Folgender Fall, im Oktober 2022 hat man einen Antrag auf ALG2 gestellt, mit dem Wissen noch den Monat auszukommen, daher für ab dem 1.11. Antrag im Oktober, für ab November.
Der Bezug sollte also erst im November beginnen. Das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung 2021 ist im Oktober überwiesen worden.
Normalerweise lese ich, das diese Guthaben auf den folgenden Monat angerechnet werden. In diesem Fall ist das aber ein Erstantrag gewesen, der Anspruch begann erst im November. Kann dieses Guthaben also nicht angerechnet werden weil man ja erst ab November Leistungen beantragt hat, oder etwa doch?
Dankende Grüße
Zitat von: Lukander am 15. März 2023, 11:21:08Der Bezug sollte also erst im November beginnen.
Hat er das auch, steht das im Bescheid so drin?
Ja, also der Antrag wurde im Oktober gestellt, normalerweise geht das ja dann zum 1. des Monats zurück, aber es wurde nicht ab sofort angekreuzt, sondern explizit eingetragen, ab 1.11.22. Der Bewilligungsbescheid ist dann auch von November bis März jetzt gewesen. WBA wurde nun gestellt, heut kam die Aufforderung zur Mitwirkung, man solle die Nebenkostenabrechnung von 2021 zuschicken.
Weshalb die das wollen verstehe ich nicht so wirklich, außer die wollen möglicherweise prüfen ob die Miete angemessen ist? bis Mai22 wurde 765€ gezahlt, dann erhöht auf 800€ und ab Oktober auf 900€, da wurde vom Vermieter aus vorgeschlagen aufgrund der Energiekosten diese vorsorglich stark zu erhöhen, also 210€ HK und 140€ NK seit Oktober. War eine Erhöhung von 250€ auf 350€ Gesamt-NK.
Zitat von: Lukander am 15. März 2023, 13:19:59Ja, also der Antrag wurde im Oktober gestellt, normalerweise geht das ja dann zum 1. des Monats zurück, aber es wurde nicht ab sofort angekreuzt, sondern explizit eingetragen, ab 1.11.22. Der Bewilligungsbescheid ist dann auch von November bis März jetzt gewesen.
Guck noch mal genau auf den Bescheid, das sind ja nur 5 Monate.
Ja das ist richtig. Beim ersten Bescheid, den hab ich grad nicht zur Hand, stand drauf, das abweichend von den üblichen 12 Monaten nur 6 Monate bewilligt werden, aber sind nur die 5 Monate gewesen. Vermute weil die meisten bis März bewilligt kriegen. Damit es dann in dem Rhythmus ist oder so. Geht bei dem ganzen um meine Mutter, sie arbeitet Teilzeit, glaub daher nur 6 Monate. Ich bin jetzt im März zu ihr in die große Wohnung gezogen.
Zitat von: Lukander am 15. März 2023, 13:53:01aber sind nur die 5 Monate gewesen. Vermute weil die meisten bis März bewilligt kriegen.
Deine Vermutung ist falsch, guck bitte auf den Bescheid hinsichtlich der Leistungsbewilligung.
Also ich hab jetzt folgende Schreiben hier liegen.
im ersten "Ihr Antrag auf Leistungen nach dem SGB II vom 27.10. ab 1.11.2022" Da gings darum das denen noch Dinge fehlten. Die haben wir eingereicht, sind nicht angekommen, nochmals geschickt. Hat ewig gedauert.
Und dann hab ich den ersten Bescheid, mit Datum 13.12.22. "auf ihren Antrag vom 9.11.22 bewillige ich Ihnen für die Zeit vom 1.11.2022 bis 31.03.2023 folgende Leistungen"
Am 9.11 wurde telefonisch nach den Unterlagen gefragt die wir dann direkt hingeschickt hatten, das obere Schreiben kam erst ne Woche später 16.11.
Und bei dem ersten Bescheid steht unten "Die Bewilligung von Leistungen erfolgt nach blabla regelmäßig für zwölf Monate. Abweichend hiervon wird der Bewilligungszeitraum bei Ihnen auf sechs Monate verkürzt." Danach erfolgte noch die Erklärung das es mit dem erleichterten Zugang von Corona zutun hat, diese Regelung jeweils für die Dauer von sechs Monaten gilt und dadurch die Verkürzung gerechtfertigt und geboten war, um Ihnen kurzfristig Leistungen gewähren zu können.
Uns ist das auch komisch vorgekommen weils nur 5 waren, aber war uns dann auch egal, hauptsache es lief erstmal.
Merkwürdig, mit den 5 Monaten Laufzeit. Aber ok, zumndest ist jetzt geklärt, dass der Bewilligungsbescheid tatsächlich erst ab 01.11. gilt.
Zitat von: Lukander am 15. März 2023, 11:21:08Das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung 2021 ist im Oktober überwiesen worden.
Und damit ist das vorher eingegangene Guthaben nicht anrechenbar. Die Nebenkostenabrechnung brauchen sie aber dennoch, alleine schon deswegen
Zitat von: Lukander am 15. März 2023, 13:19:59bis Mai22 wurde 765€ gezahlt, dann erhöht auf 800€ und ab Oktober auf 900€, da wurde vom Vermieter aus vorgeschlagen aufgrund der Energiekosten diese vorsorglich stark zu erhöhen, also 210€ HK und 140€ NK seit Oktober. War eine Erhöhung von 250€ auf 350€ Gesamt-NK.
Man muss aber auch sagen, das eigentlich immer ein Guthaben entstand, 2021 waren das über 600€. Dennoch wollte der Vermieter durch die explodierenden Energiepreise lieber nochmal deutlich mehr Vorauszahlung. Haben wir ja nichts gegen, wenn Guthaben entsteht.
Zitat von: Lukander am 15. März 2023, 15:06:41Haben wir ja nichts gegen, wenn Guthaben entsteht.
Dann mal schauen, ob das Jobcenter was dagegen hat, denn jetzt müssten die das ja erstmal zahlen.
Trotz Guthaben in Höhe von 600 Euro will der Vermieter nochmals hundert Euro pro Monat mehr, also nochmals 1.200 Euro obendrauf. Euro Kosten werden wohl nicht um 1.800 € pro Jahr für 2 Personen steigen.
Tatsächlich angefallene Nebenkosten 2021 waren ca. 230€ pro Monat. Zahlen tun wir seit Oktober 22 jetzt 350€. Er meint wegen der 3-5fachen Steigerung der Energiekosten. Kann mir gut vorstellen, da sich das ja inzwischen beruhigt, das bei der nächsten Abrechnung im Herbst die Nebenkostenvorauszahlung gesenkt werden könnte.
Neue Zwischenfrage ohne neues Thema.
Sie hat heute ein Bewilligungsbescheid erhalten für 1 Jahr. im November 23 kein Geld, da wird eine Sonderzahlung angerechnet die sie jedes Jahr kriegt.
Ganz unten steht drunter "Im Übrigen wird ihr Antrag abgelehnt".
Was ist damit gemeint? Ist damit eventuell der November gemeint, das dort Leistungen abgelehnt werden aber Rest des Jahres schon? Bewilligung bis März 24 aber drunter dieser Satz ist merkwürdig xD
Lukander
Zitat von: Lukander am 17. März 2023, 15:49:03Ganz unten steht drunter "Im Übrigen wird ihr Antrag abgelehnt".
Ich denke da solltest du den ganzen Bescheid einscannen oder abtippen damit man die Zusammenhänge evtl. erkennen kann.
MfG FN
Hier ist die Titelseite, hoffe hab alles nötige zensiert xD
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
ZitatGanz unten steht drunter "Im Übrigen wird ihr Antrag abgelehnt". Was ist damit gemeint?
Der Satz wird automatisch generiert, sobald (mindestens) eine Person der BG keinen Leistungsanspruch hat. Normalerweise muss er natürlich begründet werden. Bezieht sich also auf 11/2022.
Okay, also richtig vermutet. Da gibts eine Sonderzahlung von 786€, da fällt man also für einen Monat raus und ist dann im Dezember direkt wieder drin, weil üblicherweise wird das doch auf 6 Monate angerechnet.
ZitatOkay, also richtig vermutet. Da gibts eine Sonderzahlung von 786€, da fällt man also für einen Monat raus und ist dann im Dezember direkt wieder drin, weil üblicherweise wird das doch auf 6 Monate angerechnet.
Wenn der Anspruch nur aufgrund der Sonderzahlung entfallen ist, hast du recht, könntest dich aber auf Vertrauensschutz berufen. Sollte der Anspruch wegen fehlerhaften Anrechnung des Guthabens in 11/22 entfallen sein, wäre die Sonderzahlung nicht aufzuteilen, weil dann dadurch evtl. kein Anspruch. In beiden Fällen würde ich einfach die "Füße stillhalten".
@JensM1: Der eingestellte Bescheid ist neu für den Bewilligungszeitraum ab 01.04.2023.
So Leute, heut kam wieder Post.
Ich hatte ja die Betriebskosten Abrechnung 2021 hingeschickt weil sie die haben wollten. Nun fordern die noch die Nachweise der geleisteten Miet und Abschlagszahlungen dafür, Kontoauszüge mit den Mietzahlungen.
Bedenke, 2021 war kein Leistungsbezug und auch die Auszahlung der Gutschrift davon erfolgte vor den ersten Leistungen im November 2022.
Was wollen die denn nun mit Nachweisen ob man 2021 die Miete gezahlt hat? Denken die, die Abrechnung ist gefälscht? Das ist ein Privatvermieter der so eine eigene Tabelle macht, da steht auch die Miete zu dem Zeitpunkt drauf und an welchem Tag die Miete in welcher Höhe jeweils eingegangen ist xD
Und dann wollen die noch die Abrechnung meiner Mutter von Februar und März, die gibt es aber nicht. Bei ihrem Arbeitgeber gibt es nur eine Abrechnung wenn im Vergleich zur letzten sich irgendwas ändert. Wenn exakt die gleiche Summe gezahlt wird, gibts auch keine Abrechnung. Das steht dann jeweils auf den nächsten drauf. Wenn sie also im April eine bekommen würde, steht dann oben rechts drauf "kein Druck 02/22 bis 03/22"
Zitat von: Lukander am 29. März 2023, 15:11:11Ich hatte ja die Betriebskosten Abrechnung 2021 hingeschickt weil sie die haben wollten. Nun fordern die noch die Nachweise der geleisteten Miet und Abschlagszahlungen dafür, Kontoauszüge mit den Mietzahlungen.
Ohne Begründung?
ZitatUnd dann wollen die noch die Abrechnung meiner Mutter von Februar und März, die gibt es aber nicht. Bei ihrem Arbeitgeber gibt es nur eine Abrechnung wenn im Vergleich zur letzten sich irgendwas ändert. Wenn exakt die gleiche Summe gezahlt wird, gibts auch keine Abrechnung. Das steht dann jeweils auf den nächsten drauf. Wenn sie also im April eine bekommen würde, steht dann oben rechts drauf "kein Druck 02/22 bis 03/22"
Dann antworte denen das genau so. Auch die andere Anforderung beantworten mit
Zitat2021 war kein Leistungsbezug und auch die Auszahlung der Gutschrift davon erfolgte vor den ersten Leistungen im November 2022.
Und wo kommt jetzt eigentlich die Mutter her, ich dachte es geht um eine Einzel-BG. Oder bist du noch unter 25 Jahre alt?
Ist eine klassische "Aufforderung zur Mitwirkung", "Ist zu überprüfen ob und inwieweit für Sie ein Anspruch auf Leistungen besteht bzw. bestanden hat". Das steht ja immer in diesen Aufforderungen.
Dieser ganze Fall betrifft meine Mutter, wir wohnen nun nur wieder zusammen, bin über 25, also sind wir 2 BG. Ich kümmere mich schon seit Jahren um finanzielles und Bürokratisches, auch als mein Vater noch lebte.
Zitat von: Lukander am 29. März 2023, 15:11:11Nun fordern die noch die Nachweise der geleisteten Miet und Abschlagszahlungen dafür, Kontoauszüge mit den Mietzahlungen.
Was vor dem Bezug war geht das JC nichts an.
Keine Leistungen keine Nachweispflicht.
Da das Guthaben 2021 VOR dem ersten Bezug gekommen ist, hat das JC auch keinen Anspruch darauf.