Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfen die Hartz-IV-Leistungen bzw. heute das Bürgergeld nicht mehr als 30 Prozent sanktioniert werden. Die Jobcenter können aber nach wie vor sogenannte "Totalsanktionen" verhängen und damit die Sozialleistungen auf Null setzen. So ergeht es derzeit einer Familie mit drei Kindern.
https://www.gegen-hartz.de/news/totalsanktionen-beim-buergergeld-einer-familie-mit-3-kindern-wurden-hilfen-komplett-eingestellt
also doch totalsanktionen möglich..??das ist schon arg bösartig.. :teuflisch:
Es gibt keine 100% Sanktion
Es handelt sich um eine Leistungseinstellung. Die Zahlung wird bei Nachholung der Mitwirkung wieder aufgenommen.
Ob gerechtfertigt, kann ich nicht beurteilen, da man hier immer nur eine Seite des Sachverhaltes lesen kann
Was ich nicht verstehe:
Ich reagiere doch sofort (also schon im 1. Monat), wenn ich kein Geld bekomme und keine Miete überwiesen wird.
Wieso kann sowas 3 Monate laufen?
Zitat von: Hartzer Rolle am 21. März 2023, 17:10:41Es handelt sich um eine Leistungseinstellung.
bei sanktionen ists auch eine art leistungseinstellung,auch wenns nicht 100% ist..da werden ebend 30% eingestellt..bzw nicht gezahlt oder einbehalten..irgendwie alles gleich nennt sich nur anders..geb dem ganzen eine andere bezeichnung und alles ist schik.. :weisnich:
Eine Leistungsminderung (früher Sanktion) ist etwas ganz anderes als eine Leistungeinstellung bei fehlender Mitwirkung. Auch wenn in beiden Fällen weniger Geld oder gar kein Geld fließt sind die Gründe hierfür unterschiedlich und auch die Regelungen im Gesetz sind an unterschiedlichen Stellen verankert.
Auch wenn es hier noch hundert Mal wiederholt wird: Es ist nicht das Gleiche!
Und die Überschrift ist mal wieder bewusst irreführend. Sebastian weiß ganz genau, dass es sich hier nicht um eine Totalsanktion handelt sondern um eine Leistungseinstellung aufgrund fehlender Mitwirkung.
Wenn nie auf Briefe reagiert wird muss das JC davon ausgehen, dass die Familie dort nicht mehr wohnt. Da ist die Leistungseinstellung richtig. Wie HartzerRolle schrieb wird eine Leistungseinstellung (im Gegensatz zu einer Sanktion) sofort aufgehoben sobald die Mitwirkung nachgeholt wird.
Wie lisa63 schon schrieb - wie kann sowas 3 Monate lang nicht gemerkt worden sein. Auch wenn die Miete direkt an den Vermieter überwiesen wird, meldet der sich doch spätestens nach 2 Monaten.
Und wenn nicht. Wenn spätestens am 02 das Geld nicht auf mein Konto ist, melde ich mich sofort beim JC um nach zu fragen was da los ist.