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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: avatar am 23. März 2023, 10:05:23

Titel: Gewinne aus NFT-Handel = anrechenbares Einkommen?
Beitrag von: avatar am 23. März 2023, 10:05:23
Hallo zusammen.

Angenommen, jemand erzielt durch Handel mit NFT (z.B. Grafiken) unregelmäßige Gewinne in Kryptowährung (z.B. ETH), zählen diese im Zusammenhang mit der Grundsicherung automatisch als anzugebendes Einkommen oder erst dann, wenn der Kryptobetrag in Euro umgewandelt wird?


Danke im Voraus.
Titel: Aw: Gewinne aus NFT-Handel = anrechenbares Einkommen?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 23. März 2023, 16:46:10
Vermutlich erst, wenn das in Euro irgendwo auf dem Konto Auftaucht.
Vorher ist es eh kaum Nachprüfbar.
Titel: Aw: Gewinne aus NFT-Handel = anrechenbares Einkommen?
Beitrag von: JensM1 am 25. März 2023, 11:45:06
Kryptos sind erst nach Verkauf in eine offizielle Währung Einkommen i. H. des Wertzuwachses, werden also analog Kapitalanlagen behandelt. Solange im Besitz also m. E. Vermögen, nach Verkauf Einkommen.