Eine Freundin von mir ist leider nicht so bewannt was Foren angeht deswegen hier meine Frage für sie: Muss sie trotz langjähriger AU zu einem Jobcenter Termin erscheinen? Ich meine Nein aber ich bin auch nicht so im Thema mehr drin. Ich bin zwar auch Bürgergeldler und Au aber bekomme keine Einladungen vom JC.
Dankesehr!
Was heißt den langjährig au? Man kann zwar mal krank sein, aber Bezug von ALG-2 heißt, dass man grundsätzlich erwerbsfähig ist.
Zitat von: fidikus am 27. Februar 2023, 21:43:12Muss sie trotz langjähriger AU zu einem Jobcenter Termin erscheinen?
Ja, warum nicht? Bzw. was spricht dagegen?
Zitat von: fidikus am 27. Februar 2023, 21:43:12Muss sie trotz langjähriger AU zu einem Jobcenter Termin erscheinen?
Kommt darauf an warum AU.
Kann sie raus dann muss sie mit Sicherheit zu dem Termin, wann war denn der letzte?
Oder das JC stellt irgendwann die Leistungen ein.
Zitat von: Kopfbahnhof am 28. Februar 2023, 15:21:29Zitat von: fidikus am 27. Februar 2023, 21:43:12Muss sie trotz langjähriger AU zu einem Jobcenter Termin erscheinen?
Kommt darauf an warum AU.
Kann sie raus dann muss sie mit Sicherheit zu dem Termin, wann war denn der letzte?
Oder das JC stellt irgendwann die Leistungen ein.
Der letzte Termin liegt länger zurück und sie hat wohl einen neuen SB. Das Ding ist das mir hier im Forum damals gesagt wurde das mit AU man nicht zu den Terminen muss da halt AU da kann ich mich noch gut dran erinnern.
Sie ist Traumatisiert wegen ihren letzten Termin da hatte sie einen schlimmen Sachbearbeiter der sie richtig fertig gemacht hat.
Sie kennt sich auch nicht gut aus mit Foren ich möchte ihr auch nix falsches empfehlen damals hab ich ihr dann gesagt das sie nicht gehen soll aif Grund von Aussagen aus dem forum.
Zitat von: fidikus am 04. März 2023, 09:46:17Sie ist Traumatisiert wegen ihren letzten Termin da hatte sie einen schlimmen Sachbearbeiter der sie richtig fertig gemacht hat.
Bedeutet das, dass sie seither ununterbrochen wegen der gleichen Diagnose krankgeschrieben ist oder immer nur zu Terminen eine AUB einreicht?
fidikus
Zitat von: fidikus am 04. März 2023, 09:46:17Das Ding ist das mir hier im Forum damals gesagt wurde das mit AU man nicht zu den Terminen muss da halt AU da kann ich mich noch gut dran erinnern.
Das stimmt auch in der Regel, allerdings kommt es auf die Meldeaufforderung an und ob etwas dabei steht wegen z.B. Bettlägerigkeit oder Wegeunfähigkeit und zusätzlich auf den SB.
ALG2-FAQ (http://hartz.info/index.php?topic=7.msg7#msg7)
ZitatMuss ich mich beim Amt melden, während ich krank geschrieben bin?
Lt. Rechtsprechung des BSG reicht eine AU als Grund für eine Nichtmeldung nicht aus. Der Arzt muss zusätzlich bescheinigen, dass man Behördentermine nicht warnehmen kann/soll, z.B. wegen Ansteckungsgefahr (Hausarrest oder Bettruhe).
Wie das BSG zu dieser Entscheidung kam, ist aber absolut unklar, denn die Rechtslage ist eigentlich anders.
Die Meldepflicht ist in § 59 SGB II verankert, der auf die Anwendung des § 309 SGB III verweist. Danach muss man sich bei einer AU nicht melden.
Übrigens wenn du wieder Atteste einreichen sollst beantrage vorher die Kostenübernahme durch das JC denn der Regelsatz ist nicht dafür da und gedacht.
MfG FN