Hallo, ich habe da mal eine Frage zu Bürgergeld und Vermögen.Da soll es ja, so weit ich das verstanden habe, höhere Freibeträge geben.Bei 1 Person 40000 € ist das richtig? So viel ist es bei mir eh nicht.
Meine Frage dazu ist, gilt das nur für neue Kunden ab dem 01.01.2023 oder auch für die, die schon länger dabei sind? Habe das eine oder andere schon darüber gelesen, aber so ganz schlau werde ich da nicht.
Ich muss zu Ende April wieder verlängern als Aufstocker.
Im Dezember 2023 gehe ich eh in Rente.
Das gilt für neue Leistungsbezieher und die während Corona in den Bezug gekommen sind. Damals waren es 60k, die jetzt auf 40k reduziert werden (plus evtl andere BG Mitglieder).
Wer noch länger in Bezug ist und jetzt auf einmal mit so hohem Vermögen um die Ecke kommt, hätte ein ganz anderes Problem.
Danke für die Information. Da ich ja schon lange vor Corona dabei bin, gelten also andere Regeln, oder?
Wie hoch darf das Vermögen dann sein, wenn man wie 65 Jahre alt ist?
Du hättest doch bei Antragstellung alles angeben müssen...
Vor Corona waren es 65x150 + 750 einmalig = 10.500 bzw dein entsprechendes Alter bei Antragstellung.
Wo soll denn auf einmal das Vermögen hergekommen sein bei laufendem Leistungsbezug?
Zitat von: Hartzer Rolle am 09. März 2023, 13:48:38Du hättest doch bei Antragstellung alles angeben müssen...
Vor Corona waren es 65x150 + 750 einmalig = 10.500 bzw dein entsprechendes Alter bei Antragstellung.
Wo soll denn auf einmal das Vermögen hergekommen sein bei laufendem Leistungsbezug?
wenn später die Rente nicht reicht, dürfen es nur 10.000€ sein, pro Person.
Zitat von: ollieh am 09. März 2023, 11:06:03Meine Frage dazu ist, gilt das nur für neue Kunden ab dem 01.01.2023 oder auch für die, die schon länger dabei sind? Habe das eine oder andere schon darüber gelesen, aber so ganz schlau werde ich da nicht.
ZitatEinjährige Karenzzeit für Neuantragstellende (§ 12 Abs. 3 SGB II) und Bestands"fälle" (§ 65 Abs. 3 SGB II), mit Schonvermögen von 40.000 EUR für erste Person und 15.000 EUR jede weitere Person und Schutz der Unterkunft wegen
Unangemessenheit (nicht Heizung) (§ 22 Abs. 1 S. 2 SGB II, § 65 Abs. 3 SGB II)
Erhöhung des ,,angemessenen Kfz" von 7.500 EUR auf 15.000 EUR, laut Weisung BA (§ 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II; FW 12.13)
© Harald ThomWuppertal
Zitat von: Hartzer Rolle am 09. März 2023, 13:48:38Du hättest doch bei Antragstellung alles angeben müssen...
Vor Corona waren es 65x150 + 750 einmalig = 10.500 bzw dein entsprechendes Alter bei Antragstellung.
Wo soll denn auf einmal das Vermögen hergekommen sein bei laufendem Leistungsbezug?
ich bin Aufstocker, habe bescheiden gelebt und habe gespart.
Habe damals bei der Antragstellung alles angegeben. Habe vor ein paar Monaten etwas Rentenvorsorge ausgezahlt bekommen. Deshalb die Frage. Ist schon sehr seltsam, dass die neuen mehr behalten dürfen wie die alten.
Zitat von: ollieh am 09. März 2023, 18:33:06Habe vor ein paar Monaten etwas Rentenvorsorge ausgezahlt bekommen
Damit ist aber nicht dieser Sparvertrag gemeint, oder?
https://hartz.info/index.php/topic,128352.0.html
Genau der. Hatte ich mal für die Rentenvorsorge abgeschlossen. Ist ja nicht viel, aber besser als nichts. Hatte ich auch damals alles angegeben.Nennt sich Rentenvorsorge.
Was ich nicht verstehe ist, dass die neuen die jetzt Bürgergeld-Bezieher sind oder werden, mehr Vermögen haben dürfen als ich der schon ein paar Jahre dabei ist.
Zitat von: BigMama am 09. März 2023, 19:00:46Zitat von: ollieh am 09. März 2023, 18:33:06Habe vor ein paar Monaten etwas Rentenvorsorge ausgezahlt bekommen
Damit ist aber nicht dieser Sparvertrag gemeint, oder?
https://hartz.info/index.php/topic,128352.0.html
Deine 90€ im Monat müssen gemeldet werden und sind Einkommen.
Was für 90 € meinst du denn?
Zitat von: ollieh am 09. März 2023, 20:03:58Was für 90 € meinst du denn?
ZitatHabe auch die Möglichkeit mir monatlich ca. 90 € auszahlen zu lassen. Also alles oder die 90 € im Monat bis zur Urne. :smile:
Zitat von: horst am 09. März 2023, 19:49:17https://hartz.info/index.php/topic,128352.0.html
Ich habe geschrieben entweder oder, ich habe mich für entweder entschieden.
Abgesehen davon war ja auch die Frage, ob der Freibetrag für alles so hoch ist wie beim neuen Bürger Geld, oder ob nur die Neuzugänge das bekommen, und die alten Langzeit Fans gehen leer aus und müssen mit den alten Beträgen leben. Wie sich mein Geld zusammensetzt, ist doch erst mal egal.
Stehen dir ja zu als Bestandskunde die 40.000 € Vermögen Cash, wenn dein Bürgergeldbescheid dich erreicht hat. :grins:
Für die Berücksichtigung von Vermögen gilt eine Karenzzeit von einem Jahr ab Beginn des Monats, für den erstmals Leistungen nach diesem Buch bezogen werden. 2Innerhalb dieser Karenzzeit wird Vermögen nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist. 3Wird der Leistungsbezug in der Karenzzeit für mindestens einen Monat unterbrochen, verlängert sich die Karenzzeit um volle Monate ohne Leistungsbezug. 4Eine neue Karenzzeit beginnt, wenn zuvor mindestens drei Jahre keine Leistungen nach diesem oder dem Zwölften Buch bezogen worden sind.
https://www.buzer.de/12_SGB_II.htm
Muss ich das verstehen, was gibt es dazu lachen?
Zitat von: ollieh am 09. März 2023, 21:31:04Muss ich das verstehen, was gibt es dazu lachen?
Freude kommt doch auf, wenn das Leben besser wird, mit Geld im Safe und keiner danach vom JC danach schnüffelt, aber ehrlich wer hat soviel wenn nicht geerbt oder fürs Altenheim gespart.
Ich dachte ja, ich bekomme hier wertvolle Informationen, aber leider tummelt sich wie in jedem Forum eine Menge Idioten umher. Die Sache ist hiermit für mich beendet.
Zitat von: ollieh am 09. März 2023, 21:55:49Ich dachte ja, ich bekomme hier wertvolle Informationen, aber leider tummelt sich wie in jedem Forum eine Menge Idioten umher. Die Sache ist hiermit für mich beendet.
Den Schuh kannst du dir teilweise selber anziehen.
Teilweise weil du Recht hast und den anderen Teil weil du nicht erkennst das Falschaussagen ausgebessert wurden
Oder
Zitat von: ollieh am 09. März 2023, 21:31:04Muss ich das verstehen,
JA dass
Zitat von: horst am 09. März 2023, 21:28:45Stehen dir ja zu als Bestandskunde die 40.000 € Vermögen Cash,
oder oben erwähntes ausgebessertes:
Zitat von: horst am 09. März 2023, 17:27:54ZitatEinjährige Karenzzeit für Neuantragstellende (§ 12 Abs. 3 SGB II) und Bestands"fälle" (§ 65 Abs. 3 SGB II), mit Schonvermögen von 40.000 EUR für erste Person und 15.000 EUR jede weitere Person und Schutz der Unterkunft wegen
Unangemessenheit (nicht Heizung) (§ 22 Abs. 1 S. 2 SGB II, § 65 Abs. 3 SGB II)
Erhöhung des ,,angemessenen Kfz" von 7.500 EUR auf 15.000 EUR, laut Weisung BA (§ 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II; FW 12.13)
© Harald ThomWuppertal
solltest du verstehen!
Zitat von: Hartzer Rolle am 09. März 2023, 12:15:31Das gilt für neue Leistungsbezieher und die während Corona in den Bezug gekommen sind. Damals waren es 60k, die jetzt auf 40k reduziert werden (plus evtl andere BG Mitglieder).
ist falsch!
MfG FN
Warum ist das falsch? Bzw logisch folgernd nicht möglich... jemand, der vor Corona im Bezug war, kann jetzt keine 40k Vermögen aus dem Hut zaubern und glauben, dass ihm das während der Karrenzzeit nicht berücksichtigt wird.
Selbst bei einem Erbe, wo sechs Monate Anrechnung als Einkommen erfolgt und danach wieder Vermögen... dann wäre der letzte Neuantrag ebenfalls in Corona gefallen
Lasse mich aber gerne von dir über ein anderes mögliches Szenario aufklären
Sich jetzt ein früher separat geschütztes Altersvorsorgevermögen auszahlen zu lassen, kann ja auch nicht sein, weil vor Corona der Schutz nur bei ganz bestimmten Anlageformen, bzw Verwertungsausschluss Griff. Dann wurde in der Vergangenheit nicht genau hingeschaut
Zitat von: Hartzer Rolle am 10. März 2023, 13:50:33Sich jetzt ein früher separat geschütztes Altersvorsorgevermögen auszahlen zu lassen, kann ja auch nicht sein, weil vor Corona der Schutz nur bei ganz bestimmten Anlageformen, bzw Verwertungsausschluss Griff. Dann wurde in der Vergangenheit nicht genau hingeschaut
Die Karenzzeit gilt ja für alle, ab Bürgergeldbescheid. Wenn die Auszahlung ab 01.01.23 erfolgt natürlich. Solange es nicht vorher verwertbar war und nicht angegeben, wird sicher keine Strafe fällig.
Hartzer Rolle
Zitat von: Hartzer Rolle am 10. März 2023, 13:50:33Warum ist das falsch?
Lies doch einfach im Gesetz nach.
Oder was ich aus Antwort 4 ins Zitat gesetzt habe.
Zitat von: Hartzer Rolle am 10. März 2023, 13:50:33Bzw logisch folgernd nicht möglich.
Logik und SGB passt eh nicht und ansonsten hast du die eine Möglichkeit selber schon benannt, wenn auch
Zitat von: Hartzer Rolle am 10. März 2023, 13:50:33weil vor Corona der Schutz nur bei ganz bestimmten Anlageformen, bzw Verwertungsausschluss Griff. Dann wurde in der Vergangenheit nicht genau hingeschaut
der letzte Satz wieder deine persönliche Meinung darstellt; denn ein JC lässt sich das nicht durch die "Lappen" gehen und schaut bei so etwas sehr genau hin (eher wird man, wie ich, bei Erstantragstellung sogar noch angelogen und betrogen), spätestens ab WBA wird es auffällig.
MfG FN