Hallo zusammen,
ich bin 35, lebe alleine und habe einen GdB von 30%. Ich beziehe Leistungen vom Jobcenter. Ich habe Fragen zum Mehrbedarf, wenn ich nun einen 1 Euro-Job beginne.
Ich bekomme monatlich 35% von 500 Euro zusätzlich zu den gearbeiteten Stunden, richtig?
Ab wann habe ich Anspruch? Wenn ich Mitte März beginne, habe ich dann schon Anspruch im März?
Wenn ich ein paar Tage AU habe, hat das keinen Einfluss auf den Mehrbedarf, oder?
Muss ich dem Jobcenter dieses mitteilen oder eine Bescheinigung einreichen, oder machen die das automatisch?
Grüße
Ein GdB bedeutet keinen automatischen Mehrbedarf. Diesen gibt es nur wenn du ihn begründen kannst. Ein GdB von 30 ist auch eher etwas um den Antragsteller ruhig zu stellen. Erst bei höheren Werten und besonderen Kennzeichen wird es interessant.
Aus welchen Grund hast du einen GdB?
In einem 1 Euro Job gibt es nur Geld für tatsächlich geleistete Stunden. Bist du eine Woche krank, dann gibt es für diese Woche auch kein Geld.
GdB von 30 % bedeutet dass du einem schwer behinderten Menschen gleichgestellt bist.
Einen Verschlechterungsantrag kann man immer stellen. Aber Vorsicht, dann wirst du völlig neu bewertet.
Ich habe die Tabelle nach der die GdB zu erstellen sind. Die GA sind daran gebunden,
Zitat von: Ratlos am 01. März 2023, 17:24:43GdB von 30 % bedeutet dass du einem schwer behinderten Menschen gleichgestellt bist.
Aber nur, wenn er die Gleichstellung auch beantragt und einen entsprechenden Bescheid erhalten hat.
Zitat von: Sheherazade am 01. März 2023, 17:43:20Aber nur, wenn er die Gleichstellung auch beantragt
Ja klar! Ich habe das als Wissen vorausgesetzt. Das JC ist da zuständig.
U.a. auf § 2 SGB IX beruht die Rechtsgrundlage der Gleichstellung ist aber auch an bestimmten Voraussetzungen geknüpft.
Zitat von: Ratlos am 01. März 2023, 17:52:24Zitat von: Sheherazade am 01. März 2023, 17:43:20Aber nur, wenn er die Gleichstellung auch beantragt
Ja klar! Ich habe das als Wissen vorausgesetzt. Das JC ist da zuständig.
Nö, die Agentur für Arbeit.
Zitat von: Sheherazade am 01. März 2023, 18:18:24Nö, die Agentur für Arbeit.
Ich habe bei mir mal nachgesehen. Im Bescheid des Versorgungsamtes über den GdB 30
wird explizit aufgeklärt
- dass ein Antrag auf Gleichstellung erforderlich ist,
- wo er zu stellen ist und
- welche Vor- und Nachteile die Gleichstellung bringen kann.
Insofern braucht es zur Sache Gleichsstellung echt keine weitere Aufklärung.
Aber natürlich hast du Recht, die Agentur und nicht das JC sind zuständig.
Steht aber auch deutlich im Bescheid.
Ich antworte nicht auf deine Beiträge um Recht zu haben, sondern um dem TE ergänzende oder auch korrigierende Informationen zukommen zu lassen. Dem TE nutzt es nämlich nichts, wenn DU bestimmte Sachverhalte, die er u. U. nicht kennt, voraussetzt.
TE muss doch nur seinen Bescheid lesen. Da steht alles drin.
Ist das zuviel verlangt?
Musst du mich nicht fragen. Bescheide lesen ist ja offensichtlich nicht immer so einfach, sonst gäbe es so manchen Thread hier nicht.
Beitrag selbst gelöscht
Hallo Leute,
also letztendlich habe ich einen Mehrbedarf erhalten. Den Bescheid darüber habe ich bekommen und das Geld ist auf meinem Konto eingegangen. Laut Sachbearbeiter würde dafür auch schon ein GdB von 20 ausreichen.
Also alles nicht so kompliziert!
Freundliche Grüße