Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Erdmännchen am 02. März 2023, 11:57:56

Titel: Bestätigung Vorstellungsgespräch
Beitrag von: Erdmännchen am 02. März 2023, 11:57:56
Hallo Zusammen,

beziehe ab diesen Monat leider ALG 1. Hatte ein Vorstellungsgespräch und habe das meiner Sachbearbeiterin schriftlich mitgeteilt da ich sie telefonisch nicht erreichen konnte.

Sie hat mir auch geantwortet. Allerdings habe ich die Mail erst später gelesen aber sie möchte eine Bestätigung das ich dort war. Wie gehe ich jetzt am besten vor ? Habe diese ja leider jetzt nicht.

Und ist es nicht so das man die eigentlich nur vorlegt wenn man Fahrtkosten beantragt ?
Titel: Aw: Bestätigung Vorstellungsgespräch
Beitrag von: Hartzer Rolle am 02. März 2023, 14:05:37
Wenn es ein VV von der Agentur war... Und gab es eine Rechtsfolgebelehrung?
Titel: Aw: Bestätigung Vorstellungsgespräch
Beitrag von: Erdmännchen am 02. März 2023, 15:33:59
Zitat von: Hartzer Rolle am 02. März 2023, 14:05:37Wenn es ein VV von der Agentur war... Und gab es eine Rechtsfolgebelehrung?

Nein es war eine Initiativbewerbung von mir. Kam nicht vom Arbeitsamt
Titel: Aw: Bestätigung Vorstellungsgespräch
Beitrag von: Hartzer Rolle am 02. März 2023, 15:35:35
Dann teilst du ihr mit, dass du da warst und die Mail zu spät gelesen hast. Machen kann deine SB gar nichts.
Titel: Aw: Bestätigung Vorstellungsgespräch
Beitrag von: Kopfbahnhof am 02. März 2023, 17:52:12
Sie braucht diese Bestätigung nicht.
Es geht sie schlicht nichts an, wenn du irgendwo auf Eigeninitiative ein Gespräch hattest.

Für die Zukunft, es kann aber besser sein man lässt sich eine geben.
Ich habe immer ein selbstgebasteltes Formular dafür mitgenommen.

Mit Datum ca. Zeit nur noch Stempel und evtl. Unterschrift von der Firma drauf, fertig.

Aus eigener Erfahrung mit einer Leihbude, kann so was extrem Hilfreich sein.

Aber es gibt keine Verpflichtung gegenüber dem JC, so eine Bestätigung vorzulegen, außer evtl. als Nachweis.
Titel: Aw: Bestätigung Vorstellungsgespräch
Beitrag von: superMeier am 02. März 2023, 17:55:28
Zitat von: Erdmännchen am 02. März 2023, 11:57:56Und ist es nicht so das man die eigentlich nur vorlegt wenn man Fahrtkosten beantragt ?

Darum wird es ja auch vermutlich gehen?
Titel: Aw: Bestätigung Vorstellungsgespräch
Beitrag von: Erdmännchen am 02. März 2023, 21:08:46
Ich war mir nicht sicher ob sie diese wirklich braucht.

Könnte man ihr das denn nett schreiben also sprich gibt es da sowas wie einen Paragraphen oder ähnliches das ich das in dem Fall nicht brauche aufgrund von Eigeninitiative ?

Hatte vergessen zu erwähnen dass ich dadurch den Termin nicht wahrnehmen konnte
Titel: Aw: Bestätigung Vorstellungsgespräch
Beitrag von: Hartzer Rolle am 02. März 2023, 23:57:55
Schon wieder jemand mit Salamitaktik...
Das ist natürlich dann doch ein Grund, warum das angefordert werden kann. Wenn du einen Termin verpasst, dann nur aus wichtigem Grund, sonst Meldeversäumnis und daher Sanktion.
Titel: Aw: Bestätigung Vorstellungsgespräch
Beitrag von: Erdmännchen am 03. März 2023, 07:30:31
Warum gleich so ein Spruch ? Nur weil man einen Satz vergessen hat ? Kann passieren und keiner ist perfekt.

Möchte einfach nur eine Antwort.

Wie hoch wäre eine Sanktion ?
Titel: Aw: Bestätigung Vorstellungsgespräch
Beitrag von: Tini911 am 03. März 2023, 09:29:08
Ruf doch einfach bei dem AG an und frage nach ob man dir schriftlich per Post oder email eine Bestätigung zukommen lassen kann
Titel: Aw: Bestätigung Vorstellungsgespräch
Beitrag von: Patrick87 am 03. März 2023, 09:35:23
Zitat von: Erdmännchen am 03. März 2023, 07:30:31Warum gleich so ein Spruch ? Nur weil man einen Satz vergessen hat ? Kann passieren und keiner ist perfekt.

Möchte einfach nur eine Antwort.

Wie hoch wäre eine Sanktion ?

Weil es eben nicht nur ein Satz ist, sondern etwas sehr Wichtiges und es den Fall gleich mal komplett anders darstellt. Wenn man Hilfe haben will, dann muss man auch alles Relevante nennen um die richtige Hilfe zu bekommen. Und nicht nach und nach mit den wichtigen Fakten daher kommen. Daher vollkommen zurecht: Salamitaktik.
Titel: Aw: Bestätigung Vorstellungsgespräch
Beitrag von: Erdmännchen am 03. März 2023, 11:11:00
Zitat von: Patrick87 am 03. März 2023, 09:35:23
Zitat von: Erdmännchen am 03. März 2023, 07:30:31Warum gleich so ein Spruch ? Nur weil man einen Satz vergessen hat ? Kann passieren und keiner ist perfekt.

Möchte einfach nur eine Antwort.

Wie hoch wäre eine Sanktion ?

Weil es eben nicht nur ein Satz ist, sondern etwas sehr Wichtiges und es den Fall gleich mal komplett anders darstellt. Wenn man Hilfe haben will, dann muss man auch alles Relevante nennen um die richtige Hilfe zu bekommen. Und nicht nach und nach mit den wichtigen Fakten daher kommen. Daher vollkommen zurecht: Salamitaktik.

Wie gesagt: Kann versentlich passieren. Und drauf rum reiten bringt da auch nichts. Ist jetzt passiert.

Wie sieht es denn in dem Fall aus. Fakt ist die E-Mail habe ich erst später gelesen und hab nun diese Bescheinigung nicht.
Titel: Aw: Bestätigung Vorstellungsgespräch
Beitrag von: Sheherazade am 03. März 2023, 11:12:23
Zitat von: Erdmännchen am 03. März 2023, 11:11:00Wie sieht es denn in dem Fall aus. Fakt ist die E-Mail habe ich erst später gelesen und hab nun diese Bescheinigung nicht.

Zitat von: Tini911 am 03. März 2023, 09:29:08Ruf doch einfach bei dem AG an und frage nach ob man dir schriftlich per Post oder email eine Bestätigung zukommen lassen kann
Titel: Aw: Bestätigung Vorstellungsgespräch
Beitrag von: Kopfbahnhof am 03. März 2023, 17:14:59
Zitat von: Erdmännchen am 03. März 2023, 07:30:31Möchte einfach nur eine Antwort.
Dann wäre Antwort 4 eine ganz andere gewesen.

Sollte der AG keine Bestätigung raus rücken, dann soll die SB bei ihm Anrufen.

Eine mögliche Sanktion, würde ich hier definitiv nicht Schlucken.

Zitat von: Erdmännchen am 02. März 2023, 21:08:46war mir nicht sicher ob sie diese wirklich braucht.

Du wusstest ja von dem Termin also sollte doch auch klar gewesen sein, das die SB eine Begründung haben will, wenn man nicht auftaucht.
Titel: Aw: Bestätigung Vorstellungsgespräch
Beitrag von: superMeier am 03. März 2023, 18:47:28
In dem Fall war es dann ziemlich unklug, der Vermittlerin von dem (freiwilligen) Bewerbungsgespräch zu erzählen und dann nicht hinzugehen.

Eine Bestätigung braucht man nicht, allerdings könnte sie auch anrufen, wenn sie weiß, wo das war. Eventuell bekommt sie aber auch gar keine Auskunft von der Firma.
Titel: Aw: Bestätigung Vorstellungsgespräch
Beitrag von: BigMama am 03. März 2023, 19:20:36
Zitat von: superMeier am 03. März 2023, 18:47:28Eine Bestätigung braucht man nicht, allerdings könnte sie auch anrufen, wenn sie weiß, wo das war. Eventuell bekommt sie aber auch gar keine Auskunft von der Firma.
Nein, die SB kann nicht einfach beim AG anrufen, ohne die Zustimmung des Kunden. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Daher ist es ja so wichtig, dass der TE sich nachträglich ne Bestätigung für die Anwesenheit beim VG geben lässt.
Titel: Aw: Bestätigung Vorstellungsgespräch
Beitrag von: superMeier am 04. März 2023, 10:22:45
Anrufen kann sie sicherlich überall, das ist nicht verboten, nur vermutlich wird es keine Auskunft geben.

Zitat von: BigMama am 03. März 2023, 19:20:36Daher ist es ja so wichtig, dass der TE sich nachträglich ne Bestätigung für die Anwesenheit beim VG geben lässt.

Aber er war ja gar nicht dort? Daher kann es auch keine Bestätigung geben.
Titel: Aw: Bestätigung Vorstellungsgespräch
Beitrag von: BigMama am 04. März 2023, 10:26:47
Zitat von: superMeier am 04. März 2023, 10:22:45Aber er war ja gar nicht dort? Daher kann es auch keine Bestätigung geben.

Wo steht das? Das habe ich nicht gesehen.

Zitat von: superMeier am 04. März 2023, 10:22:45nrufen kann sie sicherlich überall, das ist nicht verboten, nur vermutlich wird es keine Auskunft geben.
Doch, exakt das ist es.
Hier sind wir in den Grundsätzen des Verwaltungshandelns, nämlich der Gesetzmäßgkeit der Verwaltung. Ein Teil davon ist der Vorbehalt des Gesetzes. Das bedeutet, ganz einfach ausgedrückt, dass eine Behörde und deren Mitarbeiter nur das tun dürfen, was ihnen mittels eines Paragrafen auch erlaubt ist.
Und es gibt keinen Paragrafen, der es erlaubt zu diesem Zweck einen Arbeitgeber zu kontaktieren, ohne die Zustimmung des Kunden.
Titel: Aw: Bestätigung Vorstellungsgespräch
Beitrag von: Sheherazade am 04. März 2023, 10:29:24
Zitat von: superMeier am 04. März 2023, 10:22:45Aber er war ja gar nicht dort?

Du verstehst das gerade falsch. Er hatte den Termin beim Jobcenter abgesagt unter Berufung auf einen Vorstellungstermin auf eine Initiativbewerbung zum gleichen Zeitpunkt. Und nun möchte der/die SB eine Bestätigung, dass TE auch beim Vorstellungsgespräch war, somit der Termin beim Jobcenter entschuldigt abgesagt wurde.