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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Kuro Neko am 08. März 2023, 11:53:09

Titel: Stromanrechnung in PauschalNebenkosten
Beitrag von: Kuro Neko am 08. März 2023, 11:53:09
Hi Nach der Erhöhung meiner nebenkosten um 60Euro hat das jobcenter erfahren das in meinen nebekosten der strom enthalten ist. nun Kürzen sie mir meinen satz. ich bekomme die nebekosten zwar noch gezahlt aber sie rechnen den strom raus. im mietvertrag steht das die nebekosten pauschal sind. laut dem internet dürfen sie das nicht. da bei einer pauschal miete die auch der strom zu bezahlen ist. liege ich da richtig oder ist das jobcenter im recht bitte um hilfe. da die mir noch in vielen anderen sachen stress machen und ich auf jeden cent angewiesen bin da ich nicht arbeiten kann da ich meine mutter und großmutter pflege
Titel: Aw: Stromanrechnung in PauschalNebenkosten
Beitrag von: Sheherazade am 08. März 2023, 12:24:44
Zitat von: Kuro Neko am 08. März 2023, 11:53:09Hi Nach der Erhöhung meiner nebenkosten um 60Euro hat das jobcenter erfahren das in meinen nebekosten der strom enthalten ist.

Wussten die das vorher nicht, es wurde doch wohl der Pauschalmietvertrag vorgelegt, oder nicht? Schau doch mal in deine vorherigen Bewilligungsbescheide ob da was von Pauschalmiete steht.
Titel: Aw: Stromanrechnung in PauschalNebenkosten
Beitrag von: Kuro Neko am 08. März 2023, 12:34:04
den mietvertrag haben sie vorliegen es ist ein auf 1 jhr befristeter mietvertrag. der mietvertrag wird nicht als pauschalmietvertrag bezeichnet da steht einfach nur mietvertrag. aber in dem mietvertrag weden die nebekosten als nebenkostenpauschale geführt damit dürften es doch eine pauschalmiete sein liege ich da richtig. zumal der anteil der stromkosten bei mir nicht genau ermittelt werden kann da mein vermieter und ich uns einen stromzähler teilen
Titel: Aw: Stromanrechnung in PauschalNebenkosten
Beitrag von: Sheherazade am 08. März 2023, 12:53:31
Wenn nicht explizit erwähnt wird im Mietvertrag, dass es sich um eine Pauschalmiete (ohne Betriebskostenabrechnug) handelt, ist es keine Pauschalmiete.

Die Nebenkostenvorauszahlungen werden leider häufig fälschlicherweise als Nebenkostenpauschale bezeichnet.
Titel: Aw: Stromanrechnung in PauschalNebenkosten
Beitrag von: Kuro Neko am 08. März 2023, 13:23:51
im mietvertrag gibt es zwei passagen für beide fälle die nebenkostenvorrauszahlung ist durchgestrichen und es ist explizit eine nebenkosten pauschale es gibt am ende auch keine abrechnung wo ich eine rückzahlung bekommen könnte.
Titel: Aw: Stromanrechnung in PauschalNebenkosten
Beitrag von: Sheherazade am 08. März 2023, 14:07:21
Dann widerspreche dem Bescheid unter Verweis auf die dem Jobcenter bereits bekannte Pauschalmiete laut Mietvertrag.
Titel: Aw: Stromanrechnung in PauschalNebenkosten
Beitrag von: Kuro Neko am 08. März 2023, 14:47:35
und du bist dir ganz sicher ? sie sagte halt die rechtsabteilung die sie gefragt hat habe ihr recht gegeben...
Titel: Aw: Stromanrechnung in PauschalNebenkosten
Beitrag von: Sheherazade am 08. März 2023, 15:09:53
Sie kann ja viel behaupten. So ein Widerspruch kostet dich nur ein bißchen Mühe und ein paar Cent Porto - was hast du zu verlieren?
Titel: Aw: Stromanrechnung in PauschalNebenkosten
Beitrag von: Hartzer Rolle am 08. März 2023, 16:09:07
Im schlimmsten Fall werden 40,xx (Stromanteil im Regelsatz) nicht gezahlt, so wir bei den meisten anderen Leistungsbeziehern auch.
Im besten Fall muss das JC zahlen und du hast die Kohle ontop. Also nix zu verlieren mit Widerspruch
Titel: Aw: Stromanrechnung in PauschalNebenkosten
Beitrag von: Kuro Neko am 08. März 2023, 18:43:27
es geht einfach um recht haben und bekommen. wie gesagt ich kann nicht arbeiten wie ich will da ich wegen der pflege nicht kann. desweiterern arbeite ich auf selbständiger basis als putzkraft bezahlt von der krankenkasse bezahlt bei mom und grandma um die fahrtkosten dahin zu decken, mache jeden monat minus und weil ich unter 30 euro plus habe, rechnen sie mir das auch noch auf meinen satz an ich habe laut denen nichtmal anspruch auf die 100 euro freibetrag weil ich zu wenig verdiene. mir gehts mieser als jedem anderem empfänger und das obwohl ich arbeite halt nur nicht in nem offiziellem job.
Titel: Aw: Stromanrechnung in PauschalNebenkosten
Beitrag von: Fettnäpfchen am 10. März 2023, 13:53:23
Mal reinreichen wegen
Zitat von: Kuro Neko am 08. März 2023, 14:47:35und du bist dir ganz sicher ? sie sagte halt die rechtsabteilung die sie gefragt hat habe ihr recht gegeben...
Unterkunftskosten und Urteile (http://hartz.info/index.php?topic=1879.msg14632#msg14632)
Zitat- Urteil vom 27.02.2008, Az. B 14/7b AS 64/06 R:
Eine Pauschalmiete ist gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II vom Leistungsträger zu übernehmen.
Zitat- Urteil vom 24.11.2011, Az. B 14 AS 151/10 R:
Keine Minderung des Regelbedarfes bei Pauschalmieten, keine Minderung der Pauschalmiete um den in der Regelleistung enthaltenen Anteil für Haushaltenergie.
Das Leistungssystem des SGB II lässt eine individuelle Bedarfsermittlung bei den in der Regelleistung enthaltenen Bedarfen grundsätzlich nicht zu. Die von der Rechtsprechung entwickelte Behandlung der Kosten der Warmwasserbereitung, die der Gesetzgeber mit § 20 Abs 1 Satz 1 SGB II nF ("... ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile ...") fortentwickelt hat, ist auf die Stromkosten als Bestandteil einer Inklusivmiete nicht übertragbar.
(Anm. Ottokar: damit hat das BSG seine in B 14/7b AS 64/06 R vertretene Rechtsauffassung zum Abzug von Haushaltenergie bei Pauschalmieten aufgegeben.)

MfG FN