Dürfen die sich Zeit lassen ohne Ende,
oder gibt es Grenzen wo die Sache als erledigt angesehen werden darf?
Mein Widerspruch liegt mehr als 1 Jahr zurück.
Fragen über Fragen... :flag:
Wenn seither nicht geschehen ist, kannst du beim Sozialgericht eine Untätigkeitsklage einreichen.
Also eher keine Verjährung...
Dennoch Danke für den Hinweis, doch es eilt nicht :sleep:
Ist ein Widerspruch nach 3 Monaten immer noch nicht beschieden worden, so kannst du eine Untätigkeitsklage beim zuständigen SG erheben.
§ 88 SGG (https://www.buzer.de/s1.htm?a=88&g=SGG&kurz=SGB+II&ag=2602)
Zitat von: Jürgen-T am 04. März 2023, 11:44:40doch es eilt nicht
Warum überhaupt hier im Forum nachfragen, wenn dir die ganze Sache nicht wichtig erscheint?
Zitat von: OLD-MAN am 06. März 2023, 13:55:00Warum überhaupt hier im Forum nachfragen, wenn dir die ganze Sache nicht wichtig erscheint?
Der Unterschied zwischen "eilt nicht" und "ist nicht wichtig" scheint dir nicht bekannt zu sein.