Kann mein Fallmanager darauf bestehen,bei positivem Coronatest ohne Sympthome,dass ich zum Termin erscheinen muss?
Folgender Sachverhalt kürzlich geschehen bei meiner Nachbarin:
Einen Tag vor ihrem Jobcenter Termin machte sie zuhause einen Coronatest,da die Tochter (und mehrere aus der Klasse) positiv auf Corona getestet wurden.Der Test fiel positiv aus,weshalb sie über die Jobcenterhotline den Termin am darauffolgenden Tag absagte.Bei diesem Telefonat wurde ihr mitgeteilt,dass diese Absage reichen würde und sie keine extra Krankschreibung einreichen müsse.Die Info würde an den sachbearbeiter weitergeleitet werden und sie bekäme einen neuen Termin.Sie hielt sich zwar von sämtlichen Kontakten fern,ging aber nicht zum Arzt ,da sie keinerlei Symthome hatte.
Drei Wochen später kam vom Sachbearbeiter das Schreiben,sie solle begründen,warum sie unentschuldigt dem Termin fernblieb,woraufhin sie das Geschehene schilderte,was als Begründung ihrem Fallmanager nicht ausreichte,da eine Krankschreibung hätte vorgelegt werden müssen.
Der Arzt wollte diese natürlich drei Wochen später nichgt ausstellen,da sie diesen ja aufgrund fehlender symthome nicht kontaktiert hatte.
im aktenvermerk stand über das telefonat natürlich nicht,dass der typ von der hotline meinte,dass das so ausreichen würde,sondern es wurde lediglich festgehalten,dass meine nachbarin den termin wegen corona absagte.
kann den nun eine sperre erfolgen bzw eine kürzung?liegt das im ermessen des fallmanagers?
ich frage unter anderem besonders aus diesem grund,weil bei uns in der ganzen nachbarschaft grad wieder extrem corona rumgeht und einige leute auch richtig krass erkrankt sind,
und ich aber weiss,dass unser hausarzt in der nähe keine coronatests mehr anbietet (warum auch immer) und er telefonische krankmeldungen grundsätzlich nicht ausstellen möchte.
Es besteht keine gesetzliche Testpflicht mehr und man wird auch nicht vom Arzt krankgeschrieben, wenn man symptomfrei ist.
Ein positiver Test allein stellt keinen Grund für eine AUB dar.
Kara Fall
Zitat von: Kara Fall am 19. März 2023, 19:09:53im aktenvermerk stand über das telefonat natürlich nicht,dass der typ von der hotline meinte,dass das so ausreichen würde,sondern es wurde lediglich festgehalten,dass meine nachbarin den termin wegen corona absagte.
wenn man telefoniert dann kann das durchaus passieren,
deswegen telefoniert man mit dem Verein auch nicht; egal wie bequem das ist denn jetzt braucht es Glück.
Entweder bei der Anhörung
oder dem Widerspruch
oder der Klage
und selbst ein Datenschutzbeauftragter kann ich einer Akte nichts finden wenn es nicht eingetragen wurde.
Ausser die Aussage das da nichts steht ist gelogen was auch nicht verwunderlich wäre.
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!! (http://hartz.info/index.php?topic=39225.0)
MfG FN
Zitat von: Kara Fall am 19. März 2023, 19:09:53Einen Tag vor ihrem Jobcenter Termin machte sie zuhause einen Coronatest,da die Tochter (und mehrere aus der Klasse) positiv auf Corona getestet wurden.
Die Selbsttests sind zwar nicht wirklich genau, aber wenn die ganze Familie bereits erkrankt war scheint es dann plausibel zu sein. Hatte irgendjemand aus der Familie eine Dokumentierte Infektion z.B durch einen PCR Test oder eine Krankschreibung wegen Corona?
Zitat von: Kara Fall am 19. März 2023, 19:09:53woraufhin sie das Geschehene schilderte,was als Begründung ihrem Fallmanager nicht ausreichte,da eine Krankschreibung hätte vorgelegt werden müssen.
Sie sollte bei dem Sachverhalt bleiben. Immerhin ist Corona noch immer eine ansteckende Krankheit die auch zu einem versterben führen kann. Selbst wenn sie keine Krankschreibung hatte lässt sich ja nachvollziehen dass andere im Haushalt krank waren zu der Zeit. Somit hätte sie sogar mit dem Wissen einer Infektion sich strafbar gemacht wenn sie willentlich die Infektion einer Person riskiert hätte. So was nennt sich nämlich Körperverletzung und kann auch schnell zu einer Körperverletzung mit Todesfolge werden. Es ist unwahrscheinlich, dass ein Gericht hier eine Sanktion gelten lassen würde.
Zitat von: Kara Fall am 19. März 2023, 19:09:53,ging aber nicht zum Arzt ,da sie keinerlei Symthome hatte.
Wie schon weiter oben erläutert, ein positiver Test allein reicht jetzt nicht mehr, um der Arbeit bzw. dem JC-Termin fern zu bleiben. Zumal sie sympthomfrei war.
3 Jahre Panikpandemie sind jetzt definitiv vorbei, auch wenn das einigen nicht passt und sie gern an den Maßnahmen festhalten möchten :lachen:
Nach dem 9. April fällt sogar die Maskenpflicht im Gesundheitswesen.
Wenn man keine Symptome hat, dann gibt es keine Isolationspflicht mehr, man müsste zur Arbeit und somit kann man auch einen Termin beim Jobcenter wahrnehmen.
Zitat von: Schnuffel01 am 20. März 2023, 22:19:52Nach dem 9. April fällt sogar die Maskenpflicht im Gesundheitswesen.
War das nicht der 7. April :scratch:
Zitat von: Bundspecht am 21. März 2023, 10:41:08War das nicht der 7. April
Stimmt :ok:
Bund plant Wegfall weiterer Corona-Schutzmaßnahmen – Maskenpflicht in Arztpraxen noch bis 7. April
https://www.kbv.de/html/1150_62278.php
Corona gibt es seit diesem Jahr nicht mehr, man muss trotzdem erscheinen.