Hallo,
Ich habe bereits Anfang Januar Bürgergeld beantragt und immer noch keine Bewilligung.
Der Sachbearbeiter hat mir telefonisch mitgeteilt, dass er demnächst daran arbeiten wird und ich nächste Woche Nachricht per Post bekomme.
Allerdings liegt schon heute der Arbeitsvertrag für den neue Arbeitplatz vor..
Jetzt habe ich Bedenken, dass ich kein Geld bekomme, wenn ich den Arbeitsvertrag sofort unterschreibe, noch bevor ich eine Zusage für Bürgergeld erhalten habe.
Sind die Bedenken gerechtfertigt ?
MfG
Nein, sind sie nicht.
Du musst alles tun um deine Hilfebedürftigkeit zu verringern oder beseitigen.
Ab wann wäre die Stelle? Für Januar und Februar stehen dir eh Leistungen zu, wenn es nicht noch andere Umstände gibt.
Wenn Lohn im März zufließen sollte, kannst du ein Darlehen zur Überbrückung bekommen oder dafür sorgen, dass die erste Lohnzahlung im April kommt. Dann muss der März nicht zurück gezahlt werden .
Danke für die Antwort.
Der Job ist ab dem 01.04.23.
Zitat von: JosephGrauer am 07. März 2023, 15:18:51Danke für die Antwort.
Der Job ist ab dem 01.04.23.
Dann steht dir auch Bürgergeld für März zu und Darlehen ab April. Wenn die Lohnzahlung erst im Mai erfolgt, auch noch April regulär.
JosephGrauer
Zitat von: JosephGrauer am 07. März 2023, 15:02:47Allerdings liegt schon heute der Arbeitsvertrag für den neue Arbeitplatz vor..
Da würde ich mit der Meldung bis kurz vor Monatsende warten.
Nicht dass das JC plötzlich nicht berechnen kann weil du wieder in Arbeit kommst und dafür aber alles mögliche von dir an Unterlagen verlangt.
Zitat von: JosephGrauer am 07. März 2023, 15:02:47dass er demnächst daran arbeiten wird und ich nächste Woche Nachricht per Post bekomme.
Der hätte von mir eine auf den Deckel bekommen wenn er nicht auf die erste Erinnerung zu seiner Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0)
reagiert hätte dann wäre an das SG eine EA zur vorläufigen Zahlung ergangen.
MfG FN
Zitat von: JosephGrauer am 07. März 2023, 15:02:47Allerdings liegt schon heute der Arbeitsvertrag für den neue Arbeitplatz vor..
Arbeitsvertrag geht den JC nichts an, erst Ende März die Beschäftigung melden, beim Einstellen der Leistungen sind die nämlich immer sehr fix.
:offtopic:
Da war Fettnäpfchen mit seiner über 30 jährigen Behördenerf. wieder einmal schneller mit Antwort. :smile: