Darf der Arbeitgeber während einer Erkrankung kündigen (https://www.gegen-hartz.de/urteile/kuendigung-darf-der-arbeitgeber-a-waehrend-einer-erkrankung-kuendigen)
Ein Fall von Kündigung trotz Probezeit und Krankmeldungen und Eingliederungszuschüssen der Bundesagentur in Iserlohn führte zu Sperrzeiten, weil der Arbeitgeber falsche Angaben demacht hatte.
Ja, darf er. Aber nur unter einigen Bedingung.
1. wenn nicht feststeht wann du wieder arbeitsfähig sein wirst, die so genannte negative Gesundheitsprognose.
Also wegen Kleinkrankheiten ist keine Kündigung wegen Krankheit möglich.
2. wenn deine ständigen krankheitsbedingten Fehlzeiten den Arbeitsablauf behindern
Es gilt "ultima ratio"
In der Probezeit muss die Kündigung doch überhaupt nicht begründet werden. Wenn wegen Krankheit, who knows?
Zitat von: UW am 05. März 2023, 12:53:28Ein Fall von Kündigung trotz Probezeit und Krankmeldungen und Eingliederungszuschüssen der Bundesagentur in Iserlohn führte zu Sperrzeiten, weil der Arbeitgeber falsche Angaben demacht hatte.
Nichts davon trifft auf den im Link geschilderten Fall zu. :scratch: