Hallo zusammen.
Angenommen, jemand erzielt durch Handel mit NFT (z.B. Grafiken) unregelmäßige Gewinne in Kryptowährung (z.B. ETH), zählen diese im Zusammenhang mit der Grundsicherung automatisch als anzugebendes Einkommen oder erst dann, wenn der Kryptobetrag in Euro umgewandelt wird?
Danke im Voraus.
Vermutlich erst, wenn das in Euro irgendwo auf dem Konto Auftaucht.
Vorher ist es eh kaum Nachprüfbar.
Kryptos sind erst nach Verkauf in eine offizielle Währung Einkommen i. H. des Wertzuwachses, werden also analog Kapitalanlagen behandelt. Solange im Besitz also m. E. Vermögen, nach Verkauf Einkommen.