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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: CyberMonster am 27. Februar 2023, 07:18:35

Titel: Kann das Vermögen der Eltern angerechnet werden?
Beitrag von: CyberMonster am 27. Februar 2023, 07:18:35
Hallo!

Ich hatte eine Geldstrafe zu bezahlen und habe mir für ein Monat die Hälfte der Miete von meiner Mutter bezahlen lassen. Sie hat ein Vermögen von ungefähr 30.000€. Kann dies angerechnet werden oder nicht?
Titel: Aw: Kann das Vermögen der Eltern angerechnet werden?
Beitrag von: Sheherazade am 27. Februar 2023, 08:52:49
Zitat von: CyberMonster am 27. Februar 2023, 07:18:35Sie hat ein Vermögen von ungefähr 30.000€. Kann dies angerechnet werden oder nicht?

Normalerweise nicht.

Titel: Aw: Kann das Vermögen der Eltern angerechnet werden?
Beitrag von: superMeier am 27. Februar 2023, 09:29:21
Notfalls sollte man eben mitteilen, dass dies nur geliehen war und man es zurückzahlt.
Titel: Aw: Kann das Vermögen der Eltern angerechnet werden?
Beitrag von: Birgit63 am 27. Februar 2023, 09:50:02
Hier würde ich einen Darlehensvertrag aufsetzen. Ansonsten kann es sein, wenn es auf das Konto des TE eingezahlt wird, als Einkommen gilt.
Titel: Aw: Kann das Vermögen der Eltern angerechnet werden?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 27. Februar 2023, 13:53:43
Zitat von: CyberMonster am 27. Februar 2023, 07:18:35Hallo!

Ich hatte eine Geldstrafe zu bezahlen und habe mir für ein Monat die Hälfte der Miete von meiner Mutter bezahlen lassen. Sie hat ein Vermögen von ungefähr 30.000€. Kann dies angerechnet werden oder nicht?
Um was geht es genau?

In der Regel bezahlt einem das JC die Miete warum man sich da 50 % leihen muss erschließt sich mir nicht wenn es um SGB 2 geht.
Und falls du es erklären willst dann bitte nicht in Salamitaktik damit man hinterher nicht alles erfragen muss.

MfG FN
Titel: Aw: Kann das Vermögen der Eltern angerechnet werden?
Beitrag von: Ratlos am 27. Februar 2023, 14:05:19
Deine Mutter kann doch die Strafe von ihrem Konto aus direkt an den Empfänger überweisen.
WER zahlt ist egal, Hauptsache das Aktenzeichen zwecks Verbuchung stimmt.
Rein theoretisch kann deine Strafe auch Herr Aldi oder Frau Lidl bezahlen.

Lief das Geld bereits über dein Konto genügt auch für diese Einmalzahlung eine Quittung aus der hervor geht
"Darlehen für Strafe Az:...  -  Rückzahlung am.... oder in 3 Raten jeweils am ....  - zinsfrei
Damit ist das Geld deiner Mutter zweckgebunden.
Titel: Aw: Kann das Vermögen der Eltern angerechnet werden?
Beitrag von: Hartzer Rolle am 27. Februar 2023, 15:10:24
Wohnst du denn mit deiner Mutter zusammen?
Titel: Aw: Kann das Vermögen der Eltern angerechnet werden?
Beitrag von: Ottokar am 27. Februar 2023, 15:13:02
Zitat von: CyberMonster am 27. Februar 2023, 07:18:35Hallo!

Ich hatte eine Geldstrafe zu bezahlen und habe mir für ein Monat die Hälfte der Miete von meiner Mutter bezahlen lassen. Sie hat ein Vermögen von ungefähr 30.000€. Kann dies angerechnet werden oder nicht?
Die Frage ist nicht klar.
Wird danach gefragt, ob
a) das JC das Vermögen der Mutter berücksichtigen kann, oder ob
b) das JC die Zahlung der hälftigen Miete durch die Mutter berücksichtigen kann?

Was a) betrifft:  das ist ausgeschlossen.
Was b) betrifft, kommt es darauf an, ob die Mutter die Miete
- direkt an den Vermieter gezahlt hat, dann ist die Berücksichtigung dieser Zahlung durch das JC generell ausgeschlossen,
- an dich gezahlt hat, dann darf das JC diese Zahlung als Einkommen berücksichtigen, außer du hast mit deiner Mutter über diesen Betrag einen Darlehensvertrag geschlossen, dann darf das JC die Zahlung nicht berücksichtigen.
Titel: Aw: Kann das Vermögen der Eltern angerechnet werden?
Beitrag von: Hartzer Rolle am 27. Februar 2023, 15:21:45
Wie alt bist du denn? Über 25 hat deine Mutter eh nichts mehr, au Jobcenter Sicht, mit dir zu tun.
Titel: Aw: Kann das Vermögen der Eltern angerechnet werden?
Beitrag von: CyberMonster am 27. Februar 2023, 16:07:28
Danke für die Antworten.

Meine Mutter hat 50% von der Miete an den Vermieter überwiesen.
Ich wohne alleine. Geldstrafe habe ich selbst bezahlt.

Ottokar hat eigentlich die Frage ordentlich beantwortet.

Danke