Sehr häufig werden Bürgergeld-Leistungsberechtigten "Verzichtserklärungen" von den Jobcentern vorgelegt, mit der Aufforderung diese zu unterschreiben. Ihnen werden damit häufig Leistungen vorenthalten, auf die sie eigentlich Anspruch hätten.
https://www.gegen-hartz.de/news/achtung-bei-der-buergergeld-masche-des-jobcenters-die-bb-verzichtserklaerung
Zitat von: selbiger am 04. März 2023, 12:47:52"Verzichtserklärungen"
Das sollte doch jeden klar sein der so einen Wisch vorgelegt bekommt.
Verzicht heißt immer, dass man auf ihrgndwelche Ansprüche v e r z i c h t e t !
Auf Ansprüche die man nämlich nicht hat, kann man auch nicht verzichten.
Vielleicht sollte man so eine Verzichtserklärung unterschreiben, wo man künftig auf Arbeitsangebote verzichtet.
Zitat von: putinow am 04. März 2023, 14:47:29Verzichtserklärung unterschreiben, wo man künftig auf Arbeitsangebote verzichtet.
Unterschreibe dass du auf Angebote die unter 3.500 € netto liegen verzichtest.
Der SB soll sich gefälligst anständig um deinen neuen Arbeitsplatz kümmern. :ironie:
zumindest da unterzeichnen..auf jobs verzichten die nicht den lebensunterhalt unabhängig sichern..gleichzeitig dürften diese jobs garnicht erst angeboten werden..
Immer den Anspruch überprüfen lassen und bescheiden lassen.. Mit Rechtsbehelf und Widerspruchsmöglichkeit
Mehr Arbeit fürs JC aber Sicherheit für die LE