Hallo Leute,
mit wieviel Prozent kann der Betriebsstrom für die Heizungsanlage (Öl) angesetzt werden? :weisnich: :weisnich:
das ist doch in der Bruttokaltmiete eingepreist vom JC, da gibt es nichts extra.
Hier liegt der Fall so, daß die Heizungsanlage dem AL gehört, nicht dem Vermieter, und er muß folglich auch das Öl einkaufen.....
Es gibt doch sicher eine Regelung, nach der der Betriebsstrom einer selbst betriebenen Heizungsanlage abgerechnet werden kann! Ich lebe in einem Mietshaus, in dem ich auf eigene Kosten eine Ölheizung eingebaut habe, somit bin ich für die Beschaffung des Heizöls selbst zuständig, die Rechnung geht allerdings zum Jobcenter! Vielleicht ist es jetzt verständlicher, was meine Frage betrifft. Danke für die Antworten :zwinker:
Der Betriebsstrom der Gastherme wird üblicherweise auf fünf Prozent der Brennstoffkosten geschätzt.
Fundstelle: Urteil BSG vom 18.5.22, B 7/14 AS 1/21 R.
Ansonsten die Bezeichnung aller Teile der Anlage notieren die Strom verbrauchen und im Netz schauen ob du Informationen über den Stromverbrauch findest. Alles addieren, mit deinem aktuellen Strompreis die monatlichen Kosten errechnen und mit Nachweisen beim JC die Übernahme beantragen.
Diese Kosten gehören zur KDU und müssen vom JC übernommen werden.