Hallo liebes forum,
Wir haben gestern den Feststellungsbescheid für den schwerbehinderten Ausweis unseres Kindes erhalten.
60%
Mit folgenden Buchstaben
G
B
H
Zudem hat unser Sohn die Pflegestufe 3.
Der bescheid ist bereits ab März 2022 wirksam.
Nun habe ich zwei Fragen
1. Kann ich vom Jobcenter den Rückwirkenden Mehrbedarf beantragen? Schon ab März 2022? Oder erst ab jetzt wenn ich den Antrag stelle?
2. Mit der Behinderung können wir ein Kfz Steuerfrei auf unseren Sohn anmelden, jetzt überlegen wir ob wir uns ein Kleinwagen kaufen sollen. Wir würden auch Unterstützung von der Familie erhalten, um den Kaufpreis in Raten abzahlen zu können.
Darf man sich als Bürgergeld empfänger ein Auto kaufen, wenn ja wie hoch darf der Wert sein?
Kostenlos mit den öffentlichen Verkehrsmitteln können wir auch fahren.
Gilt das auch für Fernzüge? ICE und regional Bahn.
Was können wir noch in Anspruch nehmen mit dem Behindernausweis? Hat da jemand Erfahrung?
Danke.
Nihashh
Zitat von: Nihashh am 03. März 2023, 09:45:311. Kann ich vom Jobcenter den Rückwirkenden Mehrbedarf beantragen? Schon ab März 2022? Oder erst ab jetzt wenn ich den Antrag stelle?
Ja und das gilt dann ja im März gestellt also ab März Anspruch.
Zitat von: Nihashh am 03. März 2023, 09:45:31Wir würden auch Unterstützung von der Familie erhalten, um den Kaufpreis in Raten abzahlen zu können.
Vorsicht wenn Geld zu EUCH fließt ist das Einkommen!
Am besten wenn die "Fam." das Geld dann direkt an den Verkäufer überweist.
Der Wert darf aktuell 15 000.- Euro sein.
Zum Rest :weisnich:
MfG FN
Rückwirkend für ein Jahr??
Wie das denn?
@fettnäpfchen
Ich glaub da hast du dich verlesen.
Einreichen würde ich es am Montag also am 06.03.2023. Der Feststellungsbescheid ist jedoch schon ab März 2022 wirksam. So steht es im bescheid drinne.
Es geht somit um eine Rückwirkende Zahlung von ca. einem Jahr.
Das Auto soll nur 3-4000 € kosten. Das sollte also kein Problem sein.
Zitat von: Nihashh am 04. März 2023, 17:56:36Ich glaub da hast du dich verlesen.
In der Tat das es 2022 war habe ich übersehen o.s.ä.
ist mir gleich mit der Folgeantwort aufgefallen.
auch Danke an Hartzer Rolle fürs aufpassen.
Zitat von: Nihashh am 04. März 2023, 17:56:36Das Auto soll nur 3-4000 € kosten. Das sollte also kein Problem sein.
genau. Zumindest was den Wert angeht.
Bei den Zahlungen darf halt nichts auf euer Konto sonst ist es Einkommen.
MfG FN
Zitat von: Nihashh am 03. März 2023, 09:45:312. Mit der Behinderung können wir ein Kfz Steuerfrei auf unseren Sohn anmelden, jetzt überlegen wir ob wir uns ein Kleinwagen kaufen sollen. Wir würden auch Unterstützung von der Familie erhalten, um den Kaufpreis in Raten abzahlen zu können.
Darf man sich als Bürgergeld empfänger ein Auto kaufen, wenn ja wie hoch darf der Wert sein?
ein angemessenes Kfz für jeden Erwerbsfähigen in der BG (§ 12 Abs. 3 Nr. 2 SGB II) im Wert von bis zu 7.500 € (BSG
6.9.2007 - B 14/7b AS 66/06 ER)
Vermögen zur baldigen Beschaffung oder Erhalt von Wohnbedürfnissen behinderter oder pflegebedürfti␂ger Personen (§ 12 Abs. 3 Nr. 5 SGB II). Diese müssen nicht in der BG leben, Verwandtheitsgrad von § 16 Abs. 5 SGB
X ist erforderlich
Erhöhung des Schonvermögens SGB II (§ 12 Abs. 2 u. 4 SGB II):
– 15.000 € pro Person (Vermögen auf weitere Person in der BG übertragbar, nur
im SGB II) / Lebensalter x 150 € für Eltern + Kinder von Eltern getrennt
wenn ihr alle was von euren Schonvermögen der BG dazu gibt oder ein Darlehen schriftlich von dem Fahrzeug einreicht beim JC sehe ich jetzt kein Problem ein Auto zu kaufen.
Aber vorsicht, sollte ihr das KFZ steuerfrei auf euer Kind anmelden, dürfen nur Fahrten mit dem Kind bzw. für das Kind machen.
Solltet ihr z.B. Fahrten ohne das Kind zu Freunden machen, lasst euch dann besser nicht erwischen.
Gruß Kleene
horst
Dass
Zitat von: horst am 04. März 2023, 20:08:59ein angemessenes Kfz für jeden Erwerbsfähigen in der BG (§ 12 Abs. 3 Nr. 2 SGB II) im Wert von bis zu 7.500 € (BSG
6.9.2007 - B 14/7b AS 66/06 ER)
und dass
Zitat von: horst am 04. März 2023, 20:08:59Erhöhung des Schonvermögens SGB II (§ 12 Abs. 2 u. 4 SGB II):
– 15.000 € pro Person (Vermögen auf weitere Person in der BG übertragbar, nur
im SGB II) / Lebensalter x 150 € für Eltern + Kinder von Eltern getrennt
ist durch die Bürgergeld Einführung überholt!
Das Schonvermögen im ersten Jahr liegt auch bei 40 000.- erst nach einem Jahr wird es auf die 15 000.- reduziert.
Einzig ob die Vermögensverteilung nur für ALG 2 Bezieher machbar ist weiß ich nicht genau, aber im SGB 12 wären es auch nur 10 000.- Schonvermögen und nicht 15 000.-
Ergo bevor du in die Tasten haust überprüfe lieber deine Inhalte mit den geltenden Gesetzen. Alles andere verwirrt nur die Fragesteller.
MfG FN
Danke für eure Antworten.
Wir haben jetzt ein Fahrzeug aus 2005 mit knapp 300.000 km auf der Uhr von meiner Schwester bekommen für 2500€ bekommen. Und zahlen den monatlich mit 100€ ab bei ihr ab.
Das Fahrzeug ist jetzt auf meinem Sohn mit schwerbehinderten Ausweis angemeldet.
Was muss ich jetzt beim Weiterbewilligungsantrag angeben?
Muss ich den Wert in Höhe von 2500€ angeben obwohl dieser noch nicht abbezahlt ist?
Und ist jetzt für das Jobcenter mein Sohn 4 Jahre alt der Besitzer des Fahrzeuges?
Danke.
Nihashh
Zitat von: Nihashh am 14. April 2023, 16:52:40Muss ich den Wert in Höhe von 2500€ angeben obwohl dieser noch nicht abbezahlt ist?
Der Wert nach Schwackeliste oder ähnlichen Listen, würde allerdings im Hinblick auf das Alter (da wird nichts mehr gelistet, ausser es ist "wertvoll wg Sammlerkfz.")nichts dazu recherchieren und das dem JC überlassen.
Zitat von: Nihashh am 14. April 2023, 16:52:40Und ist jetzt für das Jobcenter mein Sohn 4 Jahre alt der Besitzer des Fahrzeuges?
:weisnich: da bin ich überfragt.
Halter und Besitzer können ja zwei verschiedene Personen sein und in dem Behindertenrecht kenne ich mich nicht aus um zu beurteilen was da gilt
und
was passiert wenn die Angaben beim einen Amt mit den Angaben beim JC nicht übereinstimmen.
MfG FN
Zitat von: Nihashh am 14. April 2023, 16:52:40Und ist jetzt für das Jobcenter mein Sohn 4 Jahre alt der Besitzer des Fahrzeuges?
ja Vermögen ist im Bürgergeld einer BG übertragbar-
Zitat von: Nihashh am 14. April 2023, 16:52:40Und ist jetzt für das Jobcenter mein Sohn 4 Jahre alt der Besitzer des Fahrzeuges?
Nein, dein minderjähriges Kind ist nur der Halter des Fahrzeuges. Eigentümer ist derjenige, der das Fahrzeug gekauft hat - auch für das Jobcenter.
Zitat von: Nihashh am 03. März 2023, 09:45:311. Kann ich vom Jobcenter den Rückwirkenden Mehrbedarf beantragen? Schon ab März 2022? Oder erst ab jetzt wenn ich den Antrag stelle?
Ja und nein.
Der Anspruch auf den Mehrbedarf nach § 23 Nr. 4 SGB II besteht bereits mit dem ALG II Antrag, er muss nicht gesondert beantragt werden. Das JC muss den Mehrbedarf somit von gesetzeswegen berücksichtigen, sobald es vom Anspruch Kenntnis erlangt und zwar längstens rückwirkend zum 01. Januar des vorangegangenen Jahres.
Da dies aber die wenigsten SB wissen, ist es nicht falsch, diese Mitteilung der Anspruchsvoraussetzung als "Antrag" zu titulieren und darin darauf hinzuweisen, dass man den Mehrbedarf ab März 2022 beantragt.
Zitat von: Nihashh am 03. März 2023, 09:45:31Kostenlos mit den öffentlichen Verkehrsmitteln können wir auch fahren.
Gilt das auch für Fernzüge? ICE und regional Bahn.
Das gilt nur entweder oder.
Entweder ÖPNV (ohne IC, ICE) oder KFZ Steuerbefreiung. Man kann aber alle 6 Monate wechseln.
Wichtig ist der Hinweis von Kleene 1980, das sollte man ernst nehmen und nicht überlesen!
Rechtsgrundlage ist § 3a Abs. 3 KraftStG
ZitatDie Steuervergünstigung der Absätze 1 und 2 steht den behinderten Personen nur für ein Fahrzeug und nur auf schriftlichen Antrag zu. Sie entfällt, wenn das Fahrzeug zur Beförderung von Gütern (ausgenommen Handgepäck), zur entgeltlichen Beförderung von Personen (ausgenommen die gelegentliche Mitbeförderung) oder durch andere Personen zu Fahrten benutzt wird, die nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der behinderten Personen stehen.
Demnach darf das Fahrzeug von Dritten benutzt werden zur Beförderung der behinderten Person und für Fahrten die mit der behinderten Person im Zusammenhang stehen.
Die Mutter darf also z.B. mit dem PKW zum Arzt fahren um dort ein Rezept für das schwerbehidnerte Kind abzuholen, zur Apotheke um dieses Rezept einzulösen, zum Markt um Lebensmittel oder Drogerieartikel zu kaufen die auch mit für das Kind sind.
Die Mutter darf den PKW aber nicht benutzen, um ihren eigenen Arzttermin warzunehmen, zur ihrer Arbeit zu fahren, oder ihre Freunde zu besuchen.
Zitat von: Ottokar am 16. April 2023, 19:33:11Rechtsgrundlage ist § 3a Abs. 3 KraftStG
ZitatDie Steuervergünstigung der Absätze 1 und 2 steht den behinderten Personen nur für ein Fahrzeug und nur auf schriftlichen Antrag zu. Sie entfällt, wenn das Fahrzeug zur Beförderung von Gütern (ausgenommen Handgepäck), zur entgeltlichen Beförderung von Personen (ausgenommen die gelegentliche Mitbeförderung) oder durch andere Personen zu Fahrten benutzt wird, die nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der behinderten Personen stehen.
Demnach darf das Fahrzeug von Dritten benutzt werden zur Beförderung der behinderten Person und für Fahrten die mit der behinderten Person im Zusammenhang stehen.
Die Mutter darf also z.B. mit dem PKW zum Arzt fahren um dort ein Rezept für das schwerbehidnerte Kind abzuholen, zur Apotheke um dieses Rezept einzulösen, zum Markt um Lebensmittel oder Drogerieartikel zu kaufen die auch mit für das Kind sind.
Die Mutter darf den PKW aber nicht benutzen, um ihren eigenen Arzttermin warzunehmen, zur ihrer Arbeit zu fahren, oder ihre Freunde zu besuchen.
Ich frage mich nur, auf welche Weise dies kontrolliert werden sollte.
Und der Begriff ,,im Zusammenhang mit der Haushaltsführung" bietet insofern Auslegungsspielraum.
Zitat von: Ellen_Alien am 17. April 2023, 15:20:39Ich frage mich nur, auf welche Weise dies kontrolliert werden sollte.
Dafür reicht der dumme Zufall einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Oder ein -auch fremdverschuldeter- Unfall. Sobald die Fahrzeugpapiere eingesehen werden -warum auch immer- wissen die Ordnungshüter, was sie fragen müssen und worauf zu achten ist.
Zitat von: Sheherazade am 17. April 2023, 16:23:42Sobald die Fahrzeugpapiere eingesehen werden -warum auch immer- wissen die Ordnungshüter, was sie fragen müssen und worauf zu achten ist.
Verbandskasten, Warndreieck ist auch wichtig und bei der Gelegenheit haben sie auch Einsicht in den Kofferraum.
Zitat von: horst am 17. April 2023, 16:39:36bei der Gelegenheit haben sie auch Einsicht in den Kofferraum.
Häh, was hat der Kofferraum jetzt damit zu tun? :scratch:
Zitat von: Sheherazade am 17. April 2023, 16:47:36Zitat von: horst am 17. April 2023, 16:39:36bei der Gelegenheit haben sie auch Einsicht in den Kofferraum.
Häh, was hat der Kofferraum jetzt damit zu tun? :scratch:
auf was sollten sie denn noch achten außer festzustellen, wer der Verursacher des Unfalls war.
Zitat von: horst am 17. April 2023, 16:55:24auf was sollten sie denn noch achten außer festzustellen, wer der Verursacher des Unfalls war.
OK, du bist also so gar nicht im Thema. :wand: Lass es einfach, du musst nicht überall mitschreiben. Ich habe selbst ein steuerbefreites bzw. -ermäßigtes Fahrzeug gehabt wegen der Schwerbehinderung meines Jüngsten, von daher weiß ich, wovon ich schreibe.
Zitat von: Sheherazade am 17. April 2023, 16:23:42Zitat von: Ellen_Alien am 17. April 2023, 15:20:39Ich frage mich nur, auf welche Weise dies kontrolliert werden sollte.
Dafür reicht der dumme Zufall einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Oder ein -auch fremdverschuldeter- Unfall. Sobald die Fahrzeugpapiere eingesehen werden -warum auch immer- wissen die Ordnungshüter, was sie fragen müssen und worauf zu achten ist.
Verstehe. Das war mir nicht bewusst, dass solche Daten aus den mitgeführten Papieren hervorgehen. Wobei ich persönlich da im Zweifel Wortklauberei betreiben würde. Ich meine, selbst wenn jetzt die Mutter zum Beispiel allein mit dem PKW zur Arbeit fahren sollte, kommt sie letztlich damit ihrer Unterhalts- und Fürsorgepflicht nach und das steht ja dann gewissermaßen im Zusammenhang mit der Haushaltsführung.
Zitat von: Ellen_Alien am 17. April 2023, 21:52:49Ich meine, selbst wenn jetzt die Mutter zum Beispiel allein mit dem PKW zur Arbeit fahren sollte, kommt sie letztlich damit ihrer Unterhalts- und Fürsorgepflicht nach und das steht ja dann gewissermaßen im Zusammenhang mit der Haushaltsführung.
Das ist Unfug.
Zitat von: Ellen_Alien am 17. April 2023, 21:52:49Das war mir nicht bewusst, dass solche Daten aus den mitgeführten Papieren hervorgehen.
Solche Daten? In den Fahrzeugpapieren steht
immer der Name und das Geburtsdatum des Halters. Und es gibt nur einen Grund, warum dort ein minderjähriges Kind eingetragen ist.
Die Fahrt muss in direktem Zusammenhang mit der Haushaltsführung der Behinderten Person stehen.
D.h. wenn man den eigenen Arzttermin mit dem anschließenden Einkauf für die Familie und damit den Behinderten kombiniert, wäre das zulässig, weil die Fahrt (auch) der Haushaltsführung der Behinderten Person dient.
Das wäre auch der Fall, wenn man zum Vermieter fährt, das Auto in die Werkstatt bringt, im Gartencenter/Baumarkt Blumen für den Balkon oder Garten holt, oder bei der Oma ein Geschenk für das Enkelkind abholt.
Die Fahrt zur Arbeit ist hingegen nicht zulässig, da eben kein direkter Zusammenhang mit der Haushaltsführung besteht.
Geldverdienen sowie Unterhalts- und Fürsorgepflichten gehören nicht zur Haushaltsführung.
Aber natürlich kannst du gern eigene Erfahrungen machen, wenn du denkst es "besser" zu wissen.
Es soll ja auch Leute geben, die fahren ihr Leben lang ohne Führerschein und werden nie erwischt.
Und falls doch, dann wird's eben teuer und u.U. gibt es gesiebte Luft, denn es handelt sich dann um Steuerhinterziehung, die nach § 370 der Abgabenordnung mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen bis zu 10 Jahren, geahndet wird.
Zitat von: Ottokar am 18. April 2023, 11:02:01Lass sie doch ihre eigenen Erfahrungen machen, wenn sie es nunmal "besser" weis.
Sorry, ich mag es nicht, wenn ein ratsuchender TE auf unsaubere Methoden hingewiesen wird mit so merkwürdigen Zwischenfragen.
Warum so angefressen? TE selbst hat ein paar grundlegende Fragen zum Thema gestellt und keiner weiß hier irgendwas besser.
Und was heißt merkwürdige Zwischenfragen. Ich habe halt eine persönliche Meinung zum Thema und mir tun sich solche Fragen auf. Ganz ohne Hintergedanken.
Ottokars Erklärung ist insofern verständlich. Trotzdem bleibt meine persönliche Meinung zu diesem Thema, und die nehme ich mir heraus, ohne selbst betroffen zu sein, dass es schwer abzugrenzen und erst recht schwer zu kontrollieren ist.