Guten Tag,
ich bin in Teilzeitbeschäftigung und erhalte zusätzlich Leistungen nach SGB2.
Hatte bisher meine Gehaltsmitteilungen gesammelt zusammen mit dem Weiterbewilligungsantrag eingereicht.
Ab Februar 23 sieht sich mein AG nicht mehr in der Pflicht mir eine Gehaltmitteilung zuzusenden. Zum Vormonat haben sich die Angaben nicht geändert und laut Gewerbeordnung entfalle damit seine Pflicht.
Tatsächlich werden sich meine Einkünfte bis September nicht verändern.
Gibt es vielleicht dennoch einen gesetzlichen Anspruch für mich auf eine monatliche Gehaltsmitteilung?
Vielen Dank für eure Antworten.
Zitat von: Gogol am 19. März 2023, 15:31:07Ab Februar 23 sieht sich mein AG nicht mehr in der Pflicht mir eine Gehaltmitteilung zuzusenden. Zum Vormonat haben sich die Angaben nicht geändert und laut Gewerbeordnung entfalle damit seine Pflicht.
Ist das tatsächlich so oder behauptet er das nur? Meines Wissens nach hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf einen schriftlichen Lohnabrechnung. Und laut §108 der Gewerbeverordnung hat dein AG auch die Pflicht, diese zu erstellen.
Ach, habe es gerade gelesen, er beruft sich auf eine der zwei Ausnahmen von dieser Pflicht.
Dann wird er wohl -.sofern vom Jobcenter was gefordert wird- die Verdienstbescheinigung des Jobcenters ausfüllen müssen.
Ich teile also dem Jobcenter mit, dass für die Monate xy der AG keine Mitteilung ausstellt, Jobcenter wendet sich dann an AG?
Vermutlich wird man dir den Vordruck für die Verdienstbescheinigung mitgeben, damit du diese deinem AG zum Ausfüllen übergibst - dazu ist er dann nämlich verpflichtet.
Auch ist ab Juli eine Veränderung des Nettolohnes wahrscheinlich, weil der %-Satz der Pflegeversicherung ab Juli sich ändert!
Ernie