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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 01. März 2023, 16:55:49

Titel: Generalstaatsanwältin will Bürgergeld-Bezieher nicht mehr ins Gefängnis schicken
Beitrag von: selbiger am 01. März 2023, 16:55:49
Während sich Gut- und Normalverdiener meistens kaum Probleme haben, Geldstrafen zu bezahlen, müssen Sozialhilfe- oder Bürgergeld-Beziehende nicht selten ins Gefängnis, weil sie die Strafen nicht zahlen können. Die Generalstaatsanwältin Margarete Koppers setzt sich daher für geringere Geldstrafen ein, wenn Betroffene beispielsweise Bürgergeld Leistungen beziehen.

https://www.gegen-hartz.de/news/generalstaatsanwaeltin-will-buergergeld-bezieher-nicht-mehr-ins-gefaengnis-schicken

wow..hut ab..wenn sie das umsetzt..da gehören andere eher ins gefängniss..solche die ganze existenzen zerstören durch abzock,bürgerfeindliche politik..die die versprechen bis zur bewustlosikeit aber keine dieser versprechen einhalten..also soweit ich weis sind falsche versprechen strafbar.. :weisnich:
Titel: Aw: Generalstaatsanwältin will Bürgergeld-Bezieher nicht mehr ins Gefängnis schicken
Beitrag von: putinow am 01. März 2023, 18:12:03
Aaaach das ist doch Justiz ala Schweiz. Da geht es auch nach Einkommen wieviel man Strafe zahlt.
Titel: Aw: Generalstaatsanwältin will Bürgergeld-Bezieher nicht mehr ins Gefängnis schicken
Beitrag von: Reiner1970 am 01. März 2023, 19:56:16
Zitat von: putinow am 01. März 2023, 18:12:03Aaaach das ist doch Justiz ala Schweiz. Da geht es auch nach Einkommen wieviel man Strafe zahlt.

Geldstrafen richten sich auch in Deutschland nach dem Einkommen
Titel: Aw: Generalstaatsanwältin will Bürgergeld-Bezieher nicht mehr ins Gefängnis schicken
Beitrag von: Ellen_Alien am 01. März 2023, 21:01:15
ZitatGeldstrafen richten sich auch in Deutschland nach dem Einkommen
So ist es.
Titel: Aw: Generalstaatsanwältin will Bürgergeld-Bezieher nicht mehr ins Gefängnis schicken
Beitrag von: putinow am 02. März 2023, 12:12:41
Wusste ich gar nicht das man als Niedriglöhner oder BG Empfänger weniger Strafe zahlt als ein Betriebsleiter wenn man zu schnell Auto fährt.
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Beitrag von: selbiger am 02. März 2023, 13:31:55
selbst als leistungsempfänger bekommtste ne strafe die deine existens zerstören kann..die meisten gehen lieber in den bau..
Titel: Aw: Generalstaatsanwältin will Bürgergeld-Bezieher nicht mehr ins Gefängnis schicken
Beitrag von: Whoops am 02. März 2023, 14:20:27
Zitat von: putinow am 02. März 2023, 12:12:41Wusste ich gar nicht das man als Niedriglöhner oder BG Empfänger weniger Strafe zahlt als ein Betriebsleiter wenn man zu schnell Auto fährt.

Ist ja im Normalfall auch keine Geldstrafe sondern eine Ordnungswidrigkeit mit kostenpflichtiger Verwarnung. Geldstrafen werden im Straftatenbereich verhängt und erfordern eine Verurteilung.
Titel: Aw: Generalstaatsanwältin will Bürgergeld-Bezieher nicht mehr ins Gefängnis schicken
Beitrag von: Reiner1970 am 02. März 2023, 14:27:53
Man könnte auch ganz einfach keine Straftaten begehen. Dann hat man diese Probleme nicht
Titel: Aw: Generalstaatsanwältin will Bürgergeld-Bezieher nicht mehr ins Gefängnis schicken
Beitrag von: selbiger am 02. März 2023, 14:36:09
je mehr aber man auch verbietet..um so höher die straftaten..nachbars kindern wird alles und jeden verboten was auch nur in deren ramen möglich ist..die bauen entsprechend mehr scheisse als meine..die ebend mit weniger verboten ausgekommen sind..natürlich müssen auch leute für ihre taten zur rechenschaft gezogen werden..
aber was nicht geht ist wenn kleinkrimminelle höchere strafen zu erarten haben als mörder..oder bonsen etz usw..
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Beitrag von: FritzLoch am 02. März 2023, 14:37:19
Bei 80% Ausländern im Bezug ist das ein guter Schachzug und ein weiterer Anreiz für diese Gestalten Straftaten zu begehen.
Titel: Aw: Generalstaatsanwältin will Bürgergeld-Bezieher nicht mehr ins Gefängnis schicken
Beitrag von: Ratlos am 02. März 2023, 17:20:19
Zitat von: Whoops am 02. März 2023, 14:20:27und erfordern eine Verurteilung.
Nicht zwangsläufig, kommt auf die Schwere der Schuld an.
Straftaten werden auch mit Strafbefehl geahndet und das ist kein Urteil.
Es ist vielmehr eine nur eine Verurteilung ohne dass es einer Gerichtsverhandlung bedarf - siehe u.a. § 407 StPO.
Der Strafbefehl erhebt die öffentliche Klage.
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Beitrag von: Whoops am 02. März 2023, 19:41:59
Zitat von: Ratlos am 02. März 2023, 17:20:19
Zitat von: Whoops am 02. März 2023, 14:20:27und erfordern eine Verurteilung.
Nicht zwangsläufig, kommt auf die Schwere der Schuld an.
Straftaten werden auch mit Strafbefehl geahndet und das ist kein Urteil.
Es ist vielmehr eine nur eine Verurteilung ohne dass es einer Gerichtsverhandlung bedarf - siehe u.a. § 407 StPO.
Der Strafbefehl erhebt die öffentliche Klage.

da hast du natürlich Recht, das habe ich  vergessen zu erwähnen, bzw. hatte ich den Strafbefehl und das Strafurteil für mich als das Gleiche angesehen (ja, sind unterschiedliche Dinge, weiss ich  :smile:  )
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Beitrag von: putinow am 02. März 2023, 20:08:55
ZitatIst ja im Normalfall auch keine Geldstrafe sondern eine Ordnungswidrigkeit mit kostenpflichtiger Verwarnung
Darum ja meine Verwunderung. In der Schweiz bezahlt man auch Bußgelder nach Einkommen. Da kann es schonmal vorkommen das man bei Geschwindigkeitsverstößen 20 000 Franken zahlt als Besserverdienender. Dazu kommt noch wenn man das Bußgeld nicht bezahlt wird das Auto beschlagnahmt und versteigert. Sollte man auch in Deutschland einführen.
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Beitrag von: horst am 02. März 2023, 20:26:54
Rentner und Arbeitslose darf man nicht einsperren die werden noch zum Arbeiten gebraucht, Chefs und Vorstandsvorsitzende können sich freikaufen von mancher Strafe.
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Beitrag von: selbiger am 03. März 2023, 06:35:51
Zitat von: putinow am 02. März 2023, 20:08:55
ZitatIst ja im Normalfall auch keine Geldstrafe sondern eine Ordnungswidrigkeit mit kostenpflichtiger Verwarnung
Darum ja meine Verwunderung. In der Schweiz bezahlt man auch Bußgelder nach Einkommen. Da kann es schonmal vorkommen das man bei Geschwindigkeitsverstößen 20 000 Franken zahlt als Besserverdienender. Dazu kommt noch wenn man das Bußgeld nicht bezahlt wird das Auto beschlagnahmt und versteigert. Sollte man auch in Deutschland einführen.

ja aber das ist schon nicht mehr verhältnissmässig..die schweiz ist nen teures land..wie dänemark usw..da kommen schonmal solche erstaunlichen summen zusammen..deren gelstrafen auf deutes system dann aber hättest hier aber au den näten plazende gefängnisse,überall würden autohändler wie pilze aus dem boden spriessen..und mal von den ganzen zerstörten existenzen mal abgesehen..und das vileicht nur wegen lumpigen parr kmh zuviel..
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Beitrag von: Ratlos am 03. März 2023, 11:05:28
Zitat von: Whoops am 02. März 2023, 19:41:59hatte ich den Strafbefehl und das Strafurteil für mich als das Gleiche angesehen
Du, das deutsche Recht ist kompliziert. Komplizierter geht es fast nicht mehr.
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