Hi,
ich fange direkt mal gleich an. :smile:
meine Frau arbeitet Teilzeit, dadurch ergeben sich in meiner 4-Personen BG (Frau mit 2 Kinder) Überzahlungen und demzufolge Rückforderungen seitens des Jobcenters, schon auch wegen Urlaubs und Weihnachtsgeld. Sie ist erst ende letzten Jahres vom Mini-Job auf Teilzeit gewechselt. Bisher war es immer so, das sich mal Beträge zwischen 200,- und 400,- Euro Rückforderungen ergaben, das habe ich dann mit zweimal oder in 50,00,- Euro Raten immer abgetragen. War auch nicht leicht, aber immer noch im Rahmen des irgendwie machbaren, man will es ja auch los sein, um Ruhe zu haben.
Jetzt aber wollen sie 2.560,00,- EURO wieder haben. Utopisch und völlig unmöglich, kann ich nicht zahlen und werde ich auch nicht zahlen. Es geht mir jetzt nicht darum, ob Fehlberechnungen vorliegen oder sonstiges oder per se Widrspruch in dieser Richtung einzulegen. Alles ab 500,00,- aufwärts ist einfach nicht möglich für mich, da ändert ein Streit um hier 100,00,- Euro oder da 300,00,- Euro auch nichts mehr dran. Die Berechnungen zweifele ich auch nicht an, um diesen Punkt abzuhaken.
Ganz auf einen Schlag bezahlen ist ohnehin unmöglich, aber auch auf die Leistungen angerechnet, wäre die Rate immens hoch, weil sie angemessen zu Forderungsumme sein sollte. Mit 50,00,- Rate brauche ich da wohl bei so einem Betrag gar nicht erst ankommen. Ich weiss, bis zu 10% oder 30% können die zapfen. Dennoch, es geht um die Dauer, wie lange man damit auch beschäftigt wäre. Man hat nicht mal ein Drittel durch, käme vermutlich schon die nächste Rückforderung, was ein Teufelskreis wäre.
Ich habe auch schon in der "Anhörung zur Aufrechnung" widersprochen, das auf meine Leistungen angerechnet wird, also ein monatlicher Abzug auf diesem Wege statt findet. Denen also mitgeteilt mit ich mich dann mit dem Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit Recklinghausen auseinanderzusetzen habe.
In meiner schriftlichen "Anhörung zur Aufrechnung" habe ich denen auch meine ganze Situation geschildert, ohne hier gross auf die Details einzugehen. Nur kurz, ich ging auf die Inflation ein, die unberechenbar ist und sich monatlich in den Lebensmitteln steigert, Kinder im ständigen Wachstum (Bekleidung Sommer wie Winter), das Renovierungen nicht vorankommen, Abnutzungserscheinungen im Haushalt und das, dass, Anspar-Konzept (Rücklagenbildung) ad absurdum geführt wäre, wenn ich grosse Summen zu Ratenzahlungen benutzen muss, denn schon meine privaten Gläubiger kann ich nicht befriedigen, warum sollte ich das dann beim Jobcenter können?
Sie bieten eine Anhörung an, also haben sie mal eine bekommen. Die werden natürlich stur ihr Ding trotzdem durchziehen, das ist mir klar.
Seit 24 Jahren gebe ich beim Gerichtsvollzieher alle 2-3 Jahre mit 2 Jahre Gültigkeit die Vermögensauskunft aufgrund fruchtloser Pfändungsversuche ab, die sich früher auch die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung nannte. Damit bin ich sozusagen fein, das bin ich gewohnt.
Hab schon ewig ein Pfändungsschutzkonto und weiss der vielen Dinge auf was ich da alles achten habe. Der Gerichtsvollzieher ist jedesmal erstaunt und wir lachen uns gemeinsam kaputt wie vorbereitet ich da in seinem Büro auftauche, er scheint anderes gewohnt zu sein. Man geht höflich und sachlich miteinander um, er macht nur seinen Job. Er nimmt einen auch nichts weg, alleine die ganze Technisierung sorgt für einen Werteverfall von Geräten, im Gegenzug stehen Versteigerungskosten und der Gewinn der dabei rauskommen soll, lohnt kaum noch, das er dafür heutzutage vor die Haustür ausrückt. Primär geht es bei der Pfändung immer eher darum, kann man was zahlen, wenn nicht, kommt die Vermögensauskunft, an die ein Gläubiger das meiste Interesse hat. Alles andere steigert nämlich auch seine egenen Kosten, die zwar im Anspruch gegen einen Schuldner stehen, aber wann und überhaupt sie beglichen werden, steht auf einem anderen Blatt. Das ist schon alles an der Sache.
Man wird sozusagen "Profi" mit der Zeit. Der Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit ist nicht weniger an dieselben Gesetze im Pfändungsbereich gebunden, vielmehr dann der wohl beauftragte Zoll, als wie ein Gerichtsvollzieher. Beim Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit soll sogar nach 4 Jahren die Forderung verfallen. Das Bundessozialgericht hat nämlich durch seine Entscheidung vom 04.03.2021 (B 11 AL 5/20 R) dem Ganzen ein Ende gemacht. Das höchste deutsche Sozialgericht hat nämlich entschieden, dass Erstattungsforderungen der Jobcenter binnen vier Jahren verjähren und auch die Mahnungen der Jobcenter die Verjährung nicht unterbrechen.
Ich erkläre das alles, damit ihr meinen eigenen Wissenstand zu diesen Dingen auch wisst.
Wo ich jetzt nicht sicher bin und damit komme ich endlich zu meiner Frage, können die trotzdem auf die Leistungen anrechnen obwohl ich widerspreche, oder werden sie es nun Jobcenter Inkasso übergeben? Mit Inkasso kann ich gut leben.
Es ist nämlich auch nicht gesagt, das sie gleich ins Äußerste gehen werden, also zwangsvollstrecken, sondern mahnen und mahnen und dann der erwähnte Verfall eintritt. Vor 16 Jahren hatte ich das nämlich schon einmal, sie mahnten nochmal, seitdem nie wieder was von einer alten Sache gehört, natürlich inzwischen längst verfallen.
Mir macht nur Sorge, das direkt an die Leistungen per Abzüge aufgerechnet wird, trotz das ich dessen widersprochen habe, also nicht an Inkasso übergeben wird.
Über Rückmeldungen dazu, würde ich mich freuen. Danke. :zwinker:
Zitat von: Tony Montana am 09. März 2023, 14:08:37Das höchste deutsche Sozialgericht hat nämlich entschieden, dass Erstattungsforderungen der Jobcenter binnen vier Jahren verjähren und auch die Mahnungen der Jobcenter die Verjährung nicht unterbrechen.
Immer vorausgesetzt, dass kein Vollstreckungsversuch stattfindet. Der hemmt die Verjährung und die Frist beginnt von neuem an zu laufen.
Sollte aber ein Durchsetzungsverwaltungsakt (z.B. Zwangsvollstreckung bzw. Aufrechnungsbescheid) erfolgen gilt soweit ich weiß die 30-jährige Verjährungsfrist.
Die Überleitung an den Inkasso Service muss von der Trägerversammlung durch Beschluss widerspruchsfrei entsprechend der Normenklarheit erfolgen. Lass dir den Übertragungsbeschluss zeigen - siehe § 44c Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB II
Eine unwirksame Übertragung des Forderungseinzuges an IKSR führt auch zur Unwirksamkeit aller Handlungen des Inkasso-Service. Der Inkasso-Service darf nicht mit laufenden Leistungen aufrechnen
Zitat von: Ratlos am 09. März 2023, 16:40:41Der Inkasso-Service darf nicht mit laufenden Leistungen aufrechnen
Der Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit betreibt ja ohnehin nur Forderungsmanagement, beauftragt schlimmstenfalls das Hauptzollamt für die Vollstreckung, somit hat damit meines Wissens der IS auf die Leistungen keinen Einfluss. Das wäre ja auch schräg.
Mir geht es im Kern nur darum, ob die Sachbeabeiterin die zuständig für die Bewilligung von Leistungen ist, ohne Abgabe an Inkasso selbst, ohne meinen Willen die Leistungen aufrechnen darf. So kann ja auch verfahren werden, meist war es aber sonst so, das ich das auch selbst wollte, "Verzicht auf Aufrechnungsschutz" nennt sich das. Diesen Verzicht auf Aufrechnungsschutz habe ich vorsorglich jedoch widersprochen. Ich bin der Meinung, nun muss sie an den Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit übergeben, genau das was ich ja will und darf selbst nicht mehr aufrechnen, das ist hier mein Anliegen, ob dem auch wirklich so ist?
Die einzige Schwachstelle die ich (wir) haben, ist der Job meiner Frau, zumindest bei ihrem Anteil der BG aus der Gesamtforderung, da könnte der Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit über den Zoll versuchen pfänden zu lassen. Zumindest ist das bei privaten Verbindlichkeiten mit Gläubigern wie Versandhäuser, Bankkredite etc. ja auch so.
Auf der anderen Seite wird durch sowas ja ein Job gefährdet, weil das kein Arbeitgeber wegen dem Verwaltungsaufwand in der Lohnabteilung gerne mitmacht, da jeden Monat Neuberechnungen anstehen, ob und wieviel davon zur Pfändung nach der Pfändungschutztabelle raus geht. Was aber wiederum sinnfrei wäre, weil man dann wieder durch möglichen Jobverlust deshalb, mit mehr Leistungansprüche beim Jobcenter da steht. Ob die sowas trotzdem praktizieren? Ich weiss, ein Arbeitgeber darf wegen Pfändungsversuche nicht kündigen, aber wie das so ist, sucht man dann eine anderen Grund oder muss erstmal dagegen klagen.
Zitat von: Tony Montana am 09. März 2023, 22:38:54Die einzige Schwachstelle die ich (wir) haben, ist der Job meiner Frau, zumindest bei ihrem Anteil der BG aus der Gesamtforderung, da könnte der Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit über den Zoll versuchen pfänden zu lassen.
Wenn keine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht, wird der Partner einer BG bei der zu bemessenden Pfändungsgrenze nicht berücksichtigt - siehe § 850 c ZPO.
Der IS kann z.B. kleine Raten gewähren.
Zitat von: Tony Montana am 09. März 2023, 22:38:54ohne Abgabe an Inkasso selbst, ohne meinen Willen die Leistungen aufrechnen darf.
M.E. darf sie das bis 30 % je nachdem wie der Fall gelaufen ist.
Eine Aufrechnungsschutzverzichtserklärung ist rechtswidrig.
Und solange kein Trägerbeschluss vorliegt geht gar nichts.
Wir wissen nicht was deine Frau netto verdient, kennen die Höhe der Schuld nicht und wissen auch nicht ob noch andere Gläubiger vorhanden sind.
Offensichtlich willst du die Schuld nicht bezahlen. Liege ich da richtig?
Zitat von: Ratlos am 10. März 2023, 11:15:02Offensichtlich willst du die Schuld nicht bezahlen. Liege ich da richtig?
Wurde im Eingangsbeitrag bereits sehr deutlich zum Ausdruck gebracht.
Zitat von: Tony Montana am 09. März 2023, 14:08:37kann ich nicht zahlen und werde ich auch nicht zahlen.
Die Gesamtforderung ist aufgeteilt in:
810,67,- Ich
810,67,- Meine Frau
509,21,- Kind 1
429,87,- Kind 2
Gesamt: 2560,42,-
Wir leben als Familie auch im Haushalt zusammen, keine Scheidung, Trennng oder sowas.
Meine Gattin verdient im Durchschnitt 1330,- Netto im Monat im Teilzeit-Job. Das Jobcenter rechnet natürlich schon alles an. Der Verdienst meiner Frau unterliegt jedoch oft Schwankungen, je nach ob Überstunden enthalten, dann mal Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Die können die Leistungen also immer nur schätzen die sie bewilligen, dadurch ergeben sich die Rückförderungen durch Überzahlung. Das wird natürlich auf die ganze Bedarfsgemeinschaft gemacht, also 4 Personen.
Zitat von: Sheherazade am 10. März 2023, 11:21:03Zitat von: Ratlos am 10. März 2023, 11:15:02Offensichtlich willst du die Schuld nicht bezahlen. Liege ich da richtig?
Wurde im Eingangsbeitrag bereits sehr deutlich zum Ausdruck gebracht.
Zitat von: Tony Montana am 09. März 2023, 14:08:37kann ich nicht zahlen und werde ich auch nicht zahlen.
Völlig richtig, ich will das nicht zahlen, weil ich es bei solch einem Betrag nicht kann. Hab sonst immer zurück gezahlt, aber bei solch einer Summe würde man ja nie fertig werden, zumal die Raten entsprechend hoch wären. Und die Sache ist ja auch so, Rückzahlngsforderungen ergeben sich fast jedesmal, ich wäre noch längst nicht fertig, käme die nächste ins Haus, das wäre also ein Fass ohne Boden. Zum Schutz meiner Familie muss ich da bei so einem utopischen Betrag die Notbremse ziehen, sonst zahlt man sich dumm und dämlich.
Es ist ja nicht so, als wäre Hartz IV himmeljauchezend zum Party machen, da ist man schon weit unten genug, aber wenn da Übergriffe am Einkommen statt finden, bleibt nichts mehr und das nun vor allem in diesen Zeiten der Inflation, wo alles fast doppelt so teuer geworden ist. Man geht in den Supermarkt und stellt jedesmal schon fast wöchentlich wieder fest, was, schon wieder alles teurer geworden ist, solche Sprünge kenne ich nur vom hören sagen und das mit meinen 54 Jahren, habe das selbst so schlimm nie erlebt. Man steht da nur noch mit offenen Mund vor den Regalen und kann das nicht glauben was da abgeht, alles kaum noch bezahlbar.
Der Staat ist nicht unschuldig an der Misere, wenn man bedenkt was die Sanktionen gegen Russland bewirken und vor allem die Weigerungshaltung günstig Rohstoffe von diesen zu nehmen, das fügt eher uns allen Schaden zu, doch nicht den Putin. Das bringt gegen den Krieg in der Ukraine gar nichts, aber man hält trotzdem dran fest und die Bürger hier bluten dafür. Das hat erstmal so mit meiner Angelegenheit natürlich nichts zu tun, aber ich muss dann sehen, jeden Cent zu schützen, weil da eben keine Spielräume sind. Gerade erst Ende letzten Jahres habe ich wieder eine Rückforderung beglichen, das war so um die gesamt ca 230,00,-. Euro, das ist aber noch im Rahmen. Aber über 2.500 Euro??? Das zehnfache gegen vorher? Da muss ich passen und die rote Linie erklären.
Habe ich es nur mit Inkasso zu tun, kann man auf Zeit spielen, womöglich es bis zur Verjährung schaffen oder ansonsten die Zwangsvollstreckung über sich ergehen lassen. Damit habe ich sowieso immer zu tun, bin ich drauf eingerichtet und kenne das Metier auch gut. Zieht meine Sachbeabeiterin für Leistungen direkt selbst ab, ist natürlich Arschkarte.
Das schlimmste was sonst noch passieren könnte, das der Anteil meiner Frau direkt beim Arbeigeber Pfändungsversuche unterliegen könnte, das wir zumindest diesen einen Betrag dann zahlen werden müssen, um den Job nicht zu gefährden. Bei ihr können sie ja nicht hinsichtlich der anderen Mitglieder der Bedarfsgemneinschaft pfänden, es gibt ja keine Sippenhaft. Die Kinder sind bei mir als Haushaltsvorstand, da ich der ursprüngliche Antragsteller der Leistungen bin. Meine Frau bekommt immer einen gesonderten Bescheid, zumindest bei Forderungen, sonst auch nicht.
Zitat von: Tony Montana am 10. März 2023, 15:25:19Aber über 2.500 Euro??? Das zehnfache gegen vorher?
Hast du genauestens geprüft ob die Summe stimmt, überhaupt stimmen kann?
Zitat von: Tony Montana am 10. März 2023, 15:25:19Habe ich es nur mit Inkasso zu tun, kann man auf Zeit spielen, womöglich es bis zur Verjährung schaffen oder ansonsten die Zwangsvollstreckung über sich ergehen lassen.
Das Zeitspiel klappt nicht lange. Ist nichts pfändbares vorhanden gibt es ein Abstandsprotokoll. Das kennst du sicher!
Zitat von: Tony Montana am 10. März 2023, 15:25:19Das schlimmste was sonst noch passieren könnte, das der Anteil meiner Frau direkt beim Arbeigeber Pfändungsversuche unterliegen könnte,
Das kann ich nur beurteilen wenn ich den Verdienst deiner Frau kenne. Der pfändungsfreie Betrag steht in der Pfändungstabelle in § 850 c ZPO. Kannst also selber nachsehen.
Ein P Konto wird ja hoffentlich bestehen?!
Sollte Pfändungsfreiheit bestehen würde ich das gleich dem JC bzw. IS mitteilen und Lohnbescheinigung unter Berufung auf die Tabelle als Beweis mitschicken.
Damit nimmt du den Grund für eine dann sowieso fruchtlose verlaufende Lohnpfändung beim AG.
Zitat von: Ratlos am 10. März 2023, 15:36:32Zitat von: Tony Montana am 10. März 2023, 15:25:19Aber über 2.500 Euro??? Das zehnfache gegen vorher?
Hast du genauestens geprüft ob die Summe stimmt, überhaupt stimmen kann?
Offensichtlich.
Zitat von: Tony Montana am 09. März 2023, 14:08:37Die Berechnungen zweifele ich auch nicht an, um diesen Punkt abzuhaken.
Habe noch die Frage für welchen Zeitraum die 2.560 € durch JC überzahlt wurden.
Ich muss mir das mal in Ruhe durchdenken. So hohe Überzahlungen wegen Schwankungen durch Überstunden? Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld gibt es max. je 1 mal im Jahr.
Unstreitig steht jedenfalls dass das Geld durch eigenes Einkommen (wie auch immer) vorhanden war und dass das auch stimmt denn TE bestätigt ja die Richtigkeit.
Dementsprechend wäre der Betrag doppelt verbraucht worden.
Die Frau des TE ist Ende letzten Jahres von Minijob auf Teilzeit gegangen. Von daher war die Überzahlung vorhersehbar bzw. in der Höhe berechenbar.
Zitat von: Ratlos am 10. März 2023, 19:19:44Dementsprechend wäre der Betrag doppelt verbraucht worden.
Ja.
Die Überzahlungen kommen bei Euch regelmäßig vor.
Da du die Berechnung nicht anzweifelst kennst du dich auch anscheinend mit der Berechnung aus.
Wenn dir das alles bekannt ist, warum legst du das Geld nicht beiseite um später die Überzahlung zu begleichen anstatt jetzt zu versuchen dich um die Rückzahlung zu drücken?
Zitat von: Sensoriker am 11. März 2023, 02:43:51warum legst du das Geld nicht beiseite um später die Überzahlung zu begleichen anstatt jetzt zu versuchen dich um die Rückzahlung zu drücken?
Seine Zahlungsmoral und wie gut er über seine Rechte als Schuldner informiert ist, hat er im Beitrag 1 hinreichend erläutert.
Ich bin auch leicht abgestoßen.
Die Kinder sind bestimmt stolz wie Bolle auf ihren Vater.
Zitat von: Tony Montana am 09. März 2023, 14:08:37seit 24 Jahren gebe ich beim Gerichtsvollzieher alle 2-3 Jahre mit 2 Jahre Gültigkeit die Vermögensauskunft aufgrund fruchtloser Pfändungsversuche ab,
Nachdem du jetzt 54 Jahre bist hastdu also mit 30 Jahren die ersten Schulden ohne jede Tilgung gemacht.
Zitat von: Tony Montana am 09. März 2023, 14:08:37Vor 16 Jahren hatte ich das nämlich schon einmal, sie mahnten nochmal, seitdem nie wieder was von einer alten Sache gehört, natürlich inzwischen längst verfallen.
Sollte damals ein Durchsetzungsverwaltungsakt ergangen sein ist nichts verjährt. Dann beträgt die Frist 30 Jahre
Zitat von: Tony Montana am 10. März 2023, 15:25:19muss ich da bei so einem utopischen Betrag die Notbremse ziehen, sonst zahlt man sich dumm und dämlich.
Die Notbremse hättest du ziehen sollen bevor du das Geld 2 mal verbraucht hast.
Zitat von: Tony Montana am 10. März 2023, 15:25:19Übergriffe am Einkommen statt finden,
Zitat von: Tony Montana am 10. März 2023, 15:25:19Da muss ich passen und die rote Linie erklären.
Die "rote Linie" hast du wissentlich selbst überschritten durch eigene Übergriffe am gemeinsamen Einkommen.
Der TE sucht nun offenbar die Schuld beim JC und beruft sich auf fehlerhafte Schätzung des JC, die er aber zwangsläufig bemerken musste.
Das nennt sich dann "grobe Fahrlässigkeit" des TE.
Damit liegt m.E. ein aktives (vorsätzliches) Fehlverhalten vor das eine Aufrechnung von 30 % ermöglicht.
Für mich ist der Thread damit erledigt.
Das Geld war doppelt vorhanden, wurde unrechtmäßig verbraucht und damit stand von Anfang an fest, dass eine Rückzahlungsforderung kommen wird.
Offensichtlich wurde der selbst erwirtschaftete Betrag von 2.560 € der Höhe nach dem JC nicht gemeldet sonst hätte es zu keiner so hohen Überzahlung kommen können.
M.E. liegt hier grobe Fahrlässigkeit vor wenn Dinge (Lohnänderungen) nicht gemeldet werden, deren Meldepflicht aber jedem bekannt sein muss.
Die Schuld für die Überzahlung liegt damit nicht in einer fehlerhaften Einkommensschätzung des JC, sondern alleine beim LE.
Ja, es gäbe die Möglichkeit eine direkte Lohnpfändung beim AG der Ehefrau zu verhindern.
Aber es ist nicht meine Aufgabe juristische Hinweise zu geben die das JC mithin die Allgemeinheit schädigen.
Das Ganze fällt meiner Meinung nach schon fast in die Kategorie "Sozialbetrug".Aber vielleicht gibt es hier weitere User die den Vorgang anders beurteilen.
Aufrechnungen sind soeit ich weiß auf 3 Jahre max. begrenzt. Das entspricht einer Monatsrate von 71,11 € = also machbar, wenn man denn will.
Aber wenn man 24 Jahre lang die eV (= Vermögensauskunft) abgegeben hat dürfte das nicht mehr von Relevanz sein. :schaem:
Zitat von: Ratlos am 10. März 2023, 15:36:32Hast du genauestens geprüft ob die Summe stimmt, überhaupt stimmen kann?
Nein, wer steigt schon durch das Tabellengewusel durch? Da kommen ja auch immer zwischendurch Änderungsbescheide.
Zitat von: Ratlos am 10. März 2023, 15:36:32Ein P Konto wird ja hoffentlich bestehen?!
Selbstverständlich, die Bescheinigung der Bank lege ich dem Gerichtsvollzieher auch immer gleich direkt vor, dann weiss er gleich was Sache ist. Die Bescheinigung der Bank belegt gleichzeitig die Erhöhung des Grundfreibetrags. Zur Erklärung wer nicht weiss was das ist: Das P-Konto schützt erstmal nur den eigen Pfändungsfreien Betrag. Wenn man Familie hat erhöht sich das pro Kind und mit der Ehefrau, das macht enorm viel aus, muss man aber gesondert bei der Bank darlegen, dazu füllt das Jobcenter einem einen Bescheingung für die Bank aus, dazu sind sie gemäß § 903 Abs. 2 ZPO verpflichtet, dazu gibt es aber nach meinen Erfahrungen keinerlei Probleme.
Zitat von: Ratlos am 10. März 2023, 15:36:32Sollte Pfändungsfreiheit bestehen würde ich das gleich dem JC bzw. IS mitteilen und Lohnbescheinigung unter Berufung auf die Tabelle als Beweis mitschicken.
Da hatte ich dann sowieso vor, den Langfingern immer gleich den Wind aus den Segeln nehmen. Aber ich danke dir für den Hinweis.
Wäre mit einem Teilzeit-Job bei meiner Frau nach § 850c bei drei unterhaltspflichtigen Personen (Ehepartner zählt ja auch mit) für die völlig chancenlos, sogar in dem Monat, wo Weihnachtsgeld oder Urlausbgeld fließen würde.
Meine Frau hat übrigens kein Bankkonto, das läuft über mein Konto. Da wäre eh schon die Hürde für Gläubiger, das es nicht ihres ist, und dann eben das P-Konto. Damit die von mir veranlassten schon bei der Bank angehobenen Grundfreibeträge nicht überschritten werden, lasse ich die Miete vom Jobcenter direkt an den Vermieter überweisen. Immerhin 750,00,- weniger, die nicht auf dem Bankkonto landen. Man muss ja sehen, immer drunter zu bleiben. Sozialleistungen sind auf Bankkonten im Gegensatz zu früher nicht mehr automatisch geschützt, daher ist ein P-Konto als Notwehrmaßnahme in jedem Fall eine Notwendigkeit.
Falls jemand nicht wissen sollte, was mit den Grundfreibeträgen auf sich hat: Man lässt sich von Jobcenter (oder auch andere Sozialleistungsleistungsbehörden wie Familienkassen usw.) für die Bank eine
Bescheinigung
nach § 850k Abs. 5 ZPO über die gemäß § 850k Abs. 2 ZPO
im jeweiligen Kalendermonat nicht erfassten Beträge
auf einem Pfändungsschutzkonto
oder inzwischen geändert:
Bescheinigung
nach § 903 Abs. 1 ZPO über die gemäß §§ 902 und 904 ZPO
von der Pfändung nicht erfassten Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto
austellen. Die Leistungsgewährenden Stellen sind gemäß § 903 Abs. 2 ZPO zur Ausstellung einer solchen Bescheinigung verpflichtet. ich würde aber tatsächlich diese vom Jobcenter austellen lassen, da diese die ganzen Leistungen berechnet und berücksichigt, egal woher das verschiedentliche Einkommen fließt. Familienkassen und ähnliche begrenzen das nur eben das was sie selbst gewähren, also zahlen.
Die Gültigkeitsdauer der P-Konto Bescheinigung ist grundsätzlich unbefristet.
Da sich die Bescheinigung jedoch auf die unterhaltsrechtliche Situation des Antragstellers bezieht, ist die kontoführende Bank berechtigt in regelmäßigen Abständen eine aktuelle Bescheinigung anzufordern, eben jene wie z.B. vom Jobcenter. Haben sie bisher bei mir zwar nicht, ist schon wieder 6 Jahre bei mir her, vorbeugend einfach alle paar Jahre der Bank was hinschicken, sich das von der Bank bestätigen lassen, dann ist das auch für den Gerichtsvollzieher nicht "zu alt". Ich würde sagen so alle 4 Jahre, zumindest so, das es zwei Perioden der Vermögensabgabe beim GV abdeckt. Werde ich also umgehend auch wieder veranlassen, einfach nur der Aktualität wegen.
Im übrigen hat man mit der Bank einen Vertrag, wo das P-Konto auch mit aufgeführt ist, soweit man es gleich bei Kontoeröffnung gemacht hat. Solche wichtigen Sachen immer gleich einscannen und auf meheren HDD´s alles sichern. Speicher ist heute alles. Ich schreibe das alles, da es immer Leute gibt, die hier lesen, das interessieren könnte, wie das vor sich geht. Bei Pfändungsangelegenheiten kein P-Konto zu haben, ist die grösste Schwachstelle die man überhaupt haben kann, da gehen sie immer garantiert dran, wenn sie wissen, man hat kein P-Konto, das ist mal sicher. Und dazu sind die erwähnten Grundfreibeträge wenn man eine Bedarfsgemeinschaft hat, vor allem die im Haushalt lebende Familie, genauso wichtig, sonst können die Gläubiger trotz P-Konto zumindest an Teile des Geldes ran, die den eigenen Freibetrag überschreiten!
Wie gesagt, in Pfändungssachen kenne ich mich bestens aus, zumindest in dieser Frage, haben die absolut keine Chance, daher macht mir das übrhaupt keine Sorge, solange wohlgemerkt, dies tatsächlich auch beim Inkasso-Service der Arbeitsagentur landet.
Zitat von: madinksa am 11. März 2023, 06:54:57Ich bin auch leicht abgestoßen.
Die Kinder sind bestimmt stolz wie Bolle auf ihren Vater.
Das können sie, da ich das laufende Einkommen versuche zu schützen. Die Ausgaben sind niedrig zu halten, damit ich auch eben diesen Kindern ihren Bedarf sichern kann. Essen, Kleidung und Rechnungen sind erstmal wichtiger als Gläubiger zu befriedigen. Das hat mir sogar mal ein Schuldnerberater so vor 23 Jahren mal gesagt, natürlich hatte er recht.
Zitat von: Ratlos am 11. März 2023, 11:54:14Sollte damals ein Durchsetzungsverwaltungsakt ergangen sein ist nichts verjährt. Dann beträgt die Frist 30 Jahre
Danke für die Info, naja gut dann mahnen sie halt immer. Nach meiner Erfahrung werden sie aber auch ruhiger mit der Zeit. Das ich plötzlich Millionär werde, ist unwahrscheinlich und selbst dann, kann man das ja nun damit beheben.
Zitat von: Ratlos am 10. März 2023, 15:36:32Ist nichts pfändbares vorhanden gibt es ein Abstandsprotokoll. Das kennst du sicher!
Abstandsprotokoll? Noch nie gehört von, keine Ahnung was das ist.
Zitat von: Ratlos am 11. März 2023, 11:54:14Die "rote Linie" hast du wissentlich selbst überschritten durch eigene Übergriffe am gemeinsamen Einkommen.
Der TE sucht nun offenbar die Schuld beim JC und beruft sich auf fehlerhafte Schätzung des JC, die er aber zwangsläufig bemerken musste.
Wenn ich dem Leistungsbescheid vertraue, soll ich Schuld haben? Nur mal zur Info, nicht jeder kommt mit diesen Bescheiden zurecht, da kommen wir nämlich zum nächsten Punkt:
Zitat von: Ratlos am 11. März 2023, 11:54:14M.E. liegt hier grobe Fahrlässigkeit vor wenn Dinge (Lohnänderungen) nicht gemeldet werden, deren Meldepflicht aber jedem bekannt sein muss.
Moment mal und ganz langsam, das ist schon nahe an einer Unterstellung: Seit meine Frau arbeitet (10 Jahre) weise ich sofort nach Erhalt der Entgeltbescheinigung diesen Lohnnachweis dem Jobcenter jeden Monat nach und zwar wirklich sofort und das sogar Online, da es schneller geht, weil das in EDV einpflegen dann flach fällt, will damit sagen, sie können es gleich einfügen ohne selbst zu scannen! Das spart ein paar Tage Zeit. Darum hat mich die Sachbearbeiterin einmal höflich gebeten und mir das so erklärt, ob ich da so machen könne, ohne es zu müssen (sonst Postweg). Klar, ist ja auch in meinem Interesse. Ich will ja, das die gleich alles schnell wissen! Ich arbeite mit denen immer gut zusammen.
Die haben also jedesmal sofort Kenntnis was gekommen ist. Und sie bekommen den kompletten Lohnnachweis, keine ausgefüllte Bescheinigung oder etwas was ich weggelassen hättte oder so. Da steht immer alles drin, auch Nachberechnungen des Arbeitgebers usw. Ich sammele die Dinger nicht erst ein halbes Jahr, also während der Bewilligungsspanne. Zwischendurch setzt das Jobcenter Änderungsbeascheide aufgrund dieses Wissens ab. Die wissen also was im Durchschnitt kommt, und sie wissen von wiederkehrenden Gratifikationen, die schon im Mini-Job teilweise bestanden haben.
Zitat von: Ratlos am 11. März 2023, 11:54:14Die Schuld für die Überzahlung liegt damit nicht in einer fehlerhaften Einkommensschätzung des JC, sondern alleine beim LE.
Sofern man nichts verschweigt, was ich schon darlegte, sehe ich das etwas anders, auch wenn die am längeren Hebel sitzen. Das JC behält sich bei jedem Bescheid vor bei einer Bewilligung von "vorläufig" zu sprechen. Im Prinzip kann man sich auf nichts einstellen, wie soll man da fest haushalten? Ich muss mit dem arbeiten, was ich monatlich erhalte, nur das ist für mich erstmal maßgeblich. Kommen Rückforderungen ist sich dem zeitpunktlich zu stellen, wenn sie kommen. Wer rechnet aber mit solch einer utopischen Summe? Das JC ist auch verpflichtet bestens zu schätzen, wenn sie monatlich alles vorliegen haben. Was hilft es aber nun, sich damit aufzuhalten?
Ich bin nicht gut mit diesen Berechnungen dieser Bescheide, gehe aber davon aus, das soweit alles in Ordnung ist. Ich rechne auch immer damit, das mal Nachzahlungen entstehen können, die sich zwischen 200,00- und 500,00-. Euro bewegen können. Je nach höhe zahle ich es gleich, oder bei ab 300,00,- Euro dann in Raten, zahle aber selbst da höher um schneller fertig zu werden. 2500,00,- Euro ist einfach zuviel. Ich meine, wem sage ich das auf dieser Plattform?
Wenn es nur um eine moralische Debatte gehen soll, ist ist der Thread tatsächlich ansich erledigt. Denn dann müsste man auch mal darüber reden, wie der Staat weltweit die Steuergelder in die Welt verschwendet. Die Weigerungshaltung günstige und sofort verfügbare Rohstoffe von Russland zu nehmen, zum eigene inneren Schaden, Geld in die Ukraine zu pumpen, in Waffen zu stecken, Millionen Migranten werden hier eingeladen und versorgt, dann was für die Klimasekte da rausgehauen wird. Gender-Idiologien werden gefüttert. Soviel in die EU gesteckt. Ganz zu schweigen was der Bund der Steuerzahler jährlich an Listen veröffentlich, wenn es um Steuerverschwendungen geht und hier haben wir Renter oder alleinlebende Harzer die Pfandflaschen auf der Strasse sammeln müssen.
Ich soll da noch Moral haben, weil ich eine Horrorsumme abwehren will? Unfassbar. Ich will euch mal was sagen, grosse Teile des Hartz IV oder meintwegen jetzt Bürgergeldes fließen wieder zurück in den Kreislauf des Staates. Wir zahlen bei jedem Einkauf die Mehrwertsteuer, die Verkaufsunternehmen drücken auch wiederum davon Umsatzsteuern ab. Eingesetztes Geld fließt immer wieder auch zurück, je weiter es bewegt wird. Was nach Afrika, Griechenland geschickt wird, in die Ukraine oder sonstwohin, nicht.
Nur mal zu eurer Info wie man damit bisher umgegangen ist, das schlägt dem Fass dem Boden aus:
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-934918
Dagegen ist das was Leute wie ich zurück zahlen müssten, aber nicht können, Pippifax.
Sorry, aber wenn jedesmal die Moralkeule kommt, ohne zu berücksichtigen was man staatlicherseits in einem schlimmeren Verhältnis sonst alles mit den Steuergeldern treibt, werde ich etwas grantig.
Schon wieder viel unnötiger Text am wesentlichen vorbei. Wenn du den Bescheid nicht kontrollieren kannst, warum ist die korrekte Berechnung dann so unerheblich für dich?
Es gibt hier genug Leute, die für dich nachrechnen können ob da alles mit rechten Dingen zugeht. Die Aufklärung, wie man am besten sein Leben lang Schulden behält, benötigt dagegen niemand hier.
Zitat von: Tony Montana am 11. März 2023, 14:26:16Abstandsprotokoll? Noch nie gehört von, keine Ahnung was das ist.
Nie gehört? Bei deinem Wissen? :grins: Das ist eine Art Unpfändbarkeitsbescheinigung
Zitat von: Tony Montana am 11. März 2023, 14:26:16Wenn ich dem Leistungsbescheid vertraue, soll ich Schuld haben?
Das siehst du richtig, auf die Richtigkeit des Bescheides kann man vertrauen. Das ist sogar höchstrichterliche Rechtsprechung.
Aber... das Wörtchen "vorläufig" ist dir bekannt und heißt eben nicht "endgültig" d.h. wiederum dass Abänderungen möglich sind. Und nur auf Grundlage der vorläufigen Bewilligung erfolgt nun die Rückforderung des überzahlten Betrages.
Zitat von: Tony Montana am 11. März 2023, 14:26:16Ich soll da noch Moral haben, weil ich eine Horrorsumme abwehren will?
Warum abwehren?
Es bleibt doch die Tatsache dass das Geld doppelt geflossen ist und doppelt verbraucht wurde. Und von dir unbemerkt konnte das gar nicht geschehen sein.
Du willst also eine berechtigte Forderung des JC abwehren! ! Mit juristischer Trickserei wäre das sogar möglich.
Man braucht aber gar nicht weiter zu diskutieren.
Du hast oder wirst Widerspruch einlegen. Der hat erstmal aufschiebende Wirkung.
Dann gibt es einen Widerspruchsbescheid der dich zur Zahlung verpflichtet wenn er bestandskräftig ist.
Um die Bestandskraft zu verhindern musst du Klage beim SG einreichen.
Die ganze Sache entscheidet demnach das SG oder LSG.
Zitat von: Sheherazade am 11. März 2023, 14:31:20Wenn du den Bescheid nicht kontrollieren kannst, warum ist die korrekte Berechnung dann so unerheblich für dich?
Wenn ich an meinen Eingangsfrage erinnern darf, ging es mir nur darum, ob die Sachbearbeterin das in ihren Händen behalten kann, ohne das sie es an Inkasso übergibt. Die Berechnung interessiert mich ab diesem Punkt der Forderung gar nicht mehr, weil gelaufen. Trotzdem wurde hier darauf herum geritten.
Zitat von: Ratlos am 11. März 2023, 14:49:23Nie gehört? Bei deinem Wissen? :grins: Das ist eine Art Unpfändbarkeitsbescheinigung
Danke und warum freut dich das so? Achso, du bist bei allem selbst also unfehlbar. Im Netz fand ich zu diesem Begriff übrigens nichts, aber geschenkt.
Zitat von: Sheherazade am 11. März 2023, 14:31:20Die Aufklärung, wie man am besten sein Leben lang Schulden behält, benötigt dagegen niemand hier.
Ist immer schön, wenn jemand für andere spricht, die hier so mitlesen, was die interessieren könnte oder was nicht. Ich bin hier nicht der einzige, der vom Thema abgewichen ist. Das P-Konto wurde angesprochen, daher ging ich da mal drauf ein. Bürgergeld Empfänger haben nämlich oft auch mit solchen Probemen zu kämpfen, mehr als man vielleicht denkt, was in der Natur der Sache liegt. Der Pfändungsschutz ist vom Gesetzgeber nicht grundlos erdacht worden. Das alles klären glücklicherweise gesetzliche Regelwerke und Vorgaben zwischen den Parteien und nicht Moralapostel.
Ich steige dann mal an dieser Stelle jetzt hier auch aus, ich werde mich bei eventuell noch sinnvollen Ergänzungen die kommen könnten, zu meiner Frage nicht versäumen mich später trotzdem zu bedanken, aber ansonsten führt das nämlich hier nicht mehr weiter. Nocheinmal auch danke an alle bisherigen hilfreichen Ausführungen. Ein schönes WE dann allen hier noch.
Zitat von: Tony Montana am 11. März 2023, 15:06:12Achso, du bist bei allem selbst also unfehlbar.
Nein bestimmt nicht! no body is perfect! Aber rechtliche Nachhilfe von dir brauche ich wirklich nicht :no:
Zitat von: Tony Montana am 11. März 2023, 15:06:12Der Pfändungsschutz ist vom Gesetzgeber nicht grundlos erdacht worden.
Richtig! Er ist aber nicht dazu eingeführt worden um berechtigte Rückforderungen zu verhindern.
Nochmal:
Zitat von: Ratlos am 11. März 2023, 14:49:23Man braucht aber gar nicht weiter zu diskutieren.
Du hast oder wirst Widerspruch einlegen. Um den kommst du erstmal gar nicht rum. Der hat aufschiebende Wirkung.
Dann kommt ein Widerspruchsbescheid der dich zur Zahlung verpflichtet wenn er bestandskräftig ist.
Um die Bestandskraft zu verhindern musst du Klage beim SG einreichen.
Die ganze Sache entscheidet demnach das SG oder LSG.
Du wirst ja sehen was das SG / LSG für eine Meinung vertritt. Bis dahin :bye:
Zitat von: Ratlos am 11. März 2023, 15:15:56Du wirst ja sehen was das SG / LSG für eine Meinung vertritt. Bis dahin :bye:
Um das abschliessend der Sachlicheithalber noch richtig zu stellen. Ich habe hier keine Absicht geäußert, gegen die Forderung juristisch vorzugehen, auch nicht gegen die Forderungsumme selbst Widerspruch zu erheben.
Dezidiert richtet sich mein Widerspruch nur gegen die Aufrechnung auf die Leistungen und ich dem JC gleichsam mitteilte, das ich mich mit Service-Inkasso der BA dann wegen der Forderung auseinanderzusetzen habe, was sehr deutlich macht, deren Anspruch selbst, ist nicht in Frage gestellt, was ich sogar in dem Schreiben an diese auch extra hervor hob.
Deshalb ja meine Frage ob die SB der Leistungsabteilung das bei sich behält ohne an Inkasso zu übergeben und Prozentual abzieht. Wenn die es tun, hab ich eben Pech gehabt. Bei Inkasso wiederum bin ich in meinem Metier und deren Aussichten sehen weniger gut aus. Ich lasse mich doch mit denen auf keine juristische Auseinandersetzung ein, bin doch nicht verrückt, wüsste nicht mal woraufhin, da hab ich nichts von, ausser unnötigen Stress.
Um nicht mehr und nicht wenger ging es. Womöglich liegt es an mir, das ich hier zu undeutlich war.
Das sollte nur halt als mögliches Missverständnis eben nicht so stehen bleiben.
@ Tony Montana - ich werde mir deine bisherigen Beiträge nochmal durchdenken und am Nachmittag antworten.
Jedenfalls mach dir jetzt schon klar, dass du nicht der Herr des Verfahrens bist.
Zitat von: Ratlos am 12. März 2023, 12:39:02Jedenfalls mach dir jetzt schon klar, dass du nicht der Herr des Verfahrens bist.
Da wäre ich von selbst nie drauf gekommen.
Wäre ich anderer Ansicht, wäre ich hier nicht mir meiner Frage aufgeschlagen, das leuchtet doch ein, oder?
Fangen wir mal an:
Die Anhörung nach § 24 Abs. 1 SGB X gewährt dir dein verfassungsmäßiges Recht auf rechtliches Gehör und ist Pflicht des JC. Sie erfolgt wenn Rückforderungen durch Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse im Raum stehen.
Der Anhörung folgt wohl ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid.
Gegen einen solchen Bescheid willst du rechtlich nicht vorgehen, also wird er bestandskräftig - worauf du wohl aus bist.
Deine Frau war ab Ende 2022 also ca. ab Nov./Dez.22 in Teilzeit mit dem höheren Verdienst beschäftigt.
Hätte jetzt gerne gewusst über welchen Zeitraum und wie sich der Betrag von 2.560 € zusammensetzt. vor allem weil du sofort nach Erhalt Entgeltbescheinigung Lohnnachweis dem Jobcenter jeden Monat sofort vorlegst.
Wie kann es dann zu 2.560 Überzahlung kommen = Ermittlung der Schuldfrage des JC?.
Deine Hauptfrage:
können die trotzdem auf die Leistungen anrechnen obwohl ich widerspreche, oder werden sie es nun Jobcenter Inkasso übergeben? Mit Inkasso kann ich gut leben.
Mir geht es im Kern nur darum, ob die Sachbeabeiterin die zuständig für die Bewilligung von Leistungen ist, ohne Abgabe an Inkasso selbst, ohne meinen Willen die Leistungen aufrechnen darf.
Zieht meine Sachbeabeiterin für Leistungen direkt selbst ab, ist natürlich Arschkarte.
So wird es wohl sein.
Du hast dem JC bereits mitgeteilt dass du dich mit dem Inkasso-Service der auseinanderzusetzen wirst.
Das geht eben nur bei Bestandskraft des Bescheides, quasi wenn das JC nicht mehr weiter kommt
Mir macht nur Sorge, das direkt an die Leistungen per Abzüge aufgerechnet wird, trotz das ich dessen widersprochen habe, also nicht an Inkasso übergeben wird.
M.E. ist Aufrechnung sogar bis 30 % durch die SB möglich, es sei denn du erhebst Widerspruch (der hat aufschiebende Wirkung) dann kommst du aber ins Klageverfahren.
Einen bestandskräftigen Bescheid kannst du mit einem Überprüfungsantrag prüfen lassen. Bezieht sich aber - soweit ich weiß - auf endgültige und nicht auf vorläufige Bescheide.
Deine weitere Frage:
... das der Anteil meiner Frau direkt beim Arbeigeber Pfändungsversuche unterliegen könnte.
Kann ich nicht beantworten weil es sich um eine BG handelt. Will da nichts falsches sagen.
Meine Frau hat übrigens kein Bankkonto, das läuft über mein Konto. Da wäre eh schon die Hürde für Gläubiger, das es nicht ihres ist, und dann eben das P-Konto.
Es sind grundsätzlich 1.340 € Eingang auf dem P Konto geschützt, egal woher das Geld kommt und wem es gehört.
Du schreibst Gläubiger zu befriedigen ist nicht wichtig. Das bedeutet seit 24 Jahren Käufe oder sonstige Leistungen ohne diese zu bezahlen.
Käufe ohne Zahlungsabsicht können leicht als Betrugsversuch gewertet werden.
Das nur so nebenbei als Hinweis.
Du schreibst:
Wenn ich dem Leistungsbescheid vertraue, soll ich Schuld haben?
Antwort:
Ja, denn in vorläufiger Bescheid bedeutet dass das JC deinen Leistungsanspruch nach
§ 7 SGB II nur vorläufig anerkennt und dass die Höhe der erbrachten Leistungen noch im Detail geprüft werden bevor ein endgültiger Bescheid ergeht.
Ein solcher vorläufiger VA begründet aber keinen Vertrauensschutz und hat keine Bindungswirkung für die endgültige Festsetzung der dir zustehenden Leistungen.
Lese auch mal § 41a SGB II
Du fragst: Ist eine Pfändung trotz Vermögensauskunft überhaupt zulässig?
Ja. klar, Pfändung ist trotz Abgabe der Vermögensauskunft zulässig. Sie dient nämlich der Vorbereitung der Zwangsvollstreckung und schützt eben nicht vor weiteren Vollstreckungsmaßnahmen. Bloß unpfändbares Einkommen darf Schuldner zu behalten.
Ob das (Fehl-)Verhalten eines BG-Mitglieds sich auf die Leistungen der Anderen auswirkt,
weiß ich nicht im Detail. Nach den allgemeinen Grundsätzen wird man aber das
Verschulden eines rechtsgeschäftlichen Vertreters dem eigenen Verschulden gleichstellen müssen. D.h. Die Vertretung eines BG-Mitglieds dürfte sich auch für die Anderen auswirken.
Was mir einfach nicht einleuchtet ist folgendes:
Das JC hat z.B. vorläufig einen Betrag von 1.330 zugrunde gelegt.
Geht jetzt mehr Geld ein, z.B. 1.800 € dann weiß ich als Empfänger doch das eine Rückforderung von ca. 470 € kommen wird , die du dann ratenweise abstotterst.
D.h. wiederum, dass du wissentlich fremdes Geld verbrauchst, also doppelt kassierst. Und das über einen Zeitraum in dem sich 2.560 € ansammeln von denen du weißt dass sie dir nicht gehören.
Für dich scheint das nur eine weitere Schuld zu anderen Schulden zu sein.
Vorsicht bitte: Mein Beitrag steht unter Vorbehalt der Richtigkeit. Es gibt hier User – vor allem der Moderator – die wesentlich bessere Kenntnisse im Sozialrecht haben als ich
Zitat von: Ratlos am 12. März 2023, 14:33:52So wird es wohl sein.
Das wollte ich ansich nur wissen. Danke. Wie es letzlich ausgegangen ist, werde ich hier in jedem Fall noch posten, gehört sich aufgrund der Hilfe so.
Zitat von: Ratlos am 12. März 2023, 14:33:52Du schreibst Gläubiger zu befriedigen ist nicht wichtig. Das bedeutet seit 24 Jahren Käufe oder sonstige Leistungen ohne diese zu bezahlen.
Käufe ohne Zahlungsabsicht können leicht als Betrugsversuch gewertet werden.
Das nur so nebenbei als Hinweis.
Denke dran, mein Metier...*gg*
Der Eingehungsbetrug nach § 263 StGB ist mir natürlich bekannt. Es ist nur so, sofern so etwas je bei Gericht landet, an hohe Hürden gebunden sowas dem möglichen "Betrugsschuldner" zu beweisen. Schulden sind keine Straftaten, daher ist dies immer schwierig, besonders wenn man sich eine gute Geschichte zurecht gelegt hat, die ich hier nicht als "Anregung" posten werde.
Anzeigen kann man natürlich alles. Schlimmstenfalls kann man sich vorab mit der Staatswanwaltschaft einigen, um ein Verfahren gegen sich somit abzuwehren. Schon auch, weil man Bagatellfälle, arbeitsmäßig seit vielen Jahren dizimiert. Zumal auch die Staatswanwaltschaft nicht sicher sein kann, diese Sache für sich zu entscheiden, eben wegen dieser hohen Hürden, einen Eingehungsbetrug vor Gericht zu beweisen. Allerdings bekäme man dann Arbeitsstunden aufgebrummt wenn man sich auf eine Einigung einlässt, legt man begründet dar, man hat die Zeit für diese Arbeitsstunden nicht, wegen Kinder oder Job, kann man bitten ob dies in eine art Strafzahlung abgeändert wird. Und das wäre schon der Härtefall.
Nehmen wir aber ein Fallbeispiel, wenn sich jemand dumm anstellt. Man bestellt einen Computer will diesen nicht bezahlen und bekommt ihn tatsächlich, weil eine Kreditwürdikeitsprüfung versäumt wurde über den neuen Käufer zu machen. Nun fordert der Verkäufer das Gerät zurück. Dieses Vorbehaltsrecht hat jeder Verkäufer bei Vertragsverletzung. Man gibt es mal angenommen nicht zurück, das ist das was ich mit dumm meine, dann ist ein Eingehungsbetrug nach § 263 StGB selbstverständlich völlig eindeutig und einen Anzeige würde am Ende auch Erfolg haben, eben weil man das Eigentumsrecht des Verkäufers missachtet hat, womit dann schon zwei Vertragsvertetzungen vorliegen würden.
Bei z.B. Versandhaussachen mit Ratenkauf, besonders wenn schon Raten geflossen sind, was den anfänglichen Zahlungswillen zeigt, hätte eine Anzeige überhaupt keine Erfolgschance gegen den Schuldner. Das wird auch kaum praktiziert, die Anwälte von Gläubiger konzentrieren sich auf das beibringen der Forderungen an sich, da zumidnest das im zivilerechtlichen Bereich immer bleibt. Denn auch eine Anzeige, selbst wenn sie erfolgreich wäre, hat mit der Forderung selbst nichts zu tun, eher bringt man den Schuldner noch gegen sich auf. Die Pfändungstabelle nach § 850c ZPO ist nämlich grosszügig bemessen, da können die meisten nach, nichts zahlen oder wäre etwas zu holen. Die Strafsache ansich, wäre da aussen vor. Und man darf auch Schulden machen, wenn man schon welche Art, man ist in einem freien Land ja nicht bevormundet, Verkäufer können sich ja mit Kreditauskünfte wie Shufa, Creditreform, Klarna usw. schützen. Der früher weit verbreitete Rechnungkauf wird auch heute kaum noch angeboten und wenn nur unter erschwerten Umständen. Ratenverkauf wird eh nur noch über Kreditinstitute abgewickelt.
Was mich selbst nun angeht, kaufe ich keine Dinge seit durchgehend 24 Jahren um sie nicht zu bezahlen, das ist so nicht richtig. Ich habe noch Altlasten die teilweise aus meiner ersten Ehe zurück liegen, bin zweitesmal nun verheiratet. Kredite, Versandhaus- befindlichkeiten usw., da hat sich eben was angesammelt. Wie das so ist, man ist jung, will sich ein Nest bauen. Die letzten Jahre kam jedoch nichts mehr hinzu. Mein Leben ist inzwischen so gut organisiert, das ich zwar nicht im Reichtum schwimme, aber auch keine Schulden mehr machen muss, auch gar nicht mehr will.
Nur verfolgen sie einen natürlich trotzdem ewig. Und nein, an einer Insolvenz habe ich trotzdem kein Interesse, bevor das wieder kommt. Für Inkasso gibt es den Papierkorb, und der Gerichtsvollzieher ist ein netter, der gleichsam an gesetzliche Hürden gebunden ist. Mit dem habe ich auch nur zu tun, wenn es um die letzten Sachen geht. Alles was viel älter ist, wird der gar nicht mehr beauftragt. Die haben ihren Titel und mahnen halt unendlich. Und so wird es mit den Jahren von allein etwas ruhiger. Ausser dieser neue Sache mit dem JC versteht sich.
Früher hab ich den Gläubigern immer geraten in derem eigenen Interesse die Forderng auszubuchen, das wollen sie aber nicht. Gut, dann pumpen sie da eben weiter ihr Geld rein, sie haben wohl zuviel davon, mit denen lamentiere ich bei soviel Sturheit längst nicht mehr herum. Die Sache ist so, bevor der Gerichtsvollzieher wieder gegen mich aktiv wird, hat der schon sein Geld für seine Tätigkeit bekommen und zwar vom Gläubiger. Dem GV persönlich, ist das im Grunde egal. Nun besteht zwar auch über diese Kosten ein Anspruch gegen mich, aber ob das je erfüllt werden kann, darüber hätten sie mal nachdenken sollen. Das ganze Pfändungsmanagement zu betreiben ist im Grunde schwachsinn. Nicht am Anfang, sowas kann ja auch bei verängstigten Leuten Erfolg haben. Aber nach unzähligen Jahren sollte man es doch begriffen haben.
Zitat von: Ratlos am 12. März 2023, 14:33:52Es sind grundsätzlich 1.340 € Eingang auf dem P Konto geschützt, egal woher das Geld kommt und wem es gehört.
Ich weiss. Hab ich ja mit den Grundfreibeträgen zusätzlich wie schon erwähnt hoch anlegen lassen. Da haben die keine Chance. Die Miete taucht da auch nicht auf, überweist JC selbst an meinem Vermieter. Ganz wichtig, da solch ein hoher Betrag schon mal aussen vor ist, erwähnte ich aber schon. Das P-Konto erwähnte ich nur im Zusammenhang meiner Gattin, da deren Einkommen da bei mir drauf geht.
Deren Chance daher: https://www.deubner-recht.de/news/zwangsvollstreckung/details/artikel/pfaendung-in-herausgabeansprueche-gegenueber-einem-kontoverleiher.html
Die Schwachstelle bleibt nur der Arbeitgeber, aber der muss wiederum nach Pfändungstabelle § 850c ZPO handeln. Schwachstelle aber trotzdem, weil er meine Frau kündigen könnte, was aber eigentlich wiederum Kontraproduktiv für das Jobcenter wäre. Daher kam ich zu dieser Nebenfrage.
Zitat von: Ratlos am 12. März 2023, 14:33:52schützt eben nicht vor weiteren Vollstreckungsmaßnahmen.
Nein, natürlich nicht. Die Vermögensabgabe soll ja dazu dienen, um festzustellen, ob was zu holen ist. Dem geht aber trotzdem zumeist eine fruchtlose Pfändung grundsätzlich voraus, da werden ja mögliche Werte und Vermögen schon abgefragt. Hab ich natürlich nicht. Und daher wird es meist dabei belassen. Der einzige Extremfall den ich hatte, war die Pfändung der Mietkaution. Da ich nicht vorhabe jemals auszuziehen, nämlich erst dann wäre sie am Gläubiger auszahlbar, nebensächlich. Da ich soweiso niemals bei Auszüge renoviere, würde sich eher der Vermieter im Auszugsfall damit amüsieren. Rente läuft bei mir eh auf Grundsicherung hinaus, die können einfach nichts reissen. Das wo meine Frau mit drin ist, also unsere alten Schulden, ist eben bei ihr nach Pfändungstabelle § 850c ZPO wie gesagt auch nichts zu machen. Dem Gerichtsvollzieher liegt man den JC bescheid dazu vor, und da sie selbst kein Konto hat und dazu meine P-Konto Daten, ist der Drops gelutscht.
Zitat von: Ratlos am 12. März 2023, 14:33:52Vorsicht bitte: Mein Beitrag steht unter Vorbehalt der Richtigkeit. Es gibt hier User – vor allem der Moderator – die wesentlich bessere Kenntnisse im Sozialrecht haben als ich
Alles gut, das ist mir klar. Trotz der augenscheinlichen Unsympathie mir gegenüber, hast du dir die Mühe gemacht, da mal nun drauf einzugehen, dafür bedanke ich mich recht herzlich bei dir, denn es ist ja auch deine persönliche Freizeit. Und genau deshalb, egal wie es für mich ausgeht, werde ich dich/euch hier über meinen Fortgang seitens ds JC auf dem laufenden halten. Und in der einen oder anderen Frage kann ich vielleicht sogar hier mal helfen, denn der gegenseitige Austausch ist es, der uns alle klüger macht.
Ich persönlich tippe mal in meiner Sache, das Jobcenter wird bei mir auf meine Leistungen einfach aufrechnen, und dagegen werde ich mich dann nicht weiter sträuben, das wäre auch sinnlos. Aber Versuch macht eben klug. Und Sorry für meine Vielschreiberei, das ist einfach nur meine Art.
Zitat von: Tony Montana am 12. März 2023, 22:45:28Alles gut, das ist mir klar. Trotz der augenscheinlichen Unsympathie mir gegenüber,
Du nötigst mir langsam Respekt ab was "Gläubigerbenachteiligung" betrifft.
Meine juristischen Kenntnisse sind auf Grund meiner früheren Tätigkeit ziemlich umfassend, aber so einer wie du hat fast schon (negativen?) Seltenheitswert.
Zitat von: Tony Montana am 12. März 2023, 22:45:28Man gibt es mal angenommen nicht zurück, das ist das was ich mit dumm meine, dann ist ein Eingehungsbetrug nach § 263 StGB selbstverständlich völlig eindeutig
Kaum, denn alle Waren stehen meistens/immer unter Eigentumsvorbehalt – siehe § 449 BGB, so dass § 263 StGB kaum zur Anwendung kommen kann.
Zitat von: Tony Montana am 12. März 2023, 22:45:28der Gerichtsvollzieher ist ein netter, der gleichsam an gesetzliche Hürden gebunden ist.
Alles bekannt.Zum Zeit schinden wird vom GV die Gläubigervollmacht verlangt die mit Sicherheit nicht in der GV-Akte ist. Die wird dann per Fax nachgereicht und die Echtheit der Fax-Urkunde bestritten womit die Vollmacht im Original vorgelegt werden muss. Das dauert. Solange kann man Werte in Sicherheit bringen. Mir ist bekannt worauf du hinaus willst.
Zitat von: Tony Montana am 12. März 2023, 22:45:28Schlimmstenfalls kann man sich vorab mit der Staatswanwaltschaft einigen
Nicht bei solchen Bagatell-Schuldsachen. Bei Forderungen des JC treffen aber Sozialrecht und Zivilrecht aufeinander.
Und das macht es etwas komplizierter.
Für dich zum Vorteil die gültige ZPO dort § 811 Abs. 4 i.d.F. vom 10.08.2021 besagt:
Sachen, die der Schuldner für eine Lebens- und Haushaltsführung benötigt,
die nicht als bescheiden angesehen werden kann, sollen nicht gepfändet werden, wenn offensichtlich ist, dass durch ihre Verwertung nur ein Erlös erzielt würde, der in keinem Verhältnis zum Anschaffungswert steht.
Die Änderungsdokumentation steht in der NWB GAAAB-74510
Bedenke: Das nationalstaatliche Verfahren wird zunehmend durch das Zivilverfahrensrecht der EU geprägt. Wirst also in Zukunft nicht drumrum kommen dich mit dem Europarecht zu befassen.
Der von dir zitierte Deubner ist ein Berater aber kein rechtlich anerkannter Kommentator wie z.b. Buzer, Haufe, Jansen usw. Auf Deubner würde ich mich nicht unbedingt verlassen.
In deinen riesigen Schriftsätzen stehen eigentlich nur 2 Fragen im Vordergrund:
1. Kann die SB des JC gegen deinen Willen mit dem RS aufrechnen und
2. Kann eine direkte Lohnpfändung beim AG deiner Frau erfolgen.
Ich empfehle dir zur deiner Sicherheit den Button [Mehr] anzuklicken und diese beiden Fragen dem Moderator zu stellen mit der Bitte um Beantwortung. Dann bist du auf der ganz sicheren Seite.
______________
Leider weigerst du dich mir zu erklären wie es zu einer Rückforderung von 2.560 € kommen konnte. Ein vorläufiger Bewilligungszeitraum beträgt normal 6 Monate, d.h. es lagen monatlich 426 € "unbemerkbare Überzahlungen" vor. :lol: Unglaubwürdig. Da kann schnell Sozialbetrug indiziert werden und auch Anzeige erfolgen.
Ein P-Konto darf nur als Einzelkonto geführt werden, trotzdem nutzt ihr dein P-Konto als Gemeinschaftskonto, statt für deine Frau ein eigenes zu führen?
:schock:
Zitat von: Ottokar am 13. März 2023, 16:58:00Ein P-Konto darf nur als Einzelkonto geführt werden, trotzdem nutzt ihr dein P-Konto als Gemeinschaftskonto,
Er bezieht sich dabei auf den Aufsatz von Deubner der so gar nicht aktuell ist.
@ Tony Montana denkt dass er alles kennt, aber dem ist leider nicht so.
Was für selten dämlichen Schwachsinn fabrizierst du mal wieder.
Buzer ist eine juristische Datenbank und kein "Kommentator". Genauso wie Haufe eine Unternehmensgruppe ist.
Lediglich Johannes Jansen ist Mitautor eines SGB Kommentars.
10 Sekunden Googlesuche, aber nicht einmal das kannst du.
Von deinen erfundenen juristischen "Kenntnissen" mal ganz zu schweigen.
@ steinbohrer - du bist nur noch peinlich und unbeachtlich.
Dein offensichtlich minderwertiger IQ lässt noch nicht mal einen brauchbaren Beitrag zum Sachverhalt zu.
4 Beiträge von dir = 4 Angriffe auf User du Komiker. Das ist TROLLmanier :wand: :kotz:
Zitat von: steinbohrer am 13. März 2023, 19:48:58Buzer ist eine juristische Datenbank und kein "Kommentator"
buzer ist eine Rechtsnormdokumentation und damit Kommentare-Sammlung zu Gesetz und Rechtsprechung :yes:
Dr. Johannes Jansen, Vorsitzender Richter am LSG und kommentiert
Haufe ist eine Kommentarsammlung mit verschiedenen Kommentatoren.
Es gehört hier schon etwasy mehr dazu als nur 1 loses freches Mundwerk ohne Substanz :kotz:
Zitat von: Ottokar am 13. März 2023, 16:58:00Ein P-Konto darf nur als Einzelkonto geführt werden, trotzdem nutzt ihr dein P-Konto als Gemeinschaftskonto, statt für deine Frau ein eigenes zu führen?
:schock:
Es ist ja auch kein Gemeinschaftskonto, sonst wäre ein P-Konto so nicht möglich. :wand: Kontoinhaber bin ich, Zahlungsempfänger im Falle ihres Lohns meine Frau. Hab ich auch an keiner Stelle hier anders dargelegt. Ja, das geht, das ist völlig legitim. Arbeitgeber, Jobcenter wie auch Gerichtsvollzieher haben das seit vielen Jahren auch nie moniert. Ist ja auch ein freies Land. Nicht grundlos steht oft in Ausfüllformularen hinsichtlich Kontoverbindung Empfänger und wer der Kontoinhaber ist.
Wir sind Barzahler an den Verkaufskassen, keine Kartenzahler, zahlen keine 3 bekackten Brötchen beim Bäcker mit dem Telefon...lach...und sonstigen Firlefanz, es spart Kontogebühren statt für 2 Konten zu zahlen. Wenn die Haushaltsplanung in der Beziehung funktioniert, ist das alles kein Problem, da machen wir alles zusammen. Wozu in dieser Konstallation zwei Konten führen? Unser Bargeld ist immer Zuhause, bis auf das was wir für Online Zahlungen oder zu erwartende Rechnungen drauf lassen.
Selbst Amazon beanstandet das seit Jahren nicht, da haben wir jeweils ein Bestellaccount/Konto, aber jeder von uns dasselbe Bankkonto für Zahlungen aufgeführt. So für Kleinkram, sonst benutzen wir Amazon Gutscheine.
PayPal hat sie meine Daten, wenn sie woanders was macht. Läuft eh über ihr Telefon, weil diese Idioten von Paypal einen zu Tode prüfen, ich selbst hab und will kein Smartphone oder so. Bei vielen Menschen mag sowas nicht gut funktionieren, aber das ist eben Vertrauenssache und da sind wir fein mit. Damit sparen wir im Jahr 120,00,- Kontogebühren, als würde es ein weiteres Konto geben. Zudem ist es praktischer, wenn man Rechnungen bezahlt, statt alles hin und her zu switchen. Ist doch eh ein Haushalt. Daher passt es bei uns schon.
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@Ratlos
Bist du eigentlich immer so anstrengend, mit schwerer Auffassungsgabe und auch Dinge falsch interpretierend? Ich habe langsam den Eindruck.
Dann bröseln wir das mal auf, aber danach mag ich dann auch wirklich nicht mehr, weil ich nicht dein Unterhalter sein will:
Zitat von: Ratlos am 13. März 2023, 13:22:33Kaum, denn alle Waren stehen meistens/immer unter Eigentumsvorbehalt – siehe § 449 BGB, so dass § 263 StGB kaum zur Anwendung kommen kann.
Ja, das tun sie grundsätzlich, zumindest bis zur vollständigen Bezahlung.
Wird wenn auch selten praktiziert, sie wollen ja das Geld und nicht schon verwendete Ware zurück. Sowas könnte ein Fallszenario sein, wenn die Kreditwürdigkeitsprüfung bei Rechnungskauf von einem Mitarbeiter versäumt wurde, Verkäufer also ein Fehler machte, das Gerät geht raus, sie merken es selbst erst als schon unterwegs, schreiben des dem Käufer und wollen das Geld umgehend, also nicht erst in 2 oder 4 Wochen oder sofort das Gerät zurück.
Der Eingehunsgbetrug unterliegt einer gewissen Beweiskraft des § 263 StGB. Das nicht bezahlen ist eine Hürde wie ich erwähnte, aber dadurch das der Besteller / Kunde das Gerät nicht heraus gibt, käme das bei Gericht zum § 263 StGB natürlich mit zur Sprache, als Erschwernis für den Angeklagten. Er zahlt nicht, schon mal nicht gut, aber Sache behalten trotz Herausgabe begehren des Verkäufers, stärkt den Verdacht zum Eingehungsbetrug. Nun verstanden?
Zitat von: Ratlos am 13. März 2023, 13:22:33Zitat von: Tony Montana am 12. März 2023, 22:45:28Schlimmstenfalls kann man sich vorab mit der Staatswanwaltschaft einigen
Nicht bei solchen Bagatell-Schuldsachen. Bei Forderungen des JC treffen aber Sozialrecht und Zivilrecht aufeinander.
Und das macht es etwas komplizierter.
Ähmm....das mit der Staatswanwaltschaft gehörte noch zum Fallbeispiel mit dem Computer, hat nichts mit dem JC jetzt zu tun. Zumindest das, hättest du heraus lesen können.
Zitat von: Ratlos am 13. März 2023, 13:22:33Leider weigerst du dich mir zu erklären wie es zu einer Rückforderung von 2.560 € kommen konnte.
Das ist keine Weigerung, sondern ich weiss es einfach selbst nicht, wie die auf solche Summe kommen. Das kannst du glauben oder auch nicht und dich weiter daran aufhängen. Da du nicht mein SB bist, kannst du aber gerne annehmen das ich kein Grund habe dich zu belügen, wozu auch?
Ich bin in vielen Dingen gut, allerdings nicht in Mathe und deren komplexen Tabellen, und damit geht es bei diesen unübersichtlichen Bescheiden sehr vielen Menschen so. Ich sagte es doch auch schon, ich vertraue eben darauf, das sie stimmen. Und es ist nur eine Vermutung, das es mit dem Wechsel vom Mini-Job zum Teilzeit Job meiner Gattin sowie dem Weihnachtsgeld zusammen hängen könnte. Am 07.07.2022 teilte ich dem JC dem Wechsel vom Mini-Job zum Teilzeit Job mit, und am 21.07.2023 sandte ich denen auch schon den neuen Arbeitsvertrag. Mit schon selbigen Datum 21.07.2023, also recht schnell, verfassten die gleich einen Änderungsbescheid daraufhin. Wie gesagt, ich sende denen alles per Mail, habe die direkte Adresse meiner zuständigen Leistungsabteilung, also dieses Teams, daher immer alles schnell.
Am 07.08.2022 bekam das JC die erste Verdeinstabrechnung für Juli 2022 mit dem Einkommensbetrag von 1.529,94- EURO. Während es im Juni also den Monat davor, noch 382,76,- EURO im Mini-Job waren. Im August 22 wurde 1.616,94,- EURO verdient, da kam alles eben durch Mehrarbeit (Überstunden).
September 22, dann 1.278,28- EURO.
Änderungsbescheid des JC am 19.10.2022
Weiter beim Arbeitseinkommen meiner Frau:
Oktober 2022, Verdienst 1.356,25- EURO.
November 2022, Verdienst 2.234,27,- EURO mit Weihnachts-Gratifikation.
Dezember 2022, Verdienst 1.331,67,- EURO
Januar 2023, Verdienst 1.366,14,- EURO
Februar 2023, Verdienst 1.298,35,- EURO
Anrechnungsfreie Bonus-Zahlungen des Staates, wie Corona-Bonus, Energiepauschale und Inflationsausgleich hab ich raus gerechnet. Die Weihnachts-Gratifikation wird natürlich angerechnet.
Ich rechnete auch mit einer Rückforderng, das ist ja klar, aber eben nicht mit solch einer Horrosumme. Sie arbeitet bei REWE, womöglich hat man Mitarbeiterrabatte oder sonstwas noch mitberechnet, die nicht bar fliessen, sondern beim Enkauf per Mitarbeiter-Karte abgezogen werden, ich weiss es nicht.
Zitat von: Ratlos am 13. März 2023, 13:22:33Da kann schnell Sozialbetrug indiziert werden und auch Anzeige erfolgen.
Ach Gottchen. :grins: Das glaube ich nicht. Denn noch einmal, ich reiche sofort jeden Monat die Verdienstnachweise der SB nach. Würde ich Infos unterschlagen, oder in die Länge ziehen bevor ich sie nachweise, dann wäre es etwas anderes. Ich habe dir schon mal dargelegt, das ich denen deren Forderung nicht widersprochen habe, sondern nur deren Aufrechnung. Und wenn ich denen vorab schreibe, ich werde mich mit Inkasso auseinander zu setzen haben, ist das noch kein Beleg für eine Zahlungsverweigerung, lässt auch Spielraum für eine Ratenzahlungsvereinbarung mit Inkasso als Interpretation offen, z.B. durch eine geringere Rate, als bei direkten Abzug. Dann ist nämlich nur noch Inkasso zuständig. Man kann mit Texte viele schöne Sachen machen. Ob ich dann tatsächlich zahle, ist dann eine andere Baustelle, da würde das Mahn -und dann womöglich das Vollstreckungsverfahren einsetzen. Auch ist dann die Chance einer Verjährung durchaus gegeben.
Wenn sie jedoch 30% trotzdem abziehen wollen, dann nehme ich das eben hin. Ein Betrug ist für das Jobcenter hier keinesfalls irgendwo ersichtlich, ausser in deiner Fantasie vielleicht. Du magst in juristischen Dingen, zumindest nach eigener Prahlerei, vielleicht gut sein, hast aber Probleme zu verstehen, was das Gegenüber wirklich darlegt.
Zu meiner Person kann ich sagen, das ich keiner bin der Aufwand betreibt, in allen belangen. Ich werde mich jetzt nicht hinsetzen und alle JC-Bescheide wie Lohnabrechnungen meiner Frau gegenüberstellend durchgehen, um dann trotzdem nicht schlauer als vorher zu sein. Das Jobcenter dreht jeden Cent gnadenlos um, daher gehe ich davon aus, das die Bescheide stimmen, davon hab ich keinerlei Ahnung, wie man das aufdröselt. Eine Fehler beim JC kann man natürlich trotzdem nie ausschliessen. Ich kann auch nicht jeweils vorhersehen, was der Arbeitgeber kommenden Ersten zahlen wird, auch sind die Lohnabrechnungen ein paar Tage nach Geldeingang erst verfügbar, die dann sofort zum JC gehen. Ich arbeite monatlich mit dem Geld was alles kommt, das ist alles.
Nun wir werden ja sehen was passieren wird, aber sicher nichts, was mit deinem angedeuteten "Betrug" zu tun hat, denn zumindest die Jobcenter lesen ganz genau, was man äußert. Und sonst kläre ich denen das ggfl. auf.
Ich komme immer mehr zu dem Schluss, den Blödsinn hier, hätte ich mir ersparen sollen. Da wird nicht richtig gelesen was jemand meint, Dinge unterstellt und teilweise Quatsch erzählt.
Sollte der Thread hier nicht geschlossen werden, werde ich den Ausgang meiner Sache hier noch posten, aber ansonsten bringt mich dieser Zirkus hier nicht weiter.
Was regst du dich auf @ Tony Montana
Zitat von: Ratlos am 13. März 2023, 13:22:33In deinen riesigen Schriftsätzen stehen eigentlich nur 2 Fragen im Vordergrund:
1. Kann die SB des JC gegen deinen Willen mit dem RS aufrechnen und
2. Kann eine direkte Lohnpfändung beim AG deiner Frau erfolgen.
Und die sind beantwortet womit der Beweis erbracht ist dass aus deinen riesigen, dich selbst prahlenden Beiträgen die Hauptsache gelesen und erledigt ist.
Du willst uns hier deinen Wissensstand erklären, dabei gibst du lediglich halbrechtliches Allgemeinwissen von dir das fast jeder hier selber kennt.
Zitat von: Tony Montana am 15. März 2023, 01:42:22Kontoinhaber bin ich, Zahlungsempfänger im Falle ihres Lohns meine Frau.
Noch nicht mal die einfachsten Sachen begreift dieser Prahlhansel. Zahlungsempfänger ist in jedem Fall der Kontoinhaber als Kontoverleiher.
Zitat von: Tony Montana am 11. März 2023, 14:26:16Wenn ich dem Leistungsbescheid vertraue, soll ich Schuld haben?
Einen vorläufigen Leistungsbescheid als endgültig zu vertrauen beweist dein begriffliches Unvermögen und damit deinen phantasiereichen IQ.
Zitat von: Tony Montana am 12. März 2023, 22:45:28Früher hab ich den Gläubigern immer geraten in derem eigenen Interesse die Forderng auszubuchen,
Dieser Satz sagt doch alles über dein Geschäftsgebaren aus.
Bestellen bzw. Kaufabsicht vortäuschen > nicht bezahlen > Gläubiger zum Geld-Verzicht auffordern. Das ist nichts weiter als eine Erschleichung von Leistungen und beweist zudem deinen Charakter im Geschäftsleben und lässt sich auch nicht mit ,,Altlasten" kaschieren.
Ich schrieb:
Zitat von: Ratlos am 12. März 2023, 14:33:52Käufe ohne Zahlungsabsicht können leicht als Betrugsversuch gewertet werden.
Deine Antwort:
Zitat von: Tony Montana am 12. März 2023, 22:45:28enke dran, mein Metier...*gg*
Toll! Dein Metier waren / sind – wie du selbst gestehst – Betrugsversuche!
Zitat von: Tony Montana am 15. März 2023, 01:42:22Ich komme immer mehr zu dem Schluss, den Blödsinn hier, hätte ich mir ersparen sollen.
Bestimmt wären dir viele von uns dankbar gewesen!
Und jetzt Feierabend! Deine selbstherrlichen Ausführungen hier sind für mich zum :kotz:
Zitat von: Tony Montana am 15. März 2023, 01:42:22Ja, das geht, das ist völlig legitim.
Das habe ich auch nicht bezweifelt nur muss man sich wegen der nur dich betreffenden Pfändung ständig darum kümmern, dass das Einkommen deiner Frau nicht gepfändet wird - vollkommen unnötig, wenn sie ein eigenes Konto hätte.
Zitat von: Tony Montana am 09. März 2023, 14:08:37Wo ich jetzt nicht sicher bin und damit komme ich endlich zu meiner Frage, können die trotzdem auf die Leistungen anrechnen obwohl ich widersprech
Ja, können sie, wenn die Aufrechnung lt. Gesetz zulässig ist.
Zitat von: Ottokar am 15. März 2023, 14:29:10Das habe ich auch nicht bezweifelt nur muss man sich wegen der nur dich betreffenden Pfändung ständig darum kümmern, dass das Einkommen deiner Frau nicht gepfändet wird - vollkommen unnötig, wenn sie ein eigenes Konto hätte.
Naja das kannste beim Arbeitgeber in Pfändungsversuchen auch haben, eher versuchen sie sogar da abzugreifen, bevor es irgendwohin überwiesen wird. Eher sehe ich da Schwierigkeiten, nicht weil Kohle rausgehen könnte, aber der Job verlustigt werden kann.
Im Regelfall hat man jedoch vorher Kontakt mit dem Gerichtsvollzieher, der überblickt die Lage, und wenn er schon sieht § 850c Pfändungstabelle, alles zusammen gerechnet auf Hartz IV Einkommen und dann das P-Konto, passiert nicht mehr viel, vorher schon Vermögensabgabe und gut. Die hartnäckigsten Gläubiger hab ich da schon mit allen Versuchen in allen Facetten durch, ausser eben beim Arbeitgeber meiner Frau.
Zitat von: Ottokar am 15. März 2023, 14:29:10Zitat von: Tony Montana am 09. März 2023, 14:08:37Ja, können sie, wenn die Aufrechnung lt. Gesetz zulässig ist.
Ich bedanke mich recht herzlich, dann weiss ich bescheid. Dann ist das halt so.
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Zitat von: Ratlos am 15. März 2023, 11:46:05Du willst uns hier deinen Wissensstand erklären, dabei gibst du lediglich halbrechtliches Allgemeinwissen von dir das fast jeder hier selber kennt.
Das kannst du getrost mir überlassen, ich gebe langjährige Erfahrungswerte, Recherchen und Meinungen wieder, wie jeder andere hier auch. Rechtsberatung holt man sich schliesslich woanders. Was stellt dich eigentlich über andere, deine 2.220 Beiträge? Oder deine dreiste Arroganz?
Sorry, wenn mal einer dabei ist, nicht dein Ego krault. Das erkennt man an deinem "freundlichen Benehmen" Für mich sind alle User gleich. Und jeder entscheidet für sich selbst, was er annehmen möchte und was nicht, nicht du. Da bist du mit dieser Art ganz sicher bei mir am verkehrten geraten.
Zitat von: Ratlos am 15. März 2023, 11:46:05Noch nicht mal die einfachsten Sachen begreift dieser Prahlhansel. Zahlungsempfänger ist in jedem Fall der Kontoinhaber als Kontoverleiher.
Dito zum ersten Satz. Der Verwendungszweck bei Überweisungen dürfte dir wohl bekannt sein? Da steht z.B. Entgelt fuer (Name Ehefrau). Technisch wird zwar der Kontoinhaber als Zahlungsempfänger angesprochen, muss ja um der Zuordnung willen auch so sein, muss aber über den tatsächlichen Zahlungsempfänger, so erstmal nichts aussagen, besonders wenn ein anderer Hinweis im Verwendungszweck vermerkt ist. Zudem geht das Geld deshalb nicht automatisch in mein Eigentum über, wenn es für meine Frau überwiesen wird, denn wie du wenigstens da richtig feststelltest, bin ich in diesem Fall der Kontoverleiher.
Daher nochmal, was du schon zuvor ignoriert hattest:
Bei der Weitergabe der Kontoverbindung werden Kontoinhaber und Zahlungsempfänger in so einem Fall so sortiert weiter gegeben, z.b. dem Arbeitgeber für seine Lohnüberweisungen, sonst könnte das Geld womöglich zurück gehen und der Verwendungszweck weist auf den tatsächlichen Zahlungsempfänger hin. Dir muss man am besten von allem ein Bild malen, dein Accountname ist wohl Programm.
Zitat von: Ratlos am 15. März 2023, 11:46:05Dieser Satz sagt doch alles über dein Geschäftsgebaren aus.
Mal abgesehen davon, das nicht jeder deinen moralischen Kompass haben muss, der mir ehrlich gesagt hinten runter geht, muss ich wohl nicht mein Lebenslauf hier aufführen, wie man dazu gekommen ist, teilweise gab ich das ja dennoch schon an, kommt man als junger Mensch ganz schnell dazu, auch wenn man ganz ehrliche Zahlungsabsichten bei Abschluss hatte. Man wird unverschuldet arbeitslos, kann die Kreditraten nicht mehr bedienen und schwupps ist man drin.
Und wenn man sich anschaut wie Inkassounternehmen die Schuldner gegenseitig hin und her verkaufen, da ihr Geschäftsmodell mit dreisten Zinsen haben, die kaum einer gerichtlichen Prüfung stand halten, soll ich neben meiner Zahlungsunfähigkeit ein schlechtes Gewissen haben? Gehts noch? No Way!
Und Jahrzehntelang wird künstlich Geld in die Dinge gepumpt, denn alle Maßnahmen gegen Schuldner verursachen Kosten, dann müssen sie wohl zuviel davon haben. Wenn ich mich in einem Gläubiger hinein vesetze, würde bei mir schon spätestens nach einem Jahr der Groschen fallen, wenn man sich Anwaltskosten, Gerichtsvollzieher wie Vollstreckungsgericht Auslagen anschaut. Das ist doch Schwachsinn, immer mehr Kohle eine aussichtlose Sache rein zu stecken, da kommt man eigentlich von selbst drauf und befasst man sich vorher schon intensiv mit.
Man kann soviele Ansprüche gegenüber Schuldnern haben wie man will, sie nützen doch nichts, wenn nichts dabei herum kommt. Und in den Fällen wo der Urspungsgläubiger längst die Sache verkauft hat, damit gar nichts mehr zu tun hat, muss ich den neuen Übernahme-Raffgeiern der Inkassobrut keiner Träne nachweinen.
Mach dich mal schlau wie Banken Kredite vergeben. Die Begriffe Giralgeldschöpfung und Fiat Money werden dir dabei helfen. Du bekommst von der Bank ein Kredit und dieselbe Summe wird aus dem Nichts geschaffen, das ist nicht von deren eigenen Sparanlagen. Schon das ist erstmal ein Plus, das vorher nicht da war. Dann wollen sie davon, von diesem Nichts, von dir Zinsen. Manche hinterlassen Häuser und anderes als Sicherheiten. Die Bank gewinnt immer, selbst bei denen, die nichts zurück zahlen können. Mit Luftgebilde machen die heute ihr Moos, nicht wie früher mit den Geldeingängen und Sparbüchern der Bankkunden. Allenfalls noch mit den Kontogebühren, aber sonst nur mit Kreditvergabe und Verkauf von einbehaltenen/gepfändeten Vermögenswerten, die als Sicherheit dienten. Und sie zocken, aber das geht auch mal nach hinten los, wie in der Krise von 2008 wenn die Monsterbanken, die dagegen kleineren Banken fressen. Der Steuerzahler muss dann Banken retten. Alles Aasgeier. Wer die bedauert und mit Moral kommt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren.
Es ist kein Hohn, wenn ich den Gläubigern eine Ausbuchung empfehle und deren Zukunftsausichten hinsichtlich meiner Lebensituation darlege und das auch noch freiwillig, wo sie schon da hätten GV Kosten sparen können und ebenso mein Vollstreckungswissen, was keine Prahlerei ist, sondern man sich zwangsläufig durch diese Erfahrungen schlicht und einfach aneignet. Verbohrt reisst man sich also selbst weiter rein, statt rechtzeitig auszusteigen.
Inzwischen praktiziere ich das seit Jahren nicht mehr, für Inkasso-und Anwaltsbriefe ist nur noch der Papierkorb zuständig. Einlassen muss ich nur mit dem Gerichtsvollzieher, sonst mit niemanden. Je älter die Forderungen sind, da wird es auch schon ruhiger. Das Mahnen kann man trotzdem nicht sein lassen, bitte meinetwegen, ist ja deren Porto und Papier.
Zitat von: Ratlos am 15. März 2023, 11:46:05Und jetzt Feierabend! Deine selbstherrlichen Ausführungen hier sind für mich zum :kotz:
Dito! Ich bitte darum. Wenn du still bist, werde ich es auch sein, deine Dreistigkeiten jedoch, werde ich nicht mehr hinehmen. Du bist von mir angewidert und du widerst mich an. Belassen wir es doch bei dieser kleinen Gemeinsamkeit.
Die Mitteilung an das JC dass mit einer Aufrechnung kein Einverständnis besteht,
ist jedenfalls keine rechtshemmende Einrede womit § 390 BGB nicht zur Anwendung kommen kann. :smile:
Die Aufrechnung von Erstattungsforderungen des JC ist in § 43 SGB II geregelt, § 390 BGB ist somit nicht anwendbar.
Die Anhörung vor der Aufrechnung ist lediglich formal.
Gegen die Aufrechnung, welche einen Verwaltungsakt darstellt (vgl. § 43 Abs. 4 SGB II), kann Widerspruch eingelegt werden, der aufschiebende Wirkung entfaltet (vgl. § 39 SGB II), d.h. das die Aufrechnung frühestens nach Erlass des Widerspruchsbescheides beginnen kann.
Zitat von: Ottokar am 15. März 2023, 19:02:31Die Anhörung vor der Aufrechnung ist lediglich formal.
Endlich hat es jemand verstanden. Deshalb sage ich ja immer, wenn sie dann aufrechnen werden, ist es eben so. Erst wenn ich dagegen anfange zu trommeln, wenn etwas endgültiges kommt, dann wird es juristisch und da hätte ich keinerlei Grundlage bzw. Erfolgsaussichten, einen Widerspruch muss man schliesslich begründen.
In der "Anhörung zur Aufrechnung" wird jedoch von einer "Ermessensentscheidung" gesprochen und da hatte ich die Hoffnung, das was an der Summe, der Rate oder der Forderung an sich gemacht werden kann, sofern diese bei der Sachbearbeiterin verbleiben sollte, wenn ich meine wirtschaftliche Situation darlege und den Kosten die ich Zuhause so habe.
Dazu verlinke ich mal deren Schreiben an mich, um ein Verständnis von der "Anhörung zur Aufrechnung" zu bekommen:
https://pdfhost.io/v/sYG2Py6SH_JC_Anhoerung
Und wie ich darauf geantwortet habe:
https://pdfhost.io/v/ljGqY6ubJ_Anhrung_Antwort
Meine Frau hat selbigen mit 810,67,- Euro Forderung auch bekommen, bei mir sind als "Haushaltsvorstand" (nennt man das heute noch so?) als Antragsteller die Kinder mit gelistet. Vertretung der Bedarfsgemeinschaft nennt man das bei mir wohl eher. Oder Erwachsene bekommen Forderungen seperat. Bei Leistungsbscheide wiederum ist auch meine Gattin bei mir mit drauf, nur bei Forderungen erhält sie seperat Briefe.
Das der Grundsicherungsträger 10 % von der Regelleistung einbehält ist auch nicht zu beanstanden.
Eine Leistungskürzung über 23 Monate hinweg (bei 30%) hier dann 36 Monate, sehe ich mit dem Ansparkonzept des SGB II nicht mehr zu vereinbaren. Denn hohe und vor allem lange Ratenzahlungen, würden ja Rücklagen, die man aus dem Ansparkonzept bilden können soll, aufgezehrt werden, sie wären also nicht verfügbar. Mein Argument gegen die Forderung ist die zu lange Dauer und Höhe der Tilgung bzw. die Verringerung der Hilfeleistungen über einen unzumutbar langen Zeitraum hinweg.
Das angegriffene Ansparkonzept (Rücklagenbildung) habe ich in meinem Schreiben auch angesprochen.
Es gab sogar schon erfolgreiche Klagen gegen Darlehensrückforderungen (Mietkautionsdarlehen) gegen das Jobcenter. Es ist ja im Prinzip das gleiche, Rückforderungen greifen jedesmal in das Ansparkonzept ein, so sahen das auch schon Sozialgerichte. Nun will ich ja nicht gerichtlich klagen, aufgrund meines Schreibens zur "Anhörung zur Aufrechnung" wäre es ja im Rahmen der "Ermessensentscheidung" möglich, das man zumindest auf 10% runter geht. Landet es bei Inkasso, bleibt es natürlich dabei, dann sehen die nix mehr. Inkasso muss den Vollstreckungsweg bestreiten, wenn sie je soweit vor der vierjährigen Verjährung gehen und kann selbst auf die Leistungen nicht aufrechnen, das darf nur die Leistungsabteilung.
@Ottokar und trotz allem auch @Ratlos, danke für die bisherigen Ausführungen und Bemühungen, war einges interessantes dabei. Letzlich muss ich natürlich deren Reaktion nun abwarten. Damit halte ich euch dann auf dem laufenden.
Zitat von: Ottokar am 15. März 2023, 19:02:31§ 390 BGB ist somit nicht anwendbar.
Habe ich ja geschrieben! Weitergehendes hatte sich auf Grund seiner Ausführungen erledigt.
Aus § 43 = Zeiten, in denen die Aufrechnung nicht vollziehbar ist, verlängern den Aufrechnungszeitraum entsprechend.
Die Begründung in der Anhörung ist zwar sachlich korrekt, ist aber völlig unsubstantiiert im Bezug zur Forderung. Lt. Bescheid vom 01.03. beträgt die Gesamtforderung des JC 1.749,75 €.
Es fehlen damit 810,25 € auf die bisher genannten 2.560 €.
TE sollte mal den Bescheid vom 01.03. hoch laden und die Differenz von 810,25 € erklären.
Was mir nicht in den Kopf geht:
Der Rückforderungsbetrag (ohne die Differenz) war doppelt vorhanden und wurde verbraucht. Das dürfte unstreitig stehen!
Einmal irgendwie erwirtschaftet und einmal durch Zahlung des JC.
Damit war doch klar, dass eine Rückforderung in der Höhe kommen wird.
Andererseits schreibt TE, dass er monatlich alle Einnahmen der Höhe nach gemeldet hat.
Da gib es nur 2 Möglichkeiten:
1. entweder er hat die Meldungen unterlassen (dann trägt TE die Schuld) oder
2. der SB in der Leistungsabteilung hat über Monate seinen Winterschlaf gehalten
Bei vorläufigen Leistungen beträgt die Aufrechnung wohl nur 10 %, es ei denn die Schuld für den Rückforderungsgrund liegt beim TE, dann dürften es 30 % sein.
Zitat von: Ratlos am 16. März 2023, 12:16:51TE sollte mal den Bescheid vom 01.03. hoch laden und die Differenz von 810,25 € erklären.
Differenzen kann ich dir sowieso nicht erklären, aber den gewünschten Bescheid kannste ansehen:
https://pdfhost.io/v/fr6fSBfjw_TonyMontana
*Das Laden könnte etwas dauern, sind immerhin 11 Seiten in 900 dpi.
So, dazu folgendes:
Einen angedeuteten Bescheid vom 01.03.2023 gibt es so nicht, ausser die Anhörung vom ebenso 01.03.2023 selbst, in der das drin stand. Entweder fehlt dieser, oder sie meinten den hier verlinkten Bescheid vom 16.02.2023. Das muss er auch sein, denn schon da wird die Rückforderung ebenfalls aufgeführt. Auch ist es ein abschliessender Bescheid.
Aber an derselben Stelle in der Tabelle der Anhörung stehend stand überschritlich dargelegt die Kundennummern, stattdessen die ausgefüllt unsere Geburtsdaten, was ihr jetzt geschwärzt so nicht sehen könnt. Minimaler unwichtiger Fehler, aber immerhin dann auch beim Datum möglich, das aus der Anhörung vom 01.03.2023 da beim Bescheidhinweis mit reingerutscht ist, sie ihr eigenes aktuelles Schreibdatum verwendete, statt 16.02.2023, anderenfalls hätte ich ja ein weiteres. Da kann man nur hoffen, das der SB bei den Summen nichts passiert ist...*gg*...
Jedenfalls ist das mein letzter und abschliessender Bewilligungsbescheid den ich bekam und dann eben nur noch die "Anhörung zur Aufrechnung".
Die Rückforderungen für die Zeit vom 20.04. - 19.10.2022 sind explizit aufgeführt und beruhen auf den Nachweisen die du dem JC gemeldet hast. Da dürfte sicher kein Fehler drin sein.
Allerdings hat das JC dir weitaus mehr bewilligt als zur Sicherung des Lebensunterhaltes erforderlich war. Und das obwohl du monatlich alle Einkommensdaten gemeldet hast. Nachweisbar hoffentlich!
Ob dies ein schuldhaftes Fehlverhalten des JC darstellt ? müssen andere User beurteilen, die das Sozialrecht besser kennen als ich.
Lese doch mal aus den Fachlichen Weisungen der BA die für das JC bindend sind.
Fachliche Weisungen § 41a SGB II – dort Punkt 3.2
BA Zentrale FGL21 Seite 7
Stand: 01.01.2023
3.2 Prognostizierte Verhältnisse
Das Existenzminimum ist sicherzustellen (§ 41a.18)
(1) Die vorläufige Leistung ist so zu bemessen, dass der monatliche Bedarf der Leistungsberechtigten zur Sicherung des Lebensunterhalts gedeckt ist.
Zur Sicherstellung des Lebensunterhalts
ist das Einkommen im BWZ deshalb an Hand der bekannten und erwarteten Verhältnisse zu prognostizieren. Bei der Menge der Überzahlungen war die Prognose offensichtlich falsch
Das vorläufige Einkommen darf nicht um Sicherheitszuschläge erhöht werden.
Was die Aufrechnung betrifft wird es bei schuldlosen Verhalten des TE wohl mit 10 % vom RS abgehen, bei Schuldhaftigkeit dagegen werden es wohl 30 % sein.
Der TE hatte seit Juli monatlich inkl. höherem Freibetrag 7-800 Euro mehr als sonst.
Wenn man das ignoriert, weil man seit 24 Jahren gewohnt ist, mit andererleuts Geld umzugehen, als sei es das eigene, wird daraus kein Freibrief.
Das Geld wird aufgerechnet und das ist auch richtig so.
Übrigens könnte man bei einer privaten Insolvenz den Kindern absehbar in einigen Jahren wieder ein besseres Leben bieten, wenn man schuldenfrei arbeiten geht.
Dass sowas nicht in Betracht gezogen wird, löst in mir echte Übelkeit aus.
Zitat von: madinksa am 17. März 2023, 10:24:32Übrigens könnte man bei einer privaten Insolvenz den Kindern absehbar in einigen Jahren wieder ein besseres Leben bieten, wenn man schuldenfrei arbeiten geht.
Meinst du? ..*gg* Da fehlt wieder jemanden die Logik. Da ich keine Schulden zahle, bis wahrscheinlich auf die Rückführung an das JC, hat es kein Einfluss auf das Leben der Kinder. Schulden sind also aussen vor zu betrachten.
Glaube mir, mein System bietet den Kindern ein gutes Leben, denen fällt es nämlich an gar nichts. Ich kann ja hier nicht alles offerieren, bin ja nicht bekloppt. Dann würdest du erst richtig einen Herzkasper und Schnappatmung bekommen.
Natürlich hat man so seine Probleme, die baut man aber nach und nach ab. Mit Arbeit habe ich nämlich auch nicht mehr Geld wie jetzt. Selbst wenn es 100,00,- oder 200,00,- Euro mehr wären, was ist das heute schon? Ein Grossteil geht ja schon für die Miete drauf, bin ich denn irre? (Ja, hast jetzt für dich eine zitierfähige billige Vorlage...*gg*)
Und zur Zeit ist es tatsächlich so, es spielt jedenfalls mit rein, das die Kinder Zuhause auch versorgt werden müssen. Du glaubst wohl auch, Zuhause macht sich alles von alleine? Oder ich liege da nur auf der faulen Haut?
Immer diese Klugscheisser, die ihre Moral mit reinquaken müssen.
Fast schon im Monatstakt verpulvert der Staat Milliarden in die ganze Welt, erzeugt alle Krisen der letzten Jahre selbst, mach dir lieber darum sorgen, aber das ist Politik, für manche zu schwer. Selbst dieser Stellvertreterkrieg dient dazu, die Bankenkrise und Finanzkrise zu verdecken, wir haben nämlich wieder eine. Putin führt immer dann Krieg wenn sein Sessel am wackeln ist, hat aber auch tatsächlich Gründe sich von der Nato bedroht zu fühlen, und die USA wollten uns schon immer von den Russen abschneiden, mit der Sprengung der Piplines ging man auf Nummer sicher. Wir liefern Waffen, damit das künstlich in die Länge gezogen wird und später mit dem Wideraufbau der Ukraine kommt die nächste Hammer-Rechnung. Die Weigerung von Russland Rohstoffe zu nehmen, blechen die Bürger schon jetzt im Supermarkt. Und all das zahlst auch du, aber auch ich, bei jedem Einkauf. Das Hartz IV selbst, fliesst ohnehin wieder in den Kreislauf zurück. Mehrwertsteuern, Gewerbesteuern, Umsatzsteuern usw., was ins Ausland verpulvert wird, fliesst jedoch nicht zurück.
Ja, der Staat versorgt die Hartz IV oder Bürgergeld Bezieher, wir haben aber auch nicht mehr die Möglichkeit uns wirklich selbst zu versorgen im Sinne etwas anzubauen und unser Wild selbst zu jagen, nennt man auch Zivilisation. Tatsächlich ist auch nicht mehr für jeden Arbeit nach seinen Möglichkeiten und Können verfügbar, die Hütte wird ja auch immer voller, dann ist es nicht tragisch wenn sich einige von Arbeit komplett zurück ziehen und denn, auch das zählt, lieber für ihre Familie da sind. Deine Moralpredigt ist also völliger Schwachsinn, anbetracht dessen was ich alles aufgeführt habe. MIt Emotionen dieser Art kommt man mit dem Denken nur bis zwölf Uhr MIttags, aber nicht darüber hinaus.
Zitat von: madinksa am 17. März 2023, 10:24:32Übrigens könnte man bei einer privaten Insolvenz...
Nö...könnte man nicht....deine Insolvenz kanste behalten. Schulden und Pfändungsversuche haben auch sein gutes, sie können Vermittlungshemmnisse darstellen, wenn man sie bei Vorstellungsgesprächen oder Bewerbugen vorab erwähnt, denn man soll ja ehrlich bei einem potentiellen Arbeitgeber sein, wenn man fragt wie es bei Lohnpfändungen ausschaut, ob diese ein Problem wären...*gg*. Sowas mögen die gar nicht gerne, wegen Verwaltungsaufwand. Und das ist nur für den echten Härtefall, sonst kommt es bei meinen Bewerbungen erst gar nicht dazu, wenn man weiss wie man sie schreiben muss. In den letzten Jahren wurde ich allerdings völlig in Ruhe gelassen, bis auf den üblichen JC Smalltalk.
Arbeit, Insolvenz es kommt nicht ja trotzdem nicht mehr dabei heraus, ausser Lebenszeit für das tägliche Hamsterrad abzugeben. Chirugen, Anwälte, Manager usw. dabei ausgenommen, das ist natürlich nur die Perspektive des Einkommens eines normalen Hilfsarbeiters. Sorry, aber noch hab ich alle Latten am Zaun. Mach du dein Ding, predige anderen dein Evangelium oder was auch immer, aber verschone mich damit, über mein Leben werde immer noch ich selbst die Kontrolle behalten, auch wenn das für dich nicht so aussehen mag, was mir herzlichst egal ist. Es gibt viele die das brauchen, das morgens um 6.00 Uhr der Wecker klingelt, man sich in der Tretmühle dann gebraucht fühlt, vielleicht sogar dabei wichtig fühlt, what ever, Geld verdienen ja, aber auch das psychologische spielt bei so manchen eine Rolle. Das ist auch völlig okay, jedem das Seine. Für mich ist Arbeit Diebstahl von Lebenszeit, denn sie wird nicht wirklich angemessen bezahlt, während Manager sogar bei Kündigungen noch richtig absahnen. Für jeden Posten den ein Politiker im laufe des Lebens hatte, gibt es später eine separate Rente.
Auch sowas stösst übel auf:
https://www.fr.de/politik/thueringen-wahl-thomas-kemmerich-gehalt-pension-ministerpraesident-ruecktritt-fdp-zr-13526234.html
Also, erzähle mir lieber in so einer irren Welt lebend, keinen scheiss über Leute wie mich, die für sich entscheiden nicht mehr zu arbeiten, Sklavenarbeit wurde übrigens schon lange abgeschafft.
Sorry, aber wenn so einer mit solchen langweiligen abgedroschen Phrasen kommt, dann gibt es eben auch eine passende Antwort, das brauchen solche Typen auch.
Du meine Güte. Was bin ich froh, Leute wie Dich nicht persönlich zu kennen.
ZitatDa ich keine Schulden zahle, bis wahrscheinlich auf die Rückführung an das JC, hat es kein Einfluss auf das Leben der Kinder. Schulden sind also aussen vor zu betrachten.
Ist ja im Grunde deine Sache. Dass Schulden auch vererbt werden können, ist dir aber klar?
ZitatFast schon im Monatstakt verpulvert der Staat Milliarden in die ganze Welt, erzeugt alle Krisen der letzten Jahre selbst, mach dir lieber darum sorgen, aber das ist Politik, für manche zu schwer. Selbst dieser Stellvertreterkrieg dient dazu, die Bankenkrise und Finanzkrise zu verdecken, wir haben nämlich wieder eine. Putin führt immer dann Krieg wenn sein Sessel am wackeln ist, hat aber auch tatsächlich Gründe sich von der Nato bedroht zu fühlen, und die USA wollten uns schon immer von den Russen abschneiden, mit der Sprengung der Piplines ging man auf Nummer sicher. Wir liefern Waffen, damit das künstlich in die Länge gezogen wird und später mit dem Wideraufbau der Ukraine kommt die nächste Hammer-Rechnung. Die Weigerung von Russland Rohstoffe zu nehmen, blechen die Bürger schon jetzt im Supermarkt. Und all das zahlst auch du, aber auch ich, bei jedem Einkauf. Das Hartz IV selbst, fliesst ohnehin wieder in den Kreislauf zurück. Mehrwertsteuern, Gewerbesteuern, Umsatzsteuern usw., was ins Ausland verpulvert wird, fliesst jedoch nicht zurück.
:schock: Und das ist deine persönliche Rechtfertigung, für deine Schulden nicht aufzukommen?
Privatinsolvenz heißt außerdem gar nicht zwingend arbeiten, es bedeutet nur, alle Möglichkeiten zu nutzen, die man hat, um seine Schulden (die später vielleicht die der Kinder sein werden) loszuwerden. So müsste sich für dich nicht einmal etwas ändern an deinem Lebensstil. Außer dass die Schulden so nach 7 Jahren weg sein könnten im Vergleich zu 30 Jahren Verjährung und evtl. dann weiter vererbt.
Es würde sich dadurch viel an seinem "Lebensstil" verändern.
Er könnte dann nicht mehr soviel bestellen mit der Absicht nicht zu bezahlen.
Er wäre ja gezwungen seine Rechnungen auch tatsächlich zu begleichen.
Ja das stimmt, das habe ich vergessen. Privatinsolvenz bedeutet, dass man innerhalb dieser Zeit keine weiteren Schulden machen darf. Insofern würde sich natürlich etwas ändern.
TE ist doch nur ein vollkommener
L E B E N S K Ü N S T L E R
:lachen: :yiepieh:
Zitat von: Ellen_Alien am 17. März 2023, 15:35:05:schock: Und das ist deine persönliche Rechtfertigung, für deine Schulden nicht aufzukommen?
Ich rechtfertige gar nichts, das bezog sich als Antwort auf einen der Moralapostel, die nach Kleinkram bei ihrem Nachbarn buddeln, ist ja so eine Type, aber das grosse Ganze nicht überblicken. Würde ich anfangen meine Schulden zu begleichen, hätte ich nichts mehr im Kühlschrank, da müsste ich ja verrückt sein.
Die Gläubiger werden mit der Zeit immer ruhiger, gehen mit ihrem Titel ins Bett, schreiben ihre automatisierten Briefchen an meinen Papierkorb und gut is. Insolvenz ist eine Tortur, wo sie am Ende auch wieder ankommen und Geld für wollen, wenn die Sache beendet ist. Hat man nicht, kommt dafür wiederum der GV damit an. Biste schon wieder drin, Hab es bei Bekannten erlebt. Ich bin so jemand der seine Ruhe haben will, und ich wäge immer ab was mehr Stress macht und auch was sinnvoll ist und was nicht.
Zitat von: Ellen_Alien am 17. März 2023, 15:35:05Ist ja im Grunde deine Sache. Dass Schulden auch vererbt werden können, ist dir aber klar?
Der Text musste ja jetzt noch kommen...gähn. Mir ist mehr klar, als du dir vorstellen kannst.
Erbausschlagung (werden meine Frau und ich den Kindern ab der Volljährigkeit raten) und Testament sagen dir vielleicht wohl etwas?
Zitat von: Sensoriker am 17. März 2023, 15:44:10Er wäre ja gezwungen seine Rechnungen auch tatsächlich zu begleichen.
Ich drücke mal den Button....Klugscheisser Alarm...gehe mal richtig lesen, es sind alte Schulden. Heute mache ich keine mehr.
Zitat von: Patrick87 am 17. März 2023, 14:12:37Du meine Güte. Was bin ich froh, Leute wie Dich nicht persönlich zu kennen.
Solche wie euch gibt es im Dutzend billiger. Da ich nicht mit der Schlaf-Schafherde mitlaufe, werden wir uns zum Glück auch nie kennenlernen und darüber bin ich froh.
Zitat von: Ratlos am 17. März 2023, 16:15:38TE ist doch nur ein vollkommener
L E B E N S K Ü N S T L E R
Richtig, gut erkannt, dann ist ja noch Hoffnung bei dir. (https://abload.de/img/lachennqf53.gif)(https://abload.de/img/prost7bczs.gif)
Art. 1 Protokoll Nr. 4 der Menschenrechtskonvention bestimmt:
Niemandem darf die Freiheit entzogen werden, weil er seine vertraglichen Verpflichtungen - sprich Schulden - nicht erfüllen kann. :clever: No hour strikes for the lucky one
Zitat von: Ratlos am 17. März 2023, 17:27:22Art. 1 Protokoll Nr. 4 der Menschenrechtskonvention bestimmt:
Niemandem darf die Freiheit entzogen werden, weil er seine vertraglichen Verpflichtungen - sprich Schulden - nicht erfüllen kann.
Yep, das ist in Deutschland seit 1963 schon nicht mehr möglich.
Lediglich wenn man die Abgabe der Vermögensauskunft grundlos verweigert, gibt es die sogenannte Beugehaft als Druckmittel. Aber sobald man die Vermögensauskunft bereit ist abzugeben, wird man sofort freigelassen.
Gab ja Fälle wo einige das voll durchgezogen haben, wegen der Weigerung zur Zahlung des Rundfunkbeitrages, weil man ja schliesslich keinen Vertrag mit den Staatsmedien abgeschlossen hat. Wofür ich zwar vollstes Verständnis habe, im Kern sind dies auch "Helden", aber man nichs mit erreicht, denn der Staat wird seinen Propagandafunk niemals aufgeben, auch wenn das das ganze Grundlagensystem veraltet ist, weil man sich heute überall frei informieren kann, auch wie ich finde ARD/ZDF & Co. sich per PayTV den medialen Markt stellen können und Verträge zu Lasten Dritter normalerweise sonst überhaupt nicht möglich sind. Im Grunde ist das alles kriminell, heute um so mehr, weil man einen Wohnungsinhaber für die Rundfunkgebühren zugrunde legt, was jedoch nichts über die Nutzung (schauen) solcher Sender aussagt, früher genügte zu sagen, man hat kein Empfangsgerät, konnte man sich abmelden.
Dieses ganze grundrechtlich fragwürdige Gebaren, was auch dem Vertragsrecht spottet, so jedenfalls meine Ansicht, hat man nun staatlicherseits seit 2013 perfektioniert. Denn zuvor hatten GEZ-Mitarbeiter keinerlei Befugnisse eine Wohnung zur Prüfung betreten zu dürfen, wenn man dies nicht wollte. Das bekamen immer mehr Menschen spitz, schon auch durch das Internet. Darum hat man das wohl nun so gemacht.
Man wird zwar inhaftiert aufgrund der Weigerung der Abgabe der Vermögensauskunft, aber für diese Zwangsgebühren ist der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice als Urheber zu sehen, bzw. der dahinter stehende der Staat, der sowas erst ermöglicht. Was spräche eigentlich gegen einen fairen Wettbewerb, Werbeeinahmen und sparsamen haushalten beim Rundfunk? Und mehr noch, das nur der zahlt, der es in Anspruch nehmen möchte? Nichts! Wir haben nicht mehr die 40er Jahre, wo man nur das alte Radio für schnelle Infos aus dem Funk hatte. Ich gehe nur zu meinem E-Mail Provider und man wird schon mit News bombardiert. Streaming für Filme und Serien wird genutzt. Alleine das nun schon jahrzehntelange verfügbare Privatfernehen. Alles massig verfügbar heute. Als dies früher aufkam, ging es ja noch darum, das keiner von den Nachrichten und Unterhaltung ausgeschlossen wird, wer überhaupt solche Geräte besaß, das auch finanzierbar sein musste. Doch heute haben wir ganz andere Grundlagen. Das ganze Konzept ist hinfällig. Da ist sicher das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Aber die "GEZ" ist schon ein Thema für sich. :cool:
Ewig kann man dazu aber auch nicht festgehalten werden, um das wieder aufzugreifen, das längste wovon ich weiss, waren 6 Monate Beugehaft, sonst geht es über die Verhältnismäßigkeit.
Allen hier ein schönes Wochenende. :smile:
Zitat von: Tony Montana am 18. März 2023, 01:02:046 Monate Beugehaft,
Du wärst der ideale Berater für Beuge- und Erzwingungshaft, vor allem aber ein wohl ausgezeichneter
Schulden-Kompensator. :ok: :grins:
Zitat von: Ratlos am 18. März 2023, 18:23:38Du wärst der ideale Berater für Beuge- und Erzwingungshaft,
Und wie kommst du darauf, das ich das wäre? Oder weil Samstag Abend ist, schon zu tief ins Glas geschaut?
ZitatErbausschlagung (werden meine Frau und ich den Kindern ab der Volljährigkeit raten) und Testament sagen dir vielleicht wohl etwas?
Ja klar. Erbausschlagung ist das einzige, das bleibt.
Was willst du denn ins Testament reinschreiben? :weisnich:
ZitatDer Text musste ja jetzt noch kommen...gähn. Mir ist mehr klar, als du dir vorstellen kannst.
Sorry, dass dich das Thema so langweilt. Solche Fragen tun sich eben in diesem Zusammenhang auf und die damit zusammenhängenden Probleme wird man ja noch ansprechen dürfen, wenn eine solche Frage öffentlich in einem Forum zur Diskussion gestellt wird.
Wie schnell Schulden entstehen, wird wohl jeder hier in diesem Forum nachvollziehen können. Und auch dass Forderungen plötzlich unbezahlbar werden, trotz zunächst noch vorhandener Zahlungsabsicht.
Zitates sind alte Schulden. Heute mache ich keine mehr.
Wenn das wirklich so ist, und die oder der Titel seit 24 Jahren besteht, dann stehen zumindest die Chancen dahingehend gut, dass eine Verjährung vor einem möglichen Erbfall eintreten könnte.
Dass ein Insolvenzverfahren Kosten verursacht, ist klar. Niemand möchte kostenlos arbeiten. Aber immerhin steht am Ende Schuldenfreiheit in Aussicht. Das ist ja grundsätzlich vorteilhaft, und immerhin sind die Forderungen ja berechtigt, also insofern auch akzeptabel, dass das alles Geld kostet, wenn einem die Gläubiger quasi unfreiwillig einen Kredit gewährt haben. Kredite kosten eben Geld.
Ich persönlich führe auch ein P-Konto und habe Schulden zurückzahlen lange ausgesessen. Ich finde ebenfalls, dass man mit Alg2/Bürgergeld nicht wirklich Schulden tilgen kann. Wobei das sicher auch auf die Höhe der Forderung ankommt. Mittlerweile gehts mir finanziell besser und perspektivisch wird sich das alles noch weiterhin verbessern, so dass ich mich zum Raten zahlen entschieden habe. Eine monatliche Rate tut insgesamt weniger weh, als wenn zum Beispiel die Jahressonderzahlung nicht vom Pfändungsschutz erfasst wird. Oder wenn jedesmal das Loslaufen beginnt, sobald man mal eine Rückzahlung erhalten hat und der Freibetrag überschritten wurde, und dann die Bank eine Bescheinigung haben möchte.
Sein Geld ständig vor Gläubigern zu schützen, verursacht ja auch Stress.
Dann hat man immer noch das Schufa Problem.. selbst nach Tilgung werden Einträge idR erst 3 Jahre später gelöscht.
Das hat jetzt alles nichts mit dir zu tun und ist meine persönliche Herangehensweise. Das sind nur eben die Gedanken, die sich zum Thema auftun. Dass man nichts auf Rechnung kaufen kann, keine Verträge mit Zahlungsverpflichtungen abschließen kann, keine Kredite mehr bekommt, damit kann man noch leben. Dass aber zum Beispiel, wenn es dumm kommt, und man aus irgendwelchen Gründen aus seiner Mietwohnung raus muss, dann hat man schon ein Problem. Selbst wenn man immer seine Miete gezahlt hat, kann die Schufa Auskunft ein Grund sein, dass einem keiner in Folge eine Wohnung vermieten möchte. Was dann? Das sind alles Probleme, denen man sich stellen muss, trotz Zahlungsunwilligkeit und das Recht auf seiner Seite zu haben.
Ich meine ja nur. Du hast hier sorglos auf alles eine Antwort, aber ganz so einfach ist es am Ende doch nicht.
Zitat von: Ellen_Alien am 19. März 2023, 09:23:07dass eine Verjährung vor einem möglichen Erbfall eintreten könnte.
Jeder kleinste Vollstreckungsversuch unterbricht die 30-jährige Verjährung und sie beginnt danach von neuem zu laufen.
TE gibt aber regelmäßig die eV ab und hat damit immer wieder für 2 Jahr Schuldnerschutz
Autsch. 😬Ich dachte, die 30 Jahre zählen ab Titulierung.
Ja richtig, zählen ab Titulierung. Nur Vollstreckungsversuche hemmen die Frist.
Nach § 212 BGB beginnt die Verjährung bereits dann neu, wenn eine Vollstreckungshandlung vorgenommen oder bloß beantragt wird.
Auch genügt eine Zahlung von nur 10 Cent oder die Worte "ich bemühe mich um die Rate (Zahlung). Das wird sofort als Anerkenntnis gewertet.
Die 30 Jahre sind lange keine Endfrist. Das ist nur ein allgemeiner öffentlicher Irrtum.
Aber es gibt vielleicht sogar Erfreuliches für TE:
Das Zauberwort nennt sich "Verwirkung". Dann besteht zwar die Schuld weiter aber die Beitreibung ist nicht mehr durchzusetzen. Das hängt mit der Rechtssicherheit zusammen.
Die Rechte des Altgläubigers gelten als verwirkt, wenn er 10 Jahre lang nichts unternommen hat.
Zitat von: Ellen_Alien am 19. März 2023, 09:23:07Was willst du denn ins Testament reinschreiben? :weisnich:
Das nach meinem Ableben meine Kinder und Frau enterbt sind zum Beispiel. Da ich damit keine Erben dann habe, es in den Staat übergeht. Das müsste man dann aber mit einem Notar mal abklären, was da sichere Sache ist. Sofern es mir noch möglich ist, gehen Wertsachen vorher an meinen Familie, bzw., wird das abgeklärt, sich alles rechtzeitig zu nehmen. Das Begräbnis muss letztendes der Staat übernehmen, da wir eine Bestattungspflicht haben. Jobcenter zahlt sowas für die Angehörigen nicht. Sind dann wohl diese anoymen Beisetzungen. Was nach meinen Ableben mit meinem Körper passiert, ist soweiso nicht mehr von belang. Ich sage immer dazu, einen lieben Menschen in Erinnerung zu behalten, ist wertvoller und ein viel schönerer Gedanke, als sich um ein Grab kümmern zu müssen. Dafür hat man Fotos und Videos und Erinnerungen, alles andere ist nicht mehr wichtig.
Zitat von: Ellen_Alien am 19. März 2023, 09:23:07Solche Fragen tun sich eben in diesem Zusammenhang auf und die damit zusammenhängenden Probleme wird man ja noch ansprechen dürfen, wenn eine solche Frage öffentlich in einem Forum zur Diskussion gestellt wird.
Ja, selbstverständlich. (https://abload.de/img/kopfnickene3i3h.gif) Der Ton macht halt die Musik:
Zitat von: Ellen_Alien am 17. März 2023, 15:35:05:schock: Und das ist deine persönliche Rechtfertigung, für deine Schulden nicht aufzukommen?
Ich werde ja die ganze Zeit schon angefeindet, nur weil ich offen zu dem Thema Schluden sage, was ich denke.
Zitat von: Ellen_Alien am 19. März 2023, 09:23:07Ich persönlich führe auch ein P-Konto und habe Schulden zurückzahlen lange ausgesessen. Ich finde ebenfalls, dass man mit Alg2/Bürgergeld nicht wirklich Schulden tilgen kann. Wobei das sicher auch auf die Höhe der Forderung ankommt.
Richtig und nochmal richtig. Die Schulden die ich habe, kann ich gar nicht mal einschätzen, ist mir auch nicht mehr wichtig. Können 50.000,- Euro sein, womöglich auch viel mehr. Und letzlich ist es nebensächlich ob man arbeitet oder Hartz IV hat, das kann man nicht mehr aufholen, da kratzte gerade mal an den Zinsen. Bis zu meinem Tod nur noch dafür buckeln gehen, und es letzlich nicht mal schaffen, da müsste ich ja beschränkt sein. Sicher, man wird so nicht mehr im Geld schwimmen, habe ich vorher aber auch nie, aber man hat sein Auskommen, mit dem Einkommen wie es so schön heisst und da kann letztendes keiner ran, sofern man sich zu schützen weiss.
Und würde ich im Lotto ein Volltreffer gewinnen, was natürlich nicht passieren wird, würde ich mit den Inkasso Leuten & Co. mal Tacheles reden, in der Gestalt, das ich die Angebote mache. Beispiel einer will 8000,- Euro, dann sage ich kannst sofort 2000,- Euro haben, dann ist die Sache aber erledigt, habe zufällig so diesen Betrag zur Verfügung. Wenn er nicht will, sagen es bekommt es ein anderer Gläubiger. Würden die sofort machen, das ist so. Bevor die gar nix bekommen. Nur mal so, wie man in so einem Fall verfahren sollte.
Zitat von: Ellen_Alien am 19. März 2023, 09:23:07Wie schnell Schulden entstehen, wird wohl jeder hier in diesem Forum nachvollziehen können. Und auch dass Forderungen plötzlich unbezahlbar werden, trotz zunächst noch vorhandener Zahlungsabsicht.
Genau so ist es, deshalb ist gerade auf solch einer Plattform wie hier, die Überheblichkeit von enigen in dieser Frage um so unverständlicher. Da ist nur eine Frage wie lange man schon damit lebt, dann wird man abgeklärter. Und vor allem, sollte man das nur noch mit Humor nehmen, statt den Strick. Dafür ist das Leben zu kostbar, sich deshalb geistig kaputt zu machen. Und bei Aasgeiern wie Inkasso, hält sich mein Mitleid auch in Grenzen.
Zitat von: Ellen_Alien am 19. März 2023, 09:23:07Dann hat man immer noch das Schufa Problem.. selbst nach Tilgung werden Einträge idR erst 3 Jahre später gelöscht.
Die Sache ist gerade beim am Europäischen Gerichtshof:
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/schufa-scoring-verstoss-eu-recht-101.html
Das könnte interessant werden.
Zitat von: Ellen_Alien am 19. März 2023, 09:23:07Oder wenn jedesmal das Loslaufen beginnt, sobald man mal eine Rückzahlung erhalten hat und der Freibetrag überschritten wurde, und dann die Bank eine Bescheinigung haben möchte.
Hab ich nie gehabt, wie ich erwähnte geht die Miete vom JC direkt an den Vermieter, dieser hohe Betrag ist schon mal raus. Eben um auch mal bei Sonderzahlungen Luft zu haben. Bei 4 Personen ist der Grundfreibetrag auch entsprechend hoch, den ich natürlich habe anheben lassen.
Zitat von: Ellen_Alien am 19. März 2023, 09:23:07Dass aber zum Beispiel, wenn es dumm kommt, und man aus irgendwelchen Gründen aus seiner Mietwohnung raus muss, dann hat man schon ein Problem. Selbst wenn man immer seine Miete gezahlt hat, kann die Schufa Auskunft ein Grund sein, dass einem keiner in Folge eine Wohnung vermieten möchte.
Tatsächlich fragen nicht alle Vermieter die Shufa ab. Mietgesellschaften mögen es teilweise sogar, wenn man sagt man bekommt Harzt IV, die Behörde überweist püntklich die Miete und denen ohnehin gleich mitteilt, Jobcenter überweist direkt an sie. Auch bei Berufstätigen besteht genauso die Gefahr das der Mietzins ausbleibt oder verspätet kommt. Die Shufa ist kein Parameter für irgendetwas in dieser Frage. Hinsichtlich Wohnungen steuern wie auf ganz andere Probleme zu, der Wohnungsmarkt wird immer enger, je mehr Migranten kommen. Woher all diese Plätze nehmen? Die bekommen Kinder, und diese die sie schon haben werden auch Erwachsen, das gleicht einer Zündschnur.
Zitat von: Ellen_Alien am 19. März 2023, 09:23:07Du hast hier sorglos auf alles eine Antwort, aber ganz so einfach ist es am Ende doch nicht.
Ganz ohne Stress ist das Leben ja grundsätzlich nicht. Man muss nur eben im Rahmen seiner Möglichkeiten alles abwägen und das Beste daraus machen. Glaube mir, alle 2 Jahren mal beim Gerichtsvollzieher sitzen, können auch mal erst 3 oder 4 Jahre sein, oder jeden Tag 6 oder 8 Stunden für nichts buckeln zu gehen, was ist da wohl besser? Muss ich wohl nicht was zu sagen?
Jedenfalls danke für deine offene Worte @Ellen_Alien, du hast bewiesen es geht auch ohne Hasskommentare, einfach sachlich, daran können sich andere hier ein Beispiel nehmen, die immer wieder dieselben geistlosen und billigen Kalauer weiterreichen, womöglich sogar aus Neid, weil sie in ihre ähnlichen Lage was anderes gemacht haben und ich es eben so vorziehe, dies auch noch erfolgreich.
Mal klar stelle, dass mein Beitrag Nr. 55 völlig sachlich die Rechtslage wiedergibt.
Zitat von: Tony Montana am 19. März 2023, 12:52:47Das nach meinem Ableben meine Kinder und Frau enterbt sind zum Beispiel.
Ob Frau und Kinder voll enterbt werden können ist fraglich und müsste man mal übers Familien- und Erbrecht prüfen. Ihnen steht ja immer ein Pflichtteil zu.
Zitat von: Ellen_Alien am 19. März 2023, 09:23:07Du hast hier sorglos auf alles eine Antwort,
Darum ist jedes weitere Wort überflüssie Zeitverschwendung, denn TE denkt er weis alles - denkt er aber nur :mocking:
Zitat von: Ratlos am 19. März 2023, 13:02:04Ob Frau und Kinder voll enterbt werden können ist fraglich und müsste man mal übers Familien- und Erbrecht prüfen. Ihnen steht ja immer ein Pflichtteil zu.
Ich weiss nur bei einer Enterbung, müssten sie den Pflichtteil bei den nächsten Erben einfordern, wenn sie diesen haben wollen. Und wer will schon Schulden erben von anderen? Wichtig ist, alle zu enterbenen Personen exakt aufzuführen, besonders im Sinne wer da alles nachrückt. Interessant wird es dabei nun, wenn es keine weiteren Erben gibt. Ich meine, das geht in den Staat über.
Ist auch Banane, letzlich ist die Erbausschlagung in jedem Fall effektiv, dazu muss man seine Erben nur rechtzeitig gut genug aufklären. Mein alter Herr hat mir das seinrzeit auch ewig geraten, zwar nicht fachlich mit einer Erbausschlagung im Wortsinn, das fand ich dann selbst heraus, sondern in jedem Fall das Erbe nicht anzunehmen. Das hab ich beim Nachlassgericht damals auch gemacht. Denn da ist ja mehr zu beachten, den ganzen Nachlass regeln, Wohnungsauflösung, Beerdigungskosten und all den ganzen Quark.
Ich finde sowieso, da sollte sich gänzlich der Staat drum kümmern, wenn seine Bürger ableben. Früher durte man selbst die Toten im Garten oder sonstwo beerdigen, ist ja alles hier nicht mehr erlaubt. Und die meisten Menschen könne sich heute einen Beerdigung gar nicht leisten. Die Entsorgung müsste also mal anders gereglt werden.
Zitat von: Ratlos am 19. März 2023, 13:02:04Darum ist jedes weitere Wort überflüssie Zeitverschwendung, denn TE denkt er weis alles - denkt er aber nur :mocking:
Wird dir das nicht langsam selbst langweilig? (https://abload.de/img/grubelntud44.gif)
Ich muss wohl hiei bei dir irgendwann den Nerv am Ego getroffen haben, der dich nicht zur Ruhe kommen lässt.
Weil ich "alles weiss", habe ich auch meine Frage hier im Forum gepostet (Ironie Off).
Zitat von: Tony Montana am 19. März 2023, 15:36:05Ich muss wohl hiei bei dir irgendwann den Nerv am Ego getroffen haben, der dich nicht zur Ruhe kommen lässt.
Vermutlich hat er sich im Fremdschämen verfangen - passiert schon mal. Deine Lebenseinstellung ist tatsächlich ein Schlag ins Gesicht derer, die sich bemühen, ihre Verbindlichkeiten trotz ggf. Sozialleistungsbezug in den Griff zu bekommen, auch um ihre Kinder nicht in ein generationsübergreifendes Leben als Dauerschuldner hineinzuziehen. Die meisten Leute fühlen sich in dem selbstverursachten Dreck nämlich nicht wohl und haben noch Wünsche und Ziele im Leben, auch für ihre Kinder.
Jetzt lache ich dich aus @ Tony.
Ab Antwort Nr. 23 auf Seite 2 waren deine beiden Fragen beantwortet, jetzt sind wir bei Antwort 60!
Aber du hältst uns hier noch immer seitenlange Vorträge über die GEZ, über Erbablehnung usw.
ALLES AM THEMA VORBEI! Du scheinst einen Schreibfetisch und ein maßloses Mitteilungsbedürfnis zu haben.
Schreib doch mal ein Märchenbuch und nicht Dinge die hier allgemein bekannt sind.
Leider !! darf man seine Meinung wegen der Nutzungsbedingungen nicht so schreiben wie es sein müsste. Ende :flag:
Einfach auf Ignore setzen den Typ. Jegliche Diskussionen ist er einfach nicht wert.
Er hat doch die besten Absichten.
Zitat von: Tony Montana am 09. März 2023, 14:08:37Ich erkläre das alles, damit ihr meinen eigenen Wissenstand zu diesen Dingen auch wisst.
Das Forum dankt es dir.
Zitat von: Tony Montana am 11. März 2023, 15:06:12Ich steige dann mal an dieser Stelle jetzt hier auch aus,
Zitat von: Tony Montana am 15. März 2023, 01:42:22Ich komme immer mehr zu dem Schluss, den Blödsinn hier, hätte ich mir ersparen sollen.
Das schafft er einfach nicht. Die Macht seines geistreichen Wortes lässt es nicht zu uns aufzuklären über Dinge die wir wissen.
Zitat von: Tony Montana am 12. März 2023, 22:45:28Der Eingehungsbetrug nach § 263 StGB ist mir natürlich bekannt
Sein Wissen ist umfangreich auch im negativen Sinn, bloß nicht immer richtig.
Zitat von: Tony Montana am 15. März 2023, 01:42:22ich werde mich mit Inkasso auseinander zu setzen haben, ist das noch kein Beleg für eine Zahlungsverweigerung,
Das ist sogar der deutliche Hinweis dass vor einer Vollstreckung nicht gezahlt wird.
Und die wird wie immer fruchtlos verlaufen.
Er vergisst bloß den Gläubigerschutz und die Interessenabwägung was natürlich in dem Fall kaum zählt.
Wenn nichts mehr geht gibt er wieder mal die eV ab und hat 2 Jahre seine Ruhe. Tja gewusst wie
Zitat von: Sheherazade am 19. März 2023, 15:56:09Die meisten Leute fühlen sich in dem selbstverursachten Dreck nämlich nicht wohl und haben noch Wünsche und Ziele im Leben, auch für ihre Kinder.
Was ist denn bei dir schief gelaufen? Meine Einkommens und Schuldensituation hat weder etwas mit der Zukunft meiner Kinder etwas zu tun, noch müssen sie auf irgendwas verzichten. Würde ich arbeiten und hätte keine Schulden, wäre da nichts anders wie jetzt auch.
Das zeigt, du hast nichts von all dem hier gelesen was ich schrieb und schon gar nicht etwas davon verstanden. (https://abload.de/img/hauabn7dum.gif)
Zitat von: Sheherazade am 19. März 2023, 15:56:09Die meisten Leute fühlen sich in dem selbstverursachten Dreck nämlich nicht wohl und haben noch Wünsche und Ziele im Leben
Das ist jammern auf hohem Niveau. (https://abload.de/img/kopfnickene3i3h.gif)
Schaue bezüglich Armut mal nach Afrika und Indien, oder Teile des zerlegten Syriens, da geht es uns allen noch vergleichsweise recht gut dabei. Darum wollen die ja alle hier her. Man hat immer was zu Essen, gute Bekleidung, Strom, Wärme und Wasser. Und wenn man was braucht bestellt man bei Amazon (ja, was auch gleich bezahlt wird, stellt euch mal vor). Weihnachten und Geburtstage laufen für die Kinder immer recht üppig ab, denen fehlt nichts.
Ich muss nur nicht zweimal im Jahr im Urlaub fahren und ein SUV unter dem Arsch haben. Zwei oder drei Wochen auf Mallorca den Idioten machen, die Kohle versaufen, was davon bleibt sind Erinnerungen, das muss nicht sein.
Das ist alles eine Frage der Ansprüche. Wünsche und Ziele sind eine gute Sache, was meine Frau und ich diesbezüglich haben, arbeiten wir nach und nach ab, man soll auch immer bescheidenen Ziele und Wünsche haben, ob ein Bill Gates, Elon Musk oder ein Jeff Bezos glücklich sind, weil sie absolut alles haben, ich meine nur materielle Dinge, sei dahin gestellt. Die haben in dem Punkt kaum noch Wünsche. Die kompensieren das mit anderen Dingen, beglücken die Welt mit ihrer angeblichen Philanthropie. Wenn sie sterben, nehmen sie auch nichts mehr davon mit.
Ich mag aus eurer Perspektive aus meinem Leben nichts gemacht haben, was auch immer das bei euch heissen soll, trotzdem kann man es frustfrei schieben. Wichtig ist der familiäre Zusammenhalt daheim, sonst zählt erstmal gar nichts, ausser was ich hier oben gerade eben beschrieben habe. So sehe ich die Dinge. Aber da bin ich womöglich zu sehr Realist.
Zitat von: Ratlos am 19. März 2023, 17:45:30Wenn nichts mehr geht gibt er wieder mal die eV ab und hat 2 Jahre seine Ruhe. Tja gewusst wie
Ganz genau! (https://abload.de/img/top6dfu7.gif) So ist eben das System.
Zitat von: Ratlos am 19. März 2023, 17:45:30Das ist sogar der deutliche Hinweis dass vor einer Vollstreckung nicht gezahlt wird.
Ist es eben nicht, eher Auslegungssache. Du machst doch hier immer den "Juristen", dann solltest du die exakte Bedeutung von Satzauslegungen kennen. Bei Inkasso hat man etwas Einfluss auf die Ratenhöhe per Verhandlungsbasis, beim Jobcenter nicht. Ob ich tatsächlich zahle, ist etwas anderes, es geht um die JC-Auslegung meines Satzes. Und ja, Tatsache ist, das muss ich dann mit mit dem Inkasso Service der Bundesagentur alles klären, nicht mehr mit der Leistungsabteilung des JC. Das ist ein feiner, aber wichtiger Unterschied.
Zitat von: Patrick87 am 19. März 2023, 17:21:37Einfach auf Ignore setzen den Typ. Jegliche Diskussionen ist er einfach nicht wert.
Wuff...Husch, husch, zurück ins Körbchen Patrick. (https://abload.de/img/och60ir3.gif)
Zitat von: Tony Montana am 19. März 2023, 23:01:44Meine Einkommens und Schuldensituation hat weder etwas mit der Zukunft meiner Kinder etwas zu tun, noch müssen sie auf irgendwas verzichten. Würde ich arbeiten und hätte keine Schulden, wäre da nichts anders wie jetzt auch.
Ich nehme an, deine Kinder sind noch klein, da sieht man bestimmte Zusammenhänge (noch) nicht. Meine 4 Kinder sind schon erwachsen, von daher weiß ich sehr genau, dass deine Form der Lebensführung sehr wohl Auswirkungen auf das Leben deiner Kinder haben wird - vorausgesetzt, ihr lebt nicht gerade in einem Ghetto mit Gleichgesinnten.
Und ja, würdest du arbeiten und würdest du anders mit deinen finanziellen Verpflichtungen umgehen, würde später sehr viel anders aussehen, zumindest für deine Kinder.
Mir ist es völlig egal wie du mit deinem Leben und dem Leben deiner Familie umgehst, welche Werte du deinen Kindern vermittelst oder eher nicht vermittelst. Die Quittung bekommt jeder erst am Schluß.
Zitat von: Tony Montana am 19. März 2023, 23:01:44Ist es eben nicht, eher Auslegungssache. Du machst doch hier immer den "Juristen", dann solltest du die exakte Bedeutung von Satzauslegungen kennen.
Ja. deine Satzauslegungen entspringen deinen Wünschen aber nicht der Realität.
Du bist nur verbohrt in deine Selbstherrlichkeit mit deinem rechtlichen 20 %-Wissen.
Was du hier von dir gibst nennt der Volksmund "BAUERNSCHLAU".
Dein ganzes Wissen besteht aus Verzögerungstaktiken bis zur eV um den Haftbefehl zu vermeiden. Nach 24 Jahren mit Gerichtsvollziehern kennst du noch nicht mal ein Abstandsprotokoll. Welch ein Armutszeugnis! :mocking:
... "ich werde mich mit Inkasso auseinander zu setzen haben, ist das noch kein Beleg für eine Zahlungsverweigerung ... "
Daran gibt es nichts falsch auszulegen!
Wenn mir als SB einer schreibt er wird sich mit dem IS auseinandersetzen, heißt das überdeutlich, dass er mit mir dem SB keinerlei Vereinbarung zu treffen gewillt ist. Der IS hat nur die Aufgabe die Forderung des JC zu realisieren.
Schon aus dem 1. Satz der Anhörung (Seite 1 im Link Antwort 36 )geht hervor dass keine Ratenzahlung mangels Masse erfolgen wird.
Aus Seite 3 erfolgt ein Anerkenntnis der Schuld und gleichzeitig die Erklärung für Nichtzahlung mit Hinweis auf die Auseinandersetzung mit dem IS.
Das sagt jeden SB - keine Zahlung ohne Vollstreckungsversuch!
Und auch das ist Blödsinn,
denn SB rechnet einfach auf und das war es.Allerdings ist die Aufrechnungsdauer auf 3 Jahre begrenzt was eine Monatsrate von 71,11 € ergibt.
Und zu guter letzt:
Keiner hier hat dich nach deinen Altschulden und deinem niederträchtigen Umgang damit gefragt.
Aus eigener Geltungssucht hast du hier mit deinen Schulden geprahlt um dein Minimalwissen unter Beweis zu stellen. Und jetzt aber endgültig :bye:
Und nicht vergessen: Du wolltest bereits am 13.und 15.03. uns verlassen :flag:
Zitat von: Sheherazade am 20. März 2023, 09:06:20vorausgesetzt, ihr lebt nicht gerade in einem Ghetto mit Gleichgesinnten.
Ich wohne zwar in einem Hochhaus-Komplex, aber da geht es gemischt zu. Gegenüber auf der Strasse sind Einfamilienhäuser, also wirklich gemischt. Aber auch innerhalb der eigenen Nachbarschaft im Hause und den direkten Nachbarhochhäuser. Da arbeiten viele, einige auch nicht und wie das so ist, bei vielen weiss man das natürlich nicht. Interessiert auch keinen. Bei uns ist das so, da kümmert sich keiner darum, was der andere macht, wesentlich ist, es geht harmonisch zu, man grüsst sich. Wenn man sich schon öfter gesehen hat, macht man auch mal ein Plausch, alles ganz normal und nichts ungewöhnliches. Natürlich haben wir, wie heute überall ein hohen Ausländer Anteil, aber keine Verhältnisse wie in Berlin-Neukölln oder andere Orte solcher Art.
Im Leben dreht sich nicht alles um das Thema Arbeit.
Auf Bekanntschaften, die einem nur nach den Einkommen bewerten, kann man auch wohl gut verzichten. Kenne ich jetzt so aber auch nicht. Wenn man das unter "Gleichgesinnten" verstehen mölchte, dann ist das so und das ist völlig in Ordnung. Mein Leben und das meiner Familie ist soweit auch ausgeglichen.
Klar, wer wäre nicht gerne reich? Aber wer ist das schon? Wir leben in einer Konsumgesellschaft, haben alles zur Verfügung, alle Arten der Unterhaltung heute, und wenn keine wesentlichen Dinge fehlen, selbst wenn ich das in meinem Schreiben an das Jobcenter extra etwas dramatisiert habe, kann man doch zufrieden mit allem sein. Mein Sohn wollte vor ein paar Wochen mal ein Fahrrad haben, dann bekam er zwischendurch auch eines, kein Problem. Zuletzt fuhr er mit 4 Jahren noch mit Stützrädern, er war immer ein Spätzünder, ich versuchte ich auch alles, das er ohne fährt, er ware halt sehr ängstlich, danach geriet das in Vergessenheit. Er lernte bei Klassenkameraden letztes Jahr dann richtig Fahrad fahren als er sie besuchte, was er erst später erzählte.
Zu Weihnachten bekam er ein richtiges Yamaha PSR-E373 Keyboard, so ein E-Piano, mit allem Zubehör (Stelltisch, Hocker, Kopfhörer usw.), dann zum Geburtstag eine Hantelbank, weil ich feststellte, das er gerne seine Kräfte messen möchte. Das gute dabei ist, jetzt hab ich auch wieder mit dem Pumpen angefangen, hatte das früher auch mal gemacht.
Meine Kids haben Tabletts, der grosse ein Telefon, TV mit Festplatten und Media-Player dran, Playstations, what ever, reichlich Klamotten, Essen alles immer vorhanden gewesen. Ich führe das nur in Auszügen mal auf, was ich damit meine, wenn es den Kindern an nichts fehlt, vor allem aber fehlt es nicht an Zuneigung und das man immer für sie da ist.
Meine Tochter hat bald Geburtag und im Moment keine Vorstellung was sie haben möchte, weil sie soweit alles hat und zufrieden ist. Sie sagt uns jeden Tag, das sie uns lieb hat. Alle sind soweit Gesund, bis auf anstehende Zahnbehandlungen, die aber nix besonderes sind. Kann man eigentlich mehr wollen?
Die Zukunft der Kinder, dazu will ich mal was sagen, das gestalten die Kinder später im wesentlichen selbst. Und wir werden sie dann auch unterstützen, wo wir es können. Was soll da also nicht in Ordnung sein? Das ist einfach immer so pauschales dummes Gerede und das gearde in diesem Forum zu lesen, muss einem wirklich wundern. Das würde ich eher in einem Forum der Bildzeitung erwarten.
Und wenn man sich in Kreisen bewegen sollte, wo die Leute auf einen herab sehen könnten, dann ist ganz sicher mit denen etwas falsch und man selbst da wohl völlig verkehrt!
Das ist aber typische deutsche Überheblichkeit, das andere immer glauben, was für einen gut ist. Was wäre denn besser als, das man in diesem Land nicht hungern muss, man hat ein Dach über den Kopf hat, eine Hose auf dem Arsch, Strom und Wasser zu haben? Unter dem Strich bleibt nur Luxus und Überfluss oder auch Dinge die nicht unbedingt notwendig wären. Aber ansonsten ist das alles nur Geschwätz, das sich die Hammelherde gerne weiter reicht, nicht mehr ganz zeitgemäß würde ich sagen. Die Zukunft wird ohnehin so sein, das niemand mehr arbeiten muss, nur noch Tätigkeiten in denen man sich gut wähnt. Stichwort bedingungsloses Grundeinkommen. Nicht das ich das noch erleben werde, aber es wird eines Tages kommen. Und wer dann noch arbeitet und das werden dennoch viele sein, schon auch wegen der Psychologie des gebraucht werdens, der wird es für ein gutes ergänzendes Taschengeld tun. Dies wird sich aus dem Fortschritt und der Technologisierung zwangsläufig ergeben.
Zitat von: Ratlos am 20. März 2023, 11:59:28Keiner hier hat dich nach deinen Altschulden und deinem niederträchtigen Umgang damit gefragt.
Das ergab sich aus der Frage so. Schon vergessen? Inkasso-Service und da erwähnte ich es, gehört ja irgendwie auch dazu. Lang wurde es erst, als sich die Moralapostel wie du einschalteten. Ich gebe immer zurück und das mit Zinsen, wer es braucht, soll es haben. Auch wenn man normalerweise Trolle nicht füttern sollte. Ich bin eben Tierlieb. (https://abload.de/img/lachennqf53.gif)
Es gibt übrigens keinen "niederträchtigen Umgang" mit den Schulden. Alles läuft fein nach dem Gesetz ab. Wer Hartz IV bezieht kann und muss seine Schulden nicht bezahlen. Daran ist nichts niederträchtig, das ist völlig normal. Niederträchtig ist nur dein Benehmen hier. So... und da das so ist, nehme ich es mit Humor und kann auch mal das ulkige und sinnlose Verhalten von Gläubigern betrachten.
Zitat von: Ratlos am 20. März 2023, 11:59:28Aus eigener Geltungssucht hast du hier mit deinen Schulden geprahlt um dein Minimalwissen unter Beweis zu stellen. Und jetzt aber
Da ich seit 24 Jahren erfolgreich keine Schluden mehr bezahle, kann das Wissen so minimal wohl kaum sein. Nicht perfekt und sich für Allwissend wie du haltend, aber völlig ausreichend. Es gibt nämlich Leute die nicht aus Gewissensbissen zahlen, sondern aus Angst man nimmt ihnen das letzte Hemd und räumt denen die Hütte leer, das ist nämlich nicht so, ausser bei Wohnungskündigung durch Eigenverschulden, aber Räumungsklagen sind ja auch wieder was anderes. Und das dürfen betreffende mit ähnlichen Problemen doch gerne dabei auch wissen. Geltungssucht ist eher deine Abteilung. (https://abload.de/img/kopfnickene3i3h.gif)
Zitat von: Ratlos am 20. März 2023, 11:59:28Dein ganzes Wissen besteht aus Verzögerungstaktiken bis zur eV um den Haftbefehl zu vermeiden.
Oh man, wo hat dich dich bloß rausgelassen? Es gibt keinen Haftbefehl zu vermeiden. Ich habe Schulden, das ist unbestritten, dann gibt man auch gerne seine Vermögensabgabe beim GV ab, und das war es erstmal für paar Jahre. Da hab ich überhaupt kein Problem mit. Die Gläubiger dürfen gerne alles wissen, geschenkt, solange sie nichts bekommen und auf letzteres kommt es nur an. Das ist nur gut so für mich. Verzögerungstaktiken gibt es keine, ich habe vor Jahren diese Gläubiger über ihre Situation aufgeklärt. Sie wollen nicht hören, also geht diese Spiel eben sinnlos so weiter. Es sind ihre Taktiken, nicht meine.
Warum wohl lieber ratlos, nennt man sie Gläubiger? Sie glauben, wie ähnlich religiöse. Sie glauben an Geld kommen zu können. Nun versuche einmal religiöse von ihrem Glauben abzubringen, sinnlos. Das ist deshalb dumm, weil sie dabei jedesmal Auslagen haben. Deshalb werden viele von denen ruhiger, haben ja ihren "Titel" und schreiben wie ich schon sagte, Briefe an meinen Papierkorb.
Zitat von: Ratlos am 20. März 2023, 11:59:28Nach 24 Jahren mit Gerichtsvollziehern kennst du noch nicht mal ein Abstandsprotokoll. Welch ein Armutszeugnis! :mocking:
Ein Zustandsprotokoll kenne ich nur aus der Immobilienbranche, wenn z.B. ein Sachverständiger ein Haus begutachtet. Oder aus der IT Branche habe ich diesen Begriff auch schon mal gehört. Will sagen, das kann alles mögliche sein. In Deutschland gilt übrigens nicht das schweizer Vollstreckungsrecht. Statt nun erneut dein Hass gegen mich ellenlang auszuschütten, ich weiss ja längst das ich dich wie schon gesagt irgendwo an denem Ego getroffen haben muss, könntest du uns dein grosses Wissen ausschütten, was nun ein Zustandsprotokoll beim Gerichtsvollzieher sein soll. Und ich meine es ernst, denn ich lerne gerne immer etwas dazu. Klugzuscheissen ohne zu erklären worum es geht, ist immer schlecht. Bei mir gibt es sowas wiederum niemals, ich bin immer ausführlich, woran du dich ja gerne reibst.
Zitat von: Ratlos am 20. März 2023, 11:59:28Und nicht vergessen: Du wolltest bereits am 13.und 15.03. uns verlassen :flag:
"uns"? Das Thema verlassen.
Zitat von: Ratlos am 20. März 2023, 11:59:28Und jetzt aber endgültig :bye:
Ja, wäre schön, wenn keine Unverschämtheiten mehr kommen, kann ich das einlösen, dieses Thema (nicht das Forum) zu verlassen. (https://abload.de/img/kopfnickene3i3h.gif)
Zitat von: Tony Montana am 20. März 2023, 16:08:43Die Zukunft der Kinder, dazu will ich mal was sagen, das gestalten die Kinder später im wesentlichen selbst.
Richtig, meistens so wie man es ihnen vorgelebt hat. Ausser, dieses Leben hat die Kinder so angekotzt, dass sie grundsätzlich alles anders machen wollen.
Zitat von: Tony Montana am 20. März 2023, 16:08:43Die Zukunft der Kinder, dazu will ich mal was sagen, das gestalten die Kinder später im wesentlichen selbst. Und wir werden sie dann auch unterstützen, wo wir es können. Was soll da also nicht in Ordnung sein?
Du könntest Deine Kinder besser unterstützen, zum Beispiel in dem Du ihnen ein besseres Vorbild bist. So wie Deine Frau.
Du lebst ihnen vor "Arbeit lohnt sich nicht, Schulden muss man nicht bezahlen, Urlaub braucht man nicht.".
Das ist phantasieloser, einfältiger Quatsch.
Ich glaube, Du hast keine Ahnung, was Kinder für Chancen im Leben haben können. Vielleicht wollen Deine Kinder mal in der 11. Klasse ein Jahr ins Ausland; oder einen teuren Sport. Oder doch mal in den Urlaub, weil das die anderen Kinder auch machen.
Deine Frau scheint das ja anders zu sehen, wenn sie für 330 Euro mehr Geld arbeiten geht.
Ich bin mal gespannt, ob Deine Frau nicht irgendwann mal die Reißleine zieht. Ohne Dich geht es ihr zumindest finanziell besser als mit Dir.
Zitat von: Tony Montana am 20. März 2023, 16:08:43Warum wohl lieber ratlos, nennt man sie Gläubiger?
Weil sie, die Gläubiger nicht glaubten dass sie um ihr Geld betrogen werden :kotz:
Jetzt ist halt das JC dran. Das Geld die Überzahlungen waren Monat für Monat da und wurden doppelt ausgegeben statt sie zurück zu legen für die erwartbare Rückforderung.
Diese Kleinigkeit ist nur Missbrauch von Sozialleistungen zu Lasten der Allgemeinheit was er hier zu rechtfertigen versucht. Ekelerregend ist das für mich! :kotz:
Zitat von: madinksa am 20. März 2023, 17:23:54Ohne Dich geht es ihr zumindest finanziell besser als mit Dir.
Es ginge wohl VIELEN Menschen besser. Aber der Krug geht nur so lange zum Brunnen bis er bricht.
Jetzt kann er wieder lospalavern.
Lest ihr das wirklich alles :scratch:
Ich scrolle immer öfter und mehr und selbst das ist jetzt vorbei, also ab morgen oder so. Vllt. bin ich da auf eure Antworten gespannt.
Zitat von: madinksa am 20. März 2023, 17:23:54Deine Frau scheint das ja anders zu sehen, wenn sie für 330 Euro mehr Geld arbeiten geht.
Das macht man für das Jobcenter, bissel was muss man ja vorweisen. Heute lohnt sich im Grunde nur noch ein 3er System. Jobcenter, Arbeit, die keine Vollzeit ist und was dazu ohne auf Karte. Nur dann macht man seinen Schnitt. Nur Gläubiger darf eben man nicht bedienen.
Zitat von: madinksa am 20. März 2023, 17:23:54Ich bin mal gespannt, ob Deine Frau nicht irgendwann mal die Reißleine zieht. Ohne Dich geht es ihr zumindest finanziell besser als mit Dir.
Das glaubst du aber nur. Davon abgesehen, gibt es im Leben nicht nur die finanziellen Dinge, die wir jedoch gut im Griff haben. Sie stammt aus einer anderen Kultur, da ist das familiäre nach oben ausgerichtet, und nicht bei jedem schwierigen Anlass gleich eine Scheidung in Betracht kommt. Sicher, wir haben auch unsere kleinen Krisen wie jeder gehabt, aber Krisen sind da, um sie zu lösen, das haben wir seit 16 Jahren erfolgreich geschafft. Wenn sich Paare anschweigen und nur noch missverstehen wie ständiges streiten, funktioniert es natürlich nicht, diese Probleme haben wir aber nicht. Wir leben in einer (westlichen) Welt voller wechselseitigen Beziehungen, wird es mal schwierig, bumms gleich Trennung. Auch leiden unter sowas die Kinder. Aber am Ende des Lebens steht man dann alleine da, wenn die Kinder eines Tages eigenen Wege gehen. Wenn man so gelebt hat und sich mit Oberflächlickeiten aufgehalten hat und zigmal verheiratet war oder alle paar Jahre die Partner wechselte. Darüber sind wir uns einig, das wird nicht passieren. Nennt man auch Liebe, falls du sowas noch kennst. Reissleine ziehen, weshalb? Sie hat genauso Schulden wie ich gemacht. In so einem Boot sitzt man doch gemeinsam.
Und es ist ein Trugschluss anzunehmen, das es einem alleine besser geht, wo hast du denn diese absurde Weisheit überhaupt her? Alleine das arbeiten würde wegen der Kinder dann schon flach fallen. Aber selbst mit Arbeit, das verändert die Einkommenslage als alleinstehend. Und den Teil der Schulden die sie auf ihrem Namen hat, nimmt sie doch trotzdem mit. Bekloppt, solche Rechnungen überhaupt erst aufzumachen.
Zitat von: Sheherazade am 20. März 2023, 16:13:48Richtig, meistens so wie man es ihnen vorgelebt hat. Ausser, dieses Leben hat die Kinder so angekotzt, dass sie grundsätzlich alles anders machen wollen.
Dieser Dummfug geht mir langsam auf dem Senkel. Weisst du woran sich Kinder erinnern, wenn sie gross geworden sind? An die Geborgenheit daheim, die Liebe der Eltern und das es Ihnen an nichts fehlte. Das sind die drei elementaren Dinge. Alles andere ist nebensächlicher Scheissdreck. Was sie später machen wollen, wird sich ergeben, und was euren so heiligen Urlaub angeht, wir wohnen nahe der Ostsee, es ist nicht so, das wir uns im Sommer in der Hütte vergraben. Kinder machen übrigens Klassenfahrten, an der Grundschule meiner Tochter kam gerade die ältere Klasse aus einem Auslandflug zurück.
So... noch schnell der andere Heini:
Zitat von: Ratlos am 20. März 2023, 17:34:21Weil sie, die Gläubiger nicht glaubten dass sie um ihr Geld betrogen werden :kotz:
Naja es hängt nicht alleine nur vom Glauben ab. Unternehmn die Ratenzahlungskauf anbieten und Banken bei kalkulieren auch mit Ausfallrisiken bei Kredite. Selbst ein Versandhaus wie OTTO, schaltet eine Bank (Hanseatic Bank) davor oder wie damals Quelle die Noris Bank usw. Auch seinerzeit Media Markt, Saturn andere. Sie alle haben zwar ihre Probleme bekommen, was aber mit der Konkurrenz wie Amazon zu tun hat, weil das Kaufverhalten schon durch das Internet ins praktische gewechselt ist, man hat heute zentral alles bei einem Anbieter.
Ausfallrisiken oder auch Erfüllungsrisiko genannt, sind Teil des Business. Das sind also keine Besonderheiten. Nur Moralisten und Klugscheisser machen daraus eine Besonderheit.
Ein Risiko wird es immergeben, weil die Bonitätsprüfng allein Zahlungsausfälle nicht verhindern wird können. Gerade auch bei Berufstätigen nämlich, da die Schuldenfalle besonders da zuschlägt.
Man wird arbetslos, kann die Schulden nicht mehr bedienen, die sich schon durch die Zinsen und Mahn-wie Vollstreckungs-Maßnahmen anhäufen. Warum bist du eigentlich so angepisst? Schulden dir Leute Geld oder was ist bei dir los? Erzähle uns hier nicht, du hast in deinem Leben nie ein Kredit aufgenommen. Dann müstest du um die Probleme der Abtragung wissen.
Zitat von: Ratlos am 20. März 2023, 17:34:21Diese Kleinigkeit ist nur Missbrauch von Sozialleistungen zu Lasten der Allgemeinheit was er hier zu rechtfertigen versucht. Ekelerregend ist das für mich! :kotz:
Dann kotze weiter, deine Einstellung zu den Dingen, ist ganz alleine dein Problem. (https://abload.de/img/prost7bczs.gif)
Zitat von: Ratlos am 20. März 2023, 17:34:21Jetzt kann er wieder lospalavern.
Dito. Dem stehst du selbst doch nichts nach. (https://abload.de/img/atschibatschiy0ioz.gif)
Der Admin sollte das Thema schliessen, hier tummeln sich nur noch die Trolle. Dann haben wir alle wieder unseren Frieden und unsere kostbare Zeit zurück.
Ich kann eben nicht anders, es ist mein Naturell, jedes Arschloch bescheid zu stoßen, das danach bettelt.
Zitat von: Tony Montana am 21. März 2023, 01:22:28Ich kann eben nicht anders, es ist mein Naturell, jedes Arschloch bescheid zu stoßen, das danach bettelt.
Dann stell dich mal vor dem Spiegel und leg mal los.
Zitat von: Tony Montana am 21. März 2023, 01:22:28Weisst du woran sich Kinder erinnern, wenn sie gross geworden sind?
Ja, weil meine 4 Kinder bereits erwachsen sind, ein eigenes selbstbestimmtes Leben führen und wir immer noch einen sehr guten Zusammenhalt haben. Und das von dir aufgezählte "Elementare" konnten wir unseren Kindern sehr gut vermitteln ohne ein ganzes Leben zu Lasten anderer zu führen. Du hast übrigens noch was vergessen: Stolz und den Ehrgeiz, selbst im Leben was auf die Kette zu kriegen, bekommt man auch im Elternhaus vermittelt.
Zitatwas euren so heiligen Urlaub angeht
Ich habe nie was von Urlaub geschrieben, das liegt vielleicht daran, dass wir sehr nahe der Nordsee leben und keine Notwendigkeit für Urlaubsreisen sehen. Das Geld haben wir lieber in unser Haus investiert. Gereist sind wir in der Jugend, so wie meine Kinder das jetzt auch machen.
Füttert den Troll doch nicht noch weiter.
:lachen: :lachen:
20 seitenlange Beiträge vom lieben Tony für diese 2 Fragen
1. Kann die SB des JC gegen deinen Willen mit dem RS aufrechnen und
2. Kann eine direkte Lohnpfändung beim AG deiner Frau erfolgen.
... die sich jeder halbwüchsige mit 2 Google-Anfragen selbst beantworten kann und von uns schon lange beantwortet wurden.
Wir alle müssen ihm dankbar sein, denn endlich sind wir aufgeklärt wie man mit Schulden gut lebt, wie man Zahlungen für Käufe vermeidet, das JC bescheißt u.v.m.
und kennen seinen gesamten geschäftlichen Lebensk(r)ampf mit Gläubigern.
Schade um jedes Wort in diesem Faden!.
Der Typ ist sowieso ein unbelehrbarer Narziss der Selbstverherrlichung.
Aus Wikipedia:
Die narzisstische Persönlichkeitsstörung (NPS) zeichnet sich durch einen Mangel an Empathie, Überschätzung der eigenen Fähigkeiten und gesteigertes Verlangen nach Anerkennung aus. Typisch ist, dass die betroffenen Personen übermäßig stark damit beschäftigt sind, anderen zu imponieren und um Bewunderung für sich zu werben ENDE!
:lachen: :lachen:
seitenlange Beiträge vom lieben ratlos für diese 2 Fragen
Wer brachte den Stein nochmal ins Rollen?:
Zitat von: Ratlos am 10. März 2023, 11:15:02Offensichtlich willst du die Schuld nicht bezahlen. Liege ich da richtig?
Bei dir hapert es also nicht nur am Lesen und Verstehen, sondern auch noch am Gedächtnis.
Zitat von: Ratlos am 21. März 2023, 10:01:45Der Typ ist sowieso ein unbelehrbarer Narziss der Selbstverherrlichung.
Aus Wikipedia:
Die narzisstische Persönlichkeitsstörung (NPS) zeichnet sich durch einen Mangel an Empathie, Überschätzung der eigenen Fähigkeiten und gesteigertes Verlangen nach Anerkennung aus. Typisch ist, dass die betroffenen Personen übermäßig stark damit beschäftigt sind, anderen zu imponieren und um Bewunderung für sich zu werben ENDE!
Jetzt versucht sich euer Selbstherrlichkeit auch noch als Mediziner. (https://abload.de/img/auslachenqkd4g.gif)
Was du da schreibst klingt eher nach Selbsterfahrung. Man könnte bei dir noch mit Normopathie ergänzen, also narzisstische Normopathie. Jetzt isser erstmal mit googeln beschäftigt, was Normopathie ist...*gg* schreib die Verbindung Narzisst diesmal aber mit T, sonst kommste zu den Blumen.
Zitat von: Ratlos am 21. März 2023, 10:01:45Wir alle müssen ihm dankbar sein, denn endlich sind wir aufgeklärt wie man mit Schulden gut lebt, wie man Zahlungen für Käufe vermeidet, das JC bescheißt u.v.m.
Das können einige die hier still mitlesen wahrscheinlich tatsächlich, was den Punkt angeht, das man trotz Schulden im Hartz IV Bezug sich nicht nackt ausziehen lassen muss. Es gibt nämlich Menschen, die sich nicht damit auskennen. Nur weil du permanent deine dümmliche Arroganz und Normopathie vorführst, bedeutet es nicht, das Schulden einem Betrugsversuch voraus gingen.
Zitat von: Patrick87 am 21. März 2023, 09:05:39Füttert den Troll doch nicht noch weiter.
Patrick ist schon wieder aus seinem Körbchen gesprungen, hush, hush nun aber wieder zurück. (https://abload.de/img/lachennqf53.gif)
Zitat von: Sensoriker am 21. März 2023, 07:46:42Stolz und den Ehrgeiz, selbst im Leben was auf die Kette zu kriegen, bekommt man auch im Elternhaus vermittelt.
Ehrgeiz kann einen auch zerfressen, und man hat plötzlich kein echtes Leben mehr, ausser nur der Freude am Wochenende und den Urlaub. Alles hat seinen Preis, egal was man macht. Ich ziehe es vor jetzt zu leben und nicht erst im Rentenalter, wo man nie weiss ob man es da überhaupt hin schafft. Veile haben ihr Leben lang gearbeitet und haben dann trotzdem die Grundsicherung oder bei Pech, gerade mal so paar Euro drüber.
Kinder treffen wie gesagt für sich selbst ihre Entscheidungen. Der Mensch difiniert sich doch nicht durch die Arbeit. Vorbild ist man wie man sich zu den Kindern verhält, ihnen bei allem wo man kann, hilft. Aber das immer wieder zu erklären, führt bei einigen zu nichts.
Zitat von: Sheherazade am 21. März 2023, 08:24:09Ich habe nie was von Urlaub geschrieben, das liegt vielleicht daran, dass wir sehr nahe der Nordsee leben und keine Notwendigkeit für Urlaubsreisen sehen. Das Geld haben wir lieber in unser Haus investiert. Gereist sind wir in der Jugend, so wie meine Kinder das jetzt auch machen.
Ja ist doch in Ordnung. Vielen Deutschen ist der Punkt halt nur sehr wichtig, wenn sie anführen was im Leben "zum sich gönnen" gehört. Solche Dinge obliegen keiner Notwendigkeit, genau wie man nicht unbedingt ein Auto oder Eigenheim an der Backe haben muss, was ja nicht nur Kosten sind, sondern auch Verantwortung mit solchen Werten, also Stress. Und mit dieser bescheidenen Lebensführung, kann man ansonsten alles andere auch so haben.
Das wollte ich damit ausdrücken. Aber hast nicht unrecht, von einem Haus hast du zumindest mehr, als vom jährlichen Urlaub.
Wer einen gewissen "Luxus" haben will, geht dafür eben arbeiten, reisst sich sein ganzes Leben auf und führt eigentlich gar keines. Deshalb mein Vergleich mit armen Ländern. Alle Leute sind am Stöhnen wegen ihrer Arbeit, sind überfordert, haben im Grunde kein Bock darauf, ich stöhne nicht, ich habe vor 23 Jahren beschlossen es sein zu lassen, Realitäten schaffen, mitten rein kamen dann die Kinder dazu, wo es jetzt eh nicht ginge.
Und keiner kann von sich sagen, keine Kredite zu bedienen. Dafür wiederum nehme ich inzwischen keine privaten Schulden mehr auf, die ich aber auch mit Arbeit soweiso nicht mehr bedienen könnte. Wenn ich jetzt noch Schulden machen würde, also bewusst, ich rede jetzt nicht vom JC, dann könnte man wie ein gewisser Trottel vom "Betrug" sprechen. Du Sheherazade, warst aber jetzt nicht gemeint, das nur am Rande.
Angebliche erfahrene mit dem Juristentum, würden solch eine Wortwahl gar erst verwenden. Selbst Staatsanwälte sprechen immer vom Verdacht, und solcher muss gerichtlich bewiesen werden, bevor man jemanden einen Betrüger nennen darf. Aber der Herr ratlos weiss nämlich in Wirklichkeit gar nichts, da ist sein Account tatsächlich Programm, ohne Google würde der Schwätzer hier nämlich nackt darstehen. Was das Zustandsprotokoll im deutschen Vollstreckungswesen (nicht der Schweiz) beim Gerichtsvollzieher sein soll, die Antwort blieb er auch noch schuldig.
Zitat von: Ratlos am 21. März 2023, 10:01:45ENDE!
Ja, ja, immer diese leeren Versprechungen. (https://abload.de/img/hauabn7dum.gif)
:lachen: Dieses Großmaul diese Charakterschwäche ist krankhaft :wand: :help: