Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Jul7 am 22. März 2023, 13:54:13

Titel: Wegen 3 Tagen arbeitslos melden?
Beitrag von: Jul7 am 22. März 2023, 13:54:13
Hallo nach langer Zeit,
eine Frage: wenn man kündigt zum Ende des Monats aber dann erst am 4. des Folgemonats in der neuen Firma anfängt, also neuer Vertrag ab 4., was genau muss man tun wegen der 3 dazwischen liegenden Tage? Arbeitslos melden? Was ist mit der Krankenversicherung? Es geht nicht darum für 3 Tage Geld zu bekommen! Darauf kann verzichtet werden, aber wie ist man dann versichert und ist es aus anderen Gründen besser sich zu melden?

Danke und Grüße
Titel: Aw: Wegen 3 Tagen arbeitslos melden?
Beitrag von: Sheherazade am 22. März 2023, 13:56:11
Wegen der 3 Tage musst du nichts tun, die Krankenversicherung wird davon nicht beeinträchtigt.
Titel: Aw: Wegen 3 Tagen arbeitslos melden?
Beitrag von: Ratlos am 22. März 2023, 14:06:07
Bei der Krankenkasse hast du einen sog. nachgehenden Anspruch und bist voll versichert
Titel: Aw: Wegen 3 Tagen arbeitslos melden?
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 22. März 2023, 18:17:10
Die Tage fehlen an der Rente,  z. Bsp.  :smile: 
Oder bei der Berechnung des Anspruchs, falls man wieder arbeitslos wird.
Titel: Aw: Wegen 3 Tagen arbeitslos melden?
Beitrag von: Hartzer Rolle am 22. März 2023, 18:20:06
Du kannst dich ALO melden, hast aber keinen Leistungsanspruch. Nur für den Rentenfall.
Bei Eigenkündigung würde eine Sperrzeit eintreten.  Ist in deinen Fall aber egal,  da schon neue Stelle.
Titel: Aw: Wegen 3 Tagen arbeitslos melden?
Beitrag von: Sheherazade am 22. März 2023, 23:23:40
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 22. März 2023, 18:17:10Die Tage fehlen an der Rente,  z. Bsp.  :smile: 
Oder bei der Berechnung des Anspruchs, falls man wieder arbeitslos wird.

3 Tage sind in beiden Fällen zu vernachlässigen, das wirkt sich, wenn überhaupt, nur in Centbeträgen aus.
Titel: Aw: Wegen 3 Tagen arbeitslos melden?
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 23. März 2023, 11:32:13
Zitat von: Sheherazade am 22. März 2023, 23:23:40
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 22. März 2023, 18:17:10Die Tage fehlen an der Rente,  z. Bsp.  :smile: 
Oder bei der Berechnung des Anspruchs, falls man wieder arbeitslos wird.

3 Tage sind in beiden Fällen zu vernachlässigen

Ja, das dachte ich auch, bis ich nun bei der Rentenberechnung wegen den geforderten Jahren um den Tag herum rechne, da kann
es durchaus eine Rolle spielen, wenn an 33 oder 35 Jahren 3 Tage fehlen. Je nach angestrebtem Renteneintritt.
Bei ALGI - Anspruch genauso, fehlen 3 Tage für das geforderte Jahr, gibt's eben kein ALGI.

Solange man jünger ist, spielt das alles keine Rolle, aber wenn man rechnet, ob man die Tage bis zur Rente zusammenkriegt ...
Nicht in €, sondern in Jahren!



Titel: Aw: Wegen 3 Tagen arbeitslos melden?
Beitrag von: Sheherazade am 23. März 2023, 11:38:54
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 23. März 2023, 11:32:13Ja, das dachte ich auch, bis ich nun bei der Rentenberechnung wegen den geforderten Jahren um den Tag herum rechne, da kann
es durchaus eine Rolle spielen, wenn an 33 oder 35 Jahren 3 Tage fehlen. Je nach angestrebtem Renteneintritt.

Ich hatte in den letzten 42 Jahren mehrmals solche Übergänge, wo 2-3 Tage fehlten wegen einem Wochenende zwischen letztem Arbeitstag alte Stelle und 1. Arbeitstag neue Stelle, da ist nirgendwo rein rechnerisch in meiner Renteninformation was von zu erkennen, mein Renteneintritt wird seit Jahren für den gleichen Tag errechnet.

Und da die TE von einer Stelle zur nächsten wechselt, gehe ich davon aus, dass sie die 12 Monate Anwartschaft für ALGI mindestens voll hat, wenn nicht sogar mehr, da sie hier nach Alomeldung fragt.
Titel: Aw: Wegen 3 Tagen arbeitslos melden?
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 23. März 2023, 11:48:18
@Sheherazade
Ja, jetzt schon, passt bei Dir,  aber man weiß nicht, ob man in den nächsten Jahren arbeitslos wird, wie lange usw usf

Kann sein, bei Dir bleibt alles, bei mir vielleicht, aber da ich mich gründlich für meine eigene Situation informiert habe, habe ich eben herausgefunden, dass paar Tage relevant sein können. Unter Umständen auch 3.
Hier an dieser Stelle ist es wohl ohne großen Aufwand für die TE empfehlenswert, sich einfach arbeitslos zu melden, ohne Bezug, s. #4, und es ist alles geordnet.

ICH jedenfalls kann niemandem mehr empfehlen, sowas zu vernachlässigen.
Titel: Aw: Wegen 3 Tagen arbeitslos melden?
Beitrag von: am 23. März 2023, 11:54:00
Zitat von: Sheherazade am 22. März 2023, 23:23:403 Tage sind in beiden Fällen zu vernachlässigen, das wirkt sich, wenn überhaupt, nur in Centbeträgen aus.

Grundsätzlich hast du Recht, was das finanzielle betrifft.
Aber alleine die Bearbeitungszeit zur Rentenkontenklärung sollte nicht unbeachtet bleiben.
Das zögert alles nur raus.
Titel: Aw: Wegen 3 Tagen arbeitslos melden?
Beitrag von: Sheherazade am 23. März 2023, 12:31:39
Zitat von: Nö am 23. März 2023, 11:54:00Aber alleine die Bearbeitungszeit zur Rentenkontenklärung sollte nicht unbeachtet bleiben.
Das zögert alles nur raus.

Wegen der Kinder hatte ich bereits mehrere Rentenkontenklärungen, die letzte vor 3 Jahren. Keine davon hat wirklich lange gedauert (und nach den fehlenden Zeiträumen von je 2-4 Tagen wegen Wochenenden oder Feiertagen hat niemand gefragt) und mein Rentenkonto ist jetzt topfit - jetzt muss ich nur noch die letzten 7 Jahre rum kriegen.  :zwinker:

Im eigenen Interesse wartet man/frau mit der Rentenkontoklärung nicht bis kurz vor Rentenantragstellung.
Titel: Aw: Wegen 3 Tagen arbeitslos melden?
Beitrag von: am 23. März 2023, 13:31:11
Zitat von: Sheherazade am 23. März 2023, 12:31:39
Zitat von: Nö am 23. März 2023, 11:54:00Aber alleine die Bearbeitungszeit zur Rentenkontenklärung sollte nicht unbeachtet bleiben.
Das zögert alles nur raus.

Wegen der Kinder hatte ich bereits mehrere Rentenkontenklärungen, die letzte vor 3 Jahren. Keine davon hat wirklich lange gedauert (und nach den fehlenden Zeiträumen von je 2-4 Tagen wegen Wochenenden oder Feiertagen hat niemand gefragt) und mein Rentenkonto ist jetzt topfit - jetzt muss ich nur noch die letzten 7 Jahre rum kriegen.  :zwinker:

Im eigenen Interesse wartet man/frau mit der Rentenkontoklärung nicht bis kurz vor Rentenantragstellung.

Hier wartet man bis zu einem Jahr  :schock:
Titel: Aw: Wegen 3 Tagen arbeitslos melden?
Beitrag von: Sheherazade am 23. März 2023, 13:51:34
Zitat von: Nö am 23. März 2023, 13:31:11Hier wartet man bis zu einem Jahr  :schock:

 :schock:  Ernsthaft? Selbst die schwierigste, weil umfangreichste Kontenklärung hat hier nicht länger als 3 Monate gedauert.
Titel: Aw: Wegen 3 Tagen arbeitslos melden?
Beitrag von: am 23. März 2023, 13:52:07
Zitat von: Sheherazade am 23. März 2023, 13:51:34
Zitat von: Nö am 23. März 2023, 13:31:11Hier wartet man bis zu einem Jahr  :schock:

 :schock:  Ernsthaft? Selbst die schwierigste, weil umfangreichste Kontenklärung hat hier nicht länger als 3 Monate gedauert.

Ich denke, es liegt hier eher an der Masse
Titel: Aw: Wegen 3 Tagen arbeitslos melden?
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 23. März 2023, 14:14:31
Zitat von: Sheherazade am 23. März 2023, 12:31:39
Zitat von: Nö am 23. März 2023, 11:54:00Im eigenen Interesse wartet man/frau mit der Rentenkontoklärung nicht bis kurz vor Rentenantragstellung.

 :sehrgut:
Genau.
Ich selbst habe noch paar Jahre Zeit, nach heutigem Stand weiß jeder, wie er wann ohne und mit Abzügen in Rente gehen kann.
Dann überlegt man sich, ob man die Pauschale zahlt bei Minijob, z.B., und da geht es um Punkte und Tage.
Wann braucht man wieviele, um überhaupt in Rente zu gehen, oder auch, um nicht in Zwangsrente zu müssen. Da wäre es dann förderlicher, eher mehr fehlende Tage zu haben. Andersrum wäre es doch ärgerlich, wenn 1 Tag fehlt zum Stichtag.
Und ja, das kann vorkommen.

Mit 3 Cent weniger bekomme ich meinen Einkauf nicht, mit 3 Kontoauszügen weniger bekomme ich kein Bürgergeld, aber 3 fehlende Tage hier und da - das passt schon in der deutschen Gründlichkeit ...

Als ich zum ersten Mal ALGI beantragen musste, hatte ich mich um 5,6 Tage verrechnet, weil 1 Jahr bekanntlich nicht 365 Tage sind im ALGI ... da wurde mir Böswilligkeit, Absicht, Betrugsabsicht, alles mögliche unterstellt, weil ich es hätte wissen müssen ...

Kann jeder machen wie er denkt. Sind ja nur Tipps hier im Forum.

Titel: Aw: Wegen 3 Tagen arbeitslos melden?
Beitrag von: Jul7 am 24. März 2023, 06:27:21
Danke euch!

Musste so eine Rrntenauskunft bei meiner Scheidung vorlegen. Ging ganz schnell obwohl eine Masse an Papier. Glaube ich hab keine 10 Tage gewartet. Aber da war ich noch jünger  :smile: