Hallo,
Meine Tochter wird im Mai 25 und fällt daher ja bei mir aus der bedarfsgemeinschaft raus. Wie muss der neue Antrag für sie gestellt werden? Sind wir dann weiter eine bg oder dann doch hg.hab noch 2 Jungs die unter 25 sind und bei mir wohnen.
Schau mal in folgenden Link rein:
https://www.bundestag.de/resource/blob/650236/ab114f00dbd681b53f5cb176f51acc4a/WD-6-058-19-pdf-data.pdf
Da sind alle Fragen diesbezüglich aufgeschlüsselt. Insbsesondere auf den dortigen Seiten 3-6.
Ist ganz interessant. :smile:
Honeybee0377
Zitat von: Honeybee0377 am 15. März 2023, 19:54:59Meine Tochter wird im Mai 25 und fällt daher ja bei mir aus der bedarfsgemeinschaft raus.
Vorsorglich macht Ihr eine VÄM (http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk2/~edisp/l6019022dstbai381595.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI381598) wegen der "Volljährigkeit"
und die Tochter stellt einen Neuantrag. ALG 2 Anträge (https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos#1478809808529)
Du und deine zwei jüngeren seid eine BG/HG
und die Tochter ist eine Einzel BG.
Für die Mietkosten braucht es dann eine KbV denn Ihr bekommt nur für euch bewilligt und die Tochter braucht einen Nachweis der Mietkosten damit diese unternommen werden.
Kostenbeteiligungsvereinbarung/Mietvertrag Kind im Elternhaushalt (http://hartz.info/index.php?topic=64069.msg611454#msg611454)
Ein schönes WE
FN
ZitatFür die Mietkosten braucht es dann eine KbV denn Ihr bekommt nur für euch bewilligt und die Tochter braucht einen Nachweis der Mietkosten damit diese unternommen werden.
Normalerweise brauchst man da gar nichts machen, Tochter mit eigener BG bekommt bei 4 Personen 1/4 kopfanteilig, alte BG 3/4. Würde Anlage KdU mit einreichen, die Mietkosten eintragen und darunter schreiben s. BG xy (alte BG).