Hallo Foristen.
Mein Name ist Frank, bin 62 und neu hier. Es gibt viele Fragen, die ich nicht per I-net finden konnte, ich lege mal los.
Ich arbeite halbtags. Im Herbst wird mir gekündigt, dann steht mir ca 1.100 Euro ALG-2 für 24 Monate zu. Laut Bürgergeldrechner hätte ich Anspruch auf 140 Euro Bürgergeld.
Erste Frage: Unterliege ich damit dem SGB-II in vollem Umfang?
Zweite Frage: Hab ich es dann mit zwei Behörden zu tun?, meine Pflichten betreffend?
weitere Fragen später.
Danke vorab & Grüße
Du meinst wahrscheinlich ALGI und Bürgergeld.
Ja, du hast es mit 2 Behörden zu tun, alleine schon wegen der Antragstellung. Und bei 140€ Bürgergeldanspruch zum ALGI würde ich erst mal den Anspruch auf Wohngeld prüfen.
Die 1. Frage würde ich auch vorsichtig mit Ja beantworten, deshalb erst den Anspruch auf Wohngeld prüfen, das ist unkomplizierter.
Danke für die schnelle Antwort.
Ja, ALG-I meinte ich.
Wohngeld bekomme ich bestimmt nicht, die Erstbezugswohnung ist wohl zu teuer für "die".
Ich lese du bist hier ein "Urgestein", so hat deine Antwort für mich Qualität!
Frage 3:
Das Schonvermögen 40.000€ beinhaltet auch einen Wagen (der selbst nicht wertvoller als 15.000 sein darf).
Ist diese Aussage richtig?
Frage 4:
Angenommen ich nehme als ALG-1 Bezieher einen Minijob 500 Euro p.m. an.
1.100,- ALG1 minus 335,- Abzug Hinzuverdienst = neues ALG-1: 735,- + 500,- Minijob = 1.235,- Einkünfte.
Gemäß BüGe Rechner: Anspruch auf ALG-2: 5 (fünf) Euro. Auf die ich gerne verzichte.
Ist meine Rechnung korrekt?
Falls ja: Mehr Geld hätte ich nicht, wäre aber kein Geisel des Jobcenters. Auch richtig?
Zitat von: Jakavi am 21. März 2023, 12:27:46Wohngeld bekomme ich bestimmt nicht, die Erstbezugswohnung ist wohl zu teuer für "die".
Nimmst du das an oder hast du schon einen Rechner wie diesen hier (https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html) bemüht?
Frage 3: Das Kfz geht extra.
Frage 4: Sieht soweit richtig aus. Denke aber an die maximale Wochenarbeitszeit von 14,9 Stunden, damit du den Anspruch auf ALGI nicht verlierst.
Wenn du so auskommst, musst du kein Bürgergeld beantragen.
Ich an deiner Stelle würde mir auch einen Minijob suchen und auf das Bürgergeld verzichten. Mein Mann ist seit 6 Jahren im Ruhestand. Er hat aber auch noch einen Minijob, weil ich noch berufstätig bin und damit er auch Sozialkontakte hat. Das tut auch der Seele gut.
Also 40.000 Euro Vermögen plus 15.000 Euro Wagen wert. Verstehe. Danke.
Maximale Arbeitszeit pro Woche bis 14,9h. Geht klar.
Nichts schlimmer als Neumitglieder, die in Salamitaktik ihre Verhältnisse darlegen (um volle) Hilfe zu erlangen. Daher lasse ich die Hose mal runter.
Versicherungen 100
Tel/Internet 50
Tanken: 100
Tiernahrung: 100
Wohnung warm: 800
Einkaufen: 600
EkSt p.m: 70 ( 850 p.a. werde ich für 2022/23 an Einkommssteuer ans FA in 2024/25 zu zahlen haben.)
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1.820 Ausgaben (100 Euro Einsparpotiental wäre machbar )
1.750 Einkommen aus nichtselbt. Halbtagsarbeit
100 Zinserträge monatlich (Fest-, und Tagesgeld)
125 Rückzahlung eines Kredits. Ich bin der Kreditgeber,leihte 2021 jemand Geld
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1.925 Einkünfte derzeit
Neue Einkünfte ab Herbst 23
735 ALG-1
500 Minijob
100 Zinserträge
0 Kredit wird Ende 23 bedient sein.
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1.335 Einkünfte ab Spätherbst 23
Unterdeckung: 500 Euro p.m.
Daher werde/muss ich jeden Monat 500 Euro vom "Sparbuch" abheben, um kostendeckend zu leben.
Denn mit 1.200 irgendwas komme ich nicht klar.
Frage 5: Muss ich dem Arbeitsamt Vermögenswerte angeben? Festgeld, Wagen ...
Habe schon was gelernt hier: Es wird ohne Bürgergeld gehen.
Zitat von: Jakavi am 21. März 2023, 13:15:21Frage 5: Muss ich dem Arbeitsamt Vermögenswerte angeben? Festgeld, Wagen ...
Nein, da ALGI eine Versicherugsleistung ist, sind solche Angaben nicht erforderlich.
Gut und danke, dann bin ich beruhigt.
Ich werde erst einen Mod,Admin fragen, ob ich
meinen tiefen Fall und den Wiederaufstieg hier schildern
darf? Bevor ich loslege
Zitat von: Jakavi am 21. März 2023, 14:14:15Ich werde erst einen Mod,Admin fragen, ob ich
meinen tiefen Fall und den Wiederaufstieg hier schildern
darf? Bevor ich loslege
Mit was loslegen? Solche ausführlichen Schilderungen sind ggf. nicht nötig. Welche Fragen hast du denn noch?
Zitat von: Jakavi am 21. März 2023, 13:15:21Unterdeckung: 500 Euro p.m.
Du wirst dich mit Bürgergeld erheblich einschränken müssen. Dinge wie Tiernahrung, Tanken, Internet/Telefon und auch Strom (der in deiner Aufzählung fehlt) sind ja im Regelsatz bereits enthalten.
Zitat von: Jakavi am 21. März 2023, 13:15:21Versicherungen 100
Tel/Internet 50
Tanken: 100
Tiernahrung: 100
Wohnung warm: 800
Einkaufen: 600
EkSt p.m: 70 ( 850 p.a. werde ich für 2022/23 an Einkommssteuer ans FA in 2024/25 zu zahlen haben.)
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1.820 Ausgaben (100 Euro Einsparpotiental wäre machbar )
Tiernahrung 100€ im Monat? Was fütterst du da, einen Tiger? Auch der Einkauf für 600€ im Monat erscheint mir recht hoch für eine Person, so viel gebe ich für 2-3 Personen aus.
Wenn du jetzt 62 Jahre alt bist, für 24 Monate ALGI beziehen kannst, wie sieht deine Vorstellung über den Renteneintritt aus, ist deine Rente voraussichtlich auskömmlich?
Ich kaufe nur das beste was der Tierfuttermarkt für meinen Stubentiger hergibt. In 100 Euro sind auch Katzenstreu (im Winter) und einmal jährlich Tierarzt umgelegt. Außerdem hat sich mich gut im Griff..
Bin nur der Kellner..
Werde also auf BüGe verzichten. Danke an euch. Die fehlenden 500 hole ich jeden Monat vom Tagesgeld runter. In 2 3/4 Jahren gehe ich in Rente mit Abzügen. Mit 65, statt mit 66 1/2. Das ALG-I schenke ich der BA jedenfalls nicht ..
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Mitlesende müssen nicht denken ich sei der reiche Onkel aus Amerika, weil ich außergewähnliche Fragen stellte (Autowert, Schonvermögen, Zinserträge etc). Vor genau 20 Jahren war ich ganz unten 12.000 Euro Schulden, Arbeit verloren, Bankkarten eingezogen, Gerichtsvollzieher, Haftbefehl (weil EV nicht gemacht), Wohnung verloren, im alten Wohnwagen ohne Heizung, Wasser gelebt, EV abgelegt, Private Insolvenz auch. War ohne Krankenversicherung. Dann Hartz4. Dann Arbeit gefunden. Einzimmer Whg gefunden, von Hartz abgemeldet, dann zweite Arbeit, nur ans Geld gedacht, nur an Arbeit.
Von morgens 07h bis abends 21h. 15 Jahre lang nur geschufftet und alles gespart.
Letzten November hatte ich mein Ziel erreicht. Nur soviel am Rande ..
Zitat von: Jakavi am 21. März 2023, 20:41:13Mitlesende müssen nicht denken ich sei der reiche Onkel aus Amerika, ...........
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Letzten November hatte ich mein Ziel erreicht.
Alles gut, du musst dich hier nicht rechtfertigen. Ich gratuliere dir aber zu deinem Erfolg, es war sicher ein harter Weg.
Im Prinzip interessieren mich deine Aufklärungsbeiträge nicht.
Ich habe schon viele Leute gerichtlich und erfolgreich vertreten.
Du lebst eben außerhalb der Norm.
Darum habe ich geschrieben:
Zitat von: Ratlos am 22. März 2023, 13:18:36Andererseits kann man ihm eine gewisse Logik für seinen Schuldenbereinigungsmodus nicht absprechen. Frechheit siegt (nicht immer).
Er denkt sich bestimmt > Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.
P.S. Mein Vater hat 42 Jahre gearbeitet und war in der Zeit 1 mal für 1 Woche krank wegen eines gebrochenen Fingers.
Ohne solchen Leuten und den Kriegsfrauen wäre Deutschland nie mehr aufgebaut worden und gäbe es keinen Schuldnerschutz, der dir u.a. dein Leben finanziert
@Tony Montana und @Ratlos
Es wäre schön, wenn ihr beide Fremdthreads nicht mit euren "Machtspielchen" shreddern würdet. Danke
Noch eine Frage, auch wenn sie abwegig erscheint.
Sollte ich selbst kündigen, die Gründe weshalb jetzt außen vor, werde ich sehr wahrscheinlich
3 Monate kein ALG-1 erhalten. Was sagte das Bürgeramt dazu, wenn ich für diese Zeit Bürgergeld
beantrage?
Das Jpbcenter wird den Regelsatz des Bürgergelds um 30 % mindern für den gleichen Zeitraum in dem die Sperrzeit bei der BA läuft.
Hallo zusammen
Meine Angelegenheit wird eine andere Richtung als gedacht annehmen.
So meine erste Frage; treffen ALG-1 und Bürgergeld zusammen, welches
Amt hat Vorrang, JC oder AA?
Infos vom ArbeitsAmt im Netz: Einkünfte werden vom ALG-1 abgezogen bis 165 Freibetrag
und km-Geld zur Arbeit. Wären bei mir 18 Euro
Jobcenter:Von einem Einkommen zwischen 520 Euro und 1.000 Euro dürfen 30 Prozent behalten werden.
Wer nun 600 brutto / 577 netto plus 300 EMi-Rente bezieht und 1.050,- ALG-1 ( 1050,- )und darüberhinaus etwas Bürgergeld ( ca 230,-) ; Welches Amt zieht was ab, wenn beide Ämter, JC und AA, involviert sind?
Zitat von: Jakati am 29. Dezember 2023, 10:30:24Hallo zusammen
Meine Angelegenheit wird eine andere Richtung als gedacht annehmen.
So meine erste Frage; treffen ALG-1 und Bürgergeld zusammen, welches
Amt hat Vorrang, JC oder AA?
AA natürlich
Zitat von: Jakati am 29. Dezember 2023, 10:30:24Infos vom ArbeitsAmt im Netz: Einkünfte werden vom ALG-1 abgezogen bis 165 Freibetrag
und km-Geld zur Arbeit. Wären bei mir 18 Euro
ALG I und II sind jeweils unterschiedliche Baustellen.
Bei ALG-I beziehst Du Dein erworbenes ALG und kannst darüber hinaus Deinen Lebensstil weiterführen. Wenn Dich jemand z.B. finanziell unterstützt oder ob Du mit einem Partner/in zusammen lebst, der die Luxusmiete zahlt, verheiratet bist etc., interessiert das niemand.
Nur das Thema "Nebenjob bis ich einen richtigen Job habe oder in Rente gehe" wird berechnet.
Zitat von: Jakati am 29. Dezember 2023, 10:30:24Jobcenter:Von einem Einkommen zwischen 520 Euro und 1.000 Euro dürfen 30 Prozent behalten werden.
Du darfst Deinen ganzen Lohn behalten. Bekommst nur weniger ALG-II dazu.
Zitat von: Jakati am 29. Dezember 2023, 10:30:24Wer nun 600 brutto / 577 netto plus 300 EMi-Rente bezieht und 1.050,- ALG-1 ( 1050,- )und darüberhinaus etwas Bürgergeld ( ca 230,-) ; Welches Amt zieht was ab, wenn beide Ämter, JC und AA, involviert sind?.
ALG-I ist eine Versicherungsleistung, die allerdings dennoch darauf abzielt, so kurz wie möglich zu zahlen -sozusagen zu überbrücken und es ist keine private Lebensversicherung, zu der man unbegrenzt "dazu verdienen" kann. Daher der Abzug.
Du würdest ALG-II nur erhalten, weil/wenn Dein ALG-I und Deine EM oder sonstige Einkünfte unterhalb des Existenzminimums sind.
Ansonsten bekommt man kein ALG-II zum ALG-I.
Und sobald Du aus anderen Quellen genug Einkommen hast, gibt es hier weniger. Das ALG-II kommt sozusagen an letzter Stelle.
Danke. Jetzt habe ich es verstanden. Fand durch deinen Post auch Stichwörter nach denen ich im Netz suchte.
Sind meine Aussagen richtig?
Nicht das Arbeitsamt zieht die teilweise EMi Rente ab, sondern die DRV rechnet das ALG1 als Hinzuverdienst an und kann, mit Midijob dazu ganz sicher, zum völligen Verlust der Rentenleistungen führen.
Bei kleinem ALG-1 plus EMi Rente (teilweise) wird diese zwar vom ALG1 nicht abgezogen, aber
sehr wahrscheinlich definiert die DRV die Teilrente nach paar Monaten in eine Arbeitsmarktrente,
also volle EMi-Rente und dann ist das ALG-1 verwirkt. Wer "voll" erwerbsunfähig ist kann auch nicht
vom Arbeitsamt vermittelt werden = kein ALG1.
Ist ALG-1 zu hoch, verweist Jobcenter auf Wohngeldkasse. Ergo kein ALG-2
Bei ALG-2 plus EMi Rente, dann wird Rente als Hinzuverdienst vom Bürgergeld angerechnet und daher abgezogen.
Auf mich bezogen: Werde die Finger von EMi Rente lassen, ebenso das JC nicht kontaktieren.
Stellt mir keiner Fragen wegen Festgelder oder zu teurem Wagen ...
Bis dass dieser Fall eintritt werde ich 63 1/2 sein, sollen sie mich mal vermitteln...