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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Kowalka am 02. März 2023, 22:23:57

Titel: Vorbegutachtung (medizinisch) durch Sachbearbeiter?
Beitrag von: Kowalka am 02. März 2023, 22:23:57
Hallo,

darf der Sachbearbeiter eine medizinische Vorbegutachtung am Leistungsempfänger vornehmen, um diesen anschließend zum Amtsarzt zu überstellen?

Frage ist ernst gemeint.
Titel: Aw: Vorbegutachtung (medizinisch) durch Sachbearbeiter?
Beitrag von: Sheherazade am 03. März 2023, 09:18:26
Zitat von: Kowalka am 02. März 2023, 22:23:57eine medizinische Vorbegutachtung

Kannst du das bitte genauer erläutern, was genau wird da von dir verlangt?
Titel: Aw: Vorbegutachtung (medizinisch) durch Sachbearbeiter?
Beitrag von: Bundspecht am 03. März 2023, 09:34:58
Zitat von: Kowalka am 02. März 2023, 22:23:57darf der Sachbearbeiter eine medizinische Vorbegutachtung am Leistungsempfänger vornehmen, um diesen anschließend zum Amtsarzt zu überstellen?

NEIN ! Darf er nicht. Dazu gibt es ja extra den MD ....
Titel: Aw: Vorbegutachtung (medizinisch) durch Sachbearbeiter?
Beitrag von: Kowalka am 03. März 2023, 11:37:32
Zitat von: Sheherazade am 03. März 2023, 09:18:26Kannst du das bitte genauer erläutern, was genau wird da von dir verlangt?

Telefonischen Termin mit SB gehabt. Ging um meinen Gesundheitszustand.
Ich warte auf einen freien Therapieplatz, ist nur schwer zu bekommen derzeit.
Die EGV wurde so abgefasst, dass das erste Ziel die Stabilisierung meines Gesundheitszustandes ist.

Der SB meinte in dem Telefonat, er lädt mich in der nächsten Zeit mal ein und macht eine Art Vorabbegutachtung, um mich dann zum Amtsarzt zu überstellen.
Auf meine Nachfrage, ob er diese Untersuchung höchstpersönlich vornimmt, hat er es bejaht.

Ich meinte nur, dass ich auf die Einladung und den Grund gespannt bin, da ich mir beim besten Willen nicht vorstellen könne, dass das legal ist. Hab daraufhin nach einer Rechtsgrundlage gefragt.

Er meinte, das eine Vorabklärung (vorher hieß es noch Vor-BEGUTACHTUNG!) stattfinden müsse, eher er mich zum Amtsarzt überstellen könnte, da es sonst unverhältnismäßig wäre, mich einfach so zu überstellen.

Weiter wollte er es nicht ausführen, was dafür nötig ist, ich erfahre es halt mit der Einladung. 
Titel: Aw: Vorbegutachtung (medizinisch) durch Sachbearbeiter?
Beitrag von: Sheherazade am 03. März 2023, 11:58:01
Zitat von: Kowalka am 03. März 2023, 11:37:32ich erfahre es halt mit der Einladung. 

Dann warten wir eben auf die Einladung.
Titel: Aw: Vorbegutachtung (medizinisch) durch Sachbearbeiter?
Beitrag von: Bundspecht am 03. März 2023, 11:58:55
Zitat von: Kowalka am 03. März 2023, 11:37:32Hab daraufhin nach einer Rechtsgrundlage gefragt.

Und DIE hat er Dir ja nun mal nicht genannt ! Weil es die schlicht nicht gibt. Ein SB ist kein Arzt und kann Dich schlicht nicht Begutachten !!!

Dem würde ich aber was Husten ! Aber sowas von
Titel: Aw: Vorbegutachtung (medizinisch) durch Sachbearbeiter?
Beitrag von: Kowalka am 03. März 2023, 12:07:06
Zitat von: Bundspecht am 03. März 2023, 11:58:55Dem würde ich aber was Husten ! Aber sowas von

War auch völlig überrascht.
Ich warte nun auf die Einladung.
Sollte ich mich noch beschweren, oder kommt bei sowas nichts rum?

Titel: Aw: Vorbegutachtung (medizinisch) durch Sachbearbeiter?
Beitrag von: Ratlos am 03. März 2023, 12:10:14
Zitat von: Kowalka am 03. März 2023, 11:37:32Auf meine Nachfrage, ob er diese Untersuchung höchstpersönlich vornimmt, hat er es bejaht.
Unmöglich!  :no: Der SB hat ja keine medizinischen Kenntnisse und schon gar keine Ausbildung für so eine persönliche Begutachtung. Dem seine Meinung ist völlig uninteressant.
Ich würde schriftlich nach der Rechtsgrundlage fragen und fragen wie er ohne medizinische Kenntnisse zu einem korrekten Ergebnis kommen will..
Titel: Aw: Vorbegutachtung (medizinisch) durch Sachbearbeiter?
Beitrag von: Sheherazade am 03. März 2023, 12:10:31
Was sollte eine Beschwerde über schlechten Ausdruck innerhalb eines Telefonats bringen? Am Ende heißt es doch nur, man wurde missverstanden. Einladung abwarten und sehen, was da genau steht.
Titel: Aw: Vorbegutachtung (medizinisch) durch Sachbearbeiter?
Beitrag von: Ratlos am 03. März 2023, 12:17:18
Zitat von: Sheherazade am 03. März 2023, 12:10:31Wass sollte eine Beschwerde über schlechten Ausdruck innerhalb eines Telefonats bringen? Am Ende heißt es doch nur, man wurde missverstanden. Einladung abwarten und sehen, was da genau steht.
Echtes Kompliment! Du bringst eine Sache immer auf den richtigen Punkt.
Titel: Aw: Vorbegutachtung (medizinisch) durch Sachbearbeiter?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 04. März 2023, 17:06:42
Kowalka

Zitat von: Kowalka am 02. März 2023, 22:23:57darf der Sachbearbeiter eine medizinische Vorbegutachtung am Leistungsempfänger vornehmen, um diesen anschließend zum Amtsarzt zu überstellen?
Ich vermute jetzt einfach mal dass da entweder der SB sich falsch ausgedrückt oder seine Schulung nicht verstanden hat
oder das es zwischen dir und ihm zu einem "Falschverstehen" gekommen ist.

Im Prinzip muss der SB ja begründen können warum der ÄD überhaupt eingeschaltet werden soll
und wenn es nicht nach Aktenlage geht
weil nichts drin steht oder der SB nicht rein schaut
dann eben das übliche; dass wäre dann den eLB einzuladen und das Aktenstudium zu ignorieren o.s.ä.

Auszug aus dem Anhang!
Zitat3.1
Prüfung der Notwendigkeit der Einschaltung des ÄD
Die Einschaltung des ÄD kann in vielen Phasen des Beratungs- und Integrationsprozesses
sinnvoll sein. Um einen möglichst großen Nutzen zu erzielen, empfiehlt es sich für die Auftrag-
geberin/den Auftraggeber, das Vorgehen fallbezogen zu strukturieren. Allem voran steht die
Frage, ob ein Auftrag an den ÄD grundsätzlich sinnvoll ist.
Eine Einschaltung des ÄD kommt in Frage, wenn

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Vorbegutachtung (medizinisch) durch Sachbearbeiter?
Beitrag von: FritzLoch am 04. März 2023, 17:11:24
Vorbegutachtungen) gab es zuletzt in KZ's....ich dachte das wäre Geschichte
Titel: Aw: Vorbegutachtung (medizinisch) durch Sachbearbeiter?
Beitrag von: Hary am 06. März 2023, 04:16:01
Ich denke auch, dass er sich ungünstig ausgedrückt hat. Im Prinzip muss der SB entscheiden ob ein Grund für ein medizinisches Gutachten vorliegt, dies prüft der SB in der Regel durch ein persönliches Gespräch. Bedeutet er fragt sich nach Einschränkungen und du nennst diese. Dann sind diese begründet und nachvollziehbar, mit der Folge das der ärztliche Dienst eingeschaltet wird. Oder die sind aus Sicht des SB unbegründet und der MD wird nicht eingeschaltet.
Titel: Aw: Vorbegutachtung (medizinisch) durch Sachbearbeiter?
Beitrag von: Bundspecht am 06. März 2023, 07:06:35
Zitat von: Hary am 06. März 2023, 04:16:01Bedeutet er fragt sich nach Einschränkungen und du nennst diese

1. Einschränkungen gehen dem SB aber nix an , da eben keine Medizinische Ausbildung
2. Einen scheiß würde ich machen und ausgerechnet einem SB der von tuten und blasen keine Ahnung hat sowas erzählen !
Titel: Aw: Vorbegutachtung (medizinisch) durch Sachbearbeiter?
Beitrag von: Kowalka am 06. März 2023, 11:45:43
Danke für die Antworten!
Es ist tatsächlich so, dass ich psychische Probleme habe. Gedrückt habe ich mich bisher jedoch nicht vor Maßnahmen oder Arbeit etc.
Habe aber vermerken lassen, dass bestimmte Dinge bei mir nicht gehen, wegen PTBS.
Ich befinde mich derzeit auf einer Warteliste für Therapie, ist ja bekanntlich schwer solche Termine zu bekommen. Ich habe nicht einmal einen Hausarzt, da in meiner Region alles hoffnungslos überlaufen ist.
Das weiß der SB alles.

Aus dem Nichts kam dann sein Anruf und seine Aussage, welche mich zu der Frage hier im Forum motiviert hat. 
Soviel zur Vorgeschichte.

Habe, weil es mich nicht in Ruhe lässt und ich noch immer nichts schriftliches vorliegen habe, telefonisch noch einmal nachgefragt. Der SB ist krank und seine Vertretung dann folgendes sinngemäß mitgeteilt:
Da ich noch keinen Termin bei einem Therapeuten vorweisen kann, wäre es unverhältnismäßig mich einfach so zum Amtsarzt zu überstellen, darum sollte die ganze Geschichte vorab noch einmal mit dem SB im Büro besprochen werden.

Tja, die ganze Story liegt dem SB nur unlängst schriftlich und nachweisbar vor, zudem werde ich kaum über meine Psychosen dozieren, bzw. diese irgendeinem SB erklären.

Daraufhin wurde mir von der Vertretung mitgeteilt, dass ich mitwirkungspflichtig bin und Angaben machen muss. Darüber hinaus solle ich noch den schriftlichen Nachweis erbringen, dass ich mich überhaupt um einen Termin gekümmert habe.

Hatte mir eigentlich eine Klärung erhofft und nun das :scratch:








Titel: Aw: Vorbegutachtung (medizinisch) durch Sachbearbeiter?
Beitrag von: Sheherazade am 06. März 2023, 14:05:10
Zitat von: Kowalka am 06. März 2023, 11:45:43Ich befinde mich derzeit auf einer Warteliste für Therapie, ist ja bekanntlich schwer solche Termine zu bekommen. Ich habe nicht einmal einen Hausarzt, da in meiner Region alles hoffnungslos überlaufen ist.

Und welcher Arzt befürwortet dann eine Therapie? Man kann sich ja nicht einfach so auf eine Warteliste (bei wem auch immer) setzen lassen.

Irgendwelche Nachweise bezüglich deiner Eigenbemühungen mit ärztlicher Unterstützung wirst du dem Jobcenter schon zukommen lassen müssen.
Titel: Aw: Vorbegutachtung (medizinisch) durch Sachbearbeiter?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 06. März 2023, 14:59:31
Kowalka

Zitat von: Kowalka am 06. März 2023, 11:45:43Habe, weil es mich nicht in Ruhe lässt und ich noch immer nichts schriftliches vorliegen habe, telefonisch noch einmal nachgefragt.
Wie kann man nur schlafende Hunde wecken, dass solltest du unterlassen. Wenn DIE was wollen kommen die schon auf dich zu!

Zitat von: Kowalka am 06. März 2023, 11:45:43und seine Vertretung dann folgendes sinngemäß mitgeteilt:
oder in anderen Worten > Ich habe da keinen Bock und Ahnung habe ich auch keine > oder so ähnlich.
Zitat von: Kowalka am 06. März 2023, 11:45:43Daraufhin wurde mir von der Vertretung mitgeteilt, dass ich mitwirkungspflichtig bin und Angaben machen muss. Darüber hinaus solle ich noch den schriftlichen Nachweis erbringen, dass ich mich überhaupt um einen Termin gekümmert habe.
deine Mitwirkungspflicht muss nicht unbedingt bedeuten dass du alles was gefordert wird machen musst.
und zum schriftl. Nachweis da kommt es darauf an was genau gemeint ist. Eine Liste die du erstellt hast oder etwas vom Therapeuten das uU kostenpflichtig ist und von dir nur verlangt werden darf wenn du darauf bestehst dass das JC die Kosten übernimmt.

MfG FN