Darf ich mal in die Runde fragen, was ihr denkt?
Impuls:
https://www.familienratgeber.de/forum/beitrag.php?fid=9&nid=394312
Quelle eins:
https://www.mdr.de/brisant/ratgeber/kindergrundsicherung-116.html
Könnt ihr ableiten, wie früher mit ähnlichen Dingen umgegangen wurde?
Nach den bislang vorliegenden Informationen, die ich hier (https://hartz.info/index.php/topic,130819.0.html) mal zusammengefasst habe, soll das bisherige Kindergeld als sog. Garantie-Betrag der Kindergrundsicherung bestehen bleiben, der Anspruch darauf soll sich weitestgehend nach den bisherigen Regeln für's Kindergeld richten.
Nur der zusätzliche Aufstockungsbetrag, die eigentliche Kindergrundsicherung, soll den Bürgergeld-Regelsätzen für Kinder entsprechen und wie diese vom Elterneinkommen abhängig sein.
Ob es den Garantie-Betrag der Kindergrundsicherung (der ja dem aktuellen Kindergeld entspricht) über das 25. LJ hinaus für Kinder geben wird, die wegen einer vor dem 18. LJ eigetretenen Behinderung ihren Lebensunterhalt nicht selbt erwirtschaften können, ist unklar. Dazu gibt es derzeit keinerlei Aussagen.
Es steht jedoch zu befürchten, dass dieser Entlastungsbetrag für Eltern unter Hinweis auf einen möglichen Pflegegeldanspruch solcher Kinder abgeschafft wird.