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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Eljay am 09. März 2023, 14:15:49

Titel: Muss man etwas machen, wenn Bewilligungszeit zuende ist?
Beitrag von: Eljay am 09. März 2023, 14:15:49
Hi.
Ich hatte im Oktober erstmalig ALGII bezogen vom 01.10.2022-01.03.2023. Ab April werde ich wieder arbeiten und kein AGLII bekommen. Muss man noch irgendetwas machen, oder einfach nur keine Weiterbewilligung beantragen, und damit hat es sich`

Danke.
Titel: Aw: Muss man etwas machen, wenn Bewilligungszeit zuende ist?
Beitrag von: Sheherazade am 09. März 2023, 14:33:56
Normalerweise reicht es, keinen WBA zu stellen. War deine Bewilligung vorläufig oder endgültig?
Titel: Aw: Muss man etwas machen, wenn Bewilligungszeit zuende ist?
Beitrag von: Eljay am 09. März 2023, 14:57:33
Zitat von: Sheherazade am 09. März 2023, 14:33:56War deine Bewilligung vorläufig oder endgültig?

Vorläufig. Ich tippe daher, dass das JC bestimmt die letzten drei Kontoauszüge sehen will.
Titel: Aw: Muss man etwas machen, wenn Bewilligungszeit zuende ist?
Beitrag von: Sheherazade am 09. März 2023, 15:09:51
Vorläufig wegen schwankendem Einkommen?
Titel: Aw: Muss man etwas machen, wenn Bewilligungszeit zuende ist?
Beitrag von: Eljay am 09. März 2023, 15:33:41
Nein, ich hatte gar kein Einkommen. Ich tippe weil ich Freiberufler bin.
Titel: Aw: Muss man etwas machen, wenn Bewilligungszeit zuende ist?
Beitrag von: Sheherazade am 09. März 2023, 16:00:14
Ah ok, dann solltest du noch eine abschließende EKS abgeben.
Titel: Aw: Muss man etwas machen, wenn Bewilligungszeit zuende ist?
Beitrag von: Eljay am 09. März 2023, 16:16:41
Danke für deine Antworten. :smile:
Titel: Aw: Muss man etwas machen, wenn Bewilligungszeit zuende ist?
Beitrag von: Sensoriker am 11. März 2023, 03:42:01
Bedenke dabei, dass du dein letztes Geld vom JC am 01.03 bekommen hast. Dein Lohn wird wahrscheinlich erst in Mai (bestenfalls) das erste mal bezahlt. Hast du genügend Reserven um April zu überbrücken dann kein Problem. Wenn nicht stehst du 1 Monat ohne Geld da.
Du hättest dann noch Anspruch auf Leistungen im April. Geht dein Lohn allerdings schon in April auf dein Konto ein wird es angerechnet und du muss die Überzahlten Leistungen zurück zahlen. (daher "bestenfalls")