Hallo zusammen,
ich wollte für meinen Mann Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung wegen seine Erkrankungen beatragen.
Dafür habe ich von unserem JC die Anlage MEB zugeschickt bekommen.
Was mir daran nicht gefällt ist die Schweigepflichtentbindung.
Ich meine, wofür wenn der Arzt die Erkrankung sowieso im Antrag bestätigen muss?
Ich weiß die Schweigepflichtentbindung ist freiwillig, doch wird der Mehrbedarf überhaupt anerkannt wenn wir diese verweigern?
Und noch etwas, angenommen die Schweigepflichtentbindung wird ausgefüllt, und das JC bekommt Arztberichte über diese Erkrankungen, wer im JC wird darüber entscheiden?
Ich meine, die Sachbearbeiter sind keine Ärzte und können die Berichte gar nicht beurteilen.
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Zitat von: Katzenfan am 26. Februar 2023, 15:14:46Und noch etwas, angenommen die Schweigepflichtentbindung wird ausgefüllt, und das JC bekommt Arztberichte über diese Erkrankungen, wer im JC wird darüber entscheiden?
Es werden keine Arztberichte angefordert, bestenfalls wird beim entbundenen Arzt nachgefragt ob die Angaben im Antrag der Krankenakte entsprechen.
Eine Entbindung von der Schweigepflicht ist nicht nachvollziehbar, da der Patient/Kunde das Attest wohl selbst beim Arzt einholen wird. Mit den darauf gemachten Angaben ist alles gesagt. Eine ärztliche Bescheinigung ist eine Urkunde. Sollte das JC die Echtheit des Attests anzweifeln, sollen sie Gründe vorbringen. Im Zweifel kann man auch einfach den Arzt darauf ansprechen. Sinn für die Vorlage einer Schweigepflichtentbindung ist keiner erkennbar, da auf dem Attest alles Notwendige steht, um den Leistunganspruch zu prüfen. Genau dafür wurde das Formblatt von fleißigen Beamten ja gemacht...
Zitat von: Katzenfan am 26. Februar 2023, 15:14:46wer im JC wird darüber entscheiden?
Ich meine, die Sachbearbeiter sind keine Ärzte und können die Berichte gar nicht beurteilen.
Vom Grundsatz muss man dazu kein Arzt sein. Es gibt Listen mit Diagnosen und einem entsprechenden Mehrbedarf. Da kann also jeder Laie schauen was bei Diagnose X für ein Wert in der Tabelle steht.
Kompliziert wird es bei seltenen Erkrankungen wie z.B Phenylketonurie wo ein Betroffener z.B nur eine feste Eiweismenge essen darf am Tag oder simpel gesprochen geistige Behinderungen davon trägt. Meine Exfrau hat nach einem Rechtsstreit einen Mehrbedarf bewilligt bekommen der weit über dem ALG2 Satz lag.
Je nach Art deiner Erkrankung und den tatsächlichen Kosten und der Bewilligung lohnt es sich also im Zweifel zu prüfen ob das dem tatsächlichen Bedarf entspricht.
Katzenfan
Alternativ kannst du ja ein Attest deines Arztes beifügen, steht sogar in der Anlage MEB dabei.
MfG FN