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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Sonnenschein am 27. Februar 2023, 17:38:20

Titel: WBA Ermittlung Einkommensprognose zu hoch
Beitrag von: Sonnenschein am 27. Februar 2023, 17:38:20
Hallo,
der WBA betrifft den Zeitraum 03/2023 bis 08/2023. Als Einkommen wurden 950,-€ geltend gemacht.
Jetzt liegt der Bescheid vor und ich musste feststellen, dass die ermittelte " Prognose" höher ist. Berechnungsgrundlage waren die Monate, Aug,Sep,Okt. 2022.
Im September 2022 wurde aber die Energiepreispauschale von 300,-€ vom Arbeitgeber ausbezahlt.
Meines Wissens stellt die EPP kein anrechenbares Einkommen dar.

Ich befürchte, da der Sachbearbeiter sie/ EPP mit in die Prognose einfließen ließ, dass bei der abschließenden Bearbeitung des betreffenden BWZ ( 09/ 22 bis 02/23)  das um die EPP erhöhte Einkommen als tatsächlicher Lohn angesetzt wird.
Soll ich gegen den WBA ab 03/23 Widerspruch erheben und die zu hohe Prognose aufgrund der falschen Entscheidung anfechten.Als Begründung -EPP kein anrechenbares Einkommen ?

2.) die neuen Erwerbstätigen- Freibeträge wurden ab Juli 2023 bisher nicht berücksichtigt. Kommt der Änderungsbescheid ab Juli 2023 automatisch oder bedarf es zur Anwendung das Rechtsmittel des Widerspruches?
Titel: Aw: WBA Ermittlung Einkommensprognose zu hoch
Beitrag von: Fettnäpfchen am 28. Februar 2023, 16:25:41
Sonnenschein

Wenn ich das richtig verstanden habe dann gehst du davon aus das die Summe falsch und damit auch eher fiktiv ist und du dadurch weniger ALG 2 bekommst als dir zusteht.

Wenn das so ist dann solltest du natürlich widersprechen und das JC auf seinen Fehler aufmerksam machen und zusätzlich das Muster an deine Situation anpassen:
Widerspruch gegen Anrechnung eines nicht vorhandenen Einkommens (http://hartz.info/index.php?topic=60.msg64#msg64)

MfG FN