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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Peter8080 am 03. März 2023, 23:28:55

Titel: Was wenn man nicht arbeiten will?
Beitrag von: Peter8080 am 03. März 2023, 23:28:55
Hallo

Das ist eine sehr ernst gemeinte Frage, die mich betrifft.

Ich habe einen Job der mitte Mai 2023 beginnt. Jedoch möchte mich meine Jobcenter Dame, bis Mai noch wo anders hinstecken. Logischerweise

Da ich im Moment sehr viel privaten Stress habe mit Todesfall, Erbe, Hinterlassenschaften die ich regeln muss, habe ich der Dame Höflich aber streng gesagt, dass ich bis Mai nicht arbeiten werde. Und nichts neues anfange. Logischerweise drohte sie sofort mit Sanktionen. Jedoch würden mich diese max. 30% bis mai nicht mehr stören und ich würde sie in Kauf nehmen.


Es geht mir jetzt nicht drum ob ihr das evtl. Verwerflich findet etc.

Meine Frage ist, da ich mich strikt weigere bis Mai einen Job aufzunehmen, mich aber auch nicht Krankschreiben lassen werden oder ähnliches. Sondern ihr klipp und klar gesagt habe, "ich arbeite bis mai nicht mehr"


Kann ich was schlimmeres befürchten als die 30% sanktion? Ein kompletten rausschmiss aus dem Bürgergeld bis Mai?

Gruß

Peter
Titel: Aw: Was wenn man nicht arbeiten will?
Beitrag von: Harald53 am 04. März 2023, 02:35:23
Nun mal halblang.
Bevor es Sanktionen geben kann muss dir überhaupt erstmal eine freie Arbeitsstelle angeboten werden.
Wurde das denn gemacht?
Titel: Aw: Was wenn man nicht arbeiten will?
Beitrag von: Rhön_Fan am 04. März 2023, 06:05:33
Zitat von: Peter8080 am 03. März 2023, 23:28:55Kann ich was schlimmeres befürchten als die 30% sanktion? Ein kompletten rausschmiss aus dem Bürgergeld bis Mai?

Gruß

Peter


Nein. Wie selbst schon korrekt erwähnt; Maximal 30%
Titel: Aw: Was wenn man nicht arbeiten will?
Beitrag von: Oberfrank am 04. März 2023, 08:38:24

Ruhe bewahren - bis Mai findest du eh nichts.
Was dir aber blühen kann dsa du von heute auf morgen in eine Maßnahme gesteckt wirst.
Unlogisch, aber dem Amt völlig egal.   :wand:
Titel: Aw: Was wenn man nicht arbeiten will?
Beitrag von: Bundspecht am 04. März 2023, 09:15:47
Zitat von: Oberfrank am 04. März 2023, 08:38:24Was dir aber blühen kann dsa du von heute auf morgen in eine Maßnahme gesteckt wirst.

Da würde aber sowas von Fix ein Gelber Zettel beim JC landen .....
Titel: Aw: Was wenn man nicht arbeiten will?
Beitrag von: chrisi01 am 04. März 2023, 10:15:05
Schonarbeitsplatz
Titel: Aw: Was wenn man nicht arbeiten will?
Beitrag von: hansmeisner am 05. März 2023, 04:12:26
Klingt als wolltest Du es mal "ausprobieren".  :grins: Ansonsten würde ich mich doch gar nicht dazu äußern, lass sie doch machen. Wenn ein Angebot vom JC eintrudelt, gibt es doch auch viele Mögichkeiten das hinzuziehen. Sind doch nur noch 2 Monate. Da sagst Du dem Arbeitgeber, dass Du die Einladung bekommen hast, aber ab Mai sowieso eine feste Arbeitsstelle hast. Was soll der denn dann noch mit Dir??
Titel: Aw: Was wenn man nicht arbeiten will?
Beitrag von: Hary am 05. März 2023, 15:45:41
Wenn du im Vorstellungsgespräch angibst ab Mai eine Arbeit zu haben und daher nur befristet bis dahin dort tätig werden willst, dann wird es sehr wahrscheinlich zu keiner Einstellung kommen.

Anders würde es natürlich bei einer Maßnahme aussehen, wenn dein SB dich aus welchen Gründen auch immer noch ein paar Tage dort unterbringen will mir dem Vorwand dich darauf vorzubereiten.

Ist dein Arbeitsvertrag schon sicher abgeschlossen? Unabhängig davon würdest du dich trotzdem noch bemühen müssen deine Bedürftigkeit früher zu verringern. Praktisch lassen Sie SB's einen aber in Ruhe wenn man absehbar in Arbeit geht.
Titel: Aw: Was wenn man nicht arbeiten will?
Beitrag von: horst am 05. März 2023, 18:45:24
Zitat von: Oberfrank am 04. März 2023, 08:38:24Was dir aber blühen kann dsa du von heute auf morgen in eine Maßnahme gesteckt wirst.
Zwangsarbeit, zum Glück ist das kein Steinbruch oder Gulag.
Titel: Aw: Was wenn man nicht arbeiten will?
Beitrag von: Maunzi am 06. März 2023, 09:03:09
Wo ich von Erbe lese: fliegst du deswegen ggf sowieso aus dem Bezug? Noch gelten die Regelungen bezüglich Erbe ja nicht, das ist ja erst im zweiten Halbjahr der Fall.