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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: Benny74 am 02. März 2023, 23:51:09

Titel: Urlaub bei Teilzeit
Beitrag von: Benny74 am 02. März 2023, 23:51:09
Hallo,

eines vorweg: ich finde es zum Erbrechen, dass ich mit meinem Arbeitgeber solchen Ärger habe. Das ist der Grund, weshalb ich gerne das Arbeitsverhältnis nach Ende des befristeten Vertrags auslaufen lassen würde. Ich kann nur sagen, dass es eine bodenlose Frechheit vom Gesetzgeber ist, wenn das mit Sperrzeiten bedacht ist, was mir das Fazit ausmeinem letzten Thread zu sein scheint.

Ich habe eine Frage zum Urlaub und wie viel mir gezahlt werden muss.

Ich habe dazu einmal das gefunden:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__11.html

Mich würde interessieren, ob das deckungsgleich mit den Ausführungen der IHK Nordschwarzwald ist:
https://www.ihk.de/nordschwarzwald/recht/recht/arbeitsrecht/merkbl/urlaub-2619398

Das ist nicht die für mich zuständige IHK, deshalb bin ich mir darüber nicht sicher, ob das deutschland weit gilt.

Ich habe viele Überstunden gemacht, weil ich so eingeteilt wurde und es mir immer wieder abverlangt wurde auch für kranke Kollegen einzuspringen.

Jetzt habe ich mir die Mühe gemacht das nach IHK Schwarzwald auszurechnen. Ergebnis ist, dass ich 27,5 Stunden pro Woche gearbeitet habe.

Der Arbeitgeber hat mir im Dezember mündlich zu gesichert, dass mein Vertrag auf 30 Stunden vergrößert wird. Später als es schriftlich festgehalten werden musste, sind 25 Stunden daraus geworden. Als ich gesagt habe, dass ich dachte, dass wir 30 machen wollten, wurde mir gesagt, dass das betrieblich nicht möglich ist und ich soll mir wegen Urlaub keine Sorgen machen, weil der nach Durchschnitt entlöohnt wird.

Gut, ich hätte wahrscheinlich auch sonst unterschrieben, was soll ich machen in der Position. 25 ist wenigstens besser als 20. Zu Hause hatte ich versucht herauszufinden, ob das mit dem Durchschnitt stimmt und habe den Link von der IHK gefunden und dann auf meinen Urlaub angewendet und in meinen Stundenzettel geschrieben.

Ich wurde angerufen als das bemerkt wurde, dass das mit Tipex entfernt wurde, weil das das Lohnbüro ausrechnet und es nicht meine Sache ist.

Jetzt habe ich auf der Lohnabrechnung gesehen, dass mir für den Urlaub 25 Stunden ausgezahlt werden sollen.

Dürfen die das? Was ist eigentlich die rechtliche Situation und wo kann ich Beschwerde eingelegen oder wie kann ich mich dagegen wehren, wenn das falsch ist?

Ich habe gar keine Lust mehr für die feinen Herren zu arbeiten, weil ständig so etwas an der Tagesordnung ist.

LG Benny
Titel: Aw: Urlaub bei Teilzeit
Beitrag von: Hartzer Rolle am 03. März 2023, 00:00:13
Urlaubsfortzahlung ist das, was im Vertrag steht. Überstunden lösen da nix extra aus
Titel: Aw: Urlaub bei Teilzeit
Beitrag von: Benny74 am 03. März 2023, 00:17:04
Ja, so eine pauschale Antwort ohne weitere Begründung. Ich muss ehrlich sagen, dass ich mich schwer damit tue das anzunehmen.

Im Prinzip geht es um die beschriebene Problematik, aber ich komme bei den Begriffen ins Schleudern und habe den Eindruck es nicht ohne weiteres nachvollziehen zu können.

https://www.lohn-info.de/lohnfortzahlung_urlaubsentgelt.html
Titel: Aw: Urlaub bei Teilzeit
Beitrag von: AlterGaul am 03. März 2023, 06:54:16
Ich habe den Text jetzt dreimal gelesen und verstehe deine Frage nicht. Konkretisiere diese bitte mal.
Titel: Aw: Urlaub bei Teilzeit
Beitrag von: Sheherazade am 03. März 2023, 09:31:01
Zitat von: Benny74 am 03. März 2023, 00:17:04Im Prinzip geht es um die beschriebene Problematik

Die ich leider auch nicht verstehe. Worum genau geht es dir, was enthält dir deiner Meinung nach dein AG vor? Vielleicht kannst du etwas präziser werden.
Titel: Aw: Urlaub bei Teilzeit
Beitrag von: Benny74 am 03. März 2023, 12:16:52
ZitatStreit besteht oft darüber, wie hoch der Lohnanspruch ist, wenn der Arbeitnehmer regelmäßig Überstunden geleistet hat. Grundsätzlich gilt:
Es ist die für den Arbeitnehmer übliche regelmäßige Arbeitszeit zu vergüten. Wenn die vertragliche Arbeitszeit von der tatsächlichen Arbeitszeit abweicht, ist zu prüfen, ob es sich um unregelmäßige Schwankungen handelt. Diese Überstunden wären nicht zu berücksichtigen.
Wenn durch eine Veränderung der Tätigkeit eine Änderung der regelmäßigen Arbeitszeit gegenüber dem Arbeitsvertrag vorgenommen wurde, sind diese Überstunden aber zu vergüten. Entscheidend ist immer das tatsächlich gelebte Arbeitsverhältnis, nicht der Text des Arbeitsvertrages.
Beispiel: Wer regelmäßig 30 Stunden wöchentlich arbeitet und bezahlt bekommt, obwohl im Arbeitsvertrag nur 20 Stunden wöchentlich vereinbart sind, hat auch im Urlaubs- bzw. Krankheitsfall Anspruch auf Bezahlung von 30 Stunden wöchentlich.

https://www.lohn-info.de/lohnfortzahlung_urlaubsentgelt.html

Weiß jemand wie man das überprüft oder an wen man sich wenden kann, damit es überprüft wird?

Nach Arbeitsvertrag arbeite ich 25 Stunden pro Woche. Montag bis Freitag jeweils 5 Stunden.

Nach Durchschnitt der letzten 13 Wochen vor dem Urlaub habe ich 27,5 Stunden gearbeitet.

Tatsächlich arbeite ich abweichend oft donnerstags 6 Stunden und immer freitags 6 Stunden, weil es gar nicht anders funktioniert. Außerdem springe ich oft am Wocheende ein, wenn es entweder bei der Planung schon Probleme für die Wochenenden gibt oder wenn ich wegen Krankheit angerufen werde.

Diesen Monat arbeite ich besipielsweise im Wechsel:

Eine Woche Montag bis Mittwoch 5, Donnerstag und Freiitag 6 Stunden.
Eine Woche Montag bis Freitag 6 Stunden.
Die einzige Ausnahme ist die vorletzte Woche, die ich Resturlaub nehmen muss und diese Woche, weil ich gestern nur 5 Stunden gearbeitet habe.

Dadurch summiert sich das immer höher und in fast allen Fällen geht es um schon bei der ersten Erstellung des Arbeitsplans absehbaren eingeplanten Überstunden.

Die 27,5 Stunden im Durchschnitt erscheinen sogar gering. Sie sind auch gedrückt durch zwei Wochen, wo ich täglich nur 3 Stunden eingeteilt wurde. Ich will das Thema nicht sprengen, aber grundsätzlich interessiert mich auch, ob das von mir akzeptiert werden muss. Durch die Anfahrt ergibt sich ein nicht schönes Verhältnis von Arbeitszeit, Arbeitslohn und Aufwand.

Es sind viele solcher Kleinigkeiten, die falsch laufen und die mir eigentlich für sich genommen alle zu gering sind, um sich damit aufzuhalten. Aber in der Summe belastet es das Arbeitsklima. Zwei Lösungen dafür mit denen ich umgehen könnte, wäre entweder eine Erhöhung des Stundenlohns oder dass ich die Befristung des Vertrags nutze, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Eine Besserunmg sehe ich nicht kommen.

Wenn man es realistisch betrachtet, spuckt mein Arbeitgeber mir jeden Tag ins Gesicht, den ich für ihn arbeite. Ich weiß nicht, weshalb ich mir das gefallen lassen soll. Wenn ich jetzt im anderen Thread mit bekommen habe, dass die mangelnde Bereitschaft von mir das Elend nach der Befristung zu verlängern, muss ich zugeben, dass ich gedacht habe, dass wir gesellschaftlich weiter fortgeschritten sind als das offenbar der Fall ist.

Arbeitnehmer dürfen wie Vieh behandelt werden und Tiere sind Gegenstände nach Gesetz. Auf der Stufe sind wir wieder oder waren noch nie weiter. Das ist ohne Übetreibung eine heftige Desillusionierung.

Es ist zwar die schlechteste Lösung, aber ich hoffe, dass da zumindest auf dem Rechtsweg noch Möglichkeiten bestehen. Ich bin mehr und mehr sprachlos, was alles möglich ist. Hartz4 ist nur ein Baustein in dem widerlichen System und es gibt auch noch Leute, die bejubeln selbst das, obwohl sie keine Nutznießer sind. Man kann nicht einmal mit der Hoffnung beruhigt einschlafen, dass sich mittelfristig etwas ändert und es ein Bewusstsein dafür gibt, dass das Unrecht ist.

Entschuldigung, weil hier kann keiner etwas dafür und ich komme gerne wegen der relativ unkomplizierten Möglichkeit Informationen zu bekommen, die valide sind. Aber menches zieht mir den Boden unter den Füßen weg.
Titel: Aw: Urlaub bei Teilzeit
Beitrag von: Sheherazade am 03. März 2023, 12:30:18
Zitat von: Benny74 am 03. März 2023, 12:16:52Zwei Lösungen dafür mit denen ich umgehen könnte, wäre entweder eine Erhöhung des Stundenlohns oder dass ich die Befristung des Vertrags nutze, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Eine Besserunmg sehe ich nicht kommen.

Und die 3., dir bereits genannte Lösung, ziehst du nicht mal ansatzweise in Betracht, nämlich dir vor Auslaufen der Befristung einen neuen Job zu suchen?
Titel: Aw: Urlaub bei Teilzeit
Beitrag von: AlterGaul am 03. März 2023, 12:32:52
Ich habe es immer noch nicht verstanden, was du genau willst. Deshalb interpretiere ich einfach mal. Du hast laut Gesetz 20 Tage Urlaub bei einer 5 Tagewoche. In deinem Arbeitsvertrag kann mehr Urlaub drinstehen. Wenn du mehr Stunden die Woche arbeitest, als in deinem Arbeitsvertrag festgelegt, kannst du dieses mit Freizeit ausgleichen oder dein Chef bezahlt dir die "Überstunden". Wenn du 25 Stunden die Woche arbeiten musst laut Arbeitsvertrag, aber 30 Stunden arbeitest, dann kannst du in einer anderen Woche 20 Stunden arbeiten, bei gleichem Lohn. Bezahlt dir dein Chef die Stunden die du mehr gearbeitet hast, dann wird ein Stundenlohn ermittelt anhand deines Verdienstes. Dieses wird dir zusätzlich bezahlt. Hast du jetzt ein Stundenlohn von 15 Euro, dann werden die Stunden, die du mehr gearbeitet hast, ebenso mit 15 Euro bezahlt.
Titel: Aw: Urlaub bei Teilzeit
Beitrag von: Sheherazade am 03. März 2023, 12:38:32
Offenbar möchte er beides, Überstunden bezahlt bekommen UND die Urlaubszeit mit einer höheren als vertraglich vereinbarten Arbeitszeit bezahlt bekommen.

Titel: Aw: Urlaub bei Teilzeit
Beitrag von: Hartzer Rolle am 03. März 2023, 14:00:10
So pauschal ist meine Antwort nicht. Kenne das aus eigener Erfahrung...

Ein Arbeitsvertrag enthält 25 Wochenstunden.
Ich arbeite regelmäßig mehr, die Überstunden werden bezahlt oder eben Freizeitausgleich.
Nehme ich jetzt zwei Wochen Urlaub, werden diese auf Grundlage des AV, nämlich 25 Wochenstunden, vergütet.
Die Überstunden lösen keinen höheren Verdienst im Urlaub aus.
Titel: Aw: Urlaub bei Teilzeit
Beitrag von: Ellen_Alien am 03. März 2023, 19:33:23
ZitatDie Überstunden lösen keinen höheren Verdienst im Urlaub aus.
So ist es.
Zuerst einmal hat TE gar nicht gesagt, ob ihm die Überstunden vergütet werden oder nicht.
Oft wird die Vergütung arbeitsvertraglich ausgeschlossen und es existiert ein Zeitkonto. In dem Fall sind es gar keine Überstunden sondern Mehrstunden.
Hartzer Rolle hat vollkommen Recht, die vertraglich vereinbarte Stundenzahl bestimmt die Urlaubsfortzahlung. Selbstverständlich kann man nicht einfach in der Stundenabrechnung selbständig etwas an der Zahl mit Tipp Ex ändern 😦
Eigentlich steht alles dazu im durch TE selbst zitierten Absatz 1 des Paragrafen 11 BUrlG.
Selbst wenn die Überstunden vergütet werden, aber vorübergehend, ändert das nichts an der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit.
ZitatDas Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes.

ZitatWenn man es realistisch betrachtet, spuckt mein Arbeitgeber mir jeden Tag ins Gesicht, den ich für ihn arbeite. Ich weiß nicht, weshalb ich mir das gefallen lassen soll. Wenn ich jetzt im anderen Thread mit bekommen habe, dass die mangelnde Bereitschaft von mir das Elend nach der Befristung zu verlängern, muss ich zugeben, dass ich gedacht habe, dass wir gesellschaftlich weiter fortgeschritten sind als das offenbar der Fall ist.

Arbeitnehmer dürfen wie Vieh behandelt werden
Jetzt komm mal wieder runter, 1. stimmt das so nicht und 2. steht es dir doch frei, irgendwo einen Vertrag mit besseren Bedingungen auszuhandeln.
Titel: Aw: Urlaub bei Teilzeit
Beitrag von: Benny74 am 04. März 2023, 01:06:39
Ich weiß nicht, ob ich noch weiter dazu schreiben soll. Ich versuche besonnen zu sein und bin das normal auch. Aber aktuell fühle ich mich wie Arno Dübel im Trash-TV vorgeführt. Ich habe es zwar für möglich gehalten, dass auch solche Gestalten im Forum aktiv sind, aber bin bisher davon ausgegangen, dass eine überwiegende Mehrheit anders ist und man daher mit entsprechenden Support rechnen kann. Ich will nicht ausschließen mich in etwas hineingesteigert zu haben, aber nicht leicht damit umzuegehn. Wahrscheinlich ist am besten, wenn wir versuchen das auszusparen. Ich will auch zumindest in diesem Beitrag dass Politische ausblenden und auch auf Rechtfertigungen zu meiner Arbeitsmoral verzichten.

Ich habe den Eindruck, dass mein Arbeitgeber versucht meine Unerfahrenheit auszunutzen, um Gesetze zu umgehen. Ich wünsche mir nichts weiter als Einschätzungen zur Lage und wenn es das gibt, wer geeignete Ansprecher und Experten sein könnten, die man zu Rate ziehen kann. Fragen zum Sachverhalt beantworte ich auch gerne.

Ich überlege nochmal, ob ich einen Arbeitsvertrag einscanne und hochlade.

Ich habe einen befristiten Vertrag von Anfang Juni bis Ende Mai (12 Monate, ein Jahr).

Es ist ein Stundenlohn ausgehandelt. Anfangs 10 Euro. Durch Mindestlohn dann 12 Euro.

Urlaubsanspruch ist auf 20 Tage pro Jahr oder 4 Wochen festgelegt.

Ursprünglich war eine 20 Stunden Woche vereinbart.

Ab Anfang Januar habe ich schriftlich, dass es eine 25 Stunden Woche ist.

In dem 25 Stunden Vertrag(überschrieben mit "Anderung zum Arbeitsvertrag") stehen auch feste Arbeitszeiten und ein fester Arbeitsort. Nach den angegebenen Arbeitszeiten folgt der Zusatz. "Der Arbeitgeber kann die Arbeitszeit jederzeit nach betrieblichen Gegebenheiten anpassen."

Weil ich bei anderen mitbekommen habe, dass manchmal für Überstunden mehr bezahlt wird. Bei mir ist es so, dass ich für jede Arbeitsstunde einfachen Mindestlohn bekomme. Überstunden werden nicht doppelt bezahlt. Sonntage und Feiertage werden nicht multipliziert. Alle Stunden werden gezählt und mal 12 Euro ausgezahlt. (Brutto nicht Netto.)

Dieser Absatz passt wahrscheinlich nicht zum Thema und kann übersprungen werden, aber um Nachfragen vorzubeugen. Es ist wahrscheinich ein eigenständiges Problem.

(Nicht ausgezahlt, berechnet oder erfasst wird die Zeit, die ich früher komme, um die Kasse zu zählen oder später gehe, weil ich die Kasse abschöpfen und Verkaufsräume schließen muss, was schlecht während der offiziellen Öffnungszeiten erledigt werden kann. Nicht bezahlt werden auch Pausen, die man zwar gesetzlich machen muss, aber nicht machen kann, weil man das während der Öffnungszeiten nicht machbar ist. Es wird aber versucht das am aktuellen Arbeotsort zu vermeiden, dass es überhaupt dazu kommt. Am anderen Arbeitsort, wo ich nur noch ausnahmsweise manchmal am Wochenende eingesetzt werde, ist das anders.)

Im Durchschnitt habe ich vor meiner Urlaubswoche im Januar mit Bezug auf die letzten 13 Wochen 27,5 Stunden pro Woche gearbeitet.

Ich kann mir vorstellen, dass das als unregelmäßig gilt und deswegen keine Relevanz hat.

Regekmäßig dagegegen arbeite ich, wenn ich am aktuellen Arbeitsort arbeite freitags immer 6 Stunden. Deshalb kann ich mir vorstellen, dass es als "gelebte Praxis" gilt, dass meine Arbeitswoche 26 Stunden hat.

Leider finde ich den Link dazu, wo es erwähnt wird etwas schwammig, aber meine Interpretation wäre schon das. Ich gehe davon aus, dass man sagen kann, dass ich regelmäßig montags - donnerstags 5 STunden und freitags 6 Stunden arbeite. Die Personaldecke ist so dünn kalkuliert, dass nichts anderes möglich ist.

Wie soll ich jetzt damit umgehen. Oder kann und sollte ich meinen Arbeitgeber damit drohen Freitag nur noch nach Vertrag zu arbeiten und wenn er mich unbedingt 6 Stunden braucht, soll er zügig den Vetrag umarbeiten damit das möglich wird.

Was passiert aber wenn er mich deshalb kündigen möchte? Bekomme ich dann wieder eine Sanktion, weil ich den Arbeitgeber verärgert habe und es wieder meine Schuld sein soll, dass ich gekündigt wurde?

Ich gucke da nicht durch. Es ist auch schwer jetzt auf Erklärung und Begründung zu verzichten, aber ich will auch nicht dass aus politischen Differenzen der ursprüngliche Sinn des Threads in den Hintergrund rückt. Wahrscheinlich gibt es genug im offtopic Bereich, wo ich mich darüber austoben kann.
Titel: Aw: Urlaub bei Teilzeit
Beitrag von: Ellen_Alien am 04. März 2023, 07:01:33
Solange du die zu viel gearbeitete Zeit bezahlt bekommst oder regelmäßig Möglichkeiten hast, diese durch Freizeit auszugleichen, gibt es kein Problem und, wie mehrfach geschrieben, ändert das nichts an deiner vertraglich festgelegten Arbeitszeit.
ZitatIm Durchschnitt habe ich vor meiner Urlaubswoche im Januar mit Bezug auf die letzten 13 Wochen 27,5 Stunden pro Woche gearbeitet.
Ausschlaggebend ist nicht, wie lange du gearbeitet hast, sondern was im Vertrag steht.
Was du meinst mit der evtl. Regelmäßigkeit und einem daraus ggf. entstehenden stillschweigenden einvernehmlichen Vertrag trifft bei dir nicht zu.
ZitatSonntage und Feiertage
Spielt das denn eine Rolle? Arbeitest du denn an Sonntagen oder Feiertagen? Wenn ja, müssen die selbstverständlich anders vergütet werden.
ZitatNicht bezahlt werden auch Pausen, die man zwar gesetzlich machen muss, aber nicht machen kann, weil man das während der Öffnungszeiten nicht machbar ist.
Pausen sind erst gesetzlich verpflichtend ab einer täglichen Arbeitszeit von 6 h. Das trifft doch bei dir gar nicht zu.
Zitatsollte ich meinen Arbeitgeber damit drohen Freitag nur noch nach Vertrag zu arbeiten
Natürlich kannst du deinem AG ankündigen, dass du ausschließlich die vertraglich vereinbarten Bedingungen einhalten wirst. Dann zieh das halt durch.
Ansonsten nochmal: Such dir halt etwas mit besseren Bedingungen.

Titel: Aw: Urlaub bei Teilzeit
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 04. März 2023, 10:32:37
Zitat von: Ellen_Alien am 04. März 2023, 07:01:33
ZitatSonntage und Feiertage
Spielt das denn eine Rolle? Arbeitest du denn an Sonntagen oder Feiertagen? Wenn ja, müssen die selbstverständlich anders vergütet werden.


Das ist nicht ganz richtig. Ich habe selbst schon an Sonn- und Feiertagen zum ganz normalen Lohn gearbeitet, also völlig "normal". Leider.

"Das Bundesarbeitsgericht hat am 11.01.2006 entschieden, dass es einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnzuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit nicht gibt (BAG, Urteil vom 11.01.2006 - 5 AZR 97/05). Mit Ausnahme der Zuschläge für Nachtarbeit besteht damit kein gesetzlicher Anspruch auf Zuschläge und Zulagen."


Titel: Aw: Urlaub bei Teilzeit
Beitrag von: Sheherazade am 04. März 2023, 10:42:04
Eben, es gibt gesetzliche und tarifliche Zuschläge.
Titel: Aw: Urlaub bei Teilzeit
Beitrag von: Ellen_Alien am 04. März 2023, 11:01:25
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 04. März 2023, 10:32:37
Zitat von: Ellen_Alien am 04. März 2023, 07:01:33
ZitatSonntage und Feiertage
Spielt das denn eine Rolle? Arbeitest du denn an Sonntagen oder Feiertagen? Wenn ja, müssen die selbstverständlich anders vergütet werden.


Das ist nicht ganz richtig. Ich habe selbst schon an Sonn- und Feiertagen zum ganz normalen Lohn gearbeitet, also völlig "normal". Leider.

"Das Bundesarbeitsgericht hat am 11.01.2006 entschieden, dass es einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnzuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit nicht gibt (BAG, Urteil vom 11.01.2006 - 5 AZR 97/05). Mit Ausnahme der Zuschläge für Nachtarbeit besteht damit kein gesetzlicher Anspruch auf Zuschläge und Zulagen."

Oha, das wusste ich nicht. Das ist bitter.
Titel: Aw: Urlaub bei Teilzeit
Beitrag von: Benny74 am 04. März 2023, 15:08:15
Wenn es so ausweglos scheint, werde ich das erstmal so hinnehmen.

Das schlimme ist, dass zwar vielleicht der Eindruck entstanden ist, dass ich Hartz4 als eine Option sehe, aber das ist es selbstverständlich nicht. Es ist nur Fakt, dass alle Optionen relativ gleichermaßen schlecht sind und keine Optionen sein sollten.

Ohne Perspektiven auf Verbesserung ist auch alles nichts. Der Arbeitsmarkt ist so kaputt, dass das mein erster Job überhaupt ist, der nicht vom Staat subventioniert ist. Wenn er es auch sein sollte, weiß ich das zumindest nicht. Dann sagen mir Leute, dass der Schlüssel ist einen anderen Arbeitgeber zu finden. Glaubt ihr es gibt andere Arbeitgeber, die das anders machen? Das hat alles System und ist überall gleich. Zumindest dort wo ich mich realistisch bewerben kann.
Titel: Aw: Urlaub bei Teilzeit
Beitrag von: Sheherazade am 04. März 2023, 15:11:24
Zitat von: Benny74 am 04. März 2023, 15:08:15Glaubt ihr es gibt andere Arbeitgeber, die das anders machen?

Muss ich nicht glauben, ich weiß das sogar.

ZitatDas hat alles System und ist überall gleich. Zumindest dort wo ich mich realistisch bewerben kann.

Also liegt die Einschränkung bei dir und nicht pauschaliert bei allen Arbeitgebern.
Titel: Aw: Urlaub bei Teilzeit
Beitrag von: Benny74 am 04. März 2023, 21:55:50
Zitat von: Sheherazade am 04. März 2023, 15:11:24
ZitatDas hat alles System und ist überall gleich. Zumindest dort wo ich mich realistisch bewerben kann.

Also liegt die Einschränkung bei dir und nicht pauschaliert bei allen Arbeitgebern.

Ja und Nein. Im Prinzip ist es aus Prinzip überall gleich. Die Probleme die ich habe, habe ich nicht, weil ich ich bin. Ich habe die Probleme weil ich zu einer Gruppe von Menschen gehöre, die im System durch das System die gleichen Probleme habe. Die Probleme der Arbeitnehmer unterscheiden sich mehr quantitativ als qualitativ. Es ist ein Fehler im System. Es gibt reiche und arme Menschen und Abstufungen, aber der Bruch liegt darin ob man Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ist. Es gibt fast nie eine Begründung, warum man das eine oder das andere ist, aber man wird fundamental anders behandelt. Die Beziehung ist wie bei Schaf, Hirte und Wolf. Die Schafe sind das Schlachtvieh, die Arbeitnehmer. Der Hirte ist auch Schlachter und der Arbeitgeber. Die Regierung, Beamte und Mitarbeiter in ARGE und JC sind die Wölfe. Ihre Aufgabe ist deie ASchafe in die Arme der Hirten zu treiben, damit sie geschlachtet werden können. Dann kan der Hirte sich als Tierpfleger und Retter vor dem bösen Wolf inszenieren. Das Prinzip ist Schuld. Wenn der Staat aufhören würde sich als Wolf aufzuführen, sondern sich als Tierschützer begreifen würde, der die Schafe vor dem Hirten zu schützen hat, dann würde vieles anders sein. Aber die Schafe haben keine Lobby und plappern viel zu gerne die Bildzeitung nach. Mehr muss man überhaupt nicht wissen. Man muss nur mal das Experiment wagen und einen Monat Zeitung lesen und Wolf, Schaf und Hirte richtig zu ordnen. Man wird erstaunt sein wiie viel Sinn es ergibt. Das ist auch völlig egal wie schlimm man dran ist. Ob man jetzt zu den geschlachteten Lämmern gehört oder zu den geschorenen Schafen. Das ändert nichts fundamentales.