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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Mishu am 27. Februar 2023, 17:58:42

Titel: Hürden beim JC durch Arbeitsaufnahme
Beitrag von: Mishu am 27. Februar 2023, 17:58:42
Hallo liebes Forum,

seit 3 Monaten bin ich bei einer Firma auf 520 € angestellt. Im März wird daraus ein Teilzeitjob, heißt neuer Vertrag, welcher noch fertiggemacht werden muss, den bekomme ich voraussichtlich nächste Woche vorgelegt.

Das JC hatte letzte Woche meinen Chef angerufen und ihn gefragt, wann er mich denn auf Vollzeit einstelle. Mein Chef hatte mich via WhatsApp darüber informiert.

Heute, einen Tag vor dem letzten Tag des Monats, bekam ich eine Mail vom JC, dass mir die Leistungen eingestellt werden.

Persönlich finde ich dieses Vorgehen dreist und niederträchtig...

In der Mail wurde auch erwähnt, dass ich ja ein Darlehen für März beantragen kann ect.

Ich habe den neuen Arbeitsvertrag nicht, habe bereits mit meinem Chef und der Buchhaltung abgeklärt, dass meine nächsten Löhne zu Anfang des Monats kommen sollen ect.

Das JC agiert hier m.M.n. rechtswidrig. Hinzu kommt, ich bin alleinerziehend und es gab schon bei der Antrahsstellung letztes Jahr Schwierigkeiten, die ich mit ach und krach gelöst bekommen habe, denen Paragraphen zitiert habe, vorgesetzte anschreiben musste usw. Nur damit einem bewilligt wird, was einem eh zusteht.

Meine Stelle auf Teilzeit wird gehaltsmäßig jedenfalls ausreichen um komplett weg vom Amt zu sein.

Die Frahe ist, wie gehe ich jetzt vor?
Titel: Aw: Hürden beim JC durch Arbeitsaufnahme
Beitrag von: Sheherazade am 27. Februar 2023, 21:17:42
Zitat von: Mishu am 27. Februar 2023, 17:58:42Die Frahe ist, wie gehe ich jetzt vor?

ZitatIn der Mail wurde auch erwähnt, dass ich ja ein Darlehen für März beantragen kann ect.

Dann mach das.
Titel: Aw: Hürden beim JC durch Arbeitsaufnahme
Beitrag von: Mishu am 27. Februar 2023, 22:34:21
Zitat von: Sheherazade am 27. Februar 2023, 21:17:42
Zitat von: Mishu am 27. Februar 2023, 17:58:42Die Frahe ist, wie gehe ich jetzt vor?

ZitatIn der Mail wurde auch erwähnt, dass ich ja ein Darlehen für März beantragen kann ect.

Dann mach das.

Ungern, da es genau das ist, was die wollen.
Aber mal eine Frage dazu, angenommen, ich würde darauf eingehen und mein Gehalt zu Anfang des nächsten Monats bekommen, also im April, müsste ich es trotzdem zurückzahlen?
Titel: Aw: Hürden beim JC durch Arbeitsaufnahme
Beitrag von: Harald53 am 27. Februar 2023, 23:09:56
Zitat von: Mishu am 27. Februar 2023, 22:34:21Aber mal eine Frage dazu, angenommen, ich würde darauf eingehen und mein Gehalt zu Anfang des nächsten Monats bekommen, also im April, müsste ich es trotzdem zurückzahlen?

Wenn du ein Darlehen für März bekommst und dein Gehalt erst am 01.04. auf dem Konto eingeht, dann musst du nichts vom Darlehen zurückzahlen.

Unabhängig davon verstehe ich dich sehr gut, die Leistungseinstellung ist ganz klar rechtswidrig, denn die Leistungen dürfen erst eingestellt werden wenn man tatsächlich über das Geld verfügen kann, sprich, es auf dem Konto gelandet ist.

Soviel zur angeblich neuen "auf Augenhöhe" beim Bürgergeld. :wand:
Titel: Aw: Hürden beim JC durch Arbeitsaufnahme
Beitrag von: Mishu am 28. Februar 2023, 07:36:22
Zitat von: Harald53 am 27. Februar 2023, 23:09:56Wenn du ein Darlehen für März bekommst und dein Gehalt erst am 01.04. auf dem Konto eingeht, dann musst du nichts vom Darlehen zurückzahlen.

Unabhängig davon verstehe ich dich sehr gut, die Leistungseinstellung ist ganz klar rechtswidrig, denn die Leistungen dürfen erst eingestellt werden wenn man tatsächlich über das Geld verfügen kann, sprich, es auf dem Konto gelandet ist.

Soviel zur angeblich neuen "auf Augenhöhe" beim Bürgergeld. :wand:


Danke für deine Antwort  :ok:
Ja.. soviel zur "auf Augenhöhe"