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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: ABC am 03. März 2023, 18:56:19

Titel: Bedarfsgemeinschaft und steuerfreies Stipendium
Beitrag von: ABC am 03. März 2023, 18:56:19
Hallo liebes Forum,

letztes Jahr wurde ich aufgrund meines damaligen Partners einer Bedarfsgemeinschaft zugeteilt. Ich bin Freiberuflerin. Jetzt muss ich meine EÜR bzw. Kostenaufstellung für letztes Jahr nachreichen.

Ich habe 2022 zwei steuerfreie Stipendien erhalten. Werden diese wie normales Einkommen gezählt? Die Stipendien waren projektbezogen. Gibt es da jmd, der/die Erfahrungen mit dieser Konstellation hat und weiß, wie das Jobcenter hier vorgeht?

Danke im Voraus.
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft und steuerfreies Stipendium
Beitrag von: Sheherazade am 04. März 2023, 09:10:43
Zitat von: ABC am 03. März 2023, 18:56:19Ich habe 2022 zwei steuerfreie Stipendien erhalten.

Kannst du das genauer ausführen, was sagen die Stipendienbescheinigungen über den Zweck der Förderung, bist du Künstlerin, Forscherin?
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft und steuerfreies Stipendium
Beitrag von: ABC am 05. März 2023, 09:48:05
Hallo :) Es handelte sich um zwei Stipendien für künstlerische Projekte. Ich musste kein fertiges Produkt abliefern, nur Verwendungsnachweise schreiben. Die Stipendien wurden von öffentlichen Trägern vergeben.
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft und steuerfreies Stipendium
Beitrag von: Sheherazade am 05. März 2023, 09:55:18
Zitat von: ABC am 05. März 2023, 09:48:05Ich musste kein fertiges Produkt abliefern, nur Verwendungsnachweise schreiben.

Wie lautete denn der Verwendungszweck, welche dir entstandenen Kosten wurden damit aufgefangen?
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft und steuerfreies Stipendium
Beitrag von: ABC am 05. März 2023, 18:36:18
Gute Frage. Leider geht das aus den Bescheiden nicht eindeutig hervor. Ein Stipendium wird im Zuwendungsbescheid einfach als "Arbeitsstipendium" bezeichnet. Das andere ist ein Aufenthaltsstipendium.

Beide Stipendien sollten vor allem zur Deckung projektbezogener Kosten zum Einsatz kommen (Transport, Unterkunft, Materialausgaben) etc.
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft und steuerfreies Stipendium
Beitrag von: Sheherazade am 06. März 2023, 09:05:00
Meinem Verständnis nach sollten diese Stipendiengelder für das Jobcenter normale Einnahmen im Rahmen deiner aEKS darstellen. Vielleicht kommt aber noch ein User, der es genauer weiß.
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft und steuerfreies Stipendium
Beitrag von: ABC am 06. März 2023, 11:25:28
Ok, danke dir sehr für deine Einschätzung. Falls noch eine andere Person etwas hierzu weiß, würde ich mich über weitere Antworten sehr freuen.
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft und steuerfreies Stipendium
Beitrag von: Ottokar am 06. März 2023, 15:05:33
Zitat von: Sheherazade am 06. März 2023, 09:05:00Meinem Verständnis nach sollten diese Stipendiengelder für das Jobcenter normale Einnahmen im Rahmen deiner aEKS darstellen.
Das sehe ich ebenso.