Moin liebe Leute,
kann man als Privatperson die Gerichtsakte einsehen? Das Jugendamt weigert sich mir Dokumente rauszugeben, die beim Gericht vorlagen und verleugnen nun sogar deren Existenz, obwohl die alte Anwältin, mein Ex und ich das dort gelesen haben. Was auch die Entscheidungsgrundlage für den Rest war.
Im Allgemeinen hat eine dort eine Gedächtnisschwäche nach 1 Woche konnte sich dort eine nicht mal mehr an ihre Arbeitskollegin erinnern, zwar aus einem anderen Fachbereich aber dennoch.
Diese arbeitet nämlich für den sozial psychiatrischen Dienst und kommt jede Woche zu mir.
Jetzt schrieb das Jugendamt, dass ich eben dann die Akte einsehen müsste, daher die Frage geht dies?
Denn es sind nun Sachen bei mir angekommen, von meiner Hebamme, die nämlich vom Jugendamt nicht zum Gericht weitergegeben wurden. Daher geht diesen der Arsch etwas auf Grundeis, weil ich zu dieser wieder Kontakt habe.
Und diese Sachen nämlich zum Gericht nun weitergegeben wurden.
Mir fehlt eben nur noch diese 1 Dokument und dann hätte ich alles zusammen vor allem auch den ganzen Schwachsinn von Katzenhaaren und Uhren und könnte alles belegen.
Liebe Grüße
Sylvergirl
Sofern auf bestimmten Unterlagen ein Geheimhaltungsvermerk angebracht ist werden sie nicht Gegenstand der Prozessakte womit du kein Einsichtsrecht nach § 299 Abs. 1 ZPO hast.
Alle anderen Schriftsätze/ Unterlageen/ Fotos etc. gehören zur Prozessakte.
Da kannst du von der Geschäftsstelle Kopien oder Abschriften anfordern.
Moin,
das klingt super. Sofern die Akte dann da auch mal wieder da ist. Die ist nämlich auch dauerhaft beim Jugendamt laut deren Aussage. Aber dann klemme ich mich nochmal dahinter
Ich habe jetzt 300 Tage bei Genug Schwachsinn zu gesehen.
Liebe Grüße
Sylvergirl
Lese bitte § 299 Abs. 1 ZPO und du wirst beruhigt sein :empathy: