Hallo,
der WBA betrifft den Zeitraum 03/2023 bis 08/2023. Als Einkommen wurden 950,-€ geltend gemacht.
Jetzt liegt der Bescheid vor und ich musste feststellen, dass die ermittelte " Prognose" höher ist. Berechnungsgrundlage waren die Monate, Aug,Sep,Okt. 2022.
Im September 2022 wurde aber die Energiepreispauschale von 300,-€ vom Arbeitgeber ausbezahlt.
Meines Wissens stellt die EPP kein anrechenbares Einkommen dar.
Ich befürchte, da der Sachbearbeiter sie/ EPP mit in die Prognose einfließen ließ, dass bei der abschließenden Bearbeitung des betreffenden BWZ ( 09/ 22 bis 02/23) das um die EPP erhöhte Einkommen als tatsächlicher Lohn angesetzt wird.
Soll ich gegen den WBA ab 03/23 Widerspruch erheben und die zu hohe Prognose aufgrund der falschen Entscheidung anfechten.Als Begründung -EPP kein anrechenbares Einkommen ?
2.) die neuen Erwerbstätigen- Freibeträge wurden ab Juli 2023 bisher nicht berücksichtigt. Kommt der Änderungsbescheid ab Juli 2023 automatisch oder bedarf es zur Anwendung das Rechtsmittel des Widerspruches?
Sonnenschein
Wenn ich das richtig verstanden habe dann gehst du davon aus das die Summe falsch und damit auch eher fiktiv ist und du dadurch weniger ALG 2 bekommst als dir zusteht.
Wenn das so ist dann solltest du natürlich widersprechen und das JC auf seinen Fehler aufmerksam machen und zusätzlich das Muster an deine Situation anpassen:
Widerspruch gegen Anrechnung eines nicht vorhandenen Einkommens (http://hartz.info/index.php?topic=60.msg64#msg64)
MfG FN