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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Alesia am 06. März 2023, 23:18:30

Titel: Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher
Beitrag von: Alesia am 06. März 2023, 23:18:30
Guten Abend.

Ich musste leider im September 2014 für den Zeitraum ab Oktober 2014 ALG II beantragen, da ich aufgrund von Depressionen und einer akuten Panikstörung mit beinahe täglichen Panikattacken ein Urlaubssemester aufgrund von Krankheit einlegen musste.
Das Jobcenter schickte mir zunächst einen Bescheid mit Angaben, die NICHT von mir stammten (Miete etc.). Wenig später kam ein weiterer Bescheid mit den richtigen Angaben. Hierdurch entstand eine Überzahlung, die nicht durch mich verschuldet war. Dies fiel dem Jobcenter auch erst auf, als ich darauf aufmerksam machte. Ich erhielt dann nach einigen Wochen per Post eine Anhörung und äusserte, wie bereits geschrieben, dass ich innerhalb kurzer Zeit zwei Bescheide erhielt, von denen einer völlig falsche Angaben zur Miete etc. enthielt und es sich somit um eine auf einem Fehler des Jobcenters basierende Überzahlung handelt. Neben der schriftlichen Anhörung enthielt der Brief auch eine Rückzahlungsaufforderung. Da mein Kontostand vor dem Eingang der ersten Zahlung fast bei null war und ich mir sogar von Mitbewohnerinnen Geld für Lebensmittel leihen musste, habe ich nur einen Teil der Summe überwiesen und meinen Sachbearbeiter darum gebeten, den Rest mit den laufenden Zahlungen zu verrechnen. Das ist jedoch nie passiert, obwohl ich insgesamt ein Jahr lang Leistungen bezogen habe. Mein Sachbearbeiter sagte stets, dass die Abteilung des Jobcenter, die dafür verantwortlich ist, sehr ausgelastet sei und ich mich noch etwas gedulden müsste. Eine weitere Zahlungsaufforderung oder gar Mahnung erhielt ich nicht.

Im Sommer des folgenden Jahres erlitt ich einen Nervenzusammenbruch und musste von einer ehemaligen Mitbewohnerin in die Notaufnahme gefahren werden. Da es mir psychisch immer dreckiger ging, musste ich leider wieder zu meinen Eltern ziehen und habe dies dem Jobcenter selbstverständlich mitgeteilt, sodass die Zahlung in dem Monat endete, in dem ich die Stadt verließ.

Ich habe bis heute keine Zahlungserinnerung erhalten und rechne damit, dass dies erst geschehen wird, wenn die Akte vor der vorgesehenen Vernichtung noch einmal geprüft wird. Was mir Angst macht ist die Tatsache, dass nicht etwa das Jobcenter, sondern ein Inkassounternehmen die Forderungen eintreibt. Ich ging immer davon aus, dass das Jobcenter sich um diese Angelegenheiten kümmert.  :sad:
Vielleicht mag es lächerlich klingen, aber ich habe eine extreme Angst vor Inkassounternehmen und ihren Drohungen und ich könnte mir nichts schlimmeres als einen Besuch vom Gerichtsvollzieher vorstellen, zumal ich aufgrund von Krankheit immer noch bei meinen Eltern wohnen muss und Angst vor der Vorstellung habe, dass er einfach etwas aus deren Besitz beschlagnahmen würde.

Leider habe ich sowohl die beiden Bescheide, als auch die Anhörung und die Zahlungsaufforderung nicht mehr vorliegen. Soweit ich mich erinnere, sollte ich die genannten Unterlagen damals im Zuge der Anhörung am Empfang des Jobcenter abgeben und habe sie anschließend nicht mehr ausgehändigt bekommen.

Da ich neben der Depression und der Panikstörung an einer generalisierten Angststörung und einer paranoiden Persönlichkeitsstörung (nicht zu verwechseln mit einer Schizophrenie!) leide, male ich mir die schlimmsten Szenarien im Kopf aus.
Beispielsweise solche Ängste wie ,,Was ist, wenn das Jobcenter behauptet, ich hätte irgendwelche Unterlagen gefaked, um mehr Geld zu erhalten und es diese dann wirklich einfach erstellt und meine Unterschrift fälscht".
Oder ,,Was ist, wenn geleugnet wird, dass ich einen Teil des Geldes bereits zurückgezahlt habe und einfach unter Drohung die gesamte Summe zurückgefordert wird?". Ich habe den Kontoauszug zum Glück aufgehoben und kann das somit nachweisen. Trotzdem könnten die ja einfach das Gegenteil behaupten und mich mit Drohungen einschüchtern.  :sad:

Kann mir bitte jemand meine Ängste nehmen? Sind die Inkassounternehmen wirklich so schrecklich und teilweise menschenfeindlich, wie oft behauptet wird?
Titel: Aw: Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher
Beitrag von: Reiner1970 am 06. März 2023, 23:38:05
Ein Inkassounternehmen hat keine Sonderrechte. Mehr als Mahnungen schreiben können die auch nicht. Die dürfen auch nichts pfänden. Das darf nur ein Gerichtsvollzieher. Dazu braucht der aber einen vollstreckbaren Titel

"Was ist, wenn das Jobcenter behauptet, ich hätte irgendwelche Unterlagen gefaked, um mehr Geld zu erhalten und es diese dann wirklich einfach erstellt und meine Unterschrift fälscht"

Dann macht sich der Sachbearbeiter strafbar. Zumal er davon auch persönlich gar nichts hätte
Titel: Aw: Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher
Beitrag von: Alesia am 06. März 2023, 23:46:58
Zitat von: Reiner1970 am 06. März 2023, 23:38:05Ein Inkassounternehmen hat keine Sonderrechte. Mehr als Mahnungen schreiben können die auch nicht. Die dürfen auch nichts pfänden. Das darf nur ein Gerichtsvollzieher. Dazu braucht der aber einen vollstreckbaren Titel

"Was ist, wenn das Jobcenter behauptet, ich hätte irgendwelche Unterlagen gefaked, um mehr Geld zu erhalten und es diese dann wirklich einfach erstellt und meine Unterschrift fälscht"

Dann macht sich der Sachbearbeiter strafbar. Zumal er davon auch persönlich gar nichts hätte

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Mein damaliger Sachbearbeiter war ein freundlicher Mann, aber ich weiß ja leider nicht, ob er noch dort arbeitet.
Ich bin einfach unfassbar misstrauisch und kann anderen Menschen nur schwer vertrauen.
Theoretisch könnte das Jobcenter sämtliche Unterlagen fälschen und mit meiner Unterschrift versehen... Oder einfach behaupten, dass es zu einer viel höheren Überzahlung kam und mich mit Drohungen so lange einschüchtern, bis ich diese Summe zahle. Ich habe wirklich Angst.   
Titel: Aw: Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher
Beitrag von: Kowalka am 06. März 2023, 23:58:48
Zitat von: Liz am 06. März 2023, 23:46:58Oder einfach behaupten, dass es zu einer viel höheren Überzahlung kam und mich mit Drohungen so lange einschüchtern, bis ich diese Summe zahle. Ich habe wirklich Angst.   

Nun, so einfach ist das natürlich nicht jemanden etwas unterzuschieben, zumal auch das Jobcenter nichts davon hätte.

Inkasso hört sich auch immer schlimmer an, als es ist, man hat da immer blöde Vorstellungen.

Du schreibst da etwas von einer Panikstörung. Ich kenne das aus eigener Erfahrung und es ist immer schwer zu differenzieren, was wirklich gefährlich ist und was nicht.

Aber sei dir gewiss, die Leute hier im Forum sind fix in diesen Dingen (mit Jobcenter und Co.), du kannst dich von ihnen beruhigen lassen und die Ratschläge getrost annehmen.
Titel: Aw: Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher
Beitrag von: Alesia am 07. März 2023, 00:03:27
Zitat von: Kowalka am 06. März 2023, 23:58:48
Zitat von: Liz am 06. März 2023, 23:46:58Oder einfach behaupten, dass es zu einer viel höheren Überzahlung kam und mich mit Drohungen so lange einschüchtern, bis ich diese Summe zahle. Ich habe wirklich Angst.   

Nun, so einfach ist das natürlich nicht jemanden etwas unterzuschieben, zumal auch das Jobcenter nichts davon hätte.

Inkasso hört sich auch immer schlimmer an, als es ist, man hat da immer blöde Vorstellungen.

Du schreibst da etwas von einer Panikstörung. Ich kenne das aus eigener Erfahrung und es ist immer schwer zu differenzieren, was wirklich gefährlich ist und was nicht.

Aber sei dir gewiss, die Leute hier im Forum sind fix in diesen Dingen (mit Jobcenter und Co.), du kannst dich von ihnen beruhigen lassen und die Ratschläge getrost annehmen.


Vielen Dank für die lieben Worte.
Da ich krankheitsbedingt wirklich bankrott bin, wäre es in meinem Sinne, wenn die Forderung verjährt wäre.
Ich habe nämlich eben gegoogelt und von einer Ersatzfreiheitsstrafe gelesen.  :schock:
Ich hatte erst vorhin eine Panikattacke und kann gut auf eine weitere verzichten...  :sad: 
Titel: Aw: Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher
Beitrag von: Hary am 07. März 2023, 00:49:02
Normal betreibt das Jobcenter dass Inkasso selber, wer soll denn deinem wissen nach dass Inkasso übernehmen? Normal geht das von Inkasso Dienst aus Recklinghausen aus und dies ist das Jobcenter selbst.

Von Grundsatz hast du ja gewusst dass der Bescheid falsch ist und daraus dann eine Rückforderung entstehen wird. Da das Kind jetzt in den Brunnen gefallen ist, solltest du Ruhe bewahren. Es wird im Prinzip darauf hinauslaufen dass du mit dem Inkasso Dienst eine Rückzahlung vereinbaren wirst Ein so über eine lange Zeit mit vermutlich 10% deiner Leistung den Betrag zurückzahlen wirst. Das ist natürlich eine Einschränkung, aber du wirst da nicht drum herum kommen.
Titel: Aw: Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher
Beitrag von: Alesia am 07. März 2023, 01:01:33
Zitat von: Hary am 07. März 2023, 00:49:02Normal betreibt das Jobcenter dass Inkasso selber, wer soll denn deinem wissen nach dass Inkasso übernehmen? Normal geht das von Inkasso Dienst aus Recklinghausen aus und dies ist das Jobcenter selbst.

Von Grundsatz hast du ja gewusst dass der Bescheid falsch ist und daraus dann eine Rückforderung entstehen wird. Da das Kind jetzt in den Brunnen gefallen ist, solltest du Ruhe bewahren. Es wird im Prinzip darauf hinauslaufen dass du mit dem Inkasso Dienst eine Rückzahlung vereinbaren wirst Ein so über eine lange Zeit mit vermutlich 10% deiner Leistung den Betrag zurückzahlen wirst. Das ist natürlich eine Einschränkung, aber du wirst da nicht drum herum kommen.

Ja, das war mir natürlich bewusst. Ich habe ja damals selbst darauf aufmerksam gemacht, da mein Sachbearbeiter nichts davon wusste.

Ich beziehe keine Leistungen und habe seitdem auch keine Leistungen vom Jobcenter bezogen.
Titel: Aw: Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher
Beitrag von: Patrick87 am 07. März 2023, 09:27:54
Dann vereinbarst Du halt eine Ratenzahlung, die wohl mindestens dem entsprechen sollte, was Du maonatlich zahlen müsstest, wenn Du noch komplett im Bezug wärst. Also 10% vom Regelsatz, sprich gut 50 Euro.

Solltest Du deutlich mehr verdienen als wenn Du komplett vom Jobcenter Geld bekommen würdest, dann müsstest Du vielleicht auch dementsprechend etwas mehr zahlen.

Und solltest Du sogar weniger Geld bekommen, dann kann man die 50 Euro Rate vielleicht auch noch etwas senken.

Gehaltsnachweise oder woher auch immer Du Geld bekommst, müsstest Du dann wohl einreichen, vor allem im Letzterem Fall.
Titel: Aw: Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher
Beitrag von: superMeier am 07. März 2023, 09:35:11
Die Forderung ist von 2014? Da wird jetzt sicher nichts mehr kommen und dürfte auch verjährt sein. Bzw. Inkasso-Büros schreiben auch nur Briefe, mehr dürfen die auch nicht. Die Jobcenter haben aber auch sein eigenes Inkasso-Büro, die gehen sicher nicht "ungesetzlich" vor.
Titel: Aw: Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher
Beitrag von: Alesia am 07. März 2023, 10:03:17
Zitat von: Patrick87 am 07. März 2023, 09:27:54Dann vereinbarst Du halt eine Ratenzahlung, die wohl mindestens dem entsprechen sollte, was Du maonatlich zahlen müsstest, wenn Du noch komplett im Bezug wärst. Also 10% vom Regelsatz, sprich gut 50 Euro.

Solltest Du deutlich mehr verdienen als wenn Du komplett vom Jobcenter Geld bekommen würdest, dann müsstest Du vielleicht auch dementsprechend etwas mehr zahlen.

Und solltest Du sogar weniger Geld bekommen, dann kann man die 50 Euro Rate vielleicht auch noch etwas senken.

Gehaltsnachweise oder woher auch immer Du Geld bekommst, müsstest Du dann wohl einreichen, vor allem im Letzterem Fall.

Ich verdiene leider keinen Cent.  :sad:
Was damals begann, entwickelte sich zu einer mittlerweile chronischen, schweren psychischen Beeinträchtigung.

Ich bekomme Panik bei der Vorstellung, die Strafe dann höchstwahrscheinlich im Knast absitzen zu müssen.  :schock:
Titel: Aw: Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher
Beitrag von: Ratlos am 07. März 2023, 10:08:19
Jetzt beruhige dich erstmal.
Zitat von: Liz am 06. März 2023, 23:18:30Kann mir bitte jemand meine Ängste nehmen? Sind die Inkassounternehmen wirklich so schrecklich und teilweise menschenfeindlich, wie oft behauptet wird?
Deine Ängste kann dir hier keiner nehmen, denn die sind krankheitsbedingt aber in deiner Sache unbegründet.
Öffentliche Inkassobüros können tatsächlich "schrecklich" sein, nicht jedoch die Einzugsstelle des JC die auch Inkasso genannt wird, aber strikt an gesetzliche Vorgaben gebunden ist.

Zitat von: Liz am 06. März 2023, 23:18:30Ic
Zitat von: Liz am 06. März 2023, 23:18:30dass er einfach etwas aus deren Besitz beschlagnahmen würde
Den Besitz deiner Eltern darf er gar nicht anrühren. Es geht nur um dein persönliches Eigentum.
Der Beamte darf auch nur dein Zimmer betreten, nicht aber die Wohnung quasi durchsuchen.

Zitat von: Liz am 06. März 2023, 23:18:30wenn das Jobcenter behauptet, ich hätte irgendwelche Unterlagen gefaked, um mehr Geld zu erhalten und es diese dann wirklich einfach erstellt und meine Unterschrift fälscht".
Das geht schon gar nicht weil 1 fehlerhafter und 1 richtiger Bescheid kam.
Außerdem wäre hier das JC in der Beweispflicht und würde sich strafbar machen falls deine Unterschrift gefälscht wird.

Zitat von: Liz am 06. März 2023, 23:18:30Oder ,,Was ist, wenn geleugnet wird, dass ich einen Teil des Geldes bereits zurückgezahlt habe und einfach unter Drohung die gesamte Summe zurückgefordert wird?
Die Zahlungsnachweise sind deine Kontoauszüge.

Ich könnte mir nichts schlimmeres als einen Besuch vom Gerichtsvollzieher vorstellen,
Wenn jemand zu dir kommt ist das ein normaler Mitarbeiter der Einzugsstelle (des JC-Inkasso) und kein Gerichtsvollzieher.

Du wirst im Endeffekt eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen müssen, das ist alles.
Zitat von: Liz am 07. März 2023, 10:03:17Ich bekomme Panik bei der Vorstellung, die Strafe dann höchstwahrscheinlich im Knast absitzen zu müssen. 
Welche Strafe denn? Die wollen zuviel gezahltes Geld zurück und da wird ein bestimmter Prozentsatz mit deinem Bürgergeld verrechnet.
Eine Ersatzfreiheitsstraße im Gefängnis ist da überhaupt nicht möglich
Um welche Summe geht es überhaupt?
Titel: Aw: Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher
Beitrag von: Patrick87 am 07. März 2023, 10:09:55
Wenn man Willens ist, kann man sich fast immer gütlich einigen. Und in Deinem Fall dürfte es definitiv nicht passieren, dass man Dich dafür ins Gefängnis steckt. Denn bei den psychischen Problemen wäre das grob fahrlässig und man würde Gefahr laufen, dass morgens die Haftraumtür aufgeschlossen wird und Du dich "weggehangen" hast oder Ähnliches. (Suizid) Notfalls ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegen und einen Rechtsanwalt beauftragen und Du kommst dafür zu 100% nicht ins Gefängnis.

Und ob eine Ersatzfreiheitsstrafe generell möglich wäre, wenn es um das Inkasso vom Jobcenter geht, wäre halt auch noch die Frage. Vermutlich eher nicht.
Titel: Aw: Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher
Beitrag von: Alesia am 07. März 2023, 10:34:25
Ich beziehe kein Bürgergeld. Im genannten Zeitraum (2014/2015) habe ich für zwölf Monate erst- und letztmalig Leistungen vom Jobcenter bezogen.

Ich lebe krankheitsbedingt bei meinen Eltern, die meine Krankenversicherung bezahlen. Sie kommen selbst trotz ihrer Vollzeitjobs gerade so über die Runden. Es tut mir natürlich schrecklich Leid, dass sie für mich finanziell aufkommen ,,müssen", obwohl ich längst erwachsen bin, aber ich habe mir meine psychischen Krankheiten nicht ausgesucht.  :sad:

Die Stadt, in der ich damals lebte, ist über 250 Kilometer von meinem Wohnort entfernt. Würde dann das hiesige Jobcenter, mit dem ich nie etwas zu tun hatte, eingeschaltet werden und sich um die offene Forderung kümmern? Das wäre mir schrecklich peinlich, da dort Menschen arbeiten, die ich aus der Schulzeit kenne.  :sad:
Titel: Aw: Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher
Beitrag von: besserwessi am 07. März 2023, 10:40:10
Habe Dir eine PN geschickt. :empathy:
Titel: Aw: Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher
Beitrag von: superMeier am 07. März 2023, 10:48:23
Zitat von: Liz am 07. März 2023, 10:34:25Jobcenter, mit dem ich nie etwas zu tun hatte, eingeschaltet werden und sich um die offene Forderung kümmern? Das wäre mir schrecklich peinlich, da dort Menschen arbeiten, die ich aus der Schulzeit kenne.  :sad:

Nein, das wurde doch auch schon geschrieben. Das macht alles (für ganz Deutschland) die Arbeitsagentur in Recklinghausen. Wie kommst du überhaupt auf den Gedanken, dass sich bald nach 10 Jahren deswegen melden sollte? Ziemlich unrealistisch und auch ziemlich sicher auch verjährt. Man muss die Kirche auch mal im Dorf lassen, deine Angst ist jedenfalls komplett übertrieben, vor allem, was mögliche Konsequenzen angehen würde.
Titel: Aw: Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher
Beitrag von: besserwessi am 07. März 2023, 10:54:40
Zitat von: superMeier am 07. März 2023, 10:48:23Ziemlich unrealistisch und auch ziemlich sicher auch verjährt. Man muss die Kirche auch mal im Dorf lassen, deine Angst ist jedenfalls komplett übertrieben, vor allem, was mögliche Konsequenzen angehen würde.

Sehe ich ähnlich. "Verjährt" ist hier das Stichwort.
Titel: Aw: Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher
Beitrag von: Alesia am 07. März 2023, 10:59:46
Ich habe schon mehrfach gelesen, dass die Verjährungsfrist 30 Jahre beträgt.
Außerdem soll es keine Seltenheit sein, dass sich das Jobcenter nach zehn Jahren ganz plötzlich meldet und die ausstehende Forderung verlangt. Googelt doch mal nach ,,Jobcenter verlangt nach zehn Jahren Geld zurück".  :schock:
Das hängt wahrscheinlich mit der Durchsicht der Akte vor der gesetzlich festgeschriebenen Vernichtung nach zehn Jahren zusammen.
Titel: Aw: Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher
Beitrag von: Ratlos am 07. März 2023, 11:05:19
Aus 2014/2015 stammt die Forderung des JC? - Dann ist doch jedes Wort überflüssig.

Bereits 2021 hat das BSG festgestellt, dass 4 Jahre nach Jahresende der Fälligkeit für Forderungen nach § 50 SGB 10 die Verjährung eintritt.
Sollte jemand von dir was wollen erhebst du einfach die Einrede der der Verjährung.
Das wars dann aber auch. Also erstmal keine Bange
Zitat von: Liz am 07. März 2023, 10:59:46Jobcenter verlangt nach zehn Jahren Geld zurück
Dazu müsste man unbedingt den Bescheid sehen.
Die Hemmung der Verjährung ist nur möglich wenn mit dem Bescheid gleichzeitig die Aufrechnung erklärt wird.
Dann gilt die 30-jährige Verjährungsfrist ab Bestandkraft. BSG a.a.O.
Mahnung und sonstige Zahlungsaufforderungen erzeugen keine Hemmung.
Titel: Aw: Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher
Beitrag von: superMeier am 07. März 2023, 11:07:40
Dann besser nicht so viel googeln, in diesem Fall ist das jedenfalls völliger Quatsch.
Titel: Aw: Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher
Beitrag von: Alesia am 07. März 2023, 11:26:26
Zitat von: Ratlos am 07. März 2023, 11:05:19Aus 2014/2015 stammt die Forderung des JC? - Dann ist doch jedes Wort überflüssig.

Bereits 2021 hat das BSG festgestellt, dass 4 Jahre nach Jahresende der Fälligkeit für Forderungen nach § 50 SGB 10 die Verjährung eintritt.
Sollte jemand von dir was wollen erhebst du einfach die Einrede der der Verjährung.
Das wars dann aber auch. Also erstmal keine Bange
Zitat von: Liz am 07. März 2023, 10:59:46Jobcenter verlangt nach zehn Jahren Geld zurück
Dazu müsste man unbedingt den Bescheid sehen.
Die Hemmung der Verjährung ist nur möglich wenn mit dem Bescheid gleichzeitig die Aufrechnung erklärt wird.
Dann gilt die 30-jährige Verjährungsfrist ab Bestandkraft. BSG a.a.O.
Mahnung und sonstige Zahlungsaufforderungen erzeugen keine Hemmung.


Der Bescheid liegt mir leider nicht vor, da ich ihn ja im Zuge der schriftlichen Anhörung abgeben sollte.
Mir wurde damals gesagt, dass ich an den jeweiligen Stellen der Bescheide kurz schriftlich notieren soll, was ,,falsch gelaufen" sei und diese dann am Empfang abgeben soll, bis ich einen Termin bei der Sachbearbeiterin für die Leistungsberechnung erhalte. Das ist jedoch nie geschehen und wurde damals mit ihrer Auslastung erklärt. Zurückerhalten habe ich die Unterlagen leider nie.

Was ich aber definitiv noch weiß und auch anhand meiner Kontoauszüge zu sehen ist, ist die Tatsache, dass von den kommenden Zahlungen nichts abgezogen wurde. Im Gegenteil: Als ich meinem Sachbearbeiter mitteilte, dass mir die Familienkasse das Kindergeld gestrichen hat, wurde die Leistung zu meinen Gunsten angepasst. Das ging sogar relativ schnell, aber um die Aufrechnung aufgrund der Überzahlung hat sich niemand gekümmert.
Titel: Aw: Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher
Beitrag von: Ratlos am 07. März 2023, 11:31:40
Zitat von: Liz am 07. März 2023, 11:26:26um die Aufrechnung aufgrund der Überzahlung hat sich niemand gekümmert.
Ohne Aufrechnungserklärung im Bescheid ist die Sache verjährt.
Zitat von: Ratlos am 07. März 2023, 11:05:19Die Hemmung der 4-jährigen Verjährungsfrist ist nur möglich wenn mit dem Bescheid gleichzeitig die Aufrechnung erklärt wird.
Titel: Aw: Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher
Beitrag von: Alesia am 07. März 2023, 11:58:18
Mir fällt es wirklich schwer, mich an Begebenheiten zu erinnern, die mittlerweile über acht Jahre zurückliegen.
Der Zeitpunkt der Überzahlung lag noch im Jahr 2014. Ich weiß manchmal nicht einmal, ob ich am Morgen meine Tablette eingenommen habe oder nicht...

Angenommen, es gab einen Aufrechnungsbescheid, der aber aufgrund von Personalüberlastung nie ausgehändigt wurde - wäre dann dennoch die 30 jährige Frist intakt?

Mich irritiert der folgende Satz, auf den ich im Zuge meiner ,,Googlerei" gestoßen bin:
,,Ist eine Forderung des Jobcenters (Rückforderung/ Erstattungsbescheid/ Darlehen) noch offen, werden die Daten nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches 30 Jahre lang aufbewahrt, weil erst dann die Ansprüche verjähren. Die Berechnung der Frist erfolgt je nach Vollstreckungsversuch."

Gilt also doch pauschal eine 30 jährige Frist?
Titel: Aw: Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher
Beitrag von: Ratlos am 07. März 2023, 12:07:58
Zitat von: Liz am 07. März 2023, 11:58:18Angenommen, es gab einen Aufrechnungsbescheid, der aber aufgrund von Personalüberlastung nie ausgehändigt wurde - wäre dann dennoch die 30 jährige Frist intakt?
NEIN. Dann gilt die 4-jährige Verjährungsfrist.
Der Bescheid muss dir zugegangen sein wofür das JC beweispflichtig ist.
Titel: Aw: Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher
Beitrag von: Alesia am 07. März 2023, 12:26:01
Zitat von: Ratlos am 07. März 2023, 12:07:58
Zitat von: Liz am 07. März 2023, 11:58:18Angenommen, es gab einen Aufrechnungsbescheid, der aber aufgrund von Personalüberlastung nie ausgehändigt wurde - wäre dann dennoch die 30 jährige Frist intakt?
NEIN. Dann gilt die 4-jährige Verjährungsfrist.
Der Bescheid muss dir zugegangen sein wofür das JC beweispflichtig ist.


Aber wie ist denn der zitierte Abschnitt zu verstehen? Dort wird ja einfach pauschal von einer 30 jährigen Frist geschrieben.  :weisnich:
Titel: Aw: Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher
Beitrag von: Ratlos am 07. März 2023, 12:29:54
Wo steht denn der Abschnitt??
Titel: Aw: Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher
Beitrag von: Alesia am 07. März 2023, 12:31:04
Zitat von: Ratlos am 07. März 2023, 12:29:54Wo steht denn der Abschnitt??


Auf dieser Seite unter Punkt 6.
https://www.stuttgart.de/medien/ibs/jobcenter-stuttgart-hinweise-zur-datenerhebung-nach-art-13-u-14-dsgvo.pdf

Ich gehe davon aus, dass alle Jobcenter so verfahren.
Titel: Aw: Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher
Beitrag von: Ratlos am 07. März 2023, 12:48:32
Das betrifft die SpeicherDAUER; NICHT aber die vom BSG festgestellten Verjährungsfristen.
Titel: Aw: Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher
Beitrag von: Alesia am 07. März 2023, 12:59:44
Zitat von: Ratlos am 07. März 2023, 12:48:32Das betrifft die SpeicherDAUER; NICHT aber die vom BSG festgestellten Verjährungsfristen.


Aber direkt nach dem Satz in Bezug auf die 30 jährige Speicherdauer steht ja ,,weil erst dann die Ansprüche verjähren".  :schock:
Titel: Aw: Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher
Beitrag von: Ratlos am 07. März 2023, 13:07:52
Aus § 45 SGB 1:
Die Verjährungsfrist beträgt für Sozialleistungen einheitlich 4 Jahre.  Die Verjährung beginnt nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem der Anspruch entstanden ist, also mit dem Schluss des Kalenderjahres, also dem 31.12. des Jahres (vgl. Rolfs, NZS 2002 S. 169, 171).

Wir fragen zusätzlich den Moderator @ Ottokar. Der ist Spezialis im Sozialrecht.

Denn es gibt auch Hemmungen der Verjährungsfristen.
Hier aus § 52 SGB 10:
1) 1Ein Verwaltungsakt, der zur Feststellung oder Durchsetzung des Anspruchs eines öffentlich-rechtlichen Rechtsträgers erlassen wird, hemmt die Verjährung dieses Anspruchs. 2Die Hemmung endet mit Eintritt der Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts oder sechs Monate nach seiner anderweitigen Erledigung.

(2) Ist ein Verwaltungsakt im Sinne des Absatzes 1 unanfechtbar geworden, beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre.
Titel: Aw: Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher
Beitrag von: Alesia am 07. März 2023, 13:21:57
Zitat von: Ratlos am 07. März 2023, 13:07:52Aus § 45 SGB 1:
Die Verjährungsfrist beträgt für Sozialleistungen einheitlich 4 Jahre.  Die Verjährung beginnt nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem der Anspruch entstanden ist, also mit dem Schluss des Kalenderjahres, also dem 31.12. des Jahres (vgl. Rolfs, NZS 2002 S. 169, 171).

Wir fragen zusätzlich den Moderator @ Ottokar. Der ist Spezialis im Sozialrecht.

Denn es gibt auch Hemmungen der Verjährungsfristen.
Hier aus § 52 SGB 10:
1) 1Ein Verwaltungsakt, der zur Feststellung oder Durchsetzung des Anspruchs eines öffentlich-rechtlichen Rechtsträgers erlassen wird, hemmt die Verjährung dieses Anspruchs. 2Die Hemmung endet mit Eintritt der Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts oder sechs Monate nach seiner anderweitigen Erledigung.

(2) Ist ein Verwaltungsakt im Sinne des Absatzes 1 unanfechtbar geworden, beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre.

Ehrlich gesagt verstehe ich nur Bahnhof, da meine chronischen psychischen Erkrankungen meine Auffassungsgabe stark in Mitleidenschaft gezogen haben.
Was bedeutet das im einzelnen? Was verbirgt sich hinter der Bezeichnung ,,Verwaltungsakt"? Ist damit der bereits erwähnte Aufrechnungsbescheid gemeint?

Entschuldigt bitte meine zahlreichen Fragen.
Titel: Aw: Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher
Beitrag von: Ratlos am 07. März 2023, 13:23:46
Als Verwaltungsakt gilt der Bescheid aus 2014 den du mit dem Anhörungsbogen an das JC gegeben hast.
Titel: Aw: Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher
Beitrag von: Alesia am 07. März 2023, 13:35:46
Zitat von: Ratlos am 07. März 2023, 13:23:46Als Verwaltungsakt gilt der Bescheid aus 2014 den du mit dem Anhörungsbogen an das JC gegeben hast.

Wodurch kommt eine Unanfechtbarkeit zustande? Sollte diese erfolgt sein, dann würde die Verjährungsfrist ja tatsächlich 30 Jahre betragen...  :weisnich:  :sad:
Titel: Aw: Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher
Beitrag von: Hary am 07. März 2023, 13:40:43
Wobei die 30 Jahre durchaus nicht falsch sind. Sofern der Gläubiger (Jobcenter) einen Rechtskräftigen Titel gegen dich erworben hat, dann kann die Forderung 30 Jahre eingetrieben werden. Aber dann hättest du ein gerichtliches Mahnverfahren wohl bemerkt. Wobei ich mir nicht ganz sicher bin, Behörden haben da einen anderen Ablauf. Aber wie dem auch sei, du wärst darüber informiert worden.

Du solltest beim Jobcenter wenn sie sich melden eine genaue Aufstellung der Forderung und Kopie der Bescheide anfordern. Wer eine Forderung stellt, der muss sie auch begründen und vor allem beweisen. Verjährung ist also schon möglich. Aber Achtung, Verjährung bedeutet nicht dass du deine Ruhe hast. Natürlich kann noch immer ein Mahnverfahren geführt werden und weitere Mahnungen versendet werden. Sofern du aber auf einen Mahnbescheid reagierst ist die Forderung nach Verjährung nur nicht mehr durchsetzbar. Mahnen bis an dein Lebensende können sie trotzdem, da die Forderung ja noch besteht. Man tut es aber aufgrund der nicht Durchsetzbarkeit in der Regel nicht mehr.

Sollte die Forderung nicht verjährt sein und du überhaupt kein Einkommen haben, dann spreche bitte mit einer Schuldnerberatung, da wäre auch bei geringen Einkommen und Höhe der Forderung durchaus zu überlegen ob eine Privatinsolvens mit Restschuldbefreiung nicht die schnellere Variante ist. Vielleicht kann man sich so auch auf einen Vergleich einigen.

Davon abgesehen solltest du mal schauen ob du nicht Leistungen/Wohngeld beantragen solltest, immerhin musst du ja von etwas leben und einen Anspruch hast du nun auch einmal.
Titel: Aw: Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher
Beitrag von: Ratlos am 07. März 2023, 13:59:12
@ Hary - ein echt "nützlicher" Beitrag von dir! Ich sehe Fehlerquote 5 von 5 zur Verunsicherung der TE!
Zitat von: Hary am 07. März 2023, 13:40:431. Aber dann hättest du ein gerichtliches Mahnverfahren wohl bemerkt.
Das JC braucht kein gerichtliches Mahnverfahren. Der Bescheid selbst ist der Titel.
Verwaltungsakte erlangen Rechtskraft und wirken wie  Urteile wenn nicht gegen sie vorgegangen wird.
Zitat von: Hary am 07. März 2023, 13:40:432. Du solltest beim Jobcenter wenn sie sich melden eine genaue Aufstellung der Forderung und Kopie der Bescheide anfordern.
Ach? Ernsthaft schlafende Hunde wecken nach 9 Jahren Ruhezeit? Wer ist so dumm?
Zitat von: Hary am 07. März 2023, 13:40:433. Verjährung bedeutet nicht dass du deine Ruhe hast. Natürlich kann noch immer ein Mahnverfahren geführt werden
Nach Eintritt der Verjährung ist eine Schuld erloschen. Hier nur wenn bei Bedarf die Einrede der Verjährung erfolgt.
Gegen eine erloschene, also nicht mehr vorhandene Schuld, sollte wer ein Mahnverfahren führen :mocking:
Zitat von: Hary am 07. März 2023, 13:40:434. da die Forderung ja noch besteht.
Was verjährt und damit erloschen ist kann nicht mehr bestehen. Sind wir uns da einig?
Zitat von: Hary am 07. März 2023, 13:40:435. geringen Einkommen und Höhe der Forderung durchaus zu überlegen ob eine Privatinsolvens mit Restschuldbefreiung
Wir wissen doch bis dato gar nicht um welche Summe es geht!

Alles unter der Voraussetzung dass ein Erstattungsbescheid der TE zugegangen ist.
Die Beweispflicht hierfür obliegt dem JC, was bei normalen Postversand nicht möglich ist.




Titel: Aw: Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher
Beitrag von: Alesia am 07. März 2023, 14:29:26
Zitat von: Ratlos am 07. März 2023, 13:59:12@ Hary - ein echt "nützlicher" Beitrag von dir! Ich sehe Fehlerquote 5 von 5!
Zitat von: Hary am 07. März 2023, 13:40:431. Aber dann hättest du ein gerichtliches Mahnverfahren wohl bemerkt.
Das JC braucht kein gerichtliches Mahnverfahren. Der Bescheid selbst ist der Titel.
Verwaltungsakte erlangen Rechtskraft und wirken wie  Urteile wenn nicht gegen sie vorgegangen wird.
Zitat von: Hary am 07. März 2023, 13:40:432. Du solltest beim Jobcenter wenn sie sich melden eine genaue Aufstellung der Forderung und Kopie der Bescheide anfordern.
Ach? Ernsthaft schlafende Hunde wecken nach 9 Jahren Ruhezeit? Wer ist so dumm?
Zitat von: Hary am 07. März 2023, 13:40:433. Verjährung bedeutet nicht dass du deine Ruhe hast. Natürlich kann noch immer ein Mahnverfahren geführt werden
Nach Eintritt der Verjährung ist eine Schuld erloschen. Hier nur wenn bei Bedarf die Einrede der Verjährung erfolgt.
Gegen eine erloschene, also nicht mehr vorhandene Schuld, sollte wer ein Mahnverfahren führen :mocking:
Zitat von: Hary am 07. März 2023, 13:40:434. da die Forderung ja noch besteht.
Was verjährt und damit erloschen ist kann nicht mehr bestehen. Sind wir uns da einig?
Zitat von: Hary am 07. März 2023, 13:40:435. geringen Einkommen und Höhe der Forderung durchaus zu überlegen ob eine Privatinsolvens mit Restschuldbefreiung
Wir wissen doch bis dato gar nicht um welche Summe es geht!

Alles unter der Voraussetzung dass ein Erstattungsbescheid der TE zugegangen ist.
Die Beweispflicht hierfür obliegt dem JC, was bei normalen Postversand nicht möglich ist.






Gilt ein Schreiben bezüglich der Überzahlung mit der Aufforderung zur Überweisung der konkreten Summe an die Stadtkasse als Erstattungsbescheid?
Titel: Aw: Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher
Beitrag von: Ratlos am 07. März 2023, 14:36:09
Nein. Das ist nur eine Zahlungsaufforderung bzw. Mahnung
Titel: Aw: Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher
Beitrag von: superMeier am 07. März 2023, 14:50:59
Auch wenn hier es schon gar dazu kommen wird:  Wenn nichts da ist, kann der Gerichtsvollzieher auch nichts pfänden.
Titel: Aw: Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher
Beitrag von: Ratlos am 07. März 2023, 14:53:52
Zitat von: superMeier am 07. März 2023, 14:50:59kann der Gerichtsvollzieher auch nichts pfänden.
1. Er ist kein Gerichtsvollzieher = nur Mitarbeiter der Inkassostelle
2. Würde keine Verjährung eingetreten und der Bescheid nachweislich zugegangen sein, kann das JC natürlich aufrechnen.
Ich gehe jetzt einkaufen und wünsche allen einen lebhaften Austausch.
Titel: Aw: Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher
Beitrag von: Alesia am 07. März 2023, 15:52:33
Zitat von: Ratlos am 07. März 2023, 14:36:09Nein. Das ist nur eine Zahlungsaufforderung bzw. Mahnung

Ich habe gerade mal ,,Aufhebungs- und Erstattungsbescheid" gegoogelt und festgestellt, dass manche dieser Rückzahlungsaufforderungen genau diese Bezeichnung im Betreff stehen haben.
Nach über acht Jahren weiß ich natürlich nicht mehr, ob das nicht vielleicht doch der Fall war.  :weisnich:  :sad:
Titel: Aw: Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher
Beitrag von: Alesia am 07. März 2023, 19:03:01
Guten Abend.

Ich bin gerade auf die folgende Weisung gestoßen:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-202108003_ba147128.pdf

Bedeutet dies, dass grundsätzlich von der 30 jährigen Verjährungsfrist abgesehen wird? Wie bereits erwähnt, bin ich durch mein chronisches Leiden kognitiv nicht mehr so fit, wodurch meine Auffassungsgabe leider beeinträchtigt ist.

Ergänzung: Ich las gerade, dass die Weisung nur bis zum 31.12.2022 gültig war.
Titel: Aw: Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher
Beitrag von: steinbohrer am 07. März 2023, 21:22:48
Aufblasend was von Fehlerquote sabbeln aber nicht einmal den Unterschied zwischen Einwendungen und Einreden kennen.
Wo hast du dein angebliches Jurastudium abgelegt, an der Google-Akademie?
Titel: Aw: Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher
Beitrag von: Ratlos am 08. März 2023, 12:38:10
Du solltest den Ball etwas flacher halten bei deinem unvollkommenen Kenntnistand.
Zu deiner Kenntnis:
Einrede bedeutet, dass die Verjährung grundsätzlich nicht von Amts oder von Gerichts wegen berücksichtigt wird, sondern vom Schuldner geltend gemacht werden muss.
Und das ist absolut erforderlich wenn nach 9 Jahren Stillstand ggf. eine Vollstreckung verjährter Ansprüche betrieben wird.
Du musst noch viel lernen. Deine rechtliche Begabung ist außergewöhnlich  :lachen:
                              Rechtshemmenden Einwendungen  sind  Einreden !

Ich habe mal  nachgesehen:
Zitat von: steinbohrer am 01. März 2023, 23:33:23m Zweifel hat die Behörde den Zugang nachzuweisen. Wenn sie den Zugang für jeden Brief nicht nachweisen kann, dann hat sie eben Pech gehabt.
Zeugt von deiner fachlichen Qualität nach dem angeblichen Nichterhalt von 10 !! Briefen dem Gericht die Beweislast für den Zugang zuzusprechen :mocking:

2 Beiträge hast du geschrieben und 2 mal unsachlich die User angegriffen.
Das sagt alles über dich aus. :wand: 

Titel: Aw: Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher
Beitrag von: steinbohrer am 08. März 2023, 13:58:43
Ein überheblicher, eingebildeter Dilettant, der so einen Blödsinn fabriziert
Zitat von: Ratlos am 07. März 2023, 13:59:12Nach Eintritt der Verjährung ist eine Schuld erloschen.
Zitat von: Ratlos am 07. März 2023, 13:59:12Was verjährt und damit erloschen ist kann nicht mehr bestehen. Sind wir uns da einig?
sollte mal weniger herumschwadronieren. Deine völlige Ignoranz wirst du auch nicht hinter etlichen Smileys, Ergüssen und Beitragsbearbeitungen verstecken können.


Zitat von: Ratlos am 08. März 2023, 12:38:10dem Gericht die Beweislast für den Zugang zuzusprechen
Dort steht schwarz auf weiß "die Behörde". Für so eine große Klappe kannst du nicht einmal richtig lesen. Und im Übrigen spreche das nicht ich zu, sondern das Gesetz.
Zitat§ 37 Abs. 2 Satz 3 Hs. 2 SGB X:
Im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.

Versuche es noch mal in 100 Jahren, vielleicht gelingt dann deine Selbstinszenierung.
Titel: Aw: Angst vor Inkasso/Gerichtsvollzieher
Beitrag von: Ratlos am 08. März 2023, 14:05:09
Zitat von: steinbohrer am 08. März 2023, 13:58:43§ 37 Abs. 2 Satz 3 Hs. 2 SGB X:
Im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.
Ja sicher nach Bestreiten des Erhaltes von 10 Briefen  :lachen:
Zitat von: supermaier am 01. März 2023, 23:33:23Nein, das ist ganz und gar kein "Blödsinn". Sicher kann man mal behaupten, einen! Brief nicht erhalten zu haben, aber das vermutlich von knapp 10 Briefen keiner ankommt ist nicht realistisch, das wird kein Gericht glauben.
Also da liegt es an dem Fragesteller zu erklären, warum er über Monate die Briefe des Jobcenter in seinem Briefkasten nicht gesehen hat.
Zitat von: steinbohrer am 01. März 2023, 23:33:23Blödsinn. Das Gericht wird nicht "glauben", sondern nach Recht und Gesetz entscheiden.

Der Typ ist ein reines Streitprofil wie seine bisherigen 3 Beiträge belegen.
Er ist so TROLLIG  :bye: 
Solltest du mich nochmal in dieser unqualifizierten Art angreifen melde ich dich dem Admin.