen und vorsätzlichen Betrag erahnen.
Vollendeter Betrug setzt immer Vorsatz voraus.
Alles in allem enthält dein Beitrag für mich zuviele Widersprüche zum realen Kreditgeschäft.
Ich ziehe mich aus dem Thread zurück bis greifbare Einzelfakten vorliegen.
Ein kurzer Blick auf die Website von Barclays genügt, um rauszufinden, dass bei der Bonitätsprüfung Einkommen und Vermögen nicht abgefragt werden. Aber die Diskussion ist müßig.
Fakt ist: Durch meine Unterschrift auf dem Vertrag bin ich Kreditnehmer und habe rechtlich keinerlei Handhabe, da raus zu kommen.
Wenn ich sage, ich schöpfe bereits alle zur Verfügung stehenden juristischen Mittel aus, heißt das: Anzeige bei der Polizei (das Strafverfahren wurde zwischenzeitlich wieder eingestellt, bei mehreren Anschuldigungen kann das passieren, er hat also einges auf dem Kerbholz!), Gespräche mit Gerichten und Anwälten.
Ein Anwalt für Finanzrecht riet mir dazu, ein gerichtliches Mahnverfahren in Gang zu setzen. Das oder eine Zivilklage, um die Kreditsumme zurückzubekommen und damit den Kredit ablösen zu können, seien die einzigen Wege, die mir bleiben. Ich denke mal, er als Fachmann wird das auch ganz gut beurteilen können.
Mahnverfahren wird in Kürze gestartet. Daran kann sich noch ein Prozess anschließen. Könnte also eine langwierige Sache werden. Ob und wann ich tatsächlich zu meinem Recht komme, steht in den Sternen.
Du schreibst, er hätte deine Unterschrift erschlichen.
Entweder wurde sie kopiert/gefälscht oder hast du blind etwas unterschrieben, was er dir hingelegt hat?
Zitat von: Benny am 26. Februar 2023, 17:17:49Ein kurzer Blick auf die Website von Barclays genügt, um rauszufinden, dass bei der Bonitätsprüfung Einkommen und Vermögen nicht abgefragt werden.
Ja, diesen Blick hatte ich aber das gilt nur für Bestandskunden :grins:
Aus den Hinweisen der Bank:
1 Deine unverändert ** gute Bonität ** vorausgesetzt. Wir überprüfen, ob deine Kreditwürdigkeit weiterhin gegeben ist. Ob wir einen Einkommensnachweis benötigen, ist abhängig von deinem Kreditwunsch.
Zitat von: Benny am 26. Februar 2023, 17:17:49das Strafverfahren wurde zwischenzeitlich wieder eingestellt,
Das ist keine Einstellung nach § 153. Die vorgetragene Einstellung kommt nur in Frage wenn Straftaten bereits vorliegen, die wesentlich schwerer wiegen als der Betrug.
Zitat von: Benny am 26. Februar 2023, 17:17:49Ein Anwalt für Finanzrecht riet mir dazu, ein gerichtliches Mahnverfahren in Gang zu setzen
Warum beantragte er nicht sofort die Beschlagnahme des Geldes oder des Kaufgegenstandes.
Das ist der schnellste und sicherste Weg. Begründung hätte ich parat. Er nicht?
Zitat von: Benny am 26. Februar 2023, 17:17:49oder eine Zivilklage, um die Kreditsumme zurückzubekommen und damit den Kredit ablösen zu können,
Bei einem Kriminellen der mit Haftstrafe rechnen muss :mocking: weil noch mehr Straftaten vorliegen? Wieviele Raten soll er da zahlen und woher das Geld nehmen?
Zitat von: Benny am 26. Februar 2023, 17:17:49Mahnverfahren wird in Kürze gestartet. Daran kann sich noch ein Prozess anschließen.
Ein Mahnverfahren hat bei Nichtzahlung bereits den Prozess zur Folge wenn die weiteren Kosten von dir einbezahlt werden. Das Verfahren geht mit Sicherheit zum LG und weiter zum OLG und kommt bei dem Streitwert teuer, denn das ist dann eine Leistungsklage und hat mit dem Strafverfahren nichts zu tun.
Zitat von: Benny am 26. Februar 2023, 17:17:49er als Fachmann wird das auch ganz gut beurteilen können.
Fachmann? Hm,
ob das wirklich ein Fachmann ist der keine Beschlagnahme veranlasst und die laufenden Regelungen von BGH und EuGH über den Widerrufsjoker der zur Entscheidung ansteht nicht beachtet und die Bank darauf hinweist?
Aus Sicht des EUGH (der spricht Europa-Recht) können viele Verbraucherkredite wegen fehlerhafter Klauseln
ewig widerrufen werden.
*** Deshalb wollte ich unbedingt dem Kreditvertrag sehen um die Klauseln zu prüfen. ***
Hat er geprüft ob die Bank dir die gesetzlichen Informationspflichten vollständig bekannt gegeben hat?
Wenn nicht ist der Vertrag sogar nach Jahren widerrufbar, denn die 14-tägige Widerspruchsfrist beginnt erst nach vollständiger Info zu laufen. Fehlen Teile der bankseitigen Infopflicht gibt es keine Widerspruchsfrist, entsprechend auch keinen Fristablauf und der Vertrag ist problemlos widerrufbar. (Rückabwicklung)
Die so genannte Kaskadenverweisung ist nicht vom Europarecht gedeckt, weshalb sie der BGH aufgegeben hat und auf die Linie des EUGH eingeschwenkt ist.
Das ist Gesetz und das Recht des Europäischen Verbraucherschutzes.
Die Entscheidung des EuGH vom 26. 03.2020 und vom 09. 0.9.2021 betreffen das allgemeine Widerrufsrecht bei Verbraucherkrediten und erweitern die Fehler in Widerrufsbelehrungen und Pflichtinformationen und können schnell zu einem ewigen" Widerrufsrecht für dich führen
Würde ich an deiner Stelle mal prüfen wenn es dein Fach-RA schon nicht tut oder vielleicht gar nicht kennt.
Bleiben als wichtige Fragen offen:
1. Was erwartest du von uns wo du doch einen Fachmann :smile: als RA hast?
2. Mit welcher Begründung hast du den Kreditantrag unterschrieben.
Auf dem Formular steht unübersehbar "Kreditantrag"
3. Wo ist das Geld oder der Kaufgegenstand jetzt/derzeit?
4. Wie äußert sich der "Betrüger"? Auch für ihn gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung solange keine Beweise ihn überführen und solche sind bis jetzt nicht erkennbar bzw. nur in Form der Geldzahlung auf sein Konto.
Und da bleibt die Frage offen wie das vor sich ging.
Das Ganze steht für mich noch immer auf sehr wackeligen Beinen.
Ich habe dich aufgeklärt in großen Umfang nach der von dir vorgegebener Datenlage.
Jetzt wünsche ich dir alles Gute, viel Erfolg in deiner Sache und schließe damit meine Beiträge.
Mehr und intensiver geht es in einem öffentlichen Forum nicht.
Ich denke mehr Ratschläge als von @ratlos kann man nicht bekommen.
Denke aber das es auch ein Problem geben könnte das man Dinge einfach unterschreibt ohne vorher ALLES durchgelesen zu haben!
Du bist ja nicht entmündigt und hast ja deine Unterschrift in deiner Gewalt!
Ich drück dir die Daumen das sich alles zu deinen gunsten klärt!
Wenn TE keine weiteren Einzelheiten bekannt gibt und auch die Fragen nicht beantwortet bleibt die kleine Hoffnung dass die Vertragsklauseln einer Überprüfung durch das Europarecht nicht stand halten.
Etliche Banken (nicht alle) verwenden aber bereits rechtskonforme Klauseln.
Dabei stört mich dass der Fachmann den Kreditvertrag scheinbar nicht als Ganzes einer Inhaltskontrolle unterzogen hat. Ich mache mir diese Arbeit nicht!
Bleibt die weitere Frage weshalb TE mehrere Abbuchungen hat vornehmen lassen ohne zu reagieren?
(wenn es doch Betrug war)?
Bei Rückbuchung der 1. und/ oder 2. Rate als logische Konsequenz eines Betruges ist der Kreditvertrag automatisch geplatzt.
Von der Basis aus kann man dann rechtlich tätig werden. Vor allem muss die Bank am Wohnort des TE klagen und der SB ("Betrüger") steht im Zeugenstand und kann ggf. ins Kreuzverhör genommen werden
und die Bank trägt erstmal alle Kosten.
So für mich denke ich dass allenfalls ein Eingreifen wegen unkonkreten Angaben zu den VZ und vor allem zu deren Anpassungsmechanismus oder der Berechnungsmethode von Vorfälligkeitsentschädigung möglich ist.
Denn ganz dumm ist die Bank auch nicht.
Man wird sehen was daraus wird.
Ratlos
Zitat von: Ratlos am 26. Februar 2023, 19:04:55Wenn TE keine weiteren Einzelheiten bekannt gibt und auch die Fragen nicht beantwortet bleibt die kleine Hoffnung dass
es sich um einen
:troll:
handelt.
MfG FN