Hallo zusammen,
mein Anliegen betrifft die Gaspreisbremse. Darin wurde u.a. beschlossen, dass der Abschlag für Dezember 2022 vom Staat übernommen wird.
Muss ich das nun dem JobCenter melden, dass bei mir im Dez 2022 kein Gas-Abschlag abgebucht wurde und ich ja eigentlich überbezahlt wurde? Oder reicht es aus, wenn ich die Jahresabrechnung, bei mir im Okt 2023 fällig, dem JobCenter wie immer einreiche?
Habe hierzu nichts gefunden. Geht wahrscheinlich den meisten so, oder?
Danke :)
Deine Jahresendabrechnung bitte dem JC vorlegen oder Kontoauszug wenn dir dein Versorger bereits Geld auf dem Konto gutgeschrieben hat.
Zitat von: Rubus am 20. März 2023, 19:14:51Oder reicht es aus, wenn ich die Jahresabrechnung, bei mir im Okt 2023 fällig, dem JobCenter wie immer einreiche?
Das reicht aus.
@Horst: Jahresabrechnung kommt wie beschrieben erst Oktober 2023.
Gutgeschrieben wurde mir auf meinem Bankkonto gar nichts. Es wurde nur nicht der Abschlag für Dez 2022 abgebucht.
@Sheherazade: Danke. Gibt es hierfür auch eine offizielle Meldung?
Zitat von: Rubus am 20. März 2023, 21:17:50Es wurde nur nicht der Abschlag für Dez 2022 abgebucht.
Ja, ebenso wie Millionen anderer, die ihrem Energieversorger ein Lastschriftmandat erteilt haben. Da dieses lange genug im voraus bekannt war, wussten auch die Jobcenter davon. Letztendlich zählt die Jahresabrechnung.