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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Fam-GH am 09. März 2023, 19:42:21

Titel: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Fam-GH am 09. März 2023, 19:42:21
ein Hallo, an dieses Forum,

ich hoffe, mir kann hier jemand einen Rat geben.
Wir wohnen zu dritt, in einer Bedarfsgemeinschaft d.h. wir Eltern und unser Sohn 23J.
Unser Sohn hat einen Vollzeitjob, und er ist damit aus dem ALG II / Bürgergeld Bezug raus, weil er genug verdient.
Da wir aber eine Bedarfsgemeinschaft bilden, sollen wir Eltern beim Jobcenter auch die Lohnabrechnungen und Lohneingang Nachweise ( d.h. Kontoauszüge) unseres Sohnes einreichen, zu Berechnung unseres restlichen zustehenden ALG II / Bürgergeld, da sein Lohn zum Teil an unserem Bezug angerechnet wird.
Nun hat das Jobcenter wohl alle Lohnbescheide unseres Sohnes noch einmal überprüft und fordert von unserem Sohn, dass er seiner Mitwirkungspflicht nachkommt.
Das Jobcenter hat nämlich auf seiner Lohnabrechnung jeden Monat eine zusätzliche Brutto-Leistung entdeckt, die sein Arbeitgeber an ihm jeden Monat zahlt (150 €), die unserem Sohn als ein Bonus gezahlt wird, für gute Leistungen.
Dieser zusätzlicher 150 € Lohn kommt dem Jobcenter spanisch vor und verlangt von meinem Sohn eine Erklärung, warum er dieses Geld jeden Monat bekommt.
Fakt ist, dass diese zusätzliche Brutto-Leistung auch versteuert wird.
Trotzdem will das Jobcenter wissen, warum er daszusätzliche Geld jeden Monat erhält.
Der AG meines Sohnes soll deshalb für alle vergangenen Monate nun einen Einkommensbescheinigung ausfüllen.
Reicht unser Sohn diese Einkommensbescheinigung nicht fristgerecht ein und kommt seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, droht das Jobcenter mit einer Leistungskürzung bis hin zu, völligen versagen der Geldleistung ( §§ 60, 66, 67 SGB I ).
SIEHE ANLAGE

Unser Sohn verdient monatlich bis zu 2700 € Brutto.
Normal Lohn Brutto 2262 € plus Prämien, Überstunden, Nachtzuschlag, Urlaubsgeld usw ( was halt gerade noch gezahlt werden muss / gezahlt wird) !
SIEHE ANLAGE LOHNBESCHEID mit dieser Sonderzahlung drin

Im Übrigen hat sich , bei dem Lohn, von letztes Jahr bis heute nichts geändert, bei meinem Sohn, außer dass halt der Brutto und Nettolohn jeden Monat unterschiedlich hoch sind.

Warum das Jobcenter ausgerechnet jetzt die Monate August, September und Oktober 2022 erklärt haben will, wo auch in den anderen Monaten eine solche "freiwillige Sonderzahlung" drin steht, können wir uns nicht erklären.

Und zur weiteren Erklärung :
Unser Sohn wohnt dauerhaft bei uns und hat beruflich keine Zweitwohnung oder so und fährt auch nicht auf Montage und erhält auch kein zusätzliches Verpflegungsgeld.
Diese freiwillige Sonderzahlung ist lediglich ein weiterer Bonus dieses Arbeitgebers, für gute und freilwillige Arbeitsleistungen z.B. Samstagsarbeit (die freiwillig ist) oder Ähnliches, und dient sozusagen zur Motivation der Arbeiter.

Meine Fragen an dieses Forum :
Ich frage mich, ob das überhaupt zulässig ist, dass das Jobcenter dazu Nachweise von meinem Sohn und seinen Arbeitgeber einfordert ?

Und ihm überhaupt mit einer Leistungskürzung drohen darf ?

Hat mein Sohn überhaupt noch eine derartige Mitwirkungspflicht ?

Darf das Jobcenter überhaupt seinen Lohn auf unsere Bedarfgemeinschaft so aufteilen ?

 :bye:

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: horst am 09. März 2023, 20:49:56
Zitat von: Fam-GH am 09. März 2023, 19:42:21Der AG meines Sohnes soll deshalb für alle vergangenen Monate nun einen Einkommensbescheinigung ausfüllen.
das geht ja nun gar nicht das der Sohn sich seinen AG offenbaren soll, das seine Eltern vom JC Unterstützung erfahren.
Ich würde an seiner Stelle nichts dergleichen dem JC abliefern.
Zitat von: Fam-GH am 09. März 2023, 19:42:21Darf das Jobcenter überhaupt seinen Lohn auf unsere Bedarfgemeinschaft so aufteilen ?
ZitatDie Bedarfsgemeinschaft ist eine selbstbehaltslose Unterhaltsgemeinschaft, in der jeder alles oberhalb des eigenen Bedarfes den Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft abzudrücken hat.
Kinder gehören unter drei Voraussetzungen zur
Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern, sie müssen:
• unter-25-jährig,
• unverheiratet und
• hilfebedürftig im Sinne des SGB II sein
(§ 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II).
Ist eine dieser Vorrausetzungen nicht erfüllt, fallen die Kinder aus der Bedarfsgemeinschaft raus. Dies
hat zur Folge, dass das Einkommen oberhalb deseigenen Bedarfes nicht bei der Familie angerechnetwerden darf.
© Harald Thomé / Wuppertal 10
Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Hartzer Rolle am 10. März 2023, 00:56:16
Euer Sohn ist mit über 600 Euro übersteigendem Einkommen sowieso ganz raus. Ob da jetzt nochmal 150 drauf kommen, kann dem Jobcenter egal sein. Es gibt ja auch kein Kindergeld mehr,  das irgendwie verteilt wird.

Die Aufteilung ist schon korrekt, da bei euch Eltern nur das Einkommen der Frau angerechnet wird.
Dadurch, dass die Miete in voller Höhe an den Vermieter gezahlt wird, müsstet IHR  euch vom Sohn nur seinen Anteil von 1/3 erstatten lassen.  Das ist aber eure Privatsache.
Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Fam-GH am 10. März 2023, 12:42:37
Ich finde das ja schon sehr crazy, dass man unseren Sohn mit Sanktionen / Geldkürzung droht, und ich finde, dass das nicht richtig sein kann.
Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Sheherazade am 10. März 2023, 12:45:46
Es ist auch nicht richtig,aber lamentieren nutzt da nichts. Mehr als seinen Mietanteil kann man euch nicht anrechnen. Klärt das mal richtig, mir scheint, da liegen einige Missverständnisse vor.
Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Fettnäpfchen am 10. März 2023, 13:05:19
Nur nebenbei:

Berechnungen ist ja gar nichts meins

aber wieso bekommt der Sohn einen Betrag in Höhe von 636,46Euro?
657,43 als Rückforderung passt dann auch nicht.

MfG FN
Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Sheherazade am 10. März 2023, 13:14:15
@ Fam-GH: Kann es sein, dass das Jobcenter noch gar nicht weiß, dass dein Sohn jetzt dauerhaft über 1800€ netto verdient und somit raus aus dem Bezug ist? Die Daten auf den jeweiligen Schreiben lassen das zumindest erahnen. Auf der Lohnabrechnung kann ich keinen Monat erkennen. Seit wann bekommt ihr kein Kindergeld mehr für ihn?
Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Quinky am 10. März 2023, 13:42:08
FN:
Der Bedarf des Sohnes ist laut Jobcenter 636,47€ (da er nicht zur BG gehört ist sogar dieser Betrag falsch, was aber bei der Rechnung nichts bedeutet)
Die 657,43 ist keine Rückforderung, sondern lediglich bei der Berechnung der Überschuss (Netto minus Freibeträge minus Bedarf). Von Rückforderung kann keine Rede sein!
Sheherazade:
Da in der Bedarfsrechnung das Einkommen des Sohnes aufgeführt wird, kennt das JObcenter seinen Verdienst (daher muss die Lohnabrechnung, zumindest eine, vorliegen)
Alle:
In der Berechnung des JObcenters, der Bedarfsermittlung des Sohnes, ist ein Fehler (hat zwar keine Auswirkung)
Der Regelsatz eines 23jährigen beträgt 502€ =Single-Bedarf, lediglich WENN er zu BG der Eltern gehört, steht ihm nur 80% des Regelsatzes zu.
80% des Regelsatzes ist für 18-24jährige ausschliesslich bei gemeinsamer BG mit den Eltern/Elternteil, sonst nicht!
Das spielt z.B bei Berechnung einer Haushaltsgemeinschaft eine Rolle, wenn das JObcenter eine vermutet und das Kind ausreichend verdient und der § 9 Abs. 5 angewendet wird (zumindest wenn er rechtmäßig ist).

Ernie

P.S.
Ohnehin ist ein Fehler bei der Berechnung des Regelsatzes der Eltern vorhanden. Es sind pro Person nicht 451€, sondern 452€ (90% von 502€),das muß geändert werden! (451,8 ergibt aufgerundet 452€)
Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Fam-GH am 10. März 2023, 13:45:53
Zitat von: Sheherazade am 10. März 2023, 13:14:15@ Fam-GH: Kann es sein, dass das Jobcenter noch gar nicht weiß, dass dein Sohn jetzt dauerhaft über 1800€ netto verdient und somit raus aus dem Bezug ist? Die Daten auf den jeweiligen Schreiben lassen das zumindest erahnen. Auf der Lohnabrechnung kann ich keinen Monat erkennen. Seit wann bekommt ihr kein Kindergeld mehr für ihn?
Doch, dass wissen die seit 11 Monaten.
Die monatlichen Lohnbescheide habe ich jeden Monat eingereicht beim Jobcenter und auch einen Kontoausdruck eingereicht, mit dem monatlichen Lohneingang.
Natürlich auch die Arbeitsaufnahme gemeldet (Veränderungs Mitteilung).
Gemeldet habe ich natürlich alles schriftlich.

Das Kundergeld steht im seit August 2021 nicht mehr zu, wegen damaliger Arbeitsaufnahme, auf dem ersten Arbeitsmarkt, dann war mein Sohn 3 1/2 Monate ohne Job und hat dann bei dieser Forma angefangen, wo er jetzt auch so gut verdient.
Die Voraussetzungen, für den Kindergeld Bezug, war nicht mehr gegeben.
Das habe ich auch dem Jobcenter damals schriftlich mitgeteilt, dass das Kindergeld eingestellt wurde, weil es uns nicht mehr zustand.

Zu meinen Sohn : 23 J, ledig, keine Kinder, Steuerklasse 1, und wohnt noch bei uns (war auch noch nie vorrübergehend ausgezogen).
Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Sheherazade am 10. März 2023, 14:04:59
Zitat von: Fam-GH am 10. März 2023, 13:45:53Doch, dass wissen die seit 11 Monaten.

Ich habe mir jetzt mal den Berechnungsbogen angeguckt. Da ist nichts falsch meines Erachtens, dein Sohn ist mit Null Bedarf erfasst und ihr bekommt auch nur 2/3 der Gesamtmiete, das andere Drittel muss euer Sohn an euch zahlen. Eigentlich muss es das Jobcenter nicht interessieren, wofür da mehr Geld bei eurem Sohn angekommen ist, es wird ja nichts auf euren Bedarf angerechnet.

Wer von euch beiden hat denn da noch Einkommen in Höhe von 702€ netto?
Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Fam-GH am 10. März 2023, 14:10:41
Zitat von: Sheherazade am 10. März 2023, 14:04:59Wer von euch beiden hat denn da noch Einkommen in Höhe von 702€ netto?
Der Lohn ist von meinem Mann.
Ich bin seit längerem arbeitslos und beziehe keinen Lohn oder sonstige Einnahmen.
Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Hartzer Rolle am 10. März 2023, 14:40:48
Zitat von: Sheherazade am 10. März 2023, 14:04:59
Zitat von: Fam-GH am 10. März 2023, 13:45:53Doch, dass wissen die seit 11 Monaten.

Ich habe mir jetzt mal den Berechnungsbogen angeguckt. Da ist nichts falsch meines Erachtens, dein Sohn ist mit Null Bedarf erfasst und ihr bekommt auch nur 2/3 der Gesamtmiete, das andere Drittel muss euer Sohn an euch zahlen. Eigentlich muss es das Jobcenter nicht interessieren, wofür da mehr Geld bei eurem Sohn angekommen ist, es wird ja nichts auf euren Bedarf angerechnet.

Wer von euch beiden hat denn da noch Einkommen in Höhe von 702€ netto?

Das hatte ich auch in #2 geschrieben, nur Mann und Frau verwechselt  :flag:

Fettnäpfchen und Quinki haben dann wieder Verwirrung reingemacht

Das Kind U25 wird als Mitglied der BG immer mit dem entsprechenden KindeR Regelsatz berücksichtigt und nicht als einzelner Erwachsener.
Auch wenn der Anspruch 0 ist, ist das Kind dem Grunde nach Mitglied der BG
Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Sheherazade am 10. März 2023, 14:54:50
Zitat von: Hartzer Rolle am 10. März 2023, 14:40:48Auch wenn der Anspruch 0 ist, ist das Kind dem Grunde nach Mitglied der BG

Stimmt, dann würde ich einfach mal die geforderten Nachweise beibringen und gut ist es. Angerechnet wird vom Lohn des "Kindes" ja ohnehin nichts. Aufregen nutzt nichts, wenn die das ganz genau haben wollen.
Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Quinky am 10. März 2023, 16:58:35
Harzer Roller und Sheherazade:
WENN ein Kind durch eigenes Einkommen bzw. Vermögen keinen Anspruch auf ALG/Bürgergeld hat, gehört es laut Gesetz NICHT zur BG der Eltern, siehe § 7 SGBII.
Ab 18 Jahre wird das Kind nicht mir dem Kinderregelsatz berücksichtigt, SOFERN es nicht zur BG der Eltern gehört.

Wir sind uns ja alle einig, das vom Einkommen des Kindes nichts auf die Eltern angerechnet werden kann und darf.

Wer stiftet hier Verwirrung:
Es wird behauptet, das IMMER ein Kind unter 25 Jahren zur BG der Eltern gehört, genau DAS!!!! ist falsch, siehe den angegebenen § 7 SGBII.

speziell an Harzer Roller:
Was ist, wenn zwei 23jährige verheiratet sind und eine eigene Wohnung haben. Bekommen beide nur den Kinderregelsatz oder den90%-Satz von verheirateten.
Ob ein unter 25 jähriger eine eigene Wohnung hat und ausreichend Einkommen oder ein unter 25 jähriger noch bei den Eltern wohnender mit ausreichendem Einkommen, beide werden gleich behandelt!! Beiden steht der volle Regelsatz zu!
Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Hartzer Rolle am 10. März 2023, 17:22:23
Nein..

2 23jährige verheiratet im eigenen Haushalt, Partnerregelsatz
2 23 jährige verheiratet im HH der Eltern eines Partners auch eigene BG mit Partnerregelsatz.
U25 in eigener Wohnung voller Regelsatz, obwohl hier noch Fragen bzgl der KDU aufkommen könnten. Umzug wie wann wieso?

U25 im Haushalt der Eltern hat in der Bedarfsberechnung nur den Kinderanspruch.

Drehen wir den Spieß doch mal um...
Was wäre, wenn das Ü18 aber U25 Kind mit Einkommen und kein KiG mehr seinen Bedarf mit Kinderregelsatz decken kann, aber den für Alleinstehende nicht?
@Quinky: bitte eine substanzielle Antwort
Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: horst am 10. März 2023, 17:27:35
Zitat von: Fam-GH am 09. März 2023, 19:42:21Im Übrigen hat sich , bei dem Lohn, von letztes Jahr bis heute nichts geändert, bei meinem Sohn, außer dass halt der Brutto und Nettolohn jeden Monat unterschiedlich hoch sind.

Warum das Jobcenter ausgerechnet jetzt die Monate August, September und Oktober 2022 erklärt haben will, wo auch in den anderen Monaten eine solche "freiwillige Sonderzahlung" drin steht, können wir uns nicht erklären.

das wussten die ja schon im August letzten Jahres das er wegen seinem Gehalt aus der BG rausfällt, warum also so ein Aufhebens wegen 150€ mehr Lohn. :weisnich:
Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Quinky am 10. März 2023, 18:43:24
U25 im Haushalt der Eltern hat in der Bedarfsberechnung nur den Kinderanspruch. WENN das Kind zur BG gehört.

Dein Beispiel Ü18/U25 ist eben ein Grenzfall.

Mit welchem Recht kann der Gesetzgeber einer erwachsenen Person (z.B. 23 Jahre) mit eigenem Einkommen vorschreiben, nur die Ernährung eines Kindes aus eigenem Einkommen zu haben?
Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Hartzer Rolle am 10. März 2023, 19:18:30
Hat er/sie ja nicht, weil ein Kind den Eltern gegenüber nicht unterhaltspflichtig ist. Worüber diskutieren wir hier also?

Der Sohn hat über 600 Euro übersteigendes EK laut Bescheid und auch wenn es nur 300 während, ändert dies nichts an der Situation.

Trotzdem möchte ich gerne mal eine  Bescheid mit U25 Kind sehen, das in der Bedarfsberechnung den vollen Regelsatz berücksichtigt bekommt...
Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Fam-GH am 10. März 2023, 19:19:53
Zitat von: horst am 10. März 2023, 17:27:35......warum also so ein Aufhebens wegen 150€ mehr Lohn. :weisnich:
Ich auch ich  :weisnich:
Als ich damals diesen Job beim JC gemeldet habe, habe ich auch nach der Anrechung seines Lohnes gefragt und mir wurde gesagt, dass nur der grund Bruttolohn 2262 € angerechnet wird und nicht mehr und es egal wäre wieviel er noch verdient und wenn er 5000 € im Monat verdienen würde, wäre das egal.

Und da frage ich mich jetzt ernsthaft, warum ausgerechnet bei diesen 150 € frewiwilliger Lohnzuschuss so ein Theater gemacht wird, beim Jobcenter.
Diese 150 € sind einfach ein zusätzlicher Bonus, für gute Arbeit, den der AG an seine AN zahlt.
Diese 150 € sind doch kein illegales Schwarzgeld oder so; es wird ja sogar versteuert.
Außerdem geht das Geld d.h. der gesamte Netto Lohn auf sein Konto und nicht auf mein Konto.


@all, die ganzen unterschiedlichen Meinungen hier, was richtig undd nicht richtig ist, verwirren mich gerade sehr. Meine Verwirrung ist verwirrt !  :scratch: 
:sorry:

Und ich möchte trotzdem noch einmal auf diese Sache zurück kommen
Warum behauptet das JC, dass mein Sohn noch eine Mitwirkungspflicht hat und ihm sein Sozialgeld entzogen werden kann, wenn er gegen "seine" Mitwirkungspflicht verstößt ?
Nach meiner Meinung hat er keine Mitwirkungspflichten mehr und kann auch nicht sanktioniert werden oder so was.
Und ich komme unserer Mitwirkungspflicht nach und sende dem JC jeden Monat seinen Lohnbescheid zu und einen Kontoausdruck, mit dem Lohneingang.
Also was für Pflichten soll er denn da noch haben, gegenüber dem JC ?
Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Sensoriker am 11. März 2023, 03:13:06
Da dein Sohn aufgrund seines Einkommens nicht mehr zu eurer BG gehört, hat er überhaupt keine Pflichten mehr gegenüber dem JC.
Er muss weder seinen Lohnbescheid noch irgendwelche Kontoauszüge geschweige denn eine Arbeitgeberbescheinigung vorlegen.
Er muss euch nur seinen Anteil an der Miete geben. (Strom, Kostgeld etc. geht dem JC nichts an wie ihr das regelt)
Ich würde anstelle eures Sohnes einen Teufel tun und dem JC immer meine Abrechnungen und Kontoauszüge geben.

Ich würde dem JC so antworten.
Unser Sohn gehört aufgrund seines Einkommens nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft.
§ 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II ist da eindeutig. Soweit Kinder die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes aus eigenem Einkommen beschaffen können, fallen sie aus der Bedarfsgemeinschaft heraus.
Er hat keinerlei Mitwirkungspflichten mehr gegenüber dem JC und wird daher zukünftig keine weiteren Unterlagen zur Verfügung stellen.
Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Fam-GH am 14. März 2023, 13:06:30
Ich habe gerade Ottokar´s Bericht gelesen
Hartz IV wird Bürgergeld - Sanktionsmoratorium aufgehoben
Hier habe ich folgenden Absatz gefunden
Sanktionsmoratorium
....alle Pflichtverletzungen, die im Zeitraum 03.07.2022 bis 31.12.2022 begangen wurden, nun auch noch nachträglich sanktioniert werden.

Mir kommt der Verdacht auf, dass unser Jobcenter gerade das jetzt versucht; nämlich rückwirkend zu sanktionieren, bei unserem Sohn.
Dieser Zeitraum passt nämlich wunderbar in der Zeit (August-Oktober 2022), wo das Jobcenter unserem Son eine "Verletzung der Mitwirkungspflicht" vorwirft.

Damit hier nicht jeder Nutzer alles noch einmal von mir durchlesen muss, noch einmal eine kurze Erklärung :
Unser Sohn ( 23 J) wohnt noch bei uns.
Das JC wirft meinen Sohn Mitwirkungspflichtverletzung vor, weil das JC erst jetzt im Februar23, in seinen Lohnbescheiden ab August22 eine Brutto Lohnzahlung entdeckt hat, die dem JC suspekt vorkommt und wirft unserem Sohn vor, bei Jobaufnahme im Mai22, diesen Zusatzlohn nicht gemeldet zu haben.
Das JC schreibt "Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind...."

Als unser Sohn damals ab Mai22 seinen Job begonnen hat, wusste er auch noch nicht, dass er ab August22 eine weitere Zusatzprämie (freiwilliger Sonderzuschlag) von seinem Arbeitgeber erhalten wird.
Und so konnten wir diese zusätzliche Lohnzahlung Anfang Mai22 bei der Jobaufnahme, auch noch gar nicht als Tatsache angeben !
Von diesem Zusatzlohn haben wir auch alle erst im September22 (Lohnbescheid Aug22 erhalten) erfahren.
Aber wir haben diesen Lohnbescheid von August22 sofort beim JC eingereicht und das JC konnte sehen, dass unser Sohn im August22 zum ersten Mal diese Zusatzprämie erhalten hat.
Wir haben also, mit dem Einreichen des Lohnbescheid August22 alle Tatsachen angegeben und nichts verschwiegen.
Wenn das JC sich erst im Feb23 die Lohnbescheide von 2022 anguckt, können wir da ja auch nichts für.
Das JC hatte 6 Monate Zeit bei uns einmal nachzufragen, was es mit dem Zusatzlohn auf sich hat...hat aber nicht reagiert.
Jetzt versucht uns das JC einen Strick daraus zu drehen, dass wie Anfang Mai22 diese Zusatzprämie nicht angegeben haben, die unser Sohn erst ab August22 zustand und wir erst im September22 selbst davon erfahren haben.

Ich möchte hier noch berichten, dass unser Sohn ab Mai22 aus dem ALG II / Bürgergeld Bezug raus ist und somit gar keine Mitwirkungspflicht mehr hat.
Trotzdem behauptet das JC, dass unser Sohn weiter ALG II / Bürgergeld EMpfänger ist und behauptet nicht nur, dass er seine Mitwirkungspflichten hat und behaupten, dass er immer noch sanktioniert werden kann und man ihm sein ALG II / Bürgergeld einstellen und zurückfordern kann, was er gar nicht mehr bekommt, seit Mai22 !

Da wir (bzw ich) dem JC ab Juni22 jeden Monat die Lohnbescheide (als Nachweis) von unserem Sohn einreichen, kommen wir auch unserer Mitwirkungspflicht nach und verschweigen somit keinen Lohn.
Uns Eltern kann man also nicht sanktionieren.

Für mich ist das also; unter der Tatsache, dass unser Sohn seit Mai22 gar kein ALG II / Bürgergeld mehr bekommt; ein versuchter Leistungsbetrug des Leistungsträgers !

Und weil ich mir das nicht gefallen lasse, habe ich eine offizielle Beschwerde an die nächsthöhere Dienstbehörde Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit , Kundenreaktions-/Beschwerdemanagement,in Düsseldorf, gesendet.
Denn eine Beschwerde bei dem Kundenreaktionsmanagement in unserem JC oder bei der Geschäftsführung, bringt nämlich gar nichts...damit haben wir Bedarfsgemeinschaft genug Erfahrung.

Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Ottokar am 15. März 2023, 14:42:03
Zitat von: Fam-GH am 09. März 2023, 19:42:21Ich frage mich, ob das überhaupt zulässig ist, dass das Jobcenter dazu Nachweise von meinem Sohn und seinen Arbeitgeber einfordert ?

Und ihm überhaupt mit einer Leistungskürzung drohen darf ?

Hat mein Sohn überhaupt noch eine derartige Mitwirkungspflicht ?

Darf das Jobcenter überhaupt seinen Lohn auf unsere Bedarfgemeinschaft so aufteilen ?
Nein.
Nein.
Nein.
Nein - das passiert hier auch nicht.

Lt. Berechnungsbogen hat das JC das Einkommen vom Sohn auch nur beim Sohn berücksichtigt.
Lt. Berechnungsbogen habt entweder Du oder dein Mann ein Bruttoeinkommen von 780€, welches nur bei euch beiden berücksichtigt wird.
Da der Einkommensüberhang beim Sohn monatlich gleichbleibend 657€ beträgt, ist es vollkommen egal, ob er eine Sonderzahlung erhält oder nicht, denn das ändert weder etwas an seinem fehlenden ALG II Anspruch noch an euren Ansprüchen, da sein Einkommen nicht bei euch berücksichtigt werden darf.

Der Sohn sollte hier umgehend gegenüber dem JC der Vertretungsvermutung des § 38 SGB II widersprechen, damit gilt die Antragstellung nicht mehr für ihn und das JC hört mit seinen Nachstellungen auf.
Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Fam-GH am 17. März 2023, 16:44:50
@Ottokar :help:

das Jobcenter unserer Stadt, hat sich jetzt noch einmal schriftlich gemeldet. mit 3 Bescheiden, für jeden von uns...mein Mann, unser Sohn und für mich.

Das Jobcenter berechnet jetzt rückwirkend jeden Monat den vollen Lohn meines Sohnes an (und nicht mehr nur den normalen Bruttolohn).
Wie erwähnt, bekommt er jeden Monat einen unterschiedlichen Lohn...bis zu 2700 € !
Und diesen Lohn rechnet das JC in voller Höhe an.
Bisher wurde immer nur der normale Bruttolohn von 2262 € angerechnet (siehe meinen hochgeladenen Bescheid in meinem ersten Post.

Nun hat das JC ausgerechnet, dass wir deswegen viel zu viel ALG II im Jahr 2022 erhalten haben (alter Leistungszeitraum, von 01.06.22 bis 30.11.22) und fordert das (angeblich) zu viel gezahlte ALG II von uns 3 zurück ( ALG II Überzahlung).

Insgesamt sollen wir am 01.04.23 ca 115 € an den Inkassodienst überweisen.
Ob die Sumnme stimmt, wissen wir nicht.

Ein Gespräch brachte mit dem JC gar nichts, denn mir wurde gesagt, dass wir eine Bedarfsgemeinschaft bilden und eine Einstehgemeinschaft (das heißt, dass auch unser Sohn für uns finanziell verantwortlich ist).

"Wenn mein Sohn gegen seine Mitwirkungspflichten als Bürgergeld ALG II / Empfänger verstößt; obwohl ihm nichts mehr zusteht, weil er zu viel verdient) werden wir Eltern auch mit sanktioniert.
Auch wenn mein Sohn so viel verdient, hat er sich an seine Mitwirkungspflichten zu halten und kann sanktioniert werden, wenn er dass nicht tut.
Und wir Eltern werden mitsanktioniert, weil wir eine Bedarfsgemeinschaft sind.
Wenn einer seine Mitwirkungspflicht verletzt, werden alle in der Wohnung, auch sanktioniert.
Mein Sohn ist noch ALG II / Bürgergeld Bezieher und bekommt noch Sozialgeld und es wäre egal wie viel er verdient "


Als ich sagte, dass ich erst einmal diese 3 Bescheide rechtlich überprüfen lassen will, weil uns 3 nicht klar ist, ob diese 3 Bescheide und Rückforderungen überhaupt stimmen, sagte der Typ vom JC nur
"dann machen Sie das mal, wenn Sie sonst nichts zu tun haben"

Anhang der ALG II Bescheid und die Rückforderung und Berechnung
von mir und als Beispiel der Monat August 2022


Insgesamt hat dieser Bescheid und die Erstattungsberechnung 19 Seiten, die ich aber hier nicht komplett bearbeiten und hochladen konnte...deswegen habe ich nur als Beispiel den Monat August 2022 hochgeladen, damit Ihr die Berechnung einmal ansehen könnt.

Zu der neuen ALG II Rückforderungen, für uns 3, noch zur Erklärung :
Da es eine Arbeitsaufnahme zum Mai 2022 bei meinem Sohn gab, kam es zu einer ALG II Überzahlung im Mai 2022 ( ca 1000 €) die wir immer noch in Raten zurück zahlen, an den Inkasso Dienst Recklinghausen, bis September 23 war das mit dem Inklasso Dienst so vereinbart und wir zahlen monatlich 75 € zurück.


Und zu den zuvor geforderten ausgefüllten Formularen, die unser Sohn von seinem AG ausfüllen lassen sollte, mit der Erklärung zu den 150 € Sonderzahlung, habe ich aus zeitlichen Gründen auch noch gar nicht beim Jobcenter eingereicht.
Die Formulare sollten bis heute 17.03.23 beim JC vorliegen, aber das hat halt noch nicht ( so schnell ) hingehauen !


Was könnt Ihr mir Nutzer und Oktokar jetzt dazu raten, wie wir weiter vorgehen sollen ?

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: horst am 17. März 2023, 17:25:58
Der Bedarf im August vom Sohn ist euch Zugeflossen da muß doch der Sohn noch Geld
bekommen haben vom JC
Jobcenter 594,46 Sohn :3 = 198,44 Verteilt auf 3

https://hartz.info/index.php?action=dlattach;attach=81293;image
Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: JensM1 am 17. März 2023, 17:50:36
Wenn es für den Bewilligungszeitraum vorher tatsächlich nur einen Bescheid vom 13.05.2022 ohne spätere Änderungsbescheide gab, schau doch mal, ob dein Sohn dort noch einen Anspruch hatte oder lade davon mal eine Seite mit Berechnungsbogen für den Monat hoch, aus dem sich Rückforderungen (s. Erstattungsanspruch) ergeben. Denke dabei auch an die 20,00 Euro Sofortzuschlag ab 07/22, hat er den evtl. bekommen? Damit gab es ne Menge Bearbeitungsfehler, die evtl. zu einer Rückforderung führen könnten.
Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Sensoriker am 17. März 2023, 18:12:24
Ich sehe auf den ersten Blick keinen Fehler. (Abgesehen davon, dass der Sohn definitiv nicht zur BG gehört)
Auch nicht wo das Einkommen eures Sohnes bei Euch angerechnet wird.
Die geforderte Rückzahlung kommt anscheinend durch einen höheren Lohn des Partners gegenüber den Vormonaten.
Die Forderung ist auch nur 42,18. Keine Ahnung wo du die 115,- her hast.
Warum dort allerdings steht, dass dein Sohn mehr verdient hat als angenommen ist mir ein Rätsel. Da keine BG ist es völlig unerheblich wieviel er verdient. Es ändert sich nichts an der Summe von 42,18. Egal wieviel er verdient.
Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: JensM1 am 17. März 2023, 18:19:34
ZitatIch sehe auf den ersten Blick keinen Fehler.

Es werden wohl Leistungen vom Sohn zurückgefordert, allerdings kann man aus dem Bescheid zur endgültigen Festsetzung allein nicht entnehmen, warum, für welchen Zeitraum etc.
Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: horst am 17. März 2023, 18:27:12
Zitat von: Sensoriker am 17. März 2023, 18:12:24Ich sehe auf den ersten Blick keinen Fehler. (Abgesehen davon, dass der Sohn definitiv nicht zur BG gehört)

nicht mehr, aber bestimmt vor Antragstellung.

Zitat von: Fam-GH am 17. März 2023, 16:44:50Ein Gespräch brachte mit dem JC gar nichts, denn mir wurde gesagt, dass wir eine Bedarfsgemeinschaft bilden und eine Einstehgemeinschaft (das heißt, dass auch unser Sohn für uns finanziell verantwortlich ist).

das ist natürlich Quatsch.


Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Sensoriker am 17. März 2023, 18:28:01
Zitat von: JensM1 am 17. März 2023, 18:19:34Es werden wohl Leistungen vom Sohn zurückgefordert, allerdings kann man aus dem Bescheid zur endgültigen Festsetzung allein nicht entnehmen, warum, für welchen Zeitraum etc.

Da der Sohn keine Leistungen erhalten hat, kann es auch nicht vom Sohn stammen.

Ich gehe davon aus, dass sich der Lohn des Partners erhöht hat (oder vorher keine genaue Abrechnung vorlag). Dadurch ergibt sich eine Überzahlung die jetzt zurück gefordert wird.
z.B Juni 2022 - Erhalten = 212,93 / zugestanden = 205,56 ergibt 7,37 Überzahlung.


Zitat von: horst am 17. März 2023, 18:27:12nicht mehr, aber bestimmt vor Antragstellung.

Bei Antragstellung waren sie wohl auch eine BG.
Der Sohn hat inzwischen Arbeit wo er genug verdient um aus dem Leistungsbezug zu fallen. Ab dem Zeitpunkt gehört er nicht mehr zur BG.
Der Fehler liegt hier beim JC, dass sie ihn partout noch zur BG zählen. Und noch teilweise vom TE, dass sie seine Unterlagen (Verdienstabrechnungen, Kontoauszüge) eingereicht haben.
Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: JensM1 am 17. März 2023, 18:35:56
ZitatDa der Sohn keine Leistungen erhalten hat, kann es auch nicht vom Sohn stammen.

Auf der 2. Seite steht von TE reingeschrieben, dass der Sohn 31,05 Euro erstatten soll. Ginge nur, wenn er überhaupt Leistungen erhalten hat, dazu bräuchte man die ursprünglichen Bewilligungs- und (falls) vorhanden, Änderungsbescheide + ggf. Bescheid (Edit evtl bescheidlos gezahlten) Sofortzuschlag.
Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Sensoriker am 17. März 2023, 18:41:42
Ok. Das habe ich nicht gesehen. Kann das, aber auch mit den vorhandenen Unterlagen nicht einordnen.

Am besten ALLE Seiten hochladen, damit man einen vernünftigen Überblick hat.
Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Fam-GH am 17. März 2023, 18:58:37
Zitat von: Sensoriker am 17. März 2023, 18:12:24Die Forderung ist auch nur 42,18. Keine Ahnung wo du die 115,- her hast.
Steht doch auf der Seite 2 des ALG II Bescheids drin, den ich hier gerade hochgeladen habe !
Ich 42,18 € , Partner 42,18 € , Sohn 31,05 € = 115,42 € ( um genau zu sein )
die das Jobcenter von uns am 01.April 2023 zurück fordert,
für die Zeit vom 01.06.22 bis 30.11.22 !
--------------------------------------------------

@JensM1
Und hier zu der Rückforderung von Mai 2022, an dieser wir immer noch abzahlen...jeden Monat 75 € , bis 09/23 !
Siehe Anhang

Mein Sohn hat vom 01.01.22 einen Job gehabt und sein letzter Lohn kam im Februar 2022
Ab dem 01.März 22 war er wieder mit im vollen ALG II drin, bis zum 09.Mai 2022.

Am 10.Mai 22 trat er seinen jetzigen Job an und bekam am 29.Mai 2022 seinen ersten Lohn überwiesen, für die Arbeitsstunden 10.05. bis 31.05.22 !

Vom Jobcenter bekam er noch, für den Monat Mai 22 sein volles ALG II, denn zu diesem Zetpunkt wussten wir ja noch nicht, dass er am 10.Mai 22 einen neuen Job anfängt.

Da der erste Lohn im gleichen Monat Mai 22 zufloss und wir tatsächlich zuviel ALG II erhalten haben, für Mai 22...und daher die ALG II Überzahlung, die wir noch dran sind zurück zu zahlen ( Vereinbarung mit dem Inkasso Dienst).

Lohn Brutto 1532,32 € , Netto 1087,42 €

Mein Sohn sollte insgesamt zurück zahlen für Mai 22 :  594,46 €
mein Partner sollte zurück zahlen, für Mai 22 : 198,44 €
und ich sollte zurück zahlen, für Mai 22 : 198,44 €
Gesamt Rückforderung = 991,34 € !

1 Rate am 01.08.2022 , Gesamt Rückzahlung 75 € (45 € mein Sohn und wir Eltern je 15 € pro Monat)
Die letzte Rate ist fällig am 01.09.23 , von insgesamt Restbetrag 91,34 € !

Der zweite Lohn, für die Arbeitsstunden im Juni 2022 , war :
Brutto 2287,54 € , Netto 1638,22 €
Überweisung im selben Monat, Zufluss am 28.06.2022 !

------------------------------------------------------

@ Sensorike
leider kann ich diese vielen ALG II Bescheide und Änderungsbescheide und Aufhebungsbescheide von 2022 , inklusive der gesamten sonstigen Unterlagen und Lohnbescheide, hier nicht zusammen, in einer Antwort hochladen, da dass mindestens 100 Seiten wären, von 2022.
Alleine die neuen Bescheide für 2022, mit dieser neuen Rückforderung , betragen über 20 Seiten, für jede Person ( 3 ) unserer Bedarfsgemeinschaft.
Und das packt dieses info.hartz Programm mit 5120 KB nicht.
Und da ist dann ja auch sehr viel zu schwärzen, für dieses Forum und das in so kurzer Zeit, damit ihr mir zeitnah helfen könnt, schaffe ich das auch nicht.

Vielleicht kann @Ottokar hier noch einmal helfen  :help:


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: JensM1 am 17. März 2023, 19:08:49
Es ging dir doch um die Überzahlung 06/22-11/22,warum postest du jetzt irgend etwas von 05/22?

Der Bewilligungsbescheid ab 06/22 wäre interessant.
Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: horst am 17. März 2023, 19:56:19
Zitat von: Fam-GH am 17. März 2023, 18:58:37Vielleicht kann @Ottokar hier noch einmal helfen  :help:
ja er rechnet sehr gut, aber ob er da durchschaut? Sowas geht wohl nicht online.
Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Fam-GH am 17. März 2023, 19:59:35
@JensM1
Ich habe beschrieben, dass wir noch die alte Rückforderung abzuzahlen haben, bis 09/23.
und deswegen habe ich den hier hochgeladen.
Weil mein Sohn im Mai 2022 angefangen hat bei der neuen Firma zu arbeiten und es im Mai bereits den ersten Lohn gab ( mit Überzahlung ) und den wir noch zurück zahlen müssen.

Aber hier ist noch einmal der Bescheid vom 13.05.22, für die Monate Juni bis November 2022 (alter Leistungszeitraum), zum Vergleich mit dem neunen Bescheid und der Rückforderung für Juni 2022 bis November 2022.

Ich hoffe, Ihr habt nun die richtigen Bescheide von mir  :scratch:
Falls nicht, muss ich morgen (18.03.23) noch einmal nach einem Bescheid gucken und hochladen.

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@horst
ich weiß, dass das ziemlich viel ist, was man vergleichen und berechnen muss, um zu prüfen ob das alles so stimmt.
Und ich hoffe hier auf Ottokars Hilfe.

Und wie erwähnt, das Jobcenter sagt, mein Sohn hätte jetzt 2023 immer noch seine Mitwirkungspflichten zu erfüllen und wenn er das nicht tut, wird nicht nur er sanktioniert (Geldkürzung oder völliger Entzug) und bei uns Eltern auch, weil wir eine BG sind.
Das JC behauptet, mein Sohn bezieht jetzt 2023 immer noch Bürgergeld, obwohl er soviel verdient.
Und fordern Unterlagen und ausgefüllte Formulare an, wo Ottokar (und einige andere User hier) schon gesagt haben, dass das nicht richtig ist, was das JC fordert z.B. auch dass mein Sohn sich als Bürgergeld Empfänger outen soll, bei seinem Arbeitgeber.

So ein Wirrwarr habe ich noch nicht erlebt im Jobcenter.





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Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: JensM1 am 17. März 2023, 20:12:53
Dein Sohn hat 31,05 Euro in 06/22 erhalten, aber nachträglich wurde doch mehr verdient, also werden die zurückgefordert. Sieht für mich alles korrekt aus.
Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: horst am 17. März 2023, 20:52:23
ZitatNichts anderes folgt aus der möglichen Änderung der Wohnverhältnisse aufgrund geänderten Einkommens.
Entgegen der Auffassung des LSG führt das Abstellen auf das Monatsprinzip nicht zu Zirkelschlüssen. Die
Überlegungen hinsichtlich der Auswirkungen auf die Wohnsituation beruhen auf der Annahme, dass bei einem
Kind, das seinen Bedarf aus eigenem Einkommen decken kann, zwingend nur die angemessenen Aufwendungen
für die Unterkunft und Heizung zugrunde zu legen seien. Dafür ist jedoch insbesondere bei einem Kind, das
hinreichend hohen Unterhalt erhält, kein Rechtsgrund zu erkennen. Auszugehen ist vielmehr bei der
Bedarfsberechnung vom Kopfteil der tatsächlichen Aufwendungen, denn wenn und soweit das Kind diese und
seine übrigen Bedarfe decken kann, gehört es nicht zur Bedarfsgemeinschaft und unterliegt auch nicht den
Beschränkungen des SGB II hinsichtlich der Angemessenheit.
Auszug aus einem BSG Urteil zu Bedarfsgemeinschaft

B_14_AS_14_17_R
Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Quinky am 18. März 2023, 10:09:03
Horst,
Dein angeführtes Urteil ist nicht anzuwenden. Dieses bezieht sich auf ein MINDERJÄHRIGES Kind innerhalb einer BG
Im vorliegenden Fall besteht aber KEINE BG, denn der erwachsene Sohn wohnt in einer Wohngemeinschaft, maximal einer Haushaltsgemeinschaft. Danach ist für den Sohn keine Angemessenheitsgrenze massgebend und für die Eltern die Angemessenheit einer 2er BG zu berücksichtigen. Es ist zwar nach dem Kopfteilprinzip die Miete aufzuteilen, jedoch wenn 2 Kopf-Teile der Angemessenheit einer 2er-BG entsprechen, so ist das zu berücksichtigen
Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Sheherazade am 18. März 2023, 10:46:51
Zitat von: Fam-GH am 17. März 2023, 19:59:35Und wie erwähnt, das Jobcenter sagt, mein Sohn hätte jetzt 2023 immer noch seine Mitwirkungspflichten zu erfüllen und wenn er das nicht tut, wird nicht nur er sanktioniert (Geldkürzung oder völliger Entzug) und bei uns Eltern auch, weil wir eine BG sind.
Das JC behauptet, mein Sohn bezieht jetzt 2023 immer noch Bürgergeld, obwohl er soviel verdient.

Könnte dadran liegen
Zitat@JensM1
Ich habe beschrieben, dass wir noch die alte Rückforderung abzuzahlen haben, bis 09/23.

Wenn er doch soviel verdient, warum zahlt er die Rückforderung nicht auf einmal zurück? Die Rede ist doch von der Überzahlung wegen Arbeitsbeginn deines Sohnes, oder?
Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: horst am 18. März 2023, 16:03:03
Zitat von: Fam-GH am 17. März 2023, 19:59:35@horst
ich weiß, dass das ziemlich viel ist, was man vergleichen und berechnen muss, um zu prüfen ob das alles so stimmt.
Und ich hoffe hier auf Ottokars Hilfe.
ich glaube Ottokar hat schon alles geschrieben dazu ich würde an eurer Stelle alle Leistungen Bescheid die ihr bekommen habt mit den Forderungen vergleichen denn wenn dein Sohn raus ist wird bei euch Eltern ja die Miete des Sohnes vom JC fehlen genau 1/3 
mehr kann das JC nicht vom Sohn abziehen.
Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Sheherazade am 18. März 2023, 16:07:41
Zitat von: horst am 18. März 2023, 16:03:03mehr kann das JC nicht vom Sohn abziehen.

Nicht "vom" sondern "für".
Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: horst am 18. März 2023, 16:11:16
Zitat von: Sheherazade am 18. März 2023, 16:07:41
Zitat von: horst am 18. März 2023, 16:03:03mehr kann das JC nicht vom Sohn abziehen.

Nicht "vom" sondern "für".
ja genau für den Sohn. :smile:
Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Sensoriker am 18. März 2023, 16:56:50
Es ist wirklich so gut wie unmöglich ohne die kompletten Unterlagen da durch zu steigen.

Ich sehe in den Berechnungsbögen die du hochgeladen hast nicht wo sein Lohn bei euch angerechnet wurde oder wird. Was bei euch laut Berechnungsbogen angerechnet wird ist der Lohn deines Partners.
Es ist mir daher nicht ganz klar woher die hohe Summe von 2022 stammt die ihr zurückzahlen sollt bzw. noch zahlt. Das JC darf nur die Überzahlung von eurem Sohn zurück fordern, da sein Lohn nicht bei Euch angerechnet werden darf.

Sollte doch Lohn von eurem Sohn bei euch angerechnet worden sein, (Noch andere Bescheide die hier nicht stehen) ist das auf jeden Fall falsch. Der Lohn eures Sohnes durfte und darf nicht bei Euch angerechnet werden.
Sollte das trotzdem der Fall gewesen sein müsste am besten Ottokar sagen was man da machen muss.

Ohne die ursprünglichen Bescheide inklusive der Neuberechnungen ist auch nicht nachvollziehbar wo die 115,41 herkommen.

Ich wurde dir bei der Komplexität wirklich empfehlen eine Beratungsstelle in eurer Nähe aufzusuchen. Dabei alle Unterlagen von Anfang 2022 bis jetzt mitnehmen.

Auf jeden Fall ist dringest dem JC klar zu machen, dass euer Sohn nicht mehr zur BG gehört. Er unterliegt daher keinerlei Mitwirkungspflichten und muss daher auch keine Lohnabrechnungen geschweige denn Kontoauszüge vorlegen. Da er keine Mitwirkungspflichten hat, kann er auch nicht dagegen verstoßen. Ihr dürft daher auch nicht deswegen sanktioniert werden.
Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Fam-GH am 18. März 2023, 17:10:20
Zitat von: Sheherazade am 18. März 2023, 10:46:51Wenn er doch soviel verdient, warum zahlt er die Rückforderung nicht auf einmal zurück? Die Rede ist doch von der Überzahlung wegen Arbeitsbeginn deines Sohnes, oder?
Das Jobcenter / der Inkasso Dienst, hat diese gesamte Rückzahlung , für die alte Rückforderung, von Mai 2022, wie folgt aufgeteilt.

Unser Sohn Rückzahlung : 594,46 € je 45 € Monatlich (aktueller Restbetrag 279,46 €)
Mein Mann Rückforderung : 198,44 € , je 15 € Monatlich (aktueller Restbetrag 93,44 €)
Ich , Rückforderung auch 198, 44 € , je 15 € Monatlich (aktueller Restbetrag 93,44 € )
Gesamtbetrag der Rückforderung : 991,34 €

Warum mein Sohn das in einem Betrag (594,46 €) nicht bezahlt hat war, wir wussten ja zu Beginn der Rückforderung noch nicht, ob er nach der Probezeit ( Mitte November 2022) überhaupt übernommen oder gekündigt wird..und ob er nach der Probezeit einen Verlängerung Arbeitsvertrag bekommt..oder ob er wieder (ab Nov. 22) oder ab Mai 23 wieder arbeitslos gewesen wäre und wieder ins ALG II gerutscht wäre.
Deswegen hat eer nur die Ratenzahlung von monatlich 45 € genommen.

Da er jetzt aber übernommen wurde bis Mai 2024, werde ich mit ihm reden, ob er nicht die restlichen 279,46 € wenigstens in 2 Raten (für April und für Mai 23) zahlt...dann wären diese alten Schulden vom Tisch und das Jobcenter gibt dann Ruhe.

Und die neue ALG II Rückzahlung von 31,05 € kann er ja sofort überweisen.
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@Sensoriker
ich habe mir maöl die Freiheit erlaubt alle Daten, wie Bedarfsgemeinschafts Nummer, Namen, Adresse, Telefon Nummer, Geburtsdatum, JC Kunden Nummer und Name des Jobcentrs und Telefon Nummern zu entfernen (schwärzen)...
aber ich habe kenntlich gemacht, welche Spalte für meinen Sohn, für meinen Partner und für mich zugeordnet wurde.
Ich werde auch hier keine vollständigen ALG II Bescheid , ohne Daten zu schwärzen, hochladen, denn kann kann ich mich ja auch gleich hier outen, mit Bild , Personalausweis, Adresse und sonstigen Angaben.
Ich habe alles wichtige hier hochgeladen und das kannst du dir angucken.
Wenn Du damit nicht klarkommst, was ich hier erkläre und hochlade, kann ich es auch nicht ändern.
Und das mit den 115,41 € habe ich jetzt mehrfach erklärt und es ist im Bescheid zu lesen, wie das Jobcenter diese Beträge aufgeteilt hat, für 3 Personen.

Und nur kurz (wie bereits zu lesen) mein Partner hat ein Lohn von monatlich Brutto 780 € und unser Sohn diesen monatlichen Butto Lohn über 2000 € und ich habe keinen Job und keinen Lohn.
Das kann man auch aus den hochgeladenen Daten gut erkennen.
Aber da habe ich hier auch schon mehrfach angegeben, was mein Partner verdient und was unser Sohn verdient.
Auch den Betrag zu den 115,41 € habe ich jetzt mehrfach erklärt.
Und wie gesagt, ich lade hier keine ungeschwärzten ALG II Bescheide und sonstigen Unterlagen hoch.

Und wie erklärt, kann ich aufgrund des Datenvolumens , zum hochladen, nicht alle Bescheide von 2022 und sonstigen Unterlagen hier hochladen.

Und die ALG II Überzahlung, wurde auf uns 3 Personen aufgeteilt.

Das sprengt hier den Rahmen.
Und alle unsere Lohnbescheide von insgesamt 12 Monaten und das mal 2 Personen, lade ich hier auch nicht hoch.
 Und ALG II Bescheide hier noch zusätzlich hochzuladen, die nichts mit der jetzigen ALG II Rückzahlung zu tun haben, würde auch alle anderen Nutzer hier nur verwirrren.
Ich muss alles vorher schwärzen und das kostet auch Zeit...aber das schwärzen gefällt dir offensichtlich nicht.
Ich kann das aber leider nicht ändern, wenn es dir nicht passt und nur dich das alles verwirrt.
Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Fam-GH am 18. März 2023, 18:21:50
@Horst
Zitat von: horst am 17. März 2023, 20:52:23
ZitatNichts anderes folgt aus der möglichen Änderung der Wohnverhältnisse aufgrund geänderten Einkommens....
unserem erwachsenen Sohn steht, wenn er Bürgergeld bekäme, ein Regelsatz 402 € und 234,46 € anteilige KDU zu = 636,46 €
Berücksichtugung Freibettrag 300 €
Anmerkung : Kindergeld bekommt er nicht mehr, da es ihm laut Gesetz eben nicht mehr zusteht.

Er verdinet zwischen 1700 € u 1900 € Netto...aber mind. 1594 € (auf dem ersten Arbeitsmarkt).
Das heißt, er kann seinen Bedarf selbst decken !
 
Da er noch bei uns Eltern wohnt, wird uns sein 1/3tel KDU von unserem Bedarf abgezogen.
Wir erhalten je 451 € Bürgergeld plus anteilmäßiger KDU.
Dazu kommt der Abzug vom Lohn meines Mannes und die Berücksichtigung des Freibetrages von 300 €.
Zur Zeit bekommt der Vermieter die volle Miete überwiesen von 703,37 €
Und ich noch einen Rest Bürgergeld Betrag von 201,05 € auf mein Bankkonto.
Gesamtbedarf, für 2 Personen = 904,42 €
Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Sensoriker am 18. März 2023, 19:44:45
Du kannst mir ja sicherlich zeigen wo ich geschrieben habe, dass du hier alles ungeschwärzt hochladen sollst.

Um genau nachvollziehen zu können wo, wann und bei wem was angerechnet wurde und wie sich die Rückzahlungsforderung daher zusammensetzt benötigt man nun mal die kompletten ursprünglichen Bescheide sowie die komplette Neuberechnung.
Da das nicht geht hatte ich dir eine Beratungsstelle vor Ort empfohlen.
Du kannst ja nur die paar Daten dort mit hinnehmen die du hier hochgeladen hast. Viel Spaß dabei. Aber damit muss du dann klarkommen.
Ich bin hier raus.
Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: horst am 18. März 2023, 20:14:24
https://hartz.info/index.php?action=dlattach;attach=81240;image

Auf dem Schreiben hätte längst schon mit SG gegenüber dem JC gedroht gehört.

und einen Überprüfungsantrag gegen die Zahlung, wenn sie zu Unrecht ist, kann immer  noch gemacht werden, da hat man 1 Jahr Zeit. 

Und ihm überhaupt mit einer Leistungskürzung drohen darf ?
Hat mein Sohn überhaupt noch eine derartige Mitwirkungspflicht ?

Darf das Jobcenter überhaupt seinen Lohn auf unsere Bedarfgemeinschaft so aufteilen ?


Zitat von: Ottokar am 15. März 2023, 14:42:03Nein.
Nein.
Nein.
Nein - das passiert hier auch nicht.


Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Ottokar am 19. März 2023, 11:46:55
Zu Mai 2022 kann ich nichts sagen, dazu müsste ich zusätzlich den ursprünglichen Bewilligungsbescheid sehen, um ihn mit dem Änderungsbescheid aus Beitrag #31 vergleichen zu können.

Im Juni 2022 wird das Einkommen des Sohnes nur beim Sohn berücksichtigt. Dieses reicht jedoch nicht zur Bedarfsdeckung aus, sodass der Sohn einen Restbedarf ALG II i.H.v. 45,79€ hat. Dieser Restbedarf wird teilweise (i.H.v. 14,74€) durch verteiltes Einkommen des Partners gedeckt, sodass der Sohn noch 31,05€ ALG II bekam.

Ab Juli 2022 wird das Einkommen des Sohnes nur beim Sohn berücksichtigt. Da dieses seinen Bedarf deckt, hat er keinen Anspruch auf ALG II.

In keinem der hier veröffentlichten Bescheide findet eine Anrechnung des Einkommens des Sohnes beim Bedarf der Eltern statt.
Was die Nachstellungen des JC betrifft, hatte ich bereits einen Hinweis gegeben:
Zitat von: Ottokar am 15. März 2023, 14:42:03Der Sohn sollte hier umgehend gegenüber dem JC der Vertretungsvermutung des § 38 SGB II widersprechen, damit gilt die Antragstellung nicht mehr für ihn und das JC hört mit seinen Nachstellungen auf.
Titel: Aw: JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Fam-GH am 20. März 2023, 10:05:11
@Ottokar
vielen Dank  :clever:

@horst
Danke

@Sheherazade
Danke

@JensM1
Danke

@ Quinky
Danke

@Sensoriker
ich fange jetzt nicht an mit dir herum zu streiten.
Du hast sinngemäß geschrieben, dass du die Löhne u Anrechnungen vom Lohn, anhand meiner hochgeladenen Bescheide nicht zuordnen kannst (offensichtlich weil die Namen und Kunden Nr fehlen)