Hallo,
ich habe ein Problem mit meinem Ansprechpartner im JC.
Bis vor kurzem habe ich bei meinen Eltern gewohnt und mittlerweile habe ich ein WG-Zimmer bei einer Bekannten (15.02.23 Einzug).
Bei meinen Eltern habe ich notgedrungen einziehen müssen und die Situation ist eskaliert, da mein älterer Bruder nicht klar kommt. Infolgedessen hat der Volli***** meine Briefe ständig wegenommen geöffnet und auch zersissen, aber ich habe diese schlussendlich alle erhalten (so hoffe ich zumindest). Logischerweise nachdem etwaige Fristen etc. abgelaufen sind.
Also habe ich präventiv damit es keine Probleme mit dem JC gibt am 29.09.2022 eine e-Mail an meine Sachbearbeiterin geschrieben:
Sehr geehrte XXXXXX
an meiner Wohnsituation hat sich akutell nichts verändert. Ich habe vor umzuziehen, ich habe allerdings bis jetzt nichts passendes gefunden.
Sobald dies der Fall ist melde ich mich noch mal und lasse Ihnen alles Nötige unverzüglich zukommen.
Ich habe dennoch eine Bitte da mir meine Briefe abermals vorenthalten wurden, den Briefverkehr an die folgende Adresse zu senden:
XXXXXXstr. XX
XXXXXXX XXXXXXX
bzw. bevorzugt alles per Mail zu klären, sofern dies im Rahmen der Unterlagen ist.
MfG
Einige Zeit ist vergangen und ich bin, aufgrund der Situation bei meinen Eltern zu einer Bekannten, wo ich auch bleiben, aber nicht wohnen konnte. Ich konnte die wichtigsten Sachen unterstellen, um diese und mich selbst vor meinen Bruder zu schützen (mutwillige Zerstörung, Bedrohung, gab auch mehrere Anzeigen etc.).
Ob ich hier einziehen werde war noch nicht sicher, denn ich wollte mir die Mühe sparen 2x umzuziehen. Jetzt ist es so, ich habe hier ein Zimmer für mich alleine, habe halt keine eigene Wohnung gefunden. Außerdem war es für absolut unzumutbar auch nur einen Fuß auf das Grundstück des Elternhauses setzen zu wollen, somit habe ich versucht soweit es geht den Kontakt zu vermeiden, weil ich diesen ganz abbrechen möchte. Von alle dem weiß die Frau IchMagSieNichtMehrLeiden bescheid.
Am 09.01.23 schrieb ich per Mail:
Sehr geehrte XXXXXXX,
ich werde (wenn alles gut läuft), diese Woche bei einer Bekannten einziehen. Ich habe bisher einen kleinen Teil meiner Möbel usw. herbringen können und werde meine restlichen Sachen diese Woche herbringen und mich umgehend ummelden. Es handelt sich hierbei um ein WG-Zimmer.
Ich würde wegen des Umzuges alles weitere mit Ihnen Besprechen wollen und bitte Sie mich zu kontaktieren, um einen Termin für ein Gespräch (telefonisch oder persönlich) zu vereinbaren, um weitere Details abzuklären (Anträge, etc.).
Des Weitern hat sich meine Telefonummer wie folgt geändert: XXXXXXXXXX
Mit freundichen Grüßen
Sie antwortete (per e-Mail), dass ich eine Zustimmung vom JC für den Umzug brauche etc. und übersandte mir das Merkblatt mitsamt Mietbescheinigung im Anhang.
In der Woche ist natürlich alles schief gelaufen und es ist gar nichts passiert. Es hat sich alles um einige Wochen verschoben.
Am 08.02.23 schrieb ich ihr dann eine e-Mail mit der ausgefüllten Mietbescheinigung.
Danach habe ich 2 weitere Briefe nicht bzw. zu spät erhalten, vom 09.02.23 (fehlende Unterlagen) und 24.02. (Vorläufige Zahlungseinstellung). Am 28.02. bin ich dann widerwillen zum Elternhaus gucken ob ich dir Briefe auftreiben kann (hat geklappt, aber einer war mal wieder aufgerissen und mit Tesa zugeklebt), denn nach dem ich festgestellt habe, dass ich kein Geld bekommen habe (28.02. für den Monat März), habe ich die Dame angerufen und gefragt was los sei und sie sagte mir, dass die Zahlungen eingestellt worden sind. Ich habe ja nicht auf die Briefe geantwortet. Daraufhin habe ich gefragt wieso ich die Briefe nicht bekommen habe und auch keine e-Mail oder sonstiges, ich habe doch extra darauf hingewiesen, da sagt sie einfach: "Ne Ne, so läuft das hier nicht", ich hätte ein Postfach einrichten können etc..
Am selben Tag habe ich mich dann umgemeldet und dann persönlich, die in den Briefen aufgeführten Unterlagen:
- Ummeldebestätigung
- Untermietvertrag
- Anlage VE
und eine Stellungnahme zu dem ganzen, sowie am nächsten Tag eine Bestätigung des Eigentümers, dass ich hier wohnen und die Mitbewohnerin untervermieten darf, eingereicht.
Jetzt warte ich. Das ganze hat mir entsprechende Umstände bereitet Gläubiger usw. warten auf Ihr Geld und ich muss mir welches leihen oder um Stundung bitten etc..
Jetzt stellt sich mir die Frage wieso sie mir diese Briefe nicht an die gewünschte Adresse zukommen lässt und ob das alles so rechtens ist. Ich habe ja versucht genau das zu verhindern was jetzt eingetroffen ist. Wie genau läuft es ab in solchen Sitautionen mit der Erreichbarkeitsanordnung bzw. wie ist diese Situation insgesamt einzuschätzen und vor allem wie lange muss ich jetzt auf das Geld warten?
anonymerAnonymer
Zitat von: anonymerAnonymer am 03. März 2023, 02:01:37Ich habe ja versucht genau das zu verhindern was jetzt eingetroffen ist. Wie genau läuft es ab in solchen Sitautionen mit der Erreichbarkeitsanordnung bzw. wie ist diese Situation insgesamt einzuschätzen und vor allem wie lange muss ich jetzt auf das Geld warten?
Wenn SB nicht auf deine Aufforderung eingegangen ist dann kannst du im Prinzip nichts machen ausser den entstandenen Schaden zu beheben.
Meine Einschätzung:
Es kommt darauf an ob du eine Umzugsbewilligung bekommen hast
und wenn nicht
dann bekommst du nur die Mietkosten die du in der vorigen Unterkunft vom JC bewilligt bekommen hast. Jahresabrechnungen werden auch nicht erstattet.
Was mit der VuE auf dich zukommt kann man so nicht sagen da muss man wissen was du in die Anlage geschrieben hast und was in deinem U.-Mietvertrag steht. Genauso wie alles was mit Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a SGB (http://hartz.info/index.php?topic=30.msg32#msg32) zu tun hat und das kann umfangreich sein.
Dein Geld wird wohl erst angewiesen wenn du den Meldaufforderungen nachgekommen bist
oder entsprechende Widersprüche/Klagen auf den Weg gebracht hast.
Aber da sind die paar Infobrocken die du eingestellt hast bei weitem nicht ausreichend.
Nebenbei die VuE hätte wahrscheinlich nicht sein müssen und die Bescheinigung zur Untervermietung hätte es überhaupt nicht gebraucht das geht die Frau IchMagSieNichtMehrLeiden gar nicht an.
MfG FN
Erst mal vielen Dank für deine Antwort.
Also bei meinen Eltern gab es keine Mietkosten ich habe bisher nur den normalen Bedarf bekommen.
Mietkosten sind hier gar nicht das Problem um das kurz erwähnen. Es geht mir nur um den normalen Bedarf ohne Mietkosten. Meine Mitbewohnerin ist selber auch Arbeitssuchend. Sie würde auch 1-2 Monate auf Miete verzichten, bis ich Lohn bekomme. Allerdings sagte Frau IchMagSieNichtMehrLeiden, dass man ihr es auf ihren Bedarf dennoch anrechnen würde. Daher hab ich dann den Mietvertrag dann auch mitabgegeben.
In der Anlage VE, welches nur 1 Blatt war was ich bekommen habe von ihr, steht nur drin, dass ich notgedrungen eingezogen bin und auch bald wieder ausziehen werde und wir keine BG sind, da ich einen Job in Aussicht habe. Nächste Woche kann ich denke ich den Arbeitsvertrag unterzeichnen.
Es handelt sich bei der Wohung um eine 3 Zimmer Wohnung. In der ich ein (WG-)Zimmer und den Kellerraum habe, um meine Sachen unterzustellen. Sie ein Zimmer und ihr Sohn ein Zimmer. Gemeinschaftliches Bad und Küche. Ich habe sogar meinen eigenen Kühlschrank von meiner alten Wohnung im Keller.
Frau IchMagSieNichtMehrLeiden hat übrigens mehrfach auf die Bestätigung des Eigentürmers bzgl. Untervermietung bestanden.
Umgemeldet habe ich mich und die Meldebestätigung hat sie auch erhalten, sowie alles andere was gefordert war. Die Umzugsbewilligung habe ich so noch nicht erhalten.
Ich frag mich ob ich denn wenigstens auf die sofortige Auszahlung meines Regelbedarfs bestehen kann?
Wie alt bist du eigentlich, da dies eine Rolle bei der Bewilligung des Umzugs spielen kann.
anonymerAnonymer
Zitat von: anonymerAnonymer am 04. März 2023, 19:03:30Also bei meinen Eltern gab es keine Mietkosten ich habe bisher nur den normalen Bedarf bekommen.
Mietkosten sind hier gar nicht das Problem um das kurz erwähnen.
Da täuscht du dich,
Zitat von: anonymerAnonymer am 04. März 2023, 19:03:30Allerdings sagte Frau IchMagSieNichtMehrLeiden, dass man ihr es auf ihren Bedarf dennoch anrechnen würde.
aber durch den U.-MV ist es jetzt kein Problem;
außer du hast keine Zusicherung zum Umzug eingeholt. (und selbst da kommt es darauf an ob du innerhalb deines alten JC Bereichs umgezogen bist oder ein neues JC zuständig geworden ist.)
Zitat von: anonymerAnonymer am 04. März 2023, 19:03:30Meine Mitbewohnerin ist selber auch Arbeitssuchend. Sie würde auch 1-2 Monate auf Miete verzichten, bis ich Lohn bekomme.
Da kommt es darauf an ob ALG 1 oder 2
und selbst die AfA macht bei Verdacht eine VuE
Zitat von: anonymerAnonymer am 04. März 2023, 19:03:30da ich einen Job in Aussicht habe. Nächste Woche kann ich denke ich den Arbeitsvertrag unterzeichnen.
Dann dürfte die VuE Geschichte erledigt sein. Zumindest wenn du dann wirklich ausziehst.
Zitat von: anonymerAnonymer am 04. März 2023, 19:03:30Frau IchMagSieNichtMehrLeiden hat übrigens mehrfach auf die Bestätigung des Eigentürmers bzgl. Untervermietung bestanden.
Na und dadurch, also das ständige herunter beten von Unwahrheiten, wird Unrecht nicht zu Recht.
Zitat von: anonymerAnonymer am 04. März 2023, 19:03:30Die Umzugsbewilligung habe ich so noch nicht erhalten.
OH oh dann warten wir mal ab was da draus wird.
Zitat von: anonymerAnonymer am 04. März 2023, 19:03:30Ich frag mich ob ich denn wenigstens auf die sofortige Auszahlung meines Regelbedarfs bestehen kann?
Im Prinzip ja wenn alles vorlag und es schon länger als ein Monat her ist dann sollte eigentlich schon ein entsprechender Bescheid vorliegen.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 05. März 2023, 16:17:38und selbst die AfA macht bei Verdacht eine VuE
Entschuldige bitte, aber das ist jetzt vollkommener Blödsinn. Wie soll das denn umgesetzt werden?
Zitat von: anonymerAnonymer am 03. März 2023, 02:01:37ich habe ein Problem mit meinem Ansprechpartner im JC.
Bis vor kurzem habe ich bei meinen Eltern gewohnt und mittlerweile habe ich ein WG-Zimmer bei einer Bekannten (15.02.23 Einzug).
Warum muss man so viel E-Mail schreiben, wenn doch eine einfache VÄM ausreicht. :weisnich:
Also ich bin 32. Wir bekommen hier beide ALG 2.
Das mit den Mietkosten bei meinen Eltern war so gemeint, dass ich keine Zahlen musste an meine Eltern und somit auch keine Mietkosten bekommen habe bzw. vom JC verlangt habe.
Ich beziehe Leistungen seit einem Jahr ca. und bin dieses ausgezogen, alles angekündigt und mit Absprache des JC und bin auch weiterhin bei dem selben JC.
Ich habe mit der SB telefoniert (28.02.23) und sie sagte ich soll alles einreichen und mich ummelden usw. und ich habe alles am seleben Tag wie gewünscht erledigt. Auf die Bewilligung warte ich aber schon länger. Sie hat auf die eingereichte Wohungsgeberbestätigung (ist ein Monat her) geantwortet und die restlichen Unterlagen verlangt, jeweils in den erwähnten Briefen die ich, wie beschrieben, nicht rechtzeitig zur Hand hatte, aber von Bewilligung steht nichts in den beiden Briefen. Ganz zu Anfang gab sie mir nur die Info darüber, dass es bewilligt werden müsste.
Ausziehen kann ich erst in ca. 3-6 Monaten, denn viele Vermieter wollen ja einen Festangestellen und min. 3 Monatsabbrechnungen sehen und die Probezeit am besten auch schon um, und ich hatte bis vor kurzem noch einen SCHUFA-Eintrag wegen Mietschulden gehabt, aber konnte diese mittlerweile begleichen und habe nunmehr bessere Chancen auf dem Wohnungsmarkt.
Wie es aussieht bleibt mir nichts übrig außer auf morgen zu warten die Dame anzurufen und nachzuhaken bzgl. Bewilligung und Auszahlung(szeitpkt.). :weisnich:
Ein bisschen Munition für das Gespräch wäre natürlich nicht schlecht.
Ich hoffe mal für dich, dass du nicht denkst, dass ein Schufa-Eintrag mit Zahlung weg ist? Da kommt lediglich ein Erledigungsvermerkt dran wenn denn der Gläubiger das auch mitteilt.
Abgesehen davon: das Telefonat welches man wohl als Zustimmung zum Umzug werten könnte, zählt im Zweifel nicht, da du es nicht nachweisen kannst.
Das mit den Briefen ist mist, aber aus Sicht des JC wird das nur eine Ausrede für ungenehmigte Ortsabwesenheit sein.
Hab ich das richtig verstanden, dass du den Umzug nicht direkt gemeldet hast sondern erst nachdem noch weitere Briefe an die alte Adresse gingen? Sofern der Umzug umgehend und nachweislich gemeldet wurde, kannst du dich darauf berufen, dass das JC hier Mist gebaut hat und dich die Briefe an der alten Adresse logischerweise NICHT erreichen konnten!
Zitat von: Sheherazade am 05. März 2023, 17:47:38Entschuldige bitte, aber das ist jetzt vollkommener Blödsinn. Wie soll das denn umgesetzt werden?
Nun aus Eigenerfahrung weiß ich dass es gemacht wird, bzw versucht wurde.
Ich weiß nicht mal wie das ausgegangen ist hat mich nur geärgert dass ich für eine nicht mit mir verheiratete Person aufkommen sollte; sonst hätte ich es wahrscheinlich komplett vergessen dass da mal irgendwas war.
Zumindest bei mir und meiner damaligen Freundin allerdings war das im vorigen Jahrtausend in den 90ern.
Sie wurde arbeitslos und ich sollte für sie aufkommen. Genaueres weiß ich leider nicht mehr denn für mich war das kein Thema damals. Da hatte ich keine Ahnung von den ganzen Möglichkeiten wie AA o. Sozialhilfe.
anonymerAnonymer
Ich warte dann mal bis ein Beitrag kommt in dem es zur Sache geht, dass geschriebene steht ja jetzt wirklich oft genug in fast nichtssagender Weise unterschiedlich beschrieben da. Zumindest für weiterer Hilfestellungen.
Und
Zitat von: anonymerAnonymer am 05. März 2023, 21:39:53Ein bisschen Munition für das Gespräch wäre natürlich nicht schlecht.
solange keine tatsächlichen Fakten nachzulesen sind kann zumindest ich nichts neues oder anderes wie bereits geschrieben schreiben.
Zusätzlich ist es anscheinend erst eine Woche her das die vllt. letzten Unterlagen nachgereicht wurden. Siehe:
Zitat von: anonymerAnonymer am 05. März 2023, 21:39:53Ich habe mit der SB telefoniert (28.02.23) und sie sagte ich soll alles einreichen und mich ummelden usw. und ich habe alles am seleben Tag wie gewünscht erledigt. Auf die Bewilligung warte ich aber schon länger. Sie hat auf die eingereichte Wohungsgeberbestätigung (ist ein Monat her) geantwortet und die restlichen Unterlagen verlangt,
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 06. März 2023, 14:29:56Zitat von: Sheherazade am 05. März 2023, 17:47:38Entschuldige bitte, aber das ist jetzt vollkommener Blödsinn. Wie soll das denn umgesetzt werden?
Nun aus Eigenerfahrung weiß ich dass es gemacht wird, bzw versucht wurde.
Das ist bei ALGI nicht möglich, war es auch noch nie. ALGI ist eine Versicherungsleistung, da ist nur der persönliche Steuersatz und Kinderfreibetrag für die Berechnung wichtig (und natürlich die Anwartschaften), aber niemals eine mögliche VuE. Dann hat die besagte Freundin möglicherweise Sozialhilfe bezogen. Ich glaube, bei der Arbeitslosenhilfe (Vorläufer von ALGII) war das möglich, aber nicht bei ALGI.
Zitat von: Sheherazade am 06. März 2023, 14:44:39Das ist bei ALGI nicht möglich,
Seit ich hier bin weiß ich das auch. Und du weißt auch das ich das weiß.
Wie auch immer es ist müßig da ich mich nicht mehr wirklich an das alles erinnere. Irgendwas war sicherlich sonst hätte ich mich damals nicht "echauffiert".
Vllt. wollten die auch gar nicht leisten weil ich zu viel verdient habe
ähnlich wie als ich saisonbedingt ALG 1 bekam keine Bewerbungskosten übernommen wurden weil ich so viel ALG 1 erhalten habe das es unter Eigenleistungsfähigkeit lief..
Genug geschreddert :schaem:
MfG FN
Ich möchte deine vor 30 Jahren gemachten Erfahrungen nicht in Abrede stellen, ich mag es nur nicht, wenn Ratsuchende hier mit unwahren Behauptungen wie dieser
Zitat von: Fettnäpfchen am 05. März 2023, 16:17:38und selbst die AfA macht bei Verdacht eine VuE
verunsichert werden.
Die Unterstellung einer VuE ist nach den hier genannten Infos grob rechtswidrig, ebenso wie die Forderung nach Unterlagen und der gleichnamigen Anlage.
Lies dazu bitte mal den Ratgeber "Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft nach § 7 Abs. 3a SGB" (http://hartz.info/index.php?topic=30).
Was die KdUH betrifft, handelt es sich hier um keinen normalen Umzug, was die Kostenbegrenzungsklausel rechtlich nicht anwendbar macht.
Der Einzug bei den Eltern erfolgte offenbar aufgrund der Notlage, sonst Obdachlos zu werden, und war erkennbar nur eine Übergangslösung.
Die häusliche Situation macht einen weiteren Aufenthalt im Elternhaus nicht mehr zumutbar, was hier anhand der Anzeigen wohl auch nachweisbar ist.
Hallo,
erst mal danke für all die Informationen von euch. Ich habe dem Ganzen jetzt ein wenig Zeit gelassen.
Am 07.03. habe ich einen Brief bekommen (fehlende Unterlagen), da ich ja mit hoher wahrscheinlichkeit demnächst einen Arbeitsvertrag unterschreiben kann, aber nicht weiß wann der erste Lohn kommt (evtl. einen Monat später), hatte ich gefragt, wie es dann mit der letzten Auszahlung läuft.
Mir wurde ein Vordruck zugesandt mit einem Antrag für Darlehn und es wird auch ein Kontoauszug, sowie der Arbeitsvertrag verlangt.
Dies sollte bis zum 10.03. eingereicht werden.
Am selben Tag (07.03.) hatte ich ein 2. Bewerbungsgespräch und bin davon ausgegangen einen Arbeitsvertrag zu bekommen, allerdings gibt es hier noch einige Dinge abzuklären.
Also dann habe ich am selben Tag nach dem Bewerbungsgespräch dann beim JC angerufen und mittgeteillt, dass es noch nicht so weit sei und habe erfragt wie es denn nun aussieht mit der Auszahlung. Mir wurde gesagt,dass das Geld vorläufig ausgezahlt wird. Am 08.03. hatte ich immer noch kein Geld drauf, also habe ich noch mal angerufen und mir wurde gesagt, es sei in Bearbeitung, ergo man würde es noch diese Woche schaffen. Heute (10.03.) hatte ich Geld drauf, allerdings nur der Regelbedarf.
Eine Umzugsbewilligung habe ich immer noch nicht erhalten und frage mich wieso die Miete jetzt nicht gezahlt wird. Ich frag mich was ich jetzt tun soll. Es kommt mir so vor als ob man mich hier in irgendeiner Form schikanieren will. Dennoch kann es sein, dass natürlich ich selber irgendetwas falsch gemacht habe. Ich kann nur sagen ich habe all dem folgegeleistet was vom JC verlangt war, das eine oder andere nach dem was ich hier in Erfarhung bringen konnte, in der Form sogar nicht mal nötig war.
Falls hier irgendwelche Informationen fehlen für eine Hilfstellung von euch, stell ich diese natürlich bereit.
Bin kein Experte bei solchen Fällen, aber ich kann dir zumindest raten, dass du dich bei deinem Agentur für Arbeit Konto online verifizierst. Dadurch ist es der Agentur gestattet dir auch über das Portal Briefe zukommen zu lassen. Dann kannst du die meisten Briefe via Post auch immer ignorieren, da du sowieso alles online erhälst.
Danke für den Tipp. Briefe sind nun ein Glück schon mal kein Problem mehr, da ich ja jetzt hier gemeldet bin kommen die Briefe, sowie der letzte jetzt auch, wieder bei mir an. :ok:
MfG
Zitat von: anonymerAnonymer am 10. März 2023, 20:49:40Dennoch kann es sein, dass natürlich ich selber irgendetwas falsch gemacht habe.
Ja, du hast zuviel über möglicherweise zustande kommende Arbeitsverhältnisse erzählt. Man gibt dem Jobcenter erst die Info über eine Arbeitsaufnahme, wenn man den Arbeitsvertrag unterzeichnet in der Tasche hat und alle Fakten kennt.
Das merke ich mir auch für ein hoffentlich nicht eintretendes nächstes Mal.
Nur habe ich die Stelle vom JC selbst vermittelt bekommen und die Dame die dafür zuständig ist, war mir auch in sofern eine große Hilfe.
Also der Vertrag ist zwar so gut wie in der Tasche, ich würde aber gerne noch mal das Gehalt ansprechen wollen, ansonsten sieht es gut aus. Montag sollte das Ding im Kasten sein und ich kriege einen Vertrag zugesandt.
MfG
Der ganze Vorgang ist höchst rechtswidrig.
Erst wenn der Arbeitsvertrag unterzeichnet wurde UND darüber hinaus durch Bescheinigung des AG (§§ 57 und 58 SGB II) bekannt ist, wann der erste Lohn zufließt und wie hoch dieser sein wird, liegen damit Fakten vor, die eine Änderung der Bewilligung (teilweise oder vollständige Zahlungseinstellung, Ersatz einer abschließenden durch eine vorläufige Bewilligung) zulässig machen.
Bis dahin mangelt es an den dafür nach § 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II erforderlichen Tatsachen bzw. an dem nach § 40 Abs. 4 SGB II erforderlichen Eintritt der Änderung in den persönlichen Verhältnissen.
In vorauseilendem Gehorsam vorgenommene und häufig mit der (gesetzlich nicht existenten) Vermeidung von Überzahlungen begründete Verwaltungshandlungen sind rechtswidrig.
Zitat von: anonymerAnonymer am 10. März 2023, 20:49:40und frage mich wieso die Miete jetzt nicht gezahlt wird
Weil der gezahlte Regelsatz nicht der Regelsatz ist, sondern eine Überbrückungszahlung in Höhe des Regelsatzes. KdUH gibts da nicht.
Zitat von: anonymerAnonymer am 10. März 2023, 20:49:40Ich frag mich was ich jetzt tun soll.
Das JC schriftlich eindringlich darauf hinweisen, das
- bislang kein Arbeitsvertrag geschlossen wurde,
- die Bewilligung solange Bestand hat, bis sich tatsächlich eine Änderung durch Abschluss des Arbeitsvertrages ergeben hat, was wiederum lediglich den Ersatz einer abschließenden durch eine vorläufige Bewilligung zulässig macht,
- du solange Anspruch auf Bürgergeld hast, bis du tatsächlich bedarfsdeckendes Einkommen erzielst, was bislang weder bekannt noch gemäß §§ 57 und 58 SGB II nachgewiesen wurde, womit auch eine vorläufige Zahlungseinstellung mangels Tatsachenkenntnis unzulässig ist,
- das JC umgehend das bewilligte Bürgergeld einschl. der KdUH auszahlen soll, andernfalls beim Sozialgericht eine einstweilige Anordnung dazu beantragt wird.
Hallo,
es sind wieder 1-2 Tage vergangen und ich habe "tolle" Nachrichten.
Heute kam wieder ein Brief (fehlende Unterlagen) und ich habe einen neuen Bescheid (Neuberechnung) bekommen in dem zwar die Miete ab nächsten Monat gezahlt wird aber für diesen und Februar einfach weggelassen wurde. Ich wohne offiziel seit dem
15.02.23 hier und diese steht so in allen Mietverträgen und auch auf dem Ummeldebescheid. Ein Arbeitsvertrag wird akutell aufgesetzt und mir diese Woche denk ich zugesendet. Ich kriege meinen Lohn falls ich diesen Monat anfange, für diesen Monat dann auch am Ende diesen Monats ausgezahlt, also nicht erst einen Monat später. Anscheinend will man mir wohlwissend, dass ich ja eh ab nächsten Monat arbeite die Miete für den Februar und März nicht zahlen, da in der Neuberechnung steht, dass ich erst ab dem
01.04.23 die KdUH ausgezahlt bekomme. Jetzt verstehe ich hier auch die ganzen Zusammenhänge, denn meine Bewilligung ist tatsächlich nur noch vorläufig.
Weiterhin wird wieder der Arbeitsvertrag verlangt (falls dieser vorliegt, ich hatte letzte Woche telefonisch erklärt, dass der noch nicht vorliegt) und Angaben bzgl. der Mietverträge, weil man dort einen Punkt wegen der Mietkosten nicht verstehe. Der letzte Pkt. ist auf uns zurückzuführen weil wir eine Vorrauszahlung und Nebenkosten vereinbart haben und nicht genau hervorgeht worum es sich handelt. Aufgrunddessen geht man jetzt von dem niedrigeren Betrag aus.
Im Brief steht dazu folgendes:
Laut Mietvertrag wird sowohl eine Nebenkostenpauschale von 1XX,00 EUR, als auch eine Vorauszahlung von XX,00 EUR vereinbart. Wie ist dies zu verstehen? In der Regel gibt es eine Pauschale, oder eine Vorrauszahlung mit jährlicher Abbrechnung. Entfällt eine dieser Positionen auf die Heizkosten? Ich bitte um Klärung. Zunächst wird lediglich der geringere Betrag übernommen.Zusätzlich hat es an der Tür geklingelt und siehe da, ein unangekündigter Hausbesuch. Die Dame und den Herren hat meine Bekannte hier rein gelassen, die durften sich umsehen usw.; haben sich Ihre Notizen gemacht und sind gerade wieder Weg. Wir haben hier definitiv nichts zu verbergen, dementsprechend können die sich hier ja gerne umschauen.
Ich habe der SB noch
nicht das vorgeschlagene:
Zitat von: Ottokar am 12. März 2023, 11:11:19Das JC schriftlich eindringlich darauf hinweisen, das
- bislang kein Arbeitsvertrag geschlossen wurde,
- die Bewilligung solange Bestand hat, bis sich tatsächlich eine Änderung durch Abschluss des Arbeitsvertrages ergeben hat, was wiederum lediglich den Ersatz einer abschließenden durch eine vorläufige Bewilligung zulässig macht,
- du solange Anspruch auf Bürgergeld hast, bis du tatsächlich bedarfsdeckendes Einkommen erzielst, was bislang weder bekannt noch gemäß §§ 57 und 58 SGB II nachgewiesen wurde, womit auch eine vorläufige Zahlungseinstellung mangels Tatsachenkenntnis unzulässig ist,
- das JC umgehend das bewilligte Bürgergeld einschl. der KdUH auszahlen soll, andernfalls beim Sozialgericht eine einstweilige Anordnung dazu beantragt wird.
geschrieben.
Es sei noch zu erwähnen, dass ich bei dem letzten telefonischen Gespräch (08.03.) gesagt habe, dass ich
wenigstens den Regelbedarf gezahlt haben möchte, (den ich auch bekommen habe in der Neuberechnung steht jetzt 03/2023 - 502,00 EUR; die Miete für zwei Wochen Ferbruar fehlt und auch die für den März)
und in einem älteren Gespäch vor 2-3 Wochen gesagt habe, dass es mit der Miete nicht unebdingt sein muss für den einen Monat, darauf hin sagte die SB, dass meiner Bekannten es dennoch angerechnet wird.
Da ich eh einen Job bekomme dachten wir zunächst wir setzen keinen Mietvertrag auf für das JC. Als die SB, ja aber sagte es wird angerechnet, habe ich ihr am Telefon gesagt, gut dann müssen wir den Mietvertrag auch mit einreichen und das ist auch genau so passiert. Auf allen Unterlagen steht mein offizieller Einzugstermin und das war der 15.02.23. Letztendlich entscheide nicht ich darüber ob die Miete gezahlt werden soll oder nicht.
Hier noch einmal das Schreiben und die Begründungen der SB des JC:
bescheid.jpg
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Guten Morgen,
ich hab grade mit meiner SB telefoniert und Sie sagte mir, dass die Miete/KdUH schon verrechnet wurde und sie es mit der SB meiner Mitbewohnerin, abgeklärt hatte. Falls ich jetzt die Miete ausgezahlt haben möchte, dann wäre das in Ordnung, allerdings würde man die bereits gezahlte Miete von meiner Mitbewohnerin zurück fordern, zwecks Überzahlung. Nächsten Monat würde es dann so laufen, dass sie dann weniger Miete ausgezahlt bekommt und ich ihr dann halt Miete zahle die ich jetzt zusätzlich zum Regelbedarf bekommen werde.
Zwar verstehe ich jetzt nicht ganz genau was hier läuft, aber ich glaube, dass es insofern erst mal plausibel klingt bzgl. KdUH. :weisnich:
Um ehrlich zu sein bin ich jetzt auch einfach mal total verwirrt. Ich kriege ab nächsten Monat die Miete auch ausgezahlt laut Bescheid, dazu wird es denk ich zwar nicht mehr kommen, da ich ja evtl. wie bereits erwähnt, schon in einem Arbeitsverhältnis stehen werde, aber nun gut. Höchstens das Darlehn würde evtl. noch in Frage kommen.
Tut mir leid, falls es sich hier um einen falschen Alarm handeln mag, aber irgendwie ist hier sehr viel Mistrauen und Misverständniss aufgekommen. :schaem:
anonymerAnonymer
Also mir geht es wie dir
Zitat von: anonymerAnonymer am 15. März 2023, 10:22:11Um ehrlich zu sein bin ich jetzt auch einfach mal total verwirrt.
und deswegen bin ich raus aus dem Thema.
Zitat von: anonymerAnonymer am 15. März 2023, 10:22:11ich hab grade mit meiner SB telefoniert und Sie sagte mir, dass die Miete/KdUH schon verrechnet wurde und sie es mit der SB meiner Mitbewohnerin, abgeklärt hatte. Falls ich jetzt die Miete ausgezahlt haben möchte, dann wäre das in Ordnung, allerdings würde man die bereits gezahlte Miete von meiner Mitbewohnerin zurück fordern, zwecks Überzahlung. Nächsten Monat würde es dann so laufen, dass sie dann weniger Miete ausgezahlt bekommt und ich ihr dann halt Miete zahle die ich jetzt zusätzlich zum Regelbedarf bekommen werde.
macht es nicht leichter
Zitat von: anonymerAnonymer am 14. März 2023, 17:34:09em zwar die Miete ab nächsten Monat gezahlt wird aber für diesen und Februar einfach weggelassen wurde. Ich wohne offiziel seit dem 15.02.23
auch nicht
Zitat von: anonymerAnonymer am 14. März 2023, 17:34:09. Der letzte Pkt. ist auf uns zurückzuführen weil wir eine Vorrauszahlung und Nebenkosten vereinbart haben
erst recht nicht einfacher
Zitat von: anonymerAnonymer am 14. März 2023, 17:34:09hat meine Bekannte hier rein gelassen, die durften sich umsehen usw.; haben sich Ihre Notizen gemacht und sind gerade wieder Weg. Wir haben hier definitiv nichts zu verbergen, dementsprechend können die sich hier ja gerne umschauen.
VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE (http://hartz.info/index.php?topic=36238.0)
MfG FN
Zitat von: anonymerAnonymer am 15. März 2023, 10:22:11ich hab grade mit meiner SB telefoniert und Sie sagte mir, dass die Miete/KdUH schon verrechnet wurde und sie es mit der SB meiner Mitbewohnerin, abgeklärt hatte.
Das ist rechtlich gar nicht zulässig.
Es ist rechtlich unmöglich, den Rückforderungsanspruch gegen deine Mitbewohnerin mit deinem Anspruch auf KdUH zu verrechen (korrekt: aufrechnen), dafür gibt es keine Rechsgrundlage, nicht mal für eine freiwillige Aufrechnung.
Machbar wäre, dass du deinen Anspruch auf KdUH für den betreffenden Zeitraum an deine Mitbewohnerin abtrittst, dann könnte das JC den so an die Mitbewohnerin abgetretenen Anspruch mit der Rückforderung aufrechnen. Dazu wäre aber eine schriftliche Abtrittserklärung von dir erforderlich, die es hier offenbar nicht gibt.
Zitat von: Ottokar am 17. März 2023, 09:28:58Dazu wäre aber eine schriftliche Abtrittserklärung von dir erforderlich, die es hier offenbar nicht gibt.
Richtig die gibt es nicht. Meine Mitbewohnerin hat im Gegensatz zu mir eine Abtrittserklärung abgegeben.
Wie ist es denn im Allgemeinen mit der KdUH, darf meine Mitbewohnerin durch Mieteinnahmen etwas dazu verdienen oder ist dies grundsätzlich gar nicht erst möglich? Ich meine man darf ja was dazu verdienen im Sinne des Freibetrages. Zählen Mieteinnahmen durch Untervermietung zum Freibetrag dazu?
Und wie ist es mit dem Zuflussprinzip, wenn ich:
Fall 1:
- diesen Monat anfange zu arbeiten und am 01.04. meinen ersten Lohn bekomme, dann wird mir doch nichts angerechnet richtig?
Fall 2:
Ähnlich wie Fall 1, nur dass ich am 01.04 anfangen würde und dann am 01.05 Geld bekomme. Am 31.03. Bedarf gezahlt kriege für den Monat April, der dann ebenfalls nicht angerechnet wird.
Insgesamt stelle ich mir die Frage, ob es sich lohnt jetzt noch rechtliche Schritte einzuleiten und zu was es letztendlich, nach dem alles so (irgendwie unrechtmäßig) gelaufen ist, führen würde ich erkenne nicht ganz genau den Nachteil/Vorteil für mich, zumindest ab dem jetzigen Zeitpunkt nicht mehr. Die Dinge sind nun mal jetzt so passiert, wegen dem Hausbesuch habe ich natürlich auch dazu gelernt. Sollte ich all das Vorgehen insgesamt beklagen beim Sozialgericht? Steht mir/uns Schadenersatz zu in einem solchen Fall?
- Geld ist ja mittlerweile da, ohne KdUH. Ist das ein Problem, kriege es ja ab dem 01.04. mit KdUH oder wurde uns Geld weggenommen was hier jemanden zustehen würde?
- Vorläufige Bewilligung ist unrechtmäßig, da §§ 57 und 58 SGB II nicht erfüllt sind. Sollte ich dieser widersprechen und lohnt es sich überhaupt noch, wenn ich sowieso an den besagten möglichen Terminen anfange zu arbeiten, bzw. sollte ich überhaupt diesen Monat noch anfangen oder lieber nächsten? Ich würde diesen Monat nur noch wenig Geld verdienen.
Brauch ich dann das Überbrückungsarlehn?
Ich bin mir nämlich nicht ganz sicher, ob ich die Zusammenhänge verstanden habe mit dem Überbückungsdarlehn und dem Zuflussprinzip. Das Darlehn bräuchte ich doch nur, wenn ich einen Monat versetzt Geld bekommen würde, also z.B. diesen Monat anfange und erst 30.04. Lohn für März bekomme. Dies ist ja bei mir nicht der Fall, also denke ich entfällt der Antrag für das Darlehn, oder?
Zitat von: anonymerAnonymer am 20. März 2023, 05:31:40Meine Mitbewohnerin hat im Gegensatz zu mir eine Abtrittserklärung abgegeben.
An wen und worüber?
Zitat von: anonymerAnonymer am 20. März 2023, 05:31:40darf meine Mitbewohnerin durch Mieteinnahmen etwas dazu verdienen oder ist dies grundsätzlich gar nicht erst möglich?
Mieteinnahmen der Mitbewohnerin mindern deren Kosten für Unterkunft und Heizung, da gibt es nix hinzuzuverdienen.
Zitat von: anonymerAnonymer am 20. März 2023, 05:31:40- diesen Monat anfange zu arbeiten und am 01.04. meinen ersten Lohn bekomme, dann wird mir doch nichts angerechnet richtig?
Der Lohn wird dann erstmals im April beim Bürgergeld berücksichtigt.
Zitat von: anonymerAnonymer am 20. März 2023, 05:31:40nur dass ich am 01.04 anfangen würde und dann am 01.05 Geld bekomme
Der Lohn wird dann erstmals im Mai beim Bürgergeld berücksichtigt.
Zitat von: anonymerAnonymer am 20. März 2023, 05:31:40- Geld ist ja mittlerweile da, ohne KdUH. Ist das ein Problem, kriege es ja ab dem 01.04. mit KdUH oder wurde uns Geld weggenommen was hier jemanden zustehen würde?
Ein Problem kann es dann geben, wenn es dem JC irgendwann einfällt, von der Mitbewohnerin die für Februar zuviel gezahlten KdUH zurückzufordern und diese dann deine Miete für die 2 Wochen doch noch von dir haben will.
Zitat von: anonymerAnonymer am 20. März 2023, 05:31:40- Vorläufige Bewilligung ist unrechtmäßig, da §§ 57 und 58 SGB II nicht erfüllt sind. Sollte ich dieser widersprechen und lohnt es sich überhaupt noch, wenn ich sowieso an den besagten möglichen Terminen anfange zu arbeiten, bzw. sollte ich überhaupt diesen Monat noch anfangen oder lieber nächsten? Ich würde diesen Monat nur noch wenig Geld verdienen.
Sollte dein Einkommen bedarfsdeckend sein und somit dein Anspruch auf Bürgergeld entfallen, macht ein Widerspruch gegen die vorläufige Bewilligung imho keinen Sinn.
Zitat von: anonymerAnonymer am 20. März 2023, 05:31:40Brauch ich dann das Überbrückungsarlehn?
Wenn du am Monatsersten Lohn bekommst, der bedarfsdeckend ist, sodass dein Bürgergeldanspruch entfällt, benötigst du wirtschaftlich kein Überbrückungsdarlehen, weshalb das JC dir mangels Voraussetzung auch keines bewilligen würde.