Hallo Leute,
brauche dringend euer Fach- und Schwarmwissen! :help:
Ausgangslage: ich bekomme diesen Monat noch teilweise EM-Rente und ergänzend Leistungen nach SGB II.
Gestern Aufhebungsbescheid vom JC in der Post zumn 1.April. Begründung: volle EM-Rente ab 1.4.23. Bis heute habe ich aber noch keinen Bescheid von der DRV darüber, wie über meinen Weiterzahlungsantrag beschieden wurde.!
Rechtmäßiges Vorgehen vom JC? Ich stehe jetzt ab April fast ohne EK da. Einen Antrag beim Sozialamt kann ich ja wohl nur mit Rentenbescheid stellen.?
Kann das JC eine Mitteilung der DRV vorab bekommen haben? Oder versuchen die ihr "Glück" und verweigern mir ab April vorsätzlichdie Gewährleistung des Existenzminimums?
WAS KANN ich jetzt machen? Depression und Panikattacken seit Posteingang gestern verhindern klares Denken...
Widerspruch? Hat ja eh keine aufschiebende Wirkung...
Was beim Sozialamt beantragen? Austockende Leistung SGB XII oder für erstmal einen Monat Hilfe zum Lebensunterhalt? Und wie heißen diese Leistungen konkret?
Fragen über Fragen und der April rückt gnadenlos näher...
Gut. Morgen früh rufe ich als Erstes bei der DRV an, um zu erfahren, ob es überhaupt schon eine Entscheidung gegeben hat und falls ja, ob ich für das Sozialamt etwas Schriftliches bekommen kann.
Warte auf Eure Antworten
lg
amazone
Zitat von: amazone am 12. März 2023, 13:09:31Gut. Morgen früh rufe ich als Erstes bei der DRV an, um zu erfahren, ob es überhaupt schon eine Entscheidung gegeben hat
Mach das bevor wir uns hier die Finger wund schreiben. Manchmal kommt beim Jobcenter die Post (weil digital) schneller an. Sofern es eine Entscheidung gegeben hat, bekommst du auf jeden Fall einen schriftlichen Bescheid.
merci an @Sheherezade!
OK. Einverstanden. Rufe morgen früh bei der DRV an und melde mich dann wieder im Forum.
Das für mich zuständige Grusi-Amt hat eh erst Dienstag geöffnet.
lg
amazone
Auf jeden Fall einen Antrag beim Sozialamt stellen und das Jobcenter auf sie Fortzahlunhspflicht hinweisen. Die können sich ihre Kohle später per Erstattungsanspruch wiederholen.
Darlehen beantragen, heißt das Zauberwort.
Zitat von: horst am 12. März 2023, 17:52:09Darlehen beantragen, heißt das Zauberwort.
Von was soll das Geld denn zurück gezahlt werden? Von der ergänzenden Sozialhilfe?
Zitat von: Lina am 12. März 2023, 18:00:25Von was soll das Geld denn zurück gezahlt werden? Von der ergänzenden Sozialhilfe?
Zitat von: amazone am 12. März 2023, 13:09:31volle EM-Rente ab 1.4.23.
von der Rente natürlich.
Das Jobcenter muss weiter zahlen, bis der Antrag im SGB XII durch ist.
Dann kann das Jobcenter sich die Leistungen vom Sozialamt erstatten lassen. §102 SGB X
Natürlich immer vorausgesetzt, die Rente reicht nicht und du musst zusätzlich SGB XII Leistungen beantragen... sonst hilft tatsächlich ein Darlehensantrag oder der Hinweis ans JC, einen Erstattungsanspruch an die DRV zu stellen. In beiden Fällen zahlst du aber die erbrachte Leistung zurück
Hallo Ihr Foris,
merci für Eure weitergehenden Infos.
zur Lage: DRV hat mir den Bescheid über volle EM-Rente ab 1.4. bereits am 24.2. per Post zugeschickt, ist aber nicht bei mir angekommen. Heute geht der Bescheid mit angeschlossenem Kurzantrag für ergänzende Grusi an mich erneut per Post raus. Sollte Ende der Woche da sein, sodass ich nächste Woche persönlich zum Amt gehen kann.
Da ich wohl kaum bis zum 1.April über Geld werde verfügen können, kann mir eine gute Freundin im April zur Überbrückung ein Darlehen gewähren. Selbstverständlich mit Darlehensvertrag inkl. Rückzahlungsmodalität. Dem JC ne Aufforderung zu schicken zwecks Weiterzahlung und interner Verrechnung dauert höchstwahrscheinlich zu lange. Brauche das Geld schon am 3.4. um Miete zu bezahlen. Über Rücklagen verfüge ich so gar nicht, sodass meine Freundin die schnellere und sicherere Lösung ist.
PS Da das Grusi-Amt nur Di + Do am Vormittag geöffnet ist, Antrag lieber persönlich abgeben oder in den Hausbriefkasten werfen damit es schneller geht? Was meint Ihr?
PPS Wie lange kann die Antragsbearbeitung wohl etwa dauern?
Freue mich auf Eure Antworten. :smile:
lg
amazone
Zitat von: amazone am 13. März 2023, 13:07:25PS Da das Grusi-Amt nur Di + Do am Vormittag geöffnet ist, Antrag lieber persönlich abgeben oder in den Hausbriefkasten werfen damit es schneller geht? Was meint Ihr?
Wenn du den Antrag an einem Di oder Do Vormittag fertig hast, dann versuche den persönlich abzugeben. An den anderen Tagen eben in den Hausbriefkasten. Die sind ja trotz der eingeschränkten Zeiten für den Publikumsverkehr im Haus.
moinsen...
habe wieder neue Post vom JC...diesmal soll ich am besten gestern den Grusiantrag abgegeben haben und mit einer Frist von 10 tagen das Antragsergebnis dem JC bekannt geben. Warum? Weil die Rentenbewilligung rückwirkend ab 11/2022 gilt. Selten so gelacht! Habe eben mit dem Grusiamt telefoniert. Bearbeitungszeit 6-8- Wochen...Deren lapidare Meinung zu meiner Situation, ich solle das JC auffordern, weiterzuzahlen, bis ein Bescheid vorliegt, zwecks interner Abrechnung der Ämter unter sich.
Kann ich versuchen, rechne aber mit einer Ablehnung...Sinnvoll, jetzt doch einen Widerspruch auf den Aufhebungsbescheid zu schreiben, oder ist das nur Zeit-und Energieverschwendung? Bitte um Eure Meinung dazu...
Wie bereits geschrieben, bekomme ich erst diese Woche den verloren gegangenen Rentenbescheid nochmals per Post..
lg
amazone
amazone
ist nicht mein Thema
aber falls du es noch nicht gelesen hast hier ein Ratgeber dazu und da dann speziell den weiterführenden Link auch anschauen.
Vllt. hilft es dir ja.
Wann kann der Leistungsträger mit anderen Sozialleistungen aufrechnen (http://hartz.info/index.php?topic=10429.msg91328#msg91328)
MfG FN
@Fettnäpfchen
danke für den link...klingt ech voll kompliziert...puuuuuhhh
Zitat von: amazone am 14. März 2023, 12:34:40klingt ech voll kompliziert...puuuuuhhh
Klingt nur so, ist es aber nicht. Das Jobcenter hat zu zahlen bis das Sozialamt dir Leistungen per Bescheid zusagt. Danach kann das Jobcenter mit dem Sozialamt und der Rentenkasse aufrechnen.
Hi, kurzer Zwischenstand:
Habe mir den Rentenbescheid persönlich beim Rententräger abgeholt inkl. Grusiantrag und alles ausgefüllt und kopiert. Abgabe per Hausbriefkasten geplant morgen, wenn ich alles gemarkert und sortiert habe.
Täglich trudeln neue Schreiben vom JC ein, alle datiert auf den 7.3. Der letzte Brief gestern enthielt einen neuen WBA mit Anlage zu Vermögen. Muss man das verstehen? Erst Aufhebung zum 31.3. und dann erneut WBA ab 1.4.??? Ist das ein üblicher Vorgang beim JC? Ich blicke nicht mehr durch: ist das JC nun noch zuständig oder nicht??? Habt Ihr nen Plan? ich kann mich mittlerweile kaum noch konzentrieren und kaum schlafen...Die Diagnosen, aufgrund derer ich volle EM-Rente bekommen soll, verschärfen sich gerade exponentiell...
lg
amazone :weisnich:
amazone
Zitat von: amazone am 16. März 2023, 12:41:50Erst Aufhebung zum 31.3. und dann erneut WBA ab 1.4.???
Wann würde den das ALG 2 regulär auslaufen?
Wenn zum 01.04 dann braucht es logischerweise einen WBA wegen der Überbrückungszeit.
Wenn nicht musst du der Leistungseinstellung widersprechen, falls die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, ansonsten auch das ein WBA.
MfG FN
Hallo Fettnäpfchen,
ja ALG II läuft am 31.3. ab und WBA wären dann hoffentlich für Überbrückungszeit ab 1.4. gedacht, falls der WBA so gemeint sein sollte. Natürlich dauert auch die Bearbeitung des WBA sicher mind. 2 Wochen...Ich mache das Schreiben im Laufe des WE fertig und verteile Grusiantrag und WBA in den Hausbriefkästen der Behörden.
Für den Widerspruch habe ich noch Zeit bis Anfang April. Der Aufhebungsbescheid ist datiert auf den 7.3.
Melde mich nächste Woche wieder, wenn ich alle Schriftsachen in trockenen Tüchern habe.
PS: Für die Miete, die am 3.4. fällig wird, reicht mein Guthaben auf dem Konto noch...
lg und ein sonniges WE
amazone
Zitat von: amazone am 17. März 2023, 12:06:42Für den Widerspruch habe ich noch Zeit bis Anfang April. Der Aufhebungsbescheid ist datiert auf den 7.3.
Und warum noch mal soll Widerspruch gegen den Aufhebungsbescheid ab 1.4. erhoben werden? Für März hast du doch Geld bekommen, der Rentenbescheid liegt auch jetzt vor, der WBA für die Übergangszeit ab 1.4. wird jetzt gestellt. :weisnich:
Zitat von: amazone am 17. März 2023, 12:06:42Natürlich dauert auch die Bearbeitung des WBA sicher mind. 2 Wochen...I
machst du Witze nach heutigen Kenntnisstand 4-6 Wochen.
Zitat von: amazone am 14. März 2023, 12:08:26innvoll, jetzt doch einen Widerspruch auf den Aufhebungsbescheid zu schreiben, oder ist das nur Zeit-und Energieverschwendung? Bitte um Eure Meinung dazu...
so eine Antwort eines Widerspruches geht natürlich viel schneller von der Bearbeitung des JC. Bei mir waren es online 2 Wochen aber vor dem Ukraine Krieg.
Zitat von: horst am 17. März 2023, 13:32:26machst du Witze nach heutigen Kenntnisstand 4-6 Wochen.
Bekannter von mir hatte innerhalb 1 Woche den Bescheid.
Zitat von: Schnuffel01 am 17. März 2023, 14:26:14Zitat von: horst am 17. März 2023, 13:32:26machst du Witze nach heutigen Kenntnisstand 4-6 Wochen.
Bekannter von mir hatte innerhalb 1 Woche den Bescheid.
Der ja eigentlich meiner sein müsste, :grins: wir sind ja auch bekannte.
amazone
Zitat von: amazone am 17. März 2023, 12:06:42Für den Widerspruch habe ich noch Zeit bis Anfang April.
Dann brauchst du keinen Widerspruch schreiben denn
Zitat von: Fettnäpfchen am 16. März 2023, 19:30:45Wenn zum 01.04 dann braucht es logischerweise einen WBA wegen der Überbrückungszeit.
Dass hier
Zitat von: Fettnäpfchen am 16. März 2023, 19:30:45Wenn nicht musst du der Leistungseinstellung widersprechen, falls die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, ansonsten auch das ein WBA.
wäre nur in Frage gekommen wenn der Bewilligungszeitraum erst später abgelaufen wäre weil weniger Arbeit (und auch der Anspruch gegeben wäre) als ein WBA.
Ein schönes WE
FN
Zitat von: amazone am 12. März 2023, 13:09:31Gestern Aufhebungsbescheid vom JC in der Post zumn 1.April. Begründung: volle EM-Rente ab 1.4.23. Bis heute habe ich aber noch keinen Bescheid von der DRV darüber, wie über meinen Weiterzahlungsantrag beschieden wurde.!
so ist aber ohne Widerspruch die Entscheidung des JC anerkannt falls es noch Zahlungsprobleme gibt oder wissen die schon mehr über ihre Nachforschungen ?
Zitat von: Fettnäpfchen am 16. März 2023, 19:30:45Wenn zum 01.04 dann braucht es logischerweise einen WBA wegen der Überbrückungszeit.
Wenn nicht musst du der Leistungseinstellung widersprechen, falls die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, ansonsten auch das ein WBA.
beides @Fettnäpfchen wäre sinnvoll.
Zitat von: horst am 17. März 2023, 15:38:22so ist aber ohne Widerspruch die Entscheidung des JC anerkannt falls es noch Zahlungsprobleme gibt oder wissen die schon mehr über ihre Nachforschungen ?
Welche Nachforschungen? Die TE hat den Rentenbescheid mittlerweile, der ja bei Zugang des Aufhebungsbescheides noch nicht vorlag.
Zitat von: Sheherazade am 17. März 2023, 15:42:56Welche Nachforschungen? Die TE hat den Rentenbescheid mittlerweile, der ja bei Zugang des Aufhebungsbescheides noch nicht vorlag.
in dem Fall würde ein Widerspruch nichts bringen, aber ein Vorschuss wäre vom Sozialamt möglich und das JC ist raus so lange die Rentenkasse nicht zahlt.
Ein WBA würde i. d. R. gar nichts bringen, weil du nach § 7 SGB II mangels Erwerbsfähigkeit nicht anspruchsberechtigt nach dem SGB II bist. Mit dem WBA landest du ja wieder bei den gleichen Leuten, die schon den Aufhebungsbescheid gemacht haben. Die werden dich vermutlich an das Sozialamt verweisen und fertig.
Dann eher Widerspruch und parallel beim Sozialamt Vorschuss wegen sich abzeichnender finanzieller Notlage zur Beschleunigung der Bearbeitung beantragen.
Den Vordruck zum WBA hast du nur bekommen, weil der entweder schon automatisiert (werden zentral versandt) vor Aufhebung (kannst du am Datum erkennen) rausgeschickt wurde oder weil der Bewilligungszeitraum softwaretechnisch falsch beendet worden ist (Beendigungsgrund Standardvorgabe ist Ende Fallzeitraum, wird häufig vergessen zu ändern = Versand UL WBA).
Zitat von: amazone am 14. März 2023, 12:08:26Wie bereits geschrieben, bekomme ich erst diese Woche den verloren gegangenen Rentenbescheid nochmals per Post..
Zitat von: amazone am 13. März 2023, 13:07:25zur Lage: DRV hat mir den Bescheid über volle EM-Rente ab 1.4. bereits am 24.2. per Post zugeschickt, ist aber nicht bei mir angekommen.
da sollte aber die Rentenkasse bis 31.03.2023 wenigsten was an Geld bei dir zufließen oder zahlen die Rückwirkend was stehen denn da für Summen wenn du so viel Druck machst.
Hallo an alle,
ich reiche, wie schon erwähnt, die Anträge zu Grusi sowie WBA dieses WE ein.
Ich hoffe im Moment, dass der WBA tatsächlich in Richtung Weiterzahlung zur Überbrückung gemeint ist. Falls aber nicht und falls ich nicht zeitnah vom JC einen pos. Bescheid dazu bekomme, werde ich Anfang April hilfsweise einen Widerspruch zum Aufhebungsbescheid schreiben. Das dient meiner Sicherheit. Falls nötig will ich keine Fristen versäumen.
Danke für den Tipp mit dem Vorschuss beim Sozialamt!
PS: alle Schreiben, die ich seit dem 11.3. per Post erhalten habe sind datiert auf den 7.März, aber in Abständen von bis zu 5 Tagen bei mir eingetrudelt...Der Schlimmste zuerst...
angenehmes WE
amazone
Hallo an alle,
nach 3 endlos langen Wochen mit dem Schwert des Damokles über meinem Haupt nun endlich die Entwarnung! Habe gestern Post vom JC bekommen. Dem WBA wurde für den Zeitraum von 2 Monaten statt gegeben. 2 Monate Bearbeitungszeit für den Antrag auf Grundsicherung sollten aussreichen! Bin sowas von erleichtert!!!!
Mal sehen, ob das Geld für April schon auf meinem Konto angekommen ist nachher. Bewilligungsschreiben ist vom 24.3., könnte also da sein...
Schon irgendwie komisch, bekomme "nur" Grusi, fühle mich aber wie bei 'nem 6er im Lotto...
LG an Euch und ein ebenso entspanntes WE
amazone :smile: