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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: UW am 05. März 2023, 12:53:28

Titel: Darf der Arbeitgeber während einer Erkrankung kündigen?
Beitrag von: UW am 05. März 2023, 12:53:28


Darf der Arbeitgeber während einer Erkrankung kündigen (https://www.gegen-hartz.de/urteile/kuendigung-darf-der-arbeitgeber-a-waehrend-einer-erkrankung-kuendigen)

Ein Fall von Kündigung trotz Probezeit und Krankmeldungen und Eingliederungszuschüssen der Bundesagentur in Iserlohn führte zu Sperrzeiten, weil der Arbeitgeber falsche Angaben demacht hatte.
Titel: Aw: Darf der Arbeitgeber während einer Erkrankung kündigen?
Beitrag von: Ratlos am 05. März 2023, 13:22:44
Ja, darf er. Aber nur unter einigen Bedingung.
1. wenn nicht feststeht wann du wieder arbeitsfähig sein wirst, die so genannte negative Gesundheitsprognose.
Also wegen Kleinkrankheiten ist keine Kündigung wegen Krankheit möglich.
2. wenn deine ständigen krankheitsbedingten Fehlzeiten den Arbeitsablauf behindern
Es gilt "ultima ratio"
Titel: Aw: Darf der Arbeitgeber während einer Erkrankung kündigen?
Beitrag von: Hartzer Rolle am 05. März 2023, 14:40:37
In der Probezeit muss die Kündigung doch überhaupt nicht begründet werden.  Wenn wegen Krankheit,  who knows?
Titel: Aw: Darf der Arbeitgeber während einer Erkrankung kündigen?
Beitrag von: Sheherazade am 05. März 2023, 14:52:24
Zitat von: UW am 05. März 2023, 12:53:28Ein Fall von Kündigung trotz Probezeit und Krankmeldungen und Eingliederungszuschüssen der Bundesagentur in Iserlohn führte zu Sperrzeiten, weil der Arbeitgeber falsche Angaben demacht hatte.


Nichts davon trifft auf den im Link geschilderten Fall zu.  :scratch: