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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: Neo333 am 24. Februar 2023, 22:53:13

Titel: Bürgergeld Bezieher unerwünscht – Schadensersatz möglich
Beitrag von: Neo333 am 24. Februar 2023, 22:53:13
Der Wohnungsmarkt ist angespannt. Für Bürgergeld-Beziehende ist es oft sehr viel schwerer, eine Wohnung zu finden, da nicht wenige Vermieter Leistungsbeziehende als Mieter im Vorfeld schon ausschließen.

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-beziehende-unerwuenscht-schadensersatz-moeglich
Titel: Aw: Bürgergeld Bezieher unerwünscht – Schadensersatz möglich
Beitrag von: tsumo am 26. Februar 2023, 02:15:35
Das muss du auch glaubhaft beweisen. Denke ist schwer da der Vermieter jede X beliebige ausreden nutzen kann wofür man sich gegen einen entschieden hat.
Titel: Aw: Bürgergeld Bezieher unerwünscht – Schadensersatz möglich
Beitrag von: Ratlos am 26. Februar 2023, 14:54:27
Ein Vermieter - sofern er in der Volksschule war - wird sich nicht durch Diskriminierung strafbar bzw. schadenersatzpflichtig machen.
Es genügt wenn er sagt:
"Ich habe mich leider bereits für einen anderen entschieden"
Titel: Aw: Bürgergeld Bezieher unerwünscht – Schadensersatz möglich
Beitrag von: selbiger am 26. Februar 2023, 17:35:30
Zitat von: Ratlos am 26. Februar 2023, 14:54:27Ein Vermieter - sofern er in der Volksschule war - wird sich nicht durch Diskriminierung strafbar bzw. schadenersatzpflichtig machen.
Es genügt wenn er sagt:
"Ich habe mich leider bereits für einen anderen entschieden"

ja leider ..man müste denn noch eine nachvollziebare beründung haben..denn das währe man einem schuldig,denn würde man warscheinlich herausfinden was der wahre grund ist..so könnte man auch herausfinden ob der vermieter lügt..oder fadenscheinliche ausreden hat..
Titel: Aw: Bürgergeld Bezieher unerwünscht – Schadensersatz möglich
Beitrag von: Hartzer Rolle am 26. Februar 2023, 17:41:21
Als Vermieter steht es einem frei, sich für die beste Option zu entscheiden. Besonders bei privaten, die nur ein Objekt zu vermieten haben.

Und was würde es einem Bürgergeldempfänger bringen, wenn VM sagt, ich habe mich für xy entschieden,  weil er 5.000 Euro im Monat verdient? Das ist keine Diskriminierung von Sozialleistungsempfängern wie im Artikel erwähnt.
Titel: Aw: Bürgergeld Bezieher unerwünscht – Schadensersatz möglich
Beitrag von: Hary am 27. Februar 2023, 19:46:15
Zitat von: selbiger am 26. Februar 2023, 17:35:30ja leider ..man müste denn noch eine nachvollziebare beründung haben..denn das währe man einem schuldig,denn würde man warscheinlich herausfinden was der wahre grund ist..so könnte man auch herausfinden ob der vermieter lügt..oder fadenscheinliche ausreden hat..
Aber praktisch ist das ja nun nicht. Wer einen Schaden hat, der muss eben beweisen dass ihm tatsächlich aufgrund des Verhaltens einer anderen Person entstanden ist. Würde man diese Rechtsansicht ändern, dann wäre das nicht gut. Dann könnte ja auch jeder der nicht im Lotto gewonnen hat behaupten er hätte die richtigen Zahlen getippt, seinen Schein aber verloren, dann müsste die Gesellschaft das Gegenteil beweisen. Oder das Jobcenter behauptet dir ein Formular gesendet zu haben und streicht dir das Geld, dann müsstest du beweisen dass es nicht so war. Das wären keine sinnvollen Situationen.